Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

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BravoDelta23
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#91

Beitrag von BravoDelta23 »

Hallo,
grinsekater hat geschrieben:Weiss eigentlich jemand (evtl. die Händler hier?), wie das mit den 10 Watt EIRP und den Standortbescheinigungen beim Betriebsfunk auf 70 cm gehandhabt wird?
Kein Unterschied :-)
Laut VVnöml sind da nämlich für Basisstationen 12 Watt PEP zugelassen, so dass man an der Sperrtopf /GP auf dem Hausdach durchaus in Bereiche über 10 Watt EIRP käme.
Wie und wo kommst Du auf 12 Watt PEP ?
Betriebsfunk findet generell in FM statt. Da gibts kein PEP.

Einzige Ausnahme wäre der Flugfunk, der findet in AM statt.
Theoretisch müsste dafür dann doch auch jeweils eine Standortbescheinigung beantragt werden, oder?
Praktisch auch, aber in einigen Untervorschriften ist die maximal mögliche Sendeleistung gleich auf 10 Watt EIRP beschränkt.

Die Mainzer haben Magengrimmen davor, für CB-Funk irgendeine Sonderregelung einzuführen, weil dann bestimmt andere Funkanwender "Gleichbehandlung" fordern...

Bei "Grenzwerten" bricht sofort eine Megadiskussion los, was "gesund" ist und was nicht.

Aus CB-Industriekreisen verdichten sich Hinweise, daß übliche CB-Stationsantennen nie mehr als 3dBi Gewinn haben auch wenn die "Prospekte" bisher etwas besseres versprechen.

Ich sehe es kommen: CB-Antennenhersteller dürfen sich künftig drauf gefasst machen, dazu verdonnert zu werden, jeder Antenne ein 50seitiges Mustergutachten beizulegen :-)
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grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#92

Beitrag von grinsekater »

BravoDelta23 hat geschrieben:
Praktisch auch, aber in einigen Untervorschriften ist die maximal mögliche Sendeleistung gleich auf 10 Watt EIRP beschränkt.
Sorry, das mit den 12 Watt PEP war mein Fehler, ich meinte natürlich ERP. :)

Aber guck, hier steht das, aber von irgendwelchen Untervorschriften sehe ich da nix.
2012-05-18_133449.jpg
Wobei 12 Watt ERP dann ja schon 19,68 Watt EIRP wären.... :clue:

Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass ein Taxiunternehmer sowas überhaupt weiss und solch eine Standortbescheinigung beantragt. Der beschäftigt sich ja in der Regel noch weniger mit der Materie, als der durchschnittliche Hobbyfunker.

73, Andy
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BravoDelta23
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#93

Beitrag von BravoDelta23 »

Hallo,

der Taxiunternehmer beauftragt eine Fachfirma. Die baut ihm das schlüsselfertig auf. Wenns Beanstandungen gibt, "haftet" der Taxiunternehmer und nimmt sich die Fachfirma "zur Brust".

Adresse einer Fachfirma, die sich wirklich auskennt, kann ich Dir per PN gerne nennen.

Wir müssen die Sache "politisch" aufdröseln. Anders geht das nicht.

Also: Lokalen Politiker der Partei nach Wahl auftreiben, kontakten und informieren.
Dabei die Geschichte so einfach und allgemeinverständlich wie möglich formulieren und vermitteln, daß CB-Funk etwas "Gutes" ist. Das ist der Kernpunkt.

Wenn es (noch) einen örtlichen Funkclub gibt und der am Wochenende ein paar Senioren betreut oder mit Kindern eine Funkaktion macht (Schulferien), dann muß das in der örtlichen Tageszeitung in einem großen Artikel mit Foto zu lesen sein, im örtlichen Radiosender oder TV-Sender berichtet werden. So oft es geht. Damit die Öffentlichkeit "lernt", daß CB-Funk etwas "Gutes" ist.
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Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#94

Beitrag von Yaesu FT857D »

genesis91 hat geschrieben:wenn die das bei mir messen wollen... viel Spaß.

... erst mal müssen sie reinkommen. Dann muss ich sofern das mal genehmigt wird etwa 35m Kabel im Luftschacht aufs Dach führen. Und ich hol das wenn es mal verlegt ist nicht mehr zum abmessen raus!

