CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#16

Beitrag von der_Kölner »

Du musst den Satz als ganzes lesen.
Die RegTP geht davon aus, daß ... Nutzungsbestimmungen eingehalten ... wenn... und dann die Bedingungen.
Ist ganz klar geregelt.
Erfüllen die Geräte die Bedingungen nicht, dann haben sie keine Zulassung für CB.
odo
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#17

Beitrag von odo »

der_Kölner hat geschrieben:Du musst den Satz als ganzes lesen.
Die RegTP geht davon aus, daß ... Nutzungsbestimmungen eingehalten ... wenn... und dann die Bedingungen.
Ist ganz klar geregelt.
Erfüllen die Geräte die Bedingungen nicht, dann haben sie keine Zulassung für CB.
Die zwingnde Erfüllung einer der genannten Bedingungen bezüglich Zertifizierung/ Abnahme ist nirgendwo fixiert. Die Erüllung (einer) der genannten Bedingungen bezüglich Kennzeichnung ist nur ein Indiz(!) dafür, dass die Geräte "tendenziell" die geforderten technischen Paramter erfüllen.
Die Formulierung schliess eben NICHT aus, dass auch Geräte ohne die aufgeführten Kennzeichnungen die weiter unten genannten verbindlichen technischen Bedingungen erfüllen (können). Letztlich dafür verantwortlich ist IMMER der Betreiber des Geräts. Auch dann, wenn ein Gerät mit Kennzeichnung ohne jede technische Manipulation die geforderten Parameter nicht einhält. Das ist sogar dokumentiert.
:wave: :wave:
odo
DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#18

Beitrag von DO6WAB »

Das heisst, dass ich meine CRE 8900 leider nicht nutzen darf ?
Ein CB Funkgerät ist deshalb ein CB Funkgerät, weil es die Anforderungen an die geforderten Parameter (CB Allgemeinzuteilung) eben erfüllt und dies entsprechend festgestellt wurde. Tut es das nicht, in unserem Fall eine CRE 8900, ist es eben kein "CB Funkgerät". Dann darf ich es nicht im CB Funk betreiben! Betreibt man es ohne Zulassung zum Amateurfunkdienst doch, betreibt man widerrechtlich eine Amateurfunkstelle.

In letzter Konsequenz entscheidet das der/die Mann/Frau mit dem Hämmerchen ... im Namen des Volkes! :D

73 de Jürgen
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#19

Beitrag von Goldi 01 »

Und wieder mal 2 Lager.Wer wird gewinnen? Zum Thema ,nehm die Funke mit und werde Glücklich.99%funken hier sowieso in irgendeiner weise nicht ganz konform. :tup:
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#20

Beitrag von der_Kölner »

Ruf doch mal an bei der BNetzA und frag nach.
Die sollten das wissen ;-)
Wolf
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#21

Beitrag von Wolf »

DO6WAB hat geschrieben:(...) Ein CB Funkgerät ist deshalb ein CB Funkgerät, weil es die Anforderungen an die geforderten Parameter (CB Allgemeinzuteilung) eben erfüllt und dies entsprechend festgestellt wurde. Tut es das nicht, in unserem Fall eine CRE 8900, ist es eben kein "CB Funkgerät". Dann darf ich es nicht im CB Funk betreiben! Betreibt man es ohne Zulassung zum Amateurfunkdienst doch, betreibt man widerrechtlich eine Amateurfunkstelle.

In letzter Konsequenz entscheidet das der/die Mann/Frau mit dem Hämmerchen ... im Namen des Volkes! :D
Die "geforderten Parameter" der CB-Allgemeinzuteilung haben nichts damit zu tun, was das verwendete Funkgerät darüber hinaus noch "kann". Jedes CB-Mehrnormengerät bietet heute (völlig legal) mehr technische Möglichkeiten, als die CB-Allgemeinzuteilung "erlaubt" (z.B. UK- oder Polen-Kanäle). Entscheidend ist ausschließlich, dass der Nutzer die Nutzungsbestimmungen der Frequenzzuteilung einhält.

Es steht nirgendwo in der CB-Allgemeinzuteilung, dass die zugeteilten Frequenzen ausschließlich(!) mit "CB-Funkgeräten" genutzt werden dürfen.

