AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Funkamateure sind verdächtig
Nach dem Widerspruch des Betroffenen, hat das Amtsgericht Nürnberg ( Az. 57 Gs 6318/2005 durch Beschluss vom 14.06.2005 die Beschlagnahme von zwei Amateurfunkhandgeräten bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtes besteht der Tatverdacht, dass der Funkamateur den Polizeifunk abgehört und damit den Tatbestand des § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG verwirklicht hat.
Aus den Gründen: Am 16.05.2005 wurde der Polizeidirektion Nürnberg gegen 21.23 Uhr ein Einbruchsalarm bei der Firma L, in der Y-Straße, gemeldet. Vor Ort angekommen fiel den Polizeibeamten gegen 22.15 Uhr ein PKW auf, der von der Z-Straße kommend die Y-Straße in Richtung X-Straße befuhr. Das Fahrzeug wurde gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz der Firma L. eingeparkt, das Licht gelöscht und die Insassen verließen jedoch den Pkw nicht. Gegen 22.35 Uhr wurde der Pkw seitens der eingesetzten Polizeibeamten näher in Augenschein genommen, ohne dass dies von den Insassen bemerkt wurde. Dabei konnte der Beschuldigte auf dem Beifahrersitz festgestellt werden. Auf seinen Oberschenkeln hatte der Beschuldigte einen funkgeräteähnlichen Gegenstand liegen; auf dem Armaturenbrett lag noch ein weiteres solches Gerät. Beide Gegenstande waren offensichtlich eingeschaltet, da durch die Polizeibeamten beobachtet werden konnte, dass die Displaybeleuchtung an war. Als sich das Fahrzeug gegen 22.45 Uhr - nachdem der aufgrund des Einbruchsalarms eingeleitete polizeiliche Einsatz abgebrochen worden war - in Richtung X-Straße in Bewegung setzte, wurde der Pkw einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte von den Polizeibeamten erneut festgestellt werden, dass der Beschuldigte weiterhin auf seiner Seite die beiden Funkgeräte liegen hatte. Das Gerat der Marke Y. war angeschaltet und an die Dachantenne des Fahrzeugs angeschlossen; die Kanalfrequenz 7,300 war eingestellt. Das sichergestellte Gerat der Marke K. war ebenfalls angeschaltet und im Display die Frequenzen 144,225 und 430,000 eingestellt.
Der Beschuldigte ist im Besitz der erforderlichen Amateurfunklizenz. Zwar haben die Ermittlungen zwischenzeitlich ergeben, dass das Abhören der oben genannten Frequenzen erlaubt war. Aufgrund der Gesamtumstande (Einbruchsalarm, Aufenthalt unmittelbar in vermeintlicher Tatortnahe) besteht jedoch der dringende Verdacht, dass vorliegend ein unzulässiges Abhören von Nachrichten stattgefunden hat, welche nicht von § 89 Satz 1, 2 TKG erfasst sind (insbesondere Polizeifunk), und somit eine Straftat nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG begangen worden ist.
Die Sicherstellung der Funkgeräte ist erforderlich, um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeraten gespeichert waren bzw. sind. Insofern kommen die Gerate als Beweismittel, aber auch unter Umstanden als Einziehungsgegenstande in Betracht. Da der Verteidiger des Beschuldigten mit Schreiben vom 18.05.2005 der Sicherstellung der Geräte widersprochen und die sofortige Herausgabe beantragt hat, war die Beschlagnahme anzuordnen bzw. zu bestätigen.
mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Anmerkung: Der Betroffene hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.
Michael Riedel
Rechtsanwalt
http://www.lawfactory-cologne.de
[url]mailto:m.riedel@lawfactory-cologne.de[/url]
Nach dem Widerspruch des Betroffenen, hat das Amtsgericht Nürnberg ( Az. 57 Gs 6318/2005 durch Beschluss vom 14.06.2005 die Beschlagnahme von zwei Amateurfunkhandgeräten bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtes besteht der Tatverdacht, dass der Funkamateur den Polizeifunk abgehört und damit den Tatbestand des § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG verwirklicht hat.
