Afu = Handy?
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Afu = Handy?
http://www.dl7vdx.com/amateurfunk-im-auto-teil1/
Also werden da doch nicht immer Unterschiede gemacht.
Typisch!
73 Thorsten
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Re: Afu = Handy?
Es ist schön, mal nichts zu tun, um dann vom Nichtstun auszuruhen.
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Re: Afu = Handy?
Ich meinte auch die "Blau-weissen"
Die stehen doch mit ihren Kollegen auch immer in Kontakt.
Deswegen mein Kommentar
73 Thorsten
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Deswegen mein Kommentar
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- michael07
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Re: Afu = Handy?
Hallo ThorstenDK,
danke für den Link.
Ich bin mir ziemlich sicher, das die Funker unter uns wissen, das sie das Funkgerät während der Fahrt bedienen dürfen.
Das die Polizei nicht weiß. ob und warum CB Funk und Amateurfunkgeräte nicht in die Handy-Verbotsverordnung fallen, ist nur damit zu erklären, das sie in dieser Sache nicht oder schlecht geschult sind/werden.
Was mich ein wenig nachdenklich macht, ist der Umstand, dass in den heutigen Autos wahre Wunderwerke der Unterhaltungselektronik eingebaut sind, die die Insassen über alles mögliche und unmögliche informieren.
Zu dumm nur, das man zum Bedienen dieser Einrichtungen den Blick von der Strasse nehmen muss, um mit dem Finger die richtige Stelle auf dem Touchscreen anzuklicken.
Bei diesen Aktionen ist man doch auch sicherlich vom aktuellen Geschehen im Strassenverkehr abgelenkt, oder?
Das Infotainmentsystem blinkt und leuchtet in allen möglichen Farben ( Zirkus/Discomodus ) und der Fahrer muss die vielen visuellen Eindrücke in kürzester Zeit aufnehmen und verarbeiten.
( z.B.: Klimaanlage an/aus, wie warm/kalt, Radiosender mit RDS Anzeige, Navi wo gehts lang, Tacho wie schnell fahre ich, die ganzen Assistenzsysteme die einem zeigen das man zu dicht auffährt, besser jetzt bremsen sollte, oder zu spät gebremst hat da die Strasse nun zu Ende ist )
Früher ( ja früher war alles besser!? ) langte noch der Tachometer und die Tankuhr um mit dem Auto von a nach b zu kommen.
Heute kommt einem das Amaturenbrett im Auto, wie das Cockpit in einem Flugzeug vor, man muss erstmal zig Schalter/Knöpfe/sonstwas drücken, bevor man überhaupt losfahren kann, bzw sich das Fahrzeug überhaupt starten lässt.
OK, just my2cent.
Gruß
Michael
danke für den Link.
Ich bin mir ziemlich sicher, das die Funker unter uns wissen, das sie das Funkgerät während der Fahrt bedienen dürfen.
Das die Polizei nicht weiß. ob und warum CB Funk und Amateurfunkgeräte nicht in die Handy-Verbotsverordnung fallen, ist nur damit zu erklären, das sie in dieser Sache nicht oder schlecht geschult sind/werden.
Was mich ein wenig nachdenklich macht, ist der Umstand, dass in den heutigen Autos wahre Wunderwerke der Unterhaltungselektronik eingebaut sind, die die Insassen über alles mögliche und unmögliche informieren.
Zu dumm nur, das man zum Bedienen dieser Einrichtungen den Blick von der Strasse nehmen muss, um mit dem Finger die richtige Stelle auf dem Touchscreen anzuklicken.
Bei diesen Aktionen ist man doch auch sicherlich vom aktuellen Geschehen im Strassenverkehr abgelenkt, oder?
Das Infotainmentsystem blinkt und leuchtet in allen möglichen Farben ( Zirkus/Discomodus ) und der Fahrer muss die vielen visuellen Eindrücke in kürzester Zeit aufnehmen und verarbeiten.
( z.B.: Klimaanlage an/aus, wie warm/kalt, Radiosender mit RDS Anzeige, Navi wo gehts lang, Tacho wie schnell fahre ich, die ganzen Assistenzsysteme die einem zeigen das man zu dicht auffährt, besser jetzt bremsen sollte, oder zu spät gebremst hat da die Strasse nun zu Ende ist )
Früher ( ja früher war alles besser!? ) langte noch der Tachometer und die Tankuhr um mit dem Auto von a nach b zu kommen.
Heute kommt einem das Amaturenbrett im Auto, wie das Cockpit in einem Flugzeug vor, man muss erstmal zig Schalter/Knöpfe/sonstwas drücken, bevor man überhaupt losfahren kann, bzw sich das Fahrzeug überhaupt starten lässt.
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Gruß
Michael
13HN357
Leiter der Hotel November DX Gruppe
Mitglied in der E.C.B.F und beim RTCB !
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- Santiago 1
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Re: Afu = Handy?
In Österreich wurde das Funken dem Telephonieren gleichgesetzt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 015_00.pdf
Günter
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Re: Afu = Handy?
Das ist nicht nur die schlechte Schulung. Der war ja beim von ihm Beschuldigten und hat ja deutlich gehört und gesehen, daß das ein Funkgerät ist. Es wurde ihm ja sogar gesagt. Spätestens da wußte er es und hätte sich für die Belästigung entschuldigen müssen. Aber nein, er will mal wieder richtig einen draufmachen. Vermutlich liegt es auch an der in der PDV näher spezifizierten Statistik, wieviele Verstöße gegen die StVO täglich eingereicht werden müssen, wer weiß. Solche Leute haben meiner Meinung nach im öffentlichen Dienst nichts verloren.Das die Polizei nicht weiß. ob und warum CB Funk und Amateurfunkgeräte nicht in die Handy-Verbotsverordnung fallen, ist nur damit zu erklären, das sie in dieser Sache nicht oder schlecht geschult sind/werden.
