Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

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Yaesu FT857D

Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#1

Beitrag von Yaesu FT857D »

Hallo an alle!
Hat jemand auf FM-Funkmagazin und diversen anderen Onlinenachrichtendiensten,das Urteil bzw. Vergleich gelesen,in Sachen BuNetzA gegen einen Funkamateur wegen Störungen,in einen Satempfänger seines Nachbarn?
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#2

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

Helmut, meinst Du jetzt den genauen Textwortlaut des Vergleiches ?

Nur ein Urteil wird bekannterweise öffentlich verbreitet. Bei einem Vergleich wird
das zwischen den Parteien "nichtöffentlich" ausgehandelt und unterliegt deshalb aus
Datenschutzgründen auch keiner "Veröffentlichungspflicht".

Also, kurz und knapp. den Wortlaut des Vergleiches wirst Du womöglich nur mit
"Beziehungen" zur BNA bzw. dem verklagten AFu erfahren ....

73&55
Bild Joachim Bild
73&55
:sup: Joachim :sup:

"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 26.975 MHz USB
https://live.dobel.de/player.html
Yaesu FT857D

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#3

Beitrag von Yaesu FT857D »

Nee Joachim,den genauen Wortlaut meine ich nicht.Nur das was auf einigen Seiten hier im Web geschrieben wurde(insbesondere vom Überschar,aus dem DARC EMV-Referat).So wie das aussieht,will die BuNetzA ein Grundsatzurteil in Sachen EMV erwirken,daß noch viele weitere Kreise ziehen wird,als wie wir im Moment überblicken können...

Vy,73 Helmut
Ippenstein
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#4

Beitrag von Ippenstein »

In einem anderen Beitrag wurde schon über ein neues EMV-Gesetz lamentiert. Konnte nun aber auf die Schnelle noch nichts finden.

Welche Gerüchte gibt es, wie könnte ein neues EMV-Gesetz aussehen?
Ein Funker meinte, daß auf Afu und CB schwere Zeiten kommen würden, man im CB-Funk (wohl überspitzt) blos noch in zwei Nachbardörfer funken könnte...

Demnach müßte das dann ja was größeres sein, was da auf uns zurollt...

Bild Mehr Infos!

Gruß

Ippenstein
Name: Andreas / Skip: Ippenstein / CB-Station: Oberes Vogtland mobil
Yaesu FT857D

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#5

Beitrag von Yaesu FT857D »

Das kann man/n und frau wohl sagen,daß da was größeres auf uns zukommt.(EMV Gesetz)
Das andere zwischen 2 Nachbardörfern,war ich in einem anderen Tread hier im Forum,falls du mich übersehen hast!

Vy,73 Helmut
0815-Ulli
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#6

Beitrag von 0815-Ulli »

Es wurde ein erster Vorschlag im Bundestag debattiert. Darum ging es u.a. auch um die Regelung, dass ein Funkamateur seine bei sich auftretenden Störungen, sei es nun auch durch andere, selbst beheben sollte. Dass heißt im Klartext, wir sollen bezahlen, erhalten aber keinerlei Leistungen mehr von der BNA. Bei uns im OV wurde diesbezüglich eine Unterschriftensammlung gemacht. Allerdings waren hier sehr viele andere OV´s wie so oft einfach untätig und schauen zu, wie das "Elend" auf uns zu rollt.