Aus den Gründen: Am 16.05.2005 wurde der Polizeidirektion Nürnberg gegen 21.23 Uhr ein Einbruchsalarm bei der Firma L, in der Y-Straße, gemeldet. Vor Ort angekommen fiel den Polizeibeamten gegen 22.15 Uhr ein PKW auf, der von der Z-Straße kommend die Y-Straße in Richtung X-Straße befuhr. Das Fahrzeug wurde gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz der Firma L. eingeparkt, das Licht gelöscht und die Insassen verließen jedoch den Pkw nicht. Gegen 22.35 Uhr wurde der Pkw seitens der eingesetzten Polizeibeamten näher in Augenschein genommen, ohne dass dies von den Insassen bemerkt wurde. Dabei konnte der Beschuldigte auf dem Beifahrersitz festgestellt werden. Auf seinen Oberschenkeln hatte der Beschuldigte einen funkgeräteähnlichen Gegenstand liegen; auf dem Armaturenbrett lag noch ein weiteres solches Gerät. Beide Gegenstande waren offensichtlich eingeschaltet, da durch die Polizeibeamten beobachtet werden konnte, dass die Displaybeleuchtung an war. Als sich das Fahrzeug gegen 22.45 Uhr - nachdem der aufgrund des Einbruchsalarms eingeleitete polizeiliche Einsatz abgebrochen worden war - in Richtung X-Straße in Bewegung setzte, wurde der Pkw einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte von den Polizeibeamten erneut festgestellt werden, dass der Beschuldigte weiterhin auf seiner Seite die beiden Funkgeräte liegen hatte. Das Gerat der Marke Y. war angeschaltet und an die Dachantenne des Fahrzeugs angeschlossen; die Kanalfrequenz 7,300 war eingestellt. Das sichergestellte Gerat der Marke K. war ebenfalls angeschaltet und im Display die Frequenzen 144,225 und 430,000 eingestellt.
Der Beschuldigte ist im Besitz der erforderlichen Amateurfunklizenz. Zwar haben die Ermittlungen zwischenzeitlich ergeben, dass das Abhören der oben genannten Frequenzen erlaubt war. Aufgrund der Gesamtumstande (Einbruchsalarm, Aufenthalt unmittelbar in vermeintlicher Tatortnahe) besteht jedoch der dringende Verdacht, dass vorliegend ein unzulässiges Abhören von Nachrichten stattgefunden hat, welche nicht von § 89 Satz 1, 2 TKG erfasst sind (insbesondere Polizeifunk), und somit eine Straftat nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG begangen worden ist.
Die Sicherstellung der Funkgeräte ist erforderlich, um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeraten gespeichert waren bzw. sind. Insofern kommen die Gerate als Beweismittel, aber auch unter Umstanden als Einziehungsgegenstande in Betracht. Da der Verteidiger des Beschuldigten mit Schreiben vom 18.05.2005 der Sicherstellung der Geräte widersprochen und die sofortige Herausgabe beantragt hat, war die Beschlagnahme anzuordnen bzw. zu bestätigen.
mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Anmerkung: Der Betroffene hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.
Michael Riedel
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Zuletzt geändert von Lawfactory CGN am Fr 5. Aug 2005, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Auch als Funkamateur kann ich da nur sagen:
Wer sich so verdächtig verhält, braucht sich nicht wundern, wenn er Probleme bekommt.
Jetzt können die beiden nur hoffen, nichts Verhängnisvolles in Ihren Geräten abgespeichert zu haben. Aber nicht jedes AFU-Gerät kann ja in den "Problembereichen" empfangen.
Vielleicht hat man ja auch durch zuviel HF den Alarm versehentlich ausgelöst?
Na, mal sehen, was weiterhin passiert.
Wer sich so verdächtig verhält, braucht sich nicht wundern, wenn er Probleme bekommt.
Jetzt können die beiden nur hoffen, nichts Verhängnisvolles in Ihren Geräten abgespeichert zu haben. Aber nicht jedes AFU-Gerät kann ja in den "Problembereichen" empfangen.
Vielleicht hat man ja auch durch zuviel HF den Alarm versehentlich ausgelöst?
Na, mal sehen, was weiterhin passiert.
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Also ich finde, Funkamateure sind IMMER verdächtig
chris
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
CB-Funker auch *boing*
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Schlagt euch doch
73 vom Ralf aus 71287 Weissach vom Funk-Keller Weissach
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
super, es kann ja auch sein, dass der OM immer von dort Betrieb macht und an dem Abend (?) zufällig ein Einbruch in der Gegend war.....
...naja, komisch ist das schon.
@scheffe: und DU bist oberverdächtig *HI*
vy 73+55
de Tobias
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I... Grid: DN13TO ..I.. Mitglied im HF-Erzeugerverband. ARRL & DARC ..I.. eingetragener HF-Würmchen Züchter ..I
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Jungs...Der Grüne Trachtenverein ( mit Uniformhemden aus Weissrussland ) braucht doch Erfolgserlebnisse...denn ohne die gibts keine "sternchen ".... Wenn Sie schon keine Einbrecher verhaften können, müsen jetzt die Funker dranglauben. Naja, es sei dahingestellt, weas der Betreffende im Auto unternahm, aber solange er nichts ungesetzliches macht, kann er an seinen Spielsachen solange herumspielen, wie er mag.
War es nicht so, das man BOS Diensate nur nicht verbreiten darf...oder gehe ich da irr ? Egal...Die Jungs sind bald wieder auf dem Boden der Tatsachen...
Berggeist
War es nicht so, das man BOS Diensate nur nicht verbreiten darf...oder gehe ich da irr ? Egal...Die Jungs sind bald wieder auf dem Boden der Tatsachen...
