Bußgeldbescheid zurück genommen

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Bußgeldbescheid zurück genommen

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RegTP nimmt Bußgeldbescheid zurück


Die Regulierungsbehörde machte einem Kölner CB-Funker den Vorwurf, er habe im Januar 2004 sein CB-Funkgerät mit einem Endverstärker betrieben und die äquivalente Strahlungsleistung von 4 Watt überschritten. Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet, er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Nachdem das Amtsgericht Bonn in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2004 die Einholung eines Sachverständigengutachtens beschlossen hatte, nahm die Regulierungsbehörde den Bußgeldbescheid mit der Begründung zurück, dass die Kosten eines solchen Gutachtens in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf stehen würden.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

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