Sofern da keine Polizei mit richterlichem Beschluss da ist bleibt die Tür eh zu.
Sorry Martin,
ich bin kein Anwalt, aber die brauchen bei "Gefahr im Verzug" keinen Durchsuchungsbeschluss... und selbst wenn, die BnetzA bekommt bei dem einen oder anderen Richter einen, wenn sie per Fernmessung ein paar Strassen weiter ermitteln, das du mit mehr als den "erlaubten" 4 W ERP oder den 10 W EIRP sendest.
Die Polizei ist dann sowieso mit dabei, denn die rechnen mit "Gegenwehr" der Personen, die eine Funkanlage betreiben.
Das Koaxkabel bleibt dabei in dem Schacht liegen. Man kann einfach den Typ auf dem Koax ablesen oder per Messgerät die Verluste auf dem Weg bis zur Antenne nachmessen...
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genesis91
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#95

Beitrag von genesis91 »

Meines Wissens können die nur grob ne Schätzung feststellen, also müsste ich da schon richtig heftig drüber liegen. Und bei etwa 60m Kabel... laut dem Programm zur EIRP-Berechnung liege ich bei SSB mit 12 Watt Ausgangsleistung bei 9,97 Watt EIRP... mit nem 213er Kabel.
Gruß, Martin

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Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#96

Beitrag von Yaesu FT857D »

genesis91 hat geschrieben:Meines Wissens können die nur grob ne Schätzung feststellen, also müsste ich da schon richtig heftig drüber liegen. Und bei etwa 60m Kabel... laut dem Programm zur EIRP-Berechnung liege ich bei SSB mit 12 Watt Ausgangsleistung bei 9,97 Watt EIRP... mit nem 213er Kabel.
Martin hast du bei all der (deiner) Rechnerei, den Unterschied zwischen dBd und dBi als Antennengewinn gesehen?
Viele Hersteller von CB-Antennen geben gerne Fantasiewerte an. Das ist das eine. Der andere Punkt ist der, dass der Wert dBd sich auf einen Halbwellendipol bezieht und der Wert dBi sich auf einen Kugelstrahler bezieht, der einen "Mehrgewinn" gegenüber dem Halbwellendipol von 2,15 dB hat.
Nehmen wir mal an, dass ein Vertikalstrahler wie die Antron 99 den Wert von 3 dBd hat. Somit kommen exakt 2,15 dB hinzu, sodass es 5,15 dBi Gewinn sind.
So und nun musst du mit dem Wert abzüglich deinen Kabel-und Steckerverlusten (je nach Koaxkabel und Länge) den eigentlichen Gewinn ausrechnen. der ist massgeblich bei der EIRP Rechnung.
Danach wird dieser Wert bei der Berechnung der EIRP verwendet. Kommen da immer noch unter 10 W dabei heraus?
Das ist mit den 4 W ERP bei AM/FM gerechnet. Bei SSB sieht das ganz anders aus. Hier sind 12 W PEP in SSB (USB oder LSB) sogar ca. 6 W ERP....
Dann ist jemand mit einer 3 dBd Vertikal oder gar einer HB9CV mit 4,5 dBd schnell über 10 W EIRP je nach Koaxkabelmaterial und Länge.

Übrigens: Dann lest mal den Widerspruchsbescheid der BnetzA genau durch und ihr werdet feststellen, wie oft die Begriffsbestimmungen (ERP und EIRP) durcheinandergeworfen werden. Gerade so, wie es der BnetzA (dem in Physik und erst Recht in Sachen Funk anscheinend völlig unwissenden Herrn Stark) für diesen Bescheid passt....
Die Begriffe wechseln von " maximaler Strahlungsleistung von 4 W ERP" auf "eine maximal zulässige equivalente Strahlungsleistung von 4 W ERP" (falsch geschrieben sollte ja wohl eher EIRP heissen)
Letzteres macht das Ganze noch verwirrender, denn wo bitte bleibt (m.M. nach) dann die BEMFV die für Alle Funkanlagen (ausgenommen AFU-Anlagen) eine 10W EIRP Grenze vorsieht, ab der eine Standortbescheinigung abgegeben werden MUSS.
Mir kommt das so vor, als wie wenn hiermit etwas (durch die Hintertür) "zementiert" werden soll, was es in anderen Ländern (dank VO Funk und Protesten) nicht gibt und zwar für CB wie Amateurfunk gleichermassen.
Klar gibt es in den anderen Ländern auch dazu Gesetze und Verordnungen. Aber die gestalten sich für den jeweiligen Funkanwender in Bezug auf die "Gefährlichkeit" von elektromagnetischen Wellen anders.
Passt bloss auf, irgendwann (wenn dagegen nichts unternommen wird) werden CB-Funker wie Funkamateure sich Funkgeräte noch kaufen dürfen, die eine vordefinierte Ausgangsleistung haben, die nicht mehr verändert werden kann/darf und die dazu passenden Antennen benutzen müssen, um die jeweilige begrenzte Strahlungsleistung (in ERP oder EIRP) nicht zu überschreiten, egal welches Koaxkabel in welcher Länge, benutzt wird.
(gegebenenfalls wird das vom Funkhändler im Gerät vorher angepasst und das Gerät danach versiegelt)
Wird das Siegel gebrochen und bei einer Kontrolle so das Gerät angetroffen, wird die doppelte? Strafe verhängt.
Wie ihr seht alles wieder nur Geldmacherei und das die Beamten (Angestellten) wieder eine Beschäftigung haben, ein Schelm der Böses dabei denkt....
Typisch für Deutschland als Beamtenstaat und nun fragt euch, wen ihr nächstes Jahr wählen sollt/wollt, wenn der zuständige Minister von der Freiheitlichen Partei kommt?
Wo ist hier die Freiheit jedes einzelnen geblieben?
Muss sich derjenige der Allgemeinheit unterwerfen, nur weil der dem Hobby Funk nachgeht, weil "Funkstrahlen" so gefährlich sind?

