Funkamateure vor Gericht ....

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Lawfactory CGN

Funkamateure vor Gericht ....

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

Funkamateure vor Gericht

In diesem Monat brachte die Regulierungsbehörde insgesamt sechs lizenzierte Funkamateure aus Marl und dem Münsterland vor das Amtsgericht Bonn. Nachdem die Behörde Anfang des Jahres im Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmte, wurde ihnen vorgeworfen, mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt zu haben. Alle Funkamateure gaben an, dass sie mit Amateurfunkgeräten gesendet, jedoch genau darauf geachtet haben, dass sie die erlaubte Antennenabstrahlungsleistung einhalten. Die Regulierungsbehörde berief sich darauf, dass sie vor Ort einen zu großen Hub und sehr hohe Feldstärken gemessen habe. Dies lasse aus langjähriger Beruferfahrung heraus den Schluss zu, dass mit einem unzulässigen Funkgerät und mit zu hoher Sendeleistung gearbeitet worden sei. Dem Amtsgericht Bonn genügten diese Ausführungen in fünf Fällen nicht und es stellte die Verfahren ein. Die Kosten der Verfahren wurden der Staatskasse auferlegt. Die notwendigen Auslagen tragen die Betroffenen selbst, wobei in zwei Fällen den Betroffenen Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.

In einem Fall verurteilte das Amtsgericht Bonn den betroffenen Funkamateur zu einer Geldbuße in Höhe von 200,00 Euro. Ohne auf physikalische Einzelheiten einzugehen, glaubte das Gericht an die Berufserfahrung des Messbeamten und stützte sich ferner auf ein umfassendes Geständnis des Betroffenen, dass er nach angeblicher Belehrung vor einem anderen Messbeamten abgegeben haben soll. Dies bestritt der Betroffene energisch. Die Erfolgaussichten einer Rechtsbeschwerde – sie ist der Revision ähnlich –gegen dieses Urteil werden derzeit von dem Verteidiger des Betroffenen geprüft.

In einem weiteren verhandelten Fall warf die Regulierungsbehörde einem Kölner CB-Funker vor, er habe sein CB-Funkgerät mit einem Endverstärker betrieben und die Abstrahlungsleistung von 4 Watt EIRP überschritten. Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet, er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Amtsgericht Bonn beschloss daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Bemerkenswert sind die Hintergründe und die Art und Weise, wie die Beamten die Hausdurchsuchungen durchführten, insbesondere welche Amateurfunkgeräte bei den Betroffenen als angebliches Tatmittel sichergestellt wurden.

DO 1 NWB, Andreas aus Marl, erklärte gegenüber seinem Verteidiger, dass sich die Funkfreunde auf der Free-Net-Frequenz trafen, um sich auf die Lizenzprüfung vorzubereiten. Sie führten freundschaftliche und sachliche Gespräche. Dies führte sehr bald dazu, dass sich eine Vielzahl von Funkfreunden an der Runde beteiligten.

Er berichtete weiter, dass die Beamten bei der Hausdurchsuchung – diese beschränkte sich auf das Auffinden von Free-Net-tauglichen Geräten – u.a. das Kinderzimmer seiner elfjährigen Tochter betraten, dort ein CB-Funkgerät durchgemessen haben, während das Kinds völlig verstört und verängstigt im Bett liegen blieb. Bei ihm und seinen Funkfreunden wurden u.a. 70cm-Geräte und Kurzwellentransceiver sichergestellt.

In einzelnen Fällen wurden taugliche oder alte Geräte nicht mitgenommen, stattdessen Neugeräte, die gerade erst angeschafft wurden und am angeblichen Tattag nicht benutzt worden sein konnten.

Er brachte ferner in Erfahrung, dass in einem anderen Fall ein Polizeibeamter an der Aktion nicht teilnehmen wollte, weil er dies mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbaren konnte. Er wurde durch einen Kollegen ersetzt.

Ferner wusste DO 1 NWB zu berichten, dass ein betroffenes DARC-Mitglied Rat bei der juristischen Verbandsbetreuung einholte und dort die Antwort erhielt, dass man die Tat zugeben und bei der RegTP um eine milde Strafen bitten solle. In schwerwiegende Fällen, so hieß es weiter, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Da sich alle Betroffenen – sie sind mittlerweile Inhaber der Amateurfunklizenz – unschuldig fühlten, suchten sie sich woanders Hilfe und nahmen Abstand von einer DARC-Mitgliedschaft.

mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Andreas Leidig, DO 1 NWB, Marl
Ryo

Re: Funkamateure vor Gericht ....