Der genaue Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Bundestag´s nachzulesen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/025/1602581.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603635.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603661.pdf

vy 73
Ulli
AFU: DO2ML, QRV 160/80/2m, JN68FI, do2ml.de
CB: 13BLD001, QRV CH22, bluelincoln.de
Yaesu FT857D

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#7

Beitrag von Yaesu FT857D »

Hallo Ulli!
Danke für deinen Beitrag hierzu!Also stimmt es doch(oder auch nur teilweise),was ich vermutet habe.Wir(alle Funker,CB wie AFU)werden demnächst zur Kasse gebeten,wenn die BuNetzA wegen Störungen ausrückt,Messungen macht usw....Na da werden mal einige derjenigen die QRO machen/machten,aufschrecken...Hoffentlich...Ich schrieb schon was von 3 Watt und QSO zwischen 2 Nachbardörfern.Ihr seht,man wird aufs neue reglementiert.Ach wie gut haben es noch die,welche in so weit abgelegenen Gebieten wie Alaska wohnen.Da ruft nicht gleich der Nachbar(gibt es den überhaupt dort,daß der mich im Fernseher hört?)nach der Polizei bzw. in dem Fall nach der Fernmeldebehörde Bild Bild

Vy,73 de Helmut
13PR06

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#8

Beitrag von 13PR06 »

Naja, ich kann nur sagen, es gab auch in meinem Dorf mal eine Zeit, da waren die "gelben" Männer der Post oft hier unterwegs und machten viele Hausbesuche wg. Störmeldungen... Bild

...das war auch kein Wunder. Denn einige CB´ler mit ihren Mist-Zetagi-Schleudern, sendeten mit allem andere, als mit 4 Watt output Bild

Es gab Störungen ohne Ende bei vielen Anwohnern...

Es hagelte Anzeigen, Hausdurchsuchungen, etc. pp.

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn es Mecker gibt und man nicht mehr in Ruhe funken kann. Plötzlich wurde wieder postalisch gefunkt und es klappte auch wieder mit dem Nachbarn Bild

73, Patrick - DRP972.
Zuletzt geändert von 13PR06 am Di 2. Jan 2007, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Maulwurf
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#9

Beitrag von Maulwurf »

0815-Ulli schrieb am 01.01.2007 14:58 Uhr:

Der genaue Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Bundestag´s nachzulesen:
http://dip.bundestag.de/btd/16/025/1602581.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603635.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603661.pdf

vy 73
Ulli
Bild Habe mal " durchgeblättert " und las nur was von Netzbetreiber, Kurzwahl, 0900 und anderen Telefon und "Handy-" Kram. Was betrifft das uns als Funker ?
Brauche wohl eine nähere Beschreibung des Problems Bild

Und wenn ich Störungen verursache , muß ich doch schon immer löhnen sobald meine Parameter nicht stimmen. Stimmen diese , gibt es keine Störungen, es sei dem andere Einrichtungen sind schlecht aufgebaut oder hergestellt.

Übrigens gibt es Tiefpassfilter, Mantelwellensperren und andere sinnvolle Sachen, von denen mancher in seiner Lizenzvorbereitung gelesen oder gehört hat. Bild
Es soll sogar CB-ler geben, die sowas nicht nur dem Namen nach kennen sondern auch benutzen.

73 und weiterhin viel Spaß beim Hobby
Stefan
Yaesu FT857D

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#10

Beitrag von Yaesu FT857D »

So dann geht mal alle auf http://www.funkmagazin.de/30116.htm
Dort könnt ihr nachlesen,worum es eigentlich geht.
Da nützt dir lieber Stefan(Maulwurf)alle Oberwellenfilter,Mantelwellenfilter gar nichts,wenn du mit deinem Funkgerät(Transceiver)bei der vollen Ausgangsleistung,den Satellitenreceiver deines Nachbarn "zuballerst",auf dem alle möglichen Prüfnormen stehen,die man sich denken kann!(CE,VDE usw.)
Das ist nur ein Beispiel,von vielen die noch kommen werden,weil die Geräteindustrie auf dem Unterhaltungssektor(DVD-Player,Fernseher,DVB-T und S und C Receiver usw.)nur die vorliegenden Normen einzuhalten braucht.
Dann schaut euch noch die Nr.249/2006 der HamRadio to Day auf http://www.agz-ev.de mal an.
Findet ihr links unten auf der Hauptseite,auf der nächsten Seite die Nr.249 anklicken und dann liest ihr von oben runter alles mal durch,was in Sachen EMV zuletzt "verzapft" wurde..