Ich würde empfehlen, immer, wenn solche Nutsköppe kommen, eine Kamera mitlaufen zu lassen. Gerade die in Zivil haben in den meisten Fällen eher eine böse Absicht als daß sie für Ordnung sorgen wollen. Das kann man zwar nicht generalisieren, aber nach meiner persönlichen Erfahrung war das in 90% der Fälle so. Hobbyrambos, die wissen, daß sie keinerlei Verantwortung tragen brauchen, auf der Jagd nach mutmaßlichen Telefonierern... Ich glaub´ich werd´nicht mehr.
Zuletzt geändert von 88MR717 am Fr 28. Aug 2015, 14:27, insgesamt 3-mal geändert.
TEAM TeCom Duo-c - Früher: HF13/22 DNT 22-Kanal Handfunke - Auf allen Kanälen nur simloses Gequatsche
--> Ein instinktloser Verlierer weiß mehr über das Gewinnen als ein instinktiver Gewinner <--
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Re: Afu = Handy?
Kann ich wegen Selbstverteidigung ein lied von singen. Drei mal gewarnt, dann zugehauen. Anzeige fallengelassen vom Staatsanwalt. (hat der cop mich angezeigt trotz 7 zeugen die meine drei warnungen bestätigten)
Wenn mir/meiner OW sowas wegen funk passieren würde.
Name+Dienstnummer+Name des dienstgruppenführer geben lassen
Wegen vortäuschen einer Straftat anzeigen. (Ich warte noch auf das ergebniss was der cop dafür aufn Latz kriegt! Falls er ein drauf kriegt, was doch leider unwahrscheinlich ist.)
73
Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk
Wenn mir/meiner OW sowas wegen funk passieren würde.
Name+Dienstnummer+Name des dienstgruppenführer geben lassen
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"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***"
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- Santiago 9+30
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Re: Afu = Handy?
Wobei ich sagen muss das er mich drei mal gegen meinen willen gestoßen hat, und ich drei mal sagte:fass mich nicht an, ich mache kampfsport. Ich hau dich sonst um. Was ich dann auch tat.
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Re: Afu = Handy?
Und ich welcher PDV soll so etwas stehen? Meine Fresse...88MR717 hat geschrieben:Vermutlich liegt es auch an der in der PDV näher spezifizierten Statistik, wieviele Verstöße gegen die StVO täglich eingereicht werden müssen, wer weiß.
Re: Afu = Handy?
Vielleicht werden/wurden viele Oldtimer und Youngtimer vermehrt gekauft und weiter betrieben, weil die so etwas nicht haben/hatten?michael07 hat geschrieben: Was mich ein wenig nachdenklich macht, ist der Umstand, dass in den heutigen Autos wahre Wunderwerke der Unterhaltungselektronik eingebaut sind, die die Insassen über alles mögliche und unmögliche informieren.
Zu dumm nur, das man zum Bedienen dieser Einrichtungen den Blick von der Strasse nehmen muss, um mit dem Finger die richtige Stelle auf dem Touchscreen anzuklicken.
Bei diesen Aktionen ist man doch auch sicherlich vom aktuellen Geschehen im Strassenverkehr abgelenkt, oder?
Das Infotainmentsystem blinkt und leuchtet in allen möglichen Farben ( Zirkus/Discomodus ) und der Fahrer muss die vielen visuellen Eindrücke in kürzester Zeit aufnehmen und verarbeiten.
( z.B.: Klimaanlage an/aus, wie warm/kalt, Radiosender mit RDS Anzeige, Navi wo gehts lang, Tacho wie schnell fahre ich, die ganzen Assistenzsysteme die einem zeigen das man zu dicht auffährt, besser jetzt bremsen sollte, oder zu spät gebremst hat da die Strasse nun zu Ende ist )
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Michael
Zumindest kann ich das für meinen 23 Jahre alten Saab 900 sagen....der übrigens noch das alte Cockpitdesign beim Armaturenbrett von Flugzeugen geerbt hat....
- grinsekater
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Re: Afu = Handy?
Diese Anzeige ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn der Polizeibeamte muss (nach dem Legalitätsprinzip) bei jeder KV (und um so eine handelt es sich immer, wenn jemand was auf´s Maul bekommt) eine Anzeige erstatten.criticalcore5711 hat geschrieben:Kann ich wegen Selbstverteidigung ein lied von singen. Drei mal gewarnt, dann zugehauen. Anzeige fallengelassen vom Staatsanwalt. (hat der cop mich angezeigt trotz 7 zeugen die meine drei warnungen bestätigten)
Im Zuge des dann folgenden Ermittlungsverfahrens wird dann geklärt, ob die KV strafbar war oder ggf. wegen Notwehr/Nothilfe gerechtfertigt und damit straffrei war.
Genau das ist in Deinem Fall passiert und deshalb hat die Staatsanwaltschaft dann auch das Verfahren eingestellt. (Wahrscheinlich nach § 170 Abs. 2 StPO )
Die Polizei kann übrigens grundsätzlich keine Strafverfahren einstellen, das können nur StA und Gericht.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.