Eine CRE 8900, betrieben auf einer CB-Funk-Frequenz mit max. 4 bzw. 12 Watt ERP und max. 10 kHz Bandbreite, entspricht in vollem Umfang den Nutzungsbestimmungen der CB-Allgemeinzuteilung. Wo ist also das Problem?

Auch Personen mit dem Hämmerchen sind an das Gesetz gebunden. Wo der Gesetzgeber (oft aus gutem Grund) keine Straf- bzw. Bußgeldvorschrift vorgesehen hat, darf auch nicht entsprechend verurteilt werden.
der_Kölner hat geschrieben:Ruf doch mal an bei der BNetzA und frag nach.
Die sollten das wissen ;-)
Das hat im April 2008 schon jemand getan. Auszug aus der Antwort der BNetzA:
  • "Für 'fertige' Amateurfunkgeräte, die im Handel erhältlich sind, wie die klassischen 10/11 m Transceiver, gilt das FTEG uneingeschränkt. Diese dürfen, sofern sie nach dem FTEG ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden und gekennzeichnet sind, unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinzuteilung auch auf CB-Funkfrequenzen senden."
Volltext hier:
http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=4&t ... 15#p177917

Gruß
Wolf :-)
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#22

Beitrag von der_Kölner »

Lies bitte den von die verlinkten Text mal selbst.
Besonders den dort angegebenen Link http://www.funkmagazin.de/16048.htm
Letzter Absatz...
Ich poste den hier einfach mal:
"Das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) bestimmt in § 11 Absatz 1, dass Funkanlagen "zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck" in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Der Hersteller bzw. Importeur muss jedem Funkgerät u.a. "Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung" des Gerätes beilegen (§ 10 Absatz 3 FTEG).

Der technische Leiter eines großen deutschen CB-Funk-Anbieters teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass die BNetzA in ihrer Auskunft den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck von Funkgeräten etwas deutlicher hätte herausstellen können. Es sei unstrittig, dass ein Amateurfunkgerät einen Frequenzbereich haben dürfe, der über die Amateurfunkbänder hinausgeht. Man dürfe ein Amateurfunkgerät aber nur für den vom Hersteller vorgeschriebenen Verwendungszweck - d. h. den Amateurfunk - benutzen."
Hervorhebung von mir.
Nur CB-Funkgeräte haben den bestimmungsgemäßen Zweck CB-Funk zu betreiben.
Amateurfunkgeräte nicht.
Also dürfen nur CB-Funk Geräte auf CB benutzt werden. Und nur die!
Ausnahme: In der Anleitung zu der Amateurkiste steht, daß sie auch für CB-Funk geeignet sind, also der bestimmungsmäßige Zweck des Gerätes außer Amateurfunk auch CB-Funk ist.
Wolf
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#23

Beitrag von Wolf »

der_Kölner hat geschrieben:Lies bitte den von die verlinkten Text mal selbst.
Besonders den dort angegebenen Link http://www.funkmagazin.de/16048.htm
Letzter Absatz... (...)
Weiß ich - hab ich doch selbst geschrieben ;-)
Auf § 11 FTEG habe ich auch hier (weiter oben) hingewiesen.

Es ging aber darum, ob der Betrieb einer CRE 8900 im CB-Funk-Bereich (mit "CB-Funk-Parametern") eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Und das ist nicht der Fall, denn nicht bestimmungsgemäße Nutzung gem. § 11 FTEG stellt (wie ich ebenfalls oben schrieb) keine Ordnungswidrigkeit dar.

Gruß
Wolf :-)
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doeskopp
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#24

Beitrag von doeskopp »

@Wolf
Frage. Ist ein Händler der eine Kiste so modifiziert das sie unter anderem alle CB-Parameter einhält dem Hersteller gleichgestellt? Kann er die Konformität bescheinigen und hat diese Bescheinigung Gültigkeit?
Manchmal reicht ja schon ein Stück Software um aus einem Gerät ein "anderes" zu machen.
Lässt sich das alles mit der Scannerregelung (kann alles aber man darf nicht alles damit machen, trotzdem erlaubt) vergleichen?

