Auch sehr Vintage13DX hat geschrieben:https://i.pinimg.com/originals/52/28/34 ... f19e95.jpg
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Auch sehr Vintage13DX hat geschrieben:https://i.pinimg.com/originals/52/28/34 ... f19e95.jpg
Du solltest dich mal in Sachen Radio informieren. ich glaube nicht, dass das so gehandhabt wird. Mein Chef hat Oldies aus der Zeit als es viele viele Hersteller gab und hatte keine Probleme damit einen historisch nicht konformen und modernen Radio einzubauen und damit beim TÜV vorzureiten!Django001 hat geschrieben: ↑So 21. Mär 2021, 17:00 Hallo mal in die Runde!
Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrung hat mit Funkgeräteeinbau in Oldtimer die Ende der 1960 Jahre Erstzulassung haben.
Die Sache ist ja die, dass ein Oldtimer mit "H-Kennzeichen" zu dem damaligem Zeitpunkt historischen Charakter haben muss, da ja sonst
durch spätere Umbauten und Änderungen (10 Jahre später max. zur Erstzulassung!) das H-Kennzeichen entfallen würde.
Gleiches gilt z.B. auch für Radiogeräte, die zum damaligen Zeitpunkt existierten.
Wie wird es sich verhalten mit Einbauten von neueren Funkgeräten?
Vermutlich müsste man sich somit ein Funkgerät aus den späteren Jahren bis 1970 besorgen, welches damals auf dem Markt war, damit der
historische Charakter nicht entfällt!
Hat da jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Vollste Zustimmung! Mein Prüfer hat sogar das Bohrloch und den DV Fuss abgenickt, nur die Sirio Santiago 1200 mochte er nicht. Er hat mich dann zu einer DV 27 überreden können. Die moderne CRT SS 9900 im offenen Handschuhfach war ihm egal.Wiesel hat geschrieben: ↑Fr 14. Mai 2021, 15:02 Grundsätzlich ist alles eine Ermessensfrage des Gutachters. Einige erwarten z.B. Originallack, andere das es diesen Lack zu der Zeit schon gegeben haben muß, dem Dritten ist die Farbe egal...
Ich habe einige "normale" Wertgutachten erstellen lassen und mit Blick auf das nun näherkommende "H" den Gutachter gefragt wie es mit nicht zeitgemäßen Einbauten wie etwa Wechselrichter, Funkgerät, Freisprecheinrichtungen, Navi, CD-Radio, USB Buchsen usw. aussieht.
Klare Antwort:
Für das H des Fahrzeugs spielt es keine Rolle ob oder welches CB Funk Gerät dort eingebaut ist, deswegen verliert keiner seiner H denn das H bezieht sich auf das Fahrzeug im zeitgenössischen Zustand, nicht aber auf, ggf. modernes Zubehör sofern dadurch nicht das Fahrzeug an sich verändert wird. (Damit ist nicht ein Bohrloch für den Haltebügel gemeint)