Journalisten und Scanner

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Journalisten und Scanner

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LANDGERICHT BESTÄTIGT BESCHLAGNAHME EINES SCANNERS

Das Landgericht Detmold hat am 03.März 2003 die Beschwerde eines Journalisten gegen eine Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Detmold verworfen. Wie bereits berichtet wurde, befand sich der Scanner in ausgeschaltetem Zustand auf dem Beifahrersitz. Auf der Rückseite des Scanners klebte ein Zettel, der Auskunft darüber gab, welche Frequenzen auf welchem Speicherplatz zu finden waren. Ob, wann, von wem und auf welcher Frequenz Nachrichten abgehört wurden, ist bislang nicht festgestellt worden. Nach Auffassung des Landgerichts besteht der begründete Verdacht, dass sich der Beschuldigte gemäß §§ 95,86 Satz 1 TKG strafbar gemacht hat, weil er gezielt Frequenzen abgespeichert hat, auf denen - wie er weiss - Nachrichten übertragen werden, die nicht für ihn persönlich, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Das Gerät ist deswegen als Beweismittel für die weitere Untersuchung von Bedeutung. Das Gericht stützte sich alleine auf die Entscheidung des BayObLG vom 09.02.1999 und ging mit keinem Wort auf das Urteil des Amtsgerichts Burgdorf vom 26.11.1997 ein. Rechtsanwalt Michael Riedel aus Köln hierzu : " Eine bedenkliche Rechtsentwicklung, die m.E. gegen das Analogieverbot aus Art. 103 des Grundgesetzes verstösst."


Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
http://www.lawfactory-cologne.de
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