Frage zum CRT SS9900
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- Santiago 1
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Re: Frage zum CRT SS9900
Super, vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Habt mir gut weiter geholfen...
Und wegen dem trollen.... Is doch in jedem Forum gleich.
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Im Auftrag des Teufels unterwegs.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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- DF5WW
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Re: Frage zum CRT SS9900
Wenn Du damit die Antwort von Romeo 1 meinst muss ich dem aber Recht geben. AFu-Geräte sindBravo Oscar hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 09:41 Und wegen dem trollen.... Is doch in jedem Forum gleich.
grundsätzlich (ohne Modifikation) nicht für CB ausgelegt und die Nutzung dort wäre ebenso illegal
wie mit den ganzen Exportbüchsen.
Die CRT SS9900 ist ein solches Exportgerät denn es ist eigentlich generell für die Nutzung im CB Bereich
ausgelegt und eben nicht für den Amateurfunk (auch wenn die Hersteller das gerne so deklarieren). Mit
AFu haben diese Kisten eher nicht das geringste zu tun und deshalb gehört das Thema eben genau in
den Bereich "Exportgeräte" und nicht nach AFu Allgemein.
Auch wenn Funkamateure diese Kisten nach Umstellung in den AFu-Bereichen legal nutzen dürfen werden
daraus noch lange keine AFu-Geräte. Dazu ist die Qualität u.a. viel zu schlecht und ob sie entsprechende
Vorgaben (Bandbreite, Hub etc.) einhalten wage ich zu bezweifeln,
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
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- ax73
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Re: Frage zum CRT SS9900
"Exportgeräte" waren früher mal, zu Bundespostzeiten, so Gespensterdinger die man nicht haben durfte.
20 Jahre und länger her...
Unter AFU ist das Thema schon ganz richtig aufgehoben jetzt
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- Santiago 9
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Re: Frage zum CRT SS9900
Darüber kann man geteilter Meinung sein. Wenn es um das Gerät und die Verwendung im Amateufunk geht ja, wenn es jedoch um Modifikationen zur Verwendung im CB- und Freeband geht, ist es ein "Exportgerät". Diese Bezeichnung hat sich eingebürgert für alle Geräte, die nirgendwo eine Zulassung hatten. Das hat nichts damit zu tun mit früher mal und Bundespost.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- Santiago 1
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Re: Frage zum CRT SS9900
Nein, ich meinte damit ehr, das generell in den Foren (nicht nur hier und schon garnicht wegen dem Beitrag) getrollt wird.DF5WW hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 10:27Wenn Du damit die Antwort von Romeo 1 meinst muss ich dem aber Recht geben. AFu-Geräte sindBravo Oscar hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 09:41 Und wegen dem trollen.... Is doch in jedem Forum gleich.
grundsätzlich (ohne Modifikation) nicht für CB ausgelegt und die Nutzung dort wäre ebenso illegal
wie mit den ganzen Exportbüchsen.
Bezüglich des Verschieben in "Exportgeräte" ist das natürlich vollkommen richtig, nachdem man das erklärt bekommen hat
Also, weiter machen und 73
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- ax73
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Re: Frage zum CRT SS9900
Das sind dann heute allenfalls Geräte ohne Konformitätserklärung. Zulassungen gibt es nicht mehr. Die gabs zu Postzeiten.
Der Begriff "Exportgeräte" wurde in den Siebzigern kreiert. Man wollte damit den eigentlichen Zweck verschleiern
da Besitz und Betrieb strafbar waren.
Tatsächlich wurden und werden solche Geräte in D nicht exportiert.
Jedenfalls sollten wir jüngere damit nicht irritieren. Ist doch in Ordnung wenn es noch eine Rubrik
dafür gibt wo das Thema aufgehoben ist.
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- Santiago 9
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Re: Frage zum CRT SS9900
Zulassungen wie zu Postzeiten gibt es nicht mehr, das ist richtig! Damals wurden die Geräte noch nach nationalen Vorschriften geprüft und bekamen eine Zulassungsnummer.
Ich machs jetzt mal einfach, damit jeder es verstehen kann.
Heute gibt die EU die Werte/Normen vor, die einzuhalten sind. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder Importeur, dass das Produkt diesen Vorgaben entspricht. Damit darf das Produkt dann in die EU eingeführt, in Verkehr gebracht und verwendet werden. Mit anderen Worten, es ist erlaubt = zulässig, hat also eine Zulassung!
Man kann auch sagen, das Zulassungsverfahren hat sich auf die EU verlagert, verändert und vereinfacht.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- Santiago 9
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Re: Frage zum CRT SS9900
Wenn das so toll erklärt ist, