Amtsgericht Bonn: Amateurfunker freigesprochen

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Amtsgericht Bonn: Amateurfunker freigesprochen

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Amtsgericht Bonn: Amateurfunker freigesprochen

Besuch von zwei Messbeamten der Bundesnetzagentur und von zwei Polizeibeamten erhielt ein Funkfreund aus Beckum im Dezember 2004, weil er wenige Minuten zuvor mit einem unzulässigen Funkgerät auf einer dem CB-Funk zugewiesenen Frequenz mit überhöhter Leistung Funkbetrieb durchgeführt und so eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG begangen haben soll. Bei der Hausdurchsuchung wurde ein ausgeschaltetes, betriebsbereites, handwarmes und mit BZT-Zulassungskennzeichen versehenes Funkgerät vorgefunden und sogleich dessen Senderausgangsleistung gemessen, die mehr als 30 Watt betragen haben soll. Gegen den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid der Bundesnetzagentur in Höhe von 300,00 EUR ließ der Betroffene durch seinen Verteidiger Einspruch einlegen. Durch Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30. März 2006 wurde der Betroffene von dem Vorwurf freigesprochen, weil von der Verfolgungsbehörde "die äquivalente Strahlungsleistung –ERP – nicht gemessen wurde" (AG Bonn 71 OWi 185/05).

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
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