Berggeist
Und tun die Vögel vom Himmel fallen, tut der Brenner richtig knallen ... ab sofort: Facebook unter: Berggeist
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Also soo was, kaum zu glauben, auf meinem alten UKW Radio unverbastelt MIT Post Zulassungsstempel kann ich auch die Damen und Herren in Uniform hören, Sachen gibt es und da waere ja wieder das Thema Selbstbau von Funken von Funkamateueren, hat der mal einen Fehler gemacht beim Bau, schon ist die Kiste weg...
-
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Kannst Du mir Dein Radio mal ausleihen? Ich müßte nämlich mal wieder zur Bank
Name: Andreas / Skip: Ippenstein / CB-Station: Oberes Vogtland mobil
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
ES HEISST
STANDARDDDDDDDDDdddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddd......
mit einem weichen D wie Damentoillete oder Detlef ... oder DUSCHVORHANG !!!!!
chris
Zuletzt geändert von scheffe am Mi 29. Jun 2005, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Bleibt nur zu hoffen daß die Reg Tp den Burschen keinen 4 meter Empfänger
in ihre uhf/vhf Kisten einbaut.....
Obwohl,dann wäre der Straftatbestand ja erfüllt...
in ihre uhf/vhf Kisten einbaut.....
Obwohl,dann wäre der Straftatbestand ja erfüllt...
Zuletzt geändert von Herzog am Do 30. Jun 2005, 00:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
@Yankee:
Wenn Du mal mit der Polizei zu tun hast und Dein
Nachbar oder Kollege das über Polizeifunk mitkriegt
siehst Du das Ganze wahrscheinlich anders.
Oder wenn Du mal Opfer einer Bande wirst die
natürlich auch Polizeifunk hört und deshalb nicht
gefasst wird dann schimpfst Du wahrscheinlich
über die Polizei.
Gruß Egbert
Wenn Du mal mit der Polizei zu tun hast und Dein
Nachbar oder Kollege das über Polizeifunk mitkriegt
siehst Du das Ganze wahrscheinlich anders.
Oder wenn Du mal Opfer einer Bande wirst die
natürlich auch Polizeifunk hört und deshalb nicht
gefasst wird dann schimpfst Du wahrscheinlich
über die Polizei.
Gruß Egbert
[VERBORGEN]
- grinsekater
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Na also, es geht doch.
Der "verdächtige" Funkamateur hat seine Geräte zurück!!!!!!
http://www.funkmagazin.de/25075.htm
73, Andy
Der "verdächtige" Funkamateur hat seine Geräte zurück!!!!!!
http://www.funkmagazin.de/25075.htm
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Nun ich glaube nicht mal, wenn dem Funkamateur seine Funkgeräte-memories "einschlägige Frequenzen" enthalten sollten, kann ihm was passieren.
Es gab da vor ein paar Jahren ein Scannerurteil über einen Reporter, der das so praktiziert hat und in seiner letzten Instanz seine Geräte zurückbekommen hat.
Ich glaube sogar der Strafbefehl wurde zurückgenommen.
Wer will, kann ja mal bei http://www.funkurteile.de nachsehen.
Solange er nicht direkt beim senden/hören auf falscher qrg erwischt wird hat er gute Karten.
Wem "Kasi" ein Begriff ist, der weis was ich meine:-)
73 de Axel
Es gab da vor ein paar Jahren ein Scannerurteil über einen Reporter, der das so praktiziert hat und in seiner letzten Instanz seine Geräte zurückbekommen hat.
Ich glaube sogar der Strafbefehl wurde zurückgenommen.
Wer will, kann ja mal bei http://www.funkurteile.de nachsehen.
Solange er nicht direkt beim senden/hören auf falscher qrg erwischt wird hat er gute Karten.
Wem "Kasi" ein Begriff ist, der weis was ich meine:-)
73 de Axel
- grinsekater
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Re: AG Nürnberg - Funkamateure sind verdächtig
Ich denke aber mal, wenn bestimmte QRGs abgespeichert gewesen wären, hätte er die Geräte nicht so einfach wiederbekommen.
Dann hätte es auf jeden Fall erstmal ein Ermittlungsverfahren gegeben, dessen Ausgang -auch unter Berücksichtigung mancher Urteile- durchaus "offen" gewesen wäre.
Wer allerdings, selbst wenn er gelegentlich Gesprächen lauscht, die er eigentlich nicht empfangen dürfte, auch noch so dumm ist, die Frequenzen abzuspeichern, dem ist eh nicht zu helfen und der braucht nachher auch nicht zu jammern.
Aber die Dummen sterben ja bekanntlich nie aus.
73, Andy
Dann hätte es auf jeden Fall erstmal ein Ermittlungsverfahren gegeben, dessen Ausgang -auch unter Berücksichtigung mancher Urteile- durchaus "offen" gewesen wäre.
Wer allerdings, selbst wenn er gelegentlich Gesprächen lauscht, die er eigentlich nicht empfangen dürfte, auch noch so dumm ist, die Frequenzen abzuspeichern, dem ist eh nicht zu helfen und der braucht nachher auch nicht zu jammern.
Aber die Dummen sterben ja bekanntlich nie aus.
73, Andy
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