Vy,73 de Helmut
Maulwurf
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#11

Beitrag von Maulwurf »

Na, jetzt weiß ich wenigstens um was es geht.
Wieso sich die Netzagentur jetzt als "Beklagte" bezeichnet kapiere ich zwar nicht, ist wohl eher der saarländische om.

Der zweite link ist mir, wie die von 0815-Ulli aufgeführten, zu arg im Bürokraten deutsch verfasst .Die ganzen Paragraphen und verformulierten Regelungen kann mein Kopf auf die Schnelle auch nicht verarbeiten. Bild

Ich denke oder hoffe doch, daß der DARC am Ball bleibt und nicht alles so heiß gegessen wird , wie manche es kochen wollen.

Irgendwo steht aber was im Sinne von " Amateurfunkanlagen betrifft das nicht "

Wie sagte der Kaiser : Schau'n mer mal


73 Stefan
Wolf
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#12

Beitrag von Wolf »

Hallo Stefan,

dem betroffenen Funkamateur war von der BNetzA wegen der angeblichen Störungen eine Betriebsbeschränkung auferlegt worden. Dagegen hatte der Funkamateur zunächst Widerspruch erhoben und anschließend geklagt.

Deshalb ist in diesem Falle der Funkamateur der "Kläger" und die BNetzA die "Beklagte".

Der DARC ist in dieser Sache übrigens nicht "am Ball". Der bisherige Prozess ist ohne Hilfe des DARC durchgezogen worden.

Gruß
Wolf :-)

http://www.funkmagazin.de
Zuletzt geändert von Wolf am Sa 3. Feb 2007, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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lichtenberger
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Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#13

Beitrag von lichtenberger »

Wenn ich bei meinem Nachbarn mit CB-Funk den Sateliten-TV-Empfang stören sollte,
was an sich schon fast ein Ding der Unmöglichkeit ist - würde ich zum Nachbarn gehen
und mal alle Stecker richtig fest ziehen bzw. überprüfen ob die Stecker überhaupt angeschlossen sind.
Dabei gleich den SAT-Finder einpacken und die verbogene Schüssel mal wieder richtig
Einnorden und dabei ordentlich, wie ein Rohrspatz, über den Besserwisser herziehen,
der die Schüssel das Erste mal eingestellt hat.
Das macht einen kompetenten Eindruck!

Selbst die billigste scheiß Chinaware ist bei halbwegs ordentlich angeschlossenen
F-Steckern gegen CB 'Einstrahlung' unempfindlich.
Die meisten Leute stecken das Kabel irgendwie rein - und sobald etwas Bild zu sehen
ist - ist alles in Butter.
Aber die Schirmdämpfung ist es nicht!
-----------------------------------------------------
Hier liegt oft der Haase im Pfeffer!

Und wenn Das nicht hilft - einfach mal eine Weile gar nicht funken - und wenn du dort
immernoch Störungen verursachst - beim Nachbarn mal die Schrauben nachziehen.

Vor zig Jahren kam mein Nachbar vorbei und sagte mir, ich sei in seinem Schallplattenspieler zu hören.
Daraufhin habe ich an die richtigen Stellen ein paar Kondensatoren eingelötet und
vorbei war der Spuk im Hochhaus.

So kann es auch gehen.

Grüße
Zuletzt geändert von lichtenberger am Sa 3. Feb 2007, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
[VERBORGEN]
Yaesu FT857D

Re: Vergleich vor Gericht in Sachen EMV

#14

Beitrag von Yaesu FT857D »

