Strafverfahren wegen Abhören von Nachrichten eingestellt
Verfasst: Mi 22. Feb 2006, 09:09
Delmenhorst: Scanner bei Verkehrskontrolle sichergestellt
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im August 2005 sichtete die örtliche Schutzpolizei in dem Fahrzeug eines Delmenhorster Funkamateurs einen Scanner. Der Scanner lag ausgeschaltet in der Mittelablage. Das Gerät wurde beschlagnahmt, weil – so der Polizeibeamte – es nach dem Einschalten und Anschließen an eine am Fahrzeug angebrachte Funkantenne zum Abhören des Polizeifunks geeignet sei. Später wurde festgestellt, dass in dem Gerät eine Frequenz des 4m-Bandes und eine Frequenz des 70cm-Amateurfunkbandes gespeichert war. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren im Februar 2006 gemäß § 153 StPO ein.
mitgeteilt von : Rechtsanwalt Michael Riedel, DG 2 KAR
http://www.lawfactory-cologne.de
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im August 2005 sichtete die örtliche Schutzpolizei in dem Fahrzeug eines Delmenhorster Funkamateurs einen Scanner. Der Scanner lag ausgeschaltet in der Mittelablage. Das Gerät wurde beschlagnahmt, weil – so der Polizeibeamte – es nach dem Einschalten und Anschließen an eine am Fahrzeug angebrachte Funkantenne zum Abhören des Polizeifunks geeignet sei. Später wurde festgestellt, dass in dem Gerät eine Frequenz des 4m-Bandes und eine Frequenz des 70cm-Amateurfunkbandes gespeichert war. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte das Verfahren im Februar 2006 gemäß § 153 StPO ein.
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