Funkfreund darf Antenne errichten

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Lawfactory CGN

Funkfreund darf Antenne errichten

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

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FUNKAMATEUR DARF ANTENNE WIEDER ERRICHTEN

(07.04.2003) Ein Funkamateur aus Frankenthal (Pfalz) traute vor wenigen Tagen seinen Augen nicht. Seine Langdrahtantenne, die er an seinem Haus und an einem gegenüberliegenden Haus befestigt hatte und die dort lange Jahre ohne Beachtung hing, fand er fein säuberlich zusammengerollt vor seinem Haus wieder. Ohne den Funkamateur zu informieren, hatte die Wohnungsverwaltung des anderen Hauses den Langdraht abgehängt. Auf Nachfrage wurde ihm erklärt, man betrachte die Antenne als einen ungenehmigten und nicht nur optisch unerwünschten Eingriff in das Eigentum. Entgegen des Rates vieler anderer "Sachkundiger" - diese bescheinigten ihm wenig Erfolgsaussichten in dieser Sache - nahm er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Dies mit dem Ergebnis, dass es ihm im Wege eines aussergerichtlichen Vergleichs 4 Tage später gestattet wurde, die Antenne kostenfrei wieder an dem Haus anzubringen. Nach einigen speziellen Rechtsausführungen und unter Hinweis auf die Bedeutung des Amateurfunkdienstes für die Allgemeinheit, sowie wegen der schnellen und sachlichen Unterstützung des Ortsverbandsvorsitzenden, konnte dieses Ergebnis erzielt werden. Besonders zu erwähnen ist die kompetente und engagierte Unterstützung der Geschäftsleitung des DARC e.V. in Baunatal zugunsten des Funkamateurs: Innerhalb eines Arbeitstages wurde eine Bescheinigung über die bestehende Mitgliedschaft und die bestehende Haftpflichtversicherung des Betroffenen erstellt, unterzeichnet und übersandt. Die Geschäftsführerin der Wohnungsverwaltung hat nach Beilegung der Auseinandersetzung die Funkbude des Funkamateurs persönlich aufgesucht, um sich ein Bild von der Tätigkeit des Funkamateurs zu machen und zeigte sich tief beeindruckt. Der Funkamateur wurde anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, aus Köln.

Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
http://www.lawfactory-cologne.de
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Anonymous

Re: Funkfreund darf Antenne errichten

#2

Beitrag von Anonymous »

Hallo Michael Riedel,

mich würde interessieren ob ein jeder (CB oder Amateurfunker) vom Prinzip her das Recht hat, eine Antenne auf einem Mietshaus aufzubauen, wenn diese Fachgerecht installiert und obendrein auch noch versichert ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Vermieter dieses zu Untersagen?


Beste 73 de ALF (TH 028) Meinhard

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Sven
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Re: Funkfreund darf Antenne errichten

#3

Beitrag von Sven »

Hallo Alf!

Die selbe Sache würde mich auch interessieren. Wäre bestimmt gut zu wissen ob es auch für CB-Funker eine Lösung in dieser Sache geben könnte.
Viele CB-ler würden eine positive Rechtslage hier bejubeln glaube ich.
Vielleicht gibt uns dein Vorschreiber ja mal eine Antwort darauf.

73 der Sven Bild Bild Bild<br>
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Re: Funkfreund darf Antenne errichten

#4

Beitrag von moeppikf »

@ Sven und Alf,

die Problematik bei der Errichtung einer CB-Antenne hängt von vielen Faktoren ab:

1. Vorhandene Dach und evtl. vorhandene UKW-Antennen ( TV,etc.)
2. Der teilweise "schlechte" Ruf des CB-Funks.
3. Das Verhältnis zum Vermieter und den Nachbarn.

Manche Vermieter verlangen eine zusätzliche Versicherung der Antennenanlage und die kostet teilweise richtig Geld.