At Lichtenberger:
das was du geschrieben hast,war "früher" Praxis,jedoch hat sich von den Vorschriften her,etwas zu ungunsten ALLER Funkanlagenbetreiber(Funkamateure,CB-Funker usw.)ergeben.Erst recht und gerade wegen dem,von mir ganz am Anfang erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln.Also es geht hierbei nicht darum,dem lieben Nachbarn seine Satschüssel mal besser einzurichten,damit sein Empfangssignal besser und damit störungsfreier wird.Es geht darum,daß sein Satreceiver(ob Digital oder Analog ist egal)gegenüber anderen Funkdiensten "immun" ist und bleibt.Noch ein Beispiel:Es gibt neuerdings die sogenannten DVB-T Receiver und Antennen(die nichts anderes als die bisherigen TV-Antennen sind).Letztere mit eingebauten Verstärkern(ohne Selektionsmittel)von max.20db,die einen einfachen Empfänger wie sie in den DVB-T Receivern eingebaut sind,dann mit Signalen "überfüttern",sprich übersteuern kann.Wenn nur ein Funkanwender,aus den Nachbarbereichen(von der Frequenz her gesehen)sich seine GRUNDSIGNALE mit denen der TV-Signale im DVB-T Empfänger mischen,kann man sich unschwer vorstellen,was passiert.
Wenn das Grundproblem(das schlechte Empfangsteil)nicht verbessert wird,helfen auch keine sonstigen Hilfsmittel,wie Sperrkreise ect...Selbst wenn sie dort helfen,der nächste Nachbar wartet mit dem gleichen Problem ein paar Häuser weiter....
Willst du Lichtenberger,bei jedem der das gleiche Problem hat(ob bei dir im Hochhaus oder 2 Straßen weiter)jedesmal ein Sperrfilter für 10-15 Teuronen einbauen,obwohl das eigentlich ein Problem des Receiverherstellers ist,weil der ein schlechtes Empfangsteil eingebaut hat?
Ich spreche hier nicht von fehlender oder ungenügender Schirmung,mangels fachlicher Montage von Steckern an Koaxkabeln usw.,die wir Funkamateure zur Genüge von Kabelfernsehanlagen(Sonderkanal S6)her kennen,sondern von der ungenügender,mangelhafter Selektion in vielen Geräten der Unterhaltungselektronik,in Bezug auf Hochfrequenzeinstrahlungen,die mit vorgenanntem Urteil bzw. durch das kommende EMVG,auf uns Funkanwender "abgewälzt" wird.Das reicht vom Auferlegen von Betriebsbeschränkungen,bis zum vollständigen Einstellen des Funkbetriebs!Nicht zu vergessen,die Kosten dafür tragen wir komplett....(Ermittlung der "Störquelle" durch BNA,Beseitigung der Störungen auf der Gestörtenseite usw.)

Wer dieses Urteil als Bagatelle abtut,der irrt gewaltig...Ich will hier nicht übertreiben,aber wer die Augen vor diesem Urteil verschliesst,der hat die Zeichen der Zeit in Sachen Funk nicht erkannt.Wir alle die Funk als Hobby betreiben,werden mehr denn je(nicht erst seit der Elektrosmoghysterie)als "HF-Verschmutzer" und permanente "Störquellen" angesehen.Der Stellenwert von Funk(und insbesondere als Hobby)wird durch entsprechende Gesetze(Beginn im Amateurbereich war die Verfügung 306/97)eingeschränkt,um entweder den Kommerziellen oder der Mehrheit von anderen Hobbyanwendern,Platz zu schaffen.(PLC,W-Lan,Galileo,usw.)
Im übrigen dürfte die Sache,durch den Widerspruch der BNA,die Sache vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen?
Ein entsprechendes "Grundsatzurteil" in Sachen EMV wird dadurch erwartet.
Wie es aussieht,wird unser Gesetzgeber(BMWI,Bundesregierung)mit dem neuen EMVG,diesem Urteil des VerWG Köln entsprechen bzw. der EU folgen.
Uns Hobbyfunkanwendern werden die "Daumenschrauben" weiter angezogen,bis zu dem Punkt,wo uns das Hobby Funk,im wahrsten Sinne des Wortes "lieb und teuer wird"....

Vy,73 de
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