Spanien - Recht auf Antenne

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Lawfactory CGN

Spanien - Recht auf Antenne

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

Spanien - Ein Traumland für Funkamateure

Während in der Bundesrepublik Deutschland für Mieter und Wohnungseigentümer die Errichtung einer Antennenanlage für die Teilnahme am Amateurfunkdienst grundsätzlich von der Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängt und diese oft mit erheblichem Begründungsaufwand erstritten werden muss, ist die Rechtslage in Spanien für den Funkamateur wesentlich günstiger.

Neben Sonne, Strand und Palmen, genießt man als Funkamateur in Spanien nicht nur Sangria, Zarzuela und Paella, sondern auch die Rechte aus dem "Ley de Antenas", dem Antennengesetz vom 16. November 1983.

Gemäß Art. 1 des Gesetzes kann der Inhaber der vorgeschriebenen Genehmigung zur Installation einer Amateurfunkstation auf eigene Rechnung im Außenbereich einer von im genutzten Immobilie Antennen für Sendung und Empfang von Funkübertragungen installieren, wenn er befugt ist, eine gesamte Immobilie oder Teile davon zu nutzen.

Gemäß der Art. 2 und 3 des Gesetzes haftet der "aficionado" - der Funkamateur – für alle Schäden die im Zusammenhang mit der Errichtung der Antenne entstehen und ist zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das Recht des Eigentümers oder der Eigentümerversammlung, für notwendige Arbeiten an der Immobilie die Beseitigung der Antennenanlage vorrübergehend vorzunehmen mündet in der Verpflichtung, die Antenne danach wieder in einem ähnlichen Zustand zu errichten.

Die Bestimmungen über die technischen und mechanischen Anforderungen an die Antennenanlage, sowie über das Genehmigungsverfahren bei dem "Ministerio de Ciencia y Tecnologia" ergeben sich aus dem königlichen Dekret vom 21. November 1986, dem Reglement über die Installation von Antennen, im Originaltitel "Regulación de la Instalación de Antenas". Gemäß Art. 3 des Dekrets genehmigt das Ministerium zunächst die Beschreibung der Antennenanlage und hört danach den oder die Eigentümer der Immobilie an, wobei für deren Einwendungen allein das königliche Dekret und seine Regelungen maßgebend sind. Gemäß Art. 4 des Dekrets wird danach die Antennenanlage samt Installation ggf. mit den erforderlichen Auflagen genehmigt.

Nach einem Urteil des obersten Gerichts von Katalonien (B14/913) sind nicht die Städte und Gemeinden, sondern das Ministerium für Wissenschaft und Technik für die Genehmigung von Amateurfunkantennenanlagen zuständig.

Rechtsanwalt Michael Riedel
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Rossi
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Re: Spanien - Recht auf Antenne

#2

Beitrag von Rossi »

Tja das wird wohl daran liegen das auch der spanische König Juan Carlos ein Amateurfunker ist Bild

Zu sehen ist das übrigens im Technikmuseum von Luzern wo eine QSL-Karte von ihm ausgestellt ist Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild Bild

Gruß Rossi 55+73 aus Heusenstamm
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13EB304

Re: Spanien - Recht auf Antenne

#3

Beitrag von 13EB304 »

Hallo Herr Riedel!

Wann wird dieses Urteil auf Grund EU-Rechts auch für uns Anwendung finden? Ist das überhaupt möglich?
13EB304

Re: Spanien - Recht auf Antenne

#4

Beitrag von 13EB304 »

Schade, dass ich hier keine Antwort bekommen habe... Bild
Hotte

Re: Spanien - Recht auf Antenne

#5

Beitrag von Hotte »

Die feinen Herren, die bei uns am langen Hebel sitzen, wissen nichtmal, dass es Funker gibt bzw. was Funk ist, da könnt Ihr doch nicht erwarten, dass die uns sowas gestatten. Ich hatte Glück mit meiner Genehmigung.
Beste Grüße, Hotte Bild
13EB304

Re: Spanien - Recht auf Antenne

#6

Beitrag von 13EB304 »

Ja, ich weiß, dass Du Glück hattest, Hotte.
Ich bin eigentlich auch sehr froh darüber, dass ich Hauseigentümer bin.
Allerdingsist der Kampf mit der Regierung genauso schlimm, bzw. schlimmer...
Ich glaube, Ihr wißt, was ich meine, oder? Bild
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