Ich selber habe in meinem alten Shack auch eine Hochantenne montiert gehabt. Mit mündlicher Genehmigung des Hausverwalters nach Rücksprache mit dem Vermieter. Nach 9 Jahren sollte ich die
"unerlaubt montierte Antenne" (so der Rechtsanwalt) wieder entfernen. Ein langer Briefkrieg mit nachweis von Genehmigungsfreier Funkanlage, Versicherung, etc. konnte ich den Vermieter durch ein zufällig gemachtes Foto überzeugen das die Funkantenne bereits seit mehr als 5 Jahren montiert war. Dadurch ist ein Gewohnheitsrecht vorhanden. Auf diesem Foto waren nämlich noch sämtliche TV/Radio-Antennen zu sehen und Kabelfernsehen wurde erst 5 Jahre zuvor im Haus installiert. Die Kosten für seinen Rechtsanwalt konnte der Vermieter dann selber tragen.

Es gibt keine grundsätzliche Erlaubnis zur Montage einer Cb-Funkantenne, egal wie groß oder klein diese ist.
Leider hat der Gesetzgeber da unseren ausländischen Mitbürgern mehr Rechte eingeräumt mit der Möglichkeit des Empfangs von Heimatsendern via Sat. Bild

Sprecht einfach im Vorfeld mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Erteilt der Vermieter Euch eine Erlaubnis so haltet dies auf jedenfall schriftlich fest. Ein gut geschossenes Foto bringt auch Vorteile Bild
Ihr könnt ja auch, sofern ihr in einem Club / IG / Verein seid, die Vorteile bei Notfällen (Feuer,Unfall,etc.) anbringen im Gespräch.

Vielleicht hat Herr Riedel da ja noch was diesbzgl. zu ergänzen Bild

Ihr könnt aber auch mal unter http://www.vth.de nachsehen. Dort gibt es das Buch "Meine Rechte als Cb-Funker" käuflich zu erwerben. Bild<br>
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Malta-Main-Taunus

Re: Funkfreund darf Antenne errichten

#5

Beitrag von Malta-Main-Taunus »

Der Hinweis auf die Rechte der ausländischen Gäste bringt mich auf die Idee, dass sich doch mal ein Rechtsanwalt profilieren könnte und ein entsprechendes Recht für die CB-Funker vor dem Bundesverfassungsgericht nach dem Gleichheitsgrundsatz erstreiten könnte.
Wenn überhaupt ein Antennengegner soviel Widerstand leistet.
Aber bei der deutschen Justiz ist es halt alles eine Frage des Geldes.....
Von wegen dem Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

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von noch einem Thomas<br>
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Re: Funkfreund darf Antenne errichten

#6

Beitrag von moeppikf »

Hallo Thomas,

klar ist das eine Idee. Doch es sind ja nicht nur die Gäste sondern auch die "eingebürgerten" ausländischen Mitbürger die hiervon profitieren.

Aber die Problematik kennen wir ja nicht erst seit gestern.
Der CB-Funk ist vom Vater Staat schon immer ein "Stiefkind" gewesen. Obwohl wir ja bei Nutzung bestimmter anmeldepflichtiger Geräte Gebühren zahlen dürfen und der CB-Funk lt. RegTP Frequenzzuteilung ein "nichöffentlicher Funk" ist werden unsere Rechte auf Nutzung der Frequenzen nicht oder selten geachtet. Bild

Wie oft hat man sich als aktiver Funker über Babyphones, Trägerdrücker und sonstige Störungen geärgert und was vermissen wir doch die, wenn auch nur Städte/Kreis-bezogene, Zuteilung und Sicherung des Rufnamens. Bild

Aber der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen gilt ja nicht nur hier sondern in vielen Punkten die man vor der Gesetzausführenden Mitarbeiter diverser staatlicher Instutionen nicht bekommt oder meist nur mit dem Auswendig lernen von Gesetzestexten oder der Einschaltung eines Fachanwalts. Bild Bild<br>
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