#2

Beitrag von Ryo »

<font color=#ff0000> Zitat Anfang</font><br><hr>
In einem weiteren verhandelten Fall warf die Regulierungsbehörde einem Kölner CB-Funker vor, er habe sein CB-Funkgerät mit einem Endverstärker betrieben und die Abstrahlungsleistung von 4 Watt EIRP überschritten. Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet, er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Amtsgericht Bonn beschloss daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
<hr><font color=#ff0000>Zitat Ende -> Kommentar:</font><br><hr>
4watt EIRP hmm ich find nur as von 4Watt ERP und bei 10Watt oder mehr EIRP Anmeldepflicht..

<font color=#ff0000> Zitat Anfang</font><br><hr>
Er brachte ferner in Erfahrung, dass in einem anderen Fall ein Polizeibeamter an der Aktion nicht teilnehmen wollte, weil er dies mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbaren konnte.
<hr><font color=#ff0000>Zitat Ende -> Kommentar:</font><br><hr>
Ja richtig so, das iss einer der Gründe wieso ich mich nie da Beworben habe...doofer Staat ;-)

Schön wie die RegTP immer Vorwürfe macht wo sie doch EIGENTLICH immer die leute auf FRISCHER TAT erwischen müssen...

Wird echt Zeit für einen Frequenzbereich auf den sowohl AFUs mit ihren GEräten als auch Unlizensierte Leute Funken dürfen (im Bereich der vorgegebenen Leistung/Frequenzraster für diesen Bereich).

Dann hat die RegTP nicht mehr den ganzen Stress mit den Gerichten und die Anwender auch nicht.
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forstmeister
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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#3

Beitrag von forstmeister »

<font color=#ff0000> Zitat Anfang</font><br><hr> Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet, er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Amtsgericht Bonn beschloss daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens.<br><hr><font color=#ff0000>Zitat Ende -> Kommentar:</font><br><hr>
<p>
Also wenn heutzutage nur alles gerichtlich geregelt werden kann, obwohl für mich
in obigegem Text ausser Frage steht dass der Typ mit seinem Brenner gefunkt hat,
dann gute Nacht.
Genausowenig kann mir kein CB-Funker erzählen, der einen KW-Transceiver daheim
hat, diesen nur als Empfänger zu nutzen.
Ich muss den Beamten der RegTP zustimmen, wenn hier von "Erfahrung" gesprochen
wird. Schon vor 20 Jahren konnte man einwandfrei erhören ob der Funker mit
einem normalen CB-Funkgerät oder mit einem Amateurfunkgerät "on the Air" war.
Selbst Unterscheidungen der einzelnen Hersteller war hörbar (ICOM z.B. hörte man
fast immer richtig heraus).
Scheinbar geht heute ohne Anwalt gar nicht mehr und wenn die Typen dann mit
absurden Argumenten wieder mal rausgepaukt werden lachen sie sich noch ins
Fäustchen und es geht genau so weiter wie vorher...
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Zero

Re: Funkamateure vor Gericht ....

#4

Beitrag von Zero »

Forstmeister

Und wer Benzin hat ist auch aus Erfahrung ein Brandstifter und Terrorist?

Der Funkbereich ist heute keine hochhoheitliche Angelegenheit wie zu Zeiten des kalten Krieges als sich Argenten und Terroisten mit Funkequipment versorgten sondern einfach nur eine mehr oder weniger sinnvolle und effektive Nutzung der Frequenz,.

Wenn der eindeutige Beweis fehlt, d.h. ein Plott eines Spectrogramms und eines SignalanstiegsTX-ID aufgezeichnet von geeichten Geräten (Eichung durch TÜV bzw PTLA) , dann sollte man eine Bestrafung in Erwägung ziehen aber meiner Meinung nach nur Sozialstunden.

Wenn das fehlt dann sollte man die zuständigen Messknechte zu diesen Sozialstunden heranziehen.

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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#5

Beitrag von Ippenstein »

Hm...

na dann wirds bei mir schon schwierig, da die AE 5800 baugleich mit der AE 485 ist. Bild

Gruß

Ippenstein
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forstmeister
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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#6

Beitrag von forstmeister »

<hr>Zitat Anfang<hr>Und wer Benzin hat ist auch aus Erfahrung ein Brandstifter und Terrorist?<hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>
<p>
wieder mal toll Äpfel mit Birnen verglichen.<br>
Besser wäre gewesen: Ich habe immer ein Päckchen C4 mit Zeitzünder zu Hause,<br>
aber ich lege es mir nur ins Regal zum anschauen.
<p>
Das mit dem Brenner steht ausser Frage. Wer so ein Ding hat benutzt es auch genauso wie<br>
Exportfunken. Kann man hier im Board ja quasi mehrmals täglich lesen oder sieht es sogar auf<br>
Bildern. Ich persönlich hätte nichts gegen das TKG von von vor 20 Jahren, dann würde auch dieses<br> öffentliche rumgeblöke und zur Schau stellung der eigenen Gerätschaften endlich wieder aufhören.
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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#7