Grüße from Doeskopp
DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#25

Beitrag von DO6WAB »

@Wolf
Es ging aber darum, ob der Betrieb einer CRE 8900 im CB-Funk-Bereich (mit "CB-Funk-Parametern") eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
No!
Das heisst, dass ich meine CRE 8900 leider nicht nutzen darf ?
Darum ging es!

Nachtrag:

Bild
So wie ich das lese und verstehe ist damit gemeint, dass Funkamateure diese Geräte, unter Verwendung der gültigen Parameter für den CB Funk, auch auf den CB Frequenzen benutzen dürfen. Es handelt sich ja um eine Amateurfunkstelle (Amateurfunkgerät), die nicht Funkamateure sowieso nicht betreiben dürfen. Das kann eigentlich nur so gemeint sein. Gefragt hatte ja auch ein Funkamateur und kein CB Funker!

73 de Jürgen
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erikai
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#26

Beitrag von erikai »

Der Text handelt von Geräten, nicht wer sie bedient. Aber mitlerweile macht doch eh jeder Polizist/Staatsanwalt/Richter seine Interpretation, die mit unseren Meinungen/Erkenntnissen meist nichts mehr zu tun haben. Also eh egal.
Skip: Wostok
DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#27

Beitrag von DO6WAB »

@erikai
Aber mitlerweile macht doch eh jeder Polizist/Staatsanwalt/Richter seine Interpretation, die mit unseren Meinungen/Erkenntnissen meist nichts mehr zu tun haben.
Vielleicht ist es ja eher andersherum! :D

73 de Jürgen
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#28

Beitrag von der_Kölner »

DO6WAB hat geschrieben:
Aber mitlerweile macht doch eh jeder Polizist/Staatsanwalt/Richter seine Interpretation, die mit unseren Meinungen/Erkenntnissen meist nichts mehr zu tun haben.
Vielleicht ist es ja eher andersherum! :D
Ich denke mal, der Gesetzgeber hatte ziemlich klare Vorstellungen:
CB-Funk ist eine Jedermann-Funkanwendung, die ohne viel technisches Wissen der Nutzer anwendbar sein soll.
Nach dem Motto kaufen, auspacken, funken.
Deshalb wurden, um Störungen anderer Funkanwendungen und Funkdienste auszuschließen, Regeln geschaffen.
Also maximale Leistung, nur zertifizierte Geräte, Spezifikationen wie maximaler Hub, Bandbreite etc.
Das ist der Knackpunkt!
Der o.a. Punkt der Frequenzzuteilung geht davon aus, dass die Geräte die in §2 festgelegten Nutzungsbestimmungen einhalten wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, also CE-Zeichen, K-Nummer und so weiter. Somit entfällt eine Einzelprüfung der Geräte.

Amateurfunkgeräte erfüllen diese Voraussetzungen eben nicht!
Sie haben keine Kennzeichnung nach CEPT-PR27D, CEPT-PR27D-40, PR27D-FM, KAM, KFFM40, KFFM, AFM80, KFAM40, PR27, FM80, k/m, KF K/..., k/p und sind nicht vom Hersteller oder autorisierten Stellen für CB-Funk zertifiziert.
Sie haben, zwar ein CE-Zeichen (das besagt aber nur daß das Gerät eingeführt und in Verkehr gebracht werden darf), sind aber eben nicht für 11m zertifiziert.
Nicht zertifiziert = nicht zugelassen.
Allein schon die Kanalbreite von 10 KHz und der max. Hub von 1,8 kHz.
Welches Amateurfunkgerät lässt sich darauf einstellen?
Einfach nur 4 Watt Leistung einstellen ist eben nicht alles...
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Foliant
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#29

Beitrag von Foliant »

der_Kölner hat geschrieben:Kennzeichnung nach CEPT-PR27D, CEPT-PR27D-40, PR27D-FM, KAM, KFFM40, KFFM, AFM80, KFAM40, PR27, FM80, k/m, KF K/..., k/p
Das hat sich auch schon seit ein "paar Tagen" überlebt...
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#30

Beitrag von der_Kölner »

Hast du dazu eine Quelle?
Steht nämlich noch so in der aktuellen Frequenzzuteilung.
Manche Kennzeichen werden nicht mehr vergeben, sind aber immernoch gültig.
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