Ein Anwalt der sich mit der Problematik hinsichtlich BEMFV usw. befasst hat, ist der schon bereits genannte Herr R. (früher in Köln)!
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13TH2288
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#97

Beitrag von 13TH2288 »

Dann sollten wir hier mal den Klingelbeuten rumgehen lassen und den RA einen Auftrag erteilen, dem Treiben der BNA ein Ende zu bereiten, oder ?!
73 de 13TH2288 (Micha)
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#98

Beitrag von BravoDelta23 »

Hallo Wiesel,

wirst Du vor dem LG Köln gegen den abgelehnten Widerspruch klagen?

Das würde die Geschichte ein wenig vereinfachen.
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#99

Beitrag von 13TH2288 »

BravoDelta23 hat geschrieben:Hallo Wiesel,

wirst Du vor dem LG Köln gegen den abgelehnten Widerspruch klagen?

Das würde die Geschichte ein wenig vereinfachen.
Also ich würde die Sache gerne mit ein paar €uronen unterstützen!!!!
73 de 13TH2288 (Micha)
Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#100

Beitrag von Yaesu FT857D »

BravoDelta23 hat geschrieben:Hallo Wiesel,

wirst Du vor dem LG Köln gegen den abgelehnten Widerspruch klagen?

Das würde die Geschichte ein wenig vereinfachen.
Zuerst mal Henning die Klage müsste beim VG Köln und nicht beim LG Köln eingereicht werden. :wink:

Dann sollte sich Wiesel beeilen, denn ohne Aufschub, wird nach 4 Wochen der Widerspruchsbescheid rechtswirksam.
Ausserdem könnte die BnetzA andere Bedingungen schaffen, sodass eine Klage hinfällig wird...
Deshalb ist es wichtig, schnell einen guten Anwalt in Verwaltungsrecht (Telekommunikationsrecht) damit zu beauftragen.
Letzteres wird schwierig, weil es dafür in DL nur 2 Stk. gibt. Den einen habe ich genannt
und der "steht Gewehr bei Fuss" was die BEMFV und alles was damit im Zusammenhang steht.
Dafür müsste es zahlungskräftige Funker geben, denn der Herr R. ist nicht billig....
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KLC
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#101

Beitrag von KLC »

dann Butter bei die Fische
Sammlung oder was ???
Es geht uns alle an !!!
Was ist , wenn man erstmal bei jedem 'nen Zehner oder so rausleiert. Kommen wir damit halbwegs hin ??
Es müßten halt schon ne Menge Leute mitziehen.
Für die realistischen Spenden bin ich leider weniger betucht.....
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grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#102

Beitrag von grinsekater »

Ich würde mich auch beteiligen.

73, Andy
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#103

Beitrag von xplane »

Ich mache auch mit!
Gibt es eigentlich schon eine Bankverbindung (BLZ, KtoNr) für die Überweisung des eigenen Anteils an den Verfahrenskosten?
Delta-Lima61
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#104

Beitrag von Delta-Lima61 »

Ja, ich wäre finanziell auch dabei. Wer organisiert´s ?
Kann man "ein Schuss ins Blaue" wagen bezgl. entstehender Kosten ?


Uwe
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#105

Beitrag von TangoBravo2 »

Des Wiesel hat sich zuletzt am 12.05 eingelogt, die Suppe scheint schon kalt zu sein.
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