Beitrag von NSA001 »

@forstmeister
Ich habe hier 2 Amateurfunkgeräte und 1 Exportkiste und alle bis auf eine stehen im Originalkarton im Schrank. Die Eine, die in Betrieb ist läuft den ganzen Tag RXmäßig mit und ich habe->da keine Lizenz noch keine QSO's damit gefahren.
Jetzt fragst Du sicher warum ich diese Geräte als CB-ler denn brauche!
Antwort: Es waren alles Schnäppchen die ich in letzter Zeit gemacht habe und warum NICHT kaufen wenn ein Schnäppchen lockt? Ich mache gerade Einen Kurs zur Klasse3 und werde wohl auch den Anschlusskurs zur Klasse 2 besuchen, weshalb soll ich dann nicht auch ein paar Monate vorher mich nach Geräten umschauen und bei Schnäppchen zugreifen?

Die Behauptung "Wer so ein Ding hat benutzt es auch genauso wie
Exportfunken" ist in meinen Augen unverschämt, da eine Unterstellung die nicht belegt ist.
Trotz topmoderner Afu-Kisten läuft bei mir Packet seit Jahren mit einer alten TEAM TS190 und Sprechfunk mit einer Stabo xm3082...wiso sollte ich auch die Afu Kisten nehmen es hört mich doch sowiso jeder mit dem cb-gerät.

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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#8

Beitrag von forstmeister »

soso,

ein Schnäppchen gekauft aber natürlich nur, um es in den Schrank zu legen
oder evtl. später mal oder auch nicht zu benutzen.
Natürlich hast du die Kiste sendeseitig nicht ausprobiert und natürlich keinesfalls
an einer Antenne, sondern immer nur an einem Dummy.

Sei's drum, das war deine Meinung zu dem Thema, ich habe meine und Gott sei
dank haben wir verschiedene, was auch gut so ist.

Ich gehöre eben zur Generation wo einem die Geräte noch ohne murren und knurren
abgenommen bzw vor den Augen zerstört wurden und da hat keiner, aber auch gar keiner
auch nur im entferntesten daran gedacht, dass man da auch nur irgendetwas gerichtlich
anfechten könnte. Allerdings hatten die Beteiligten immer Dreck am Stecken was ja auch
in diesem Fall aus der oberen Mitteilung einwandfrei hervorgeht.

PS: was hat Packet mit dem Thema zu tun ?
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Re: Funkamateure vor Gericht ....

#9

Beitrag von NSA001 »

Packet hat direkt damit nichts zu tun, ich meinte nur dass ich zur Zeit hauptsächlich Packet mache und dafür ja auch nur legale Geräte verwende....zur info: Ich besitze für Kurzwelle nur QRP Geräte es würde mir also keinen Vorteil bringen mit diesen Geräten CB zu machen. Denn ob 4 oder 5 Watt ist für meine Zwecke jacke wie hose...

...naja, jedem das seine. Ich brauche auf jeden Fall keine Angst vor der RegTP zu haben..

Zur Info: Früher war es auch grundsätzlich verboten Nicht zugelassene Geräte zu besitzen (Afu's ausgenommen). Heute wird jedes Funkgerät, das ein ce-zeichen Hat wie ein Radio behandelt und darf von jedermann benutzt werden, solange nur öffentliche Aussendungen gehört werden. Erst wenn gesendet wird wird das ganze illegal. Deshalb ist heut eine gute Beweisführung der RegTP notwendig um überhaupt jemanden zu überführen, denn wegen nicht bewisenen Anschuldigungen kommt auch kein Dieb ins Kittchen. LEIDER ist es aber oft so das die RegTP schlampig arbeitet und desshalb ist es auch richtig dass sie solche Prozesse verliert.

Ich befürworte keinesfalls die verwendung von illegalen Geräten, wurde ja auch selbst schon durch Oberwellenschleudern gestört, aber ich finde es einfach nicht korrekt alle über einen Kamm zu scheren.

-->Für mich ist dieser Thread hiermit beendet, da man darüber ewig diskutieren könnte Bild
-->Soll doch jeder das machen was er für richtig hält. (solange er keine Anderen stört)

73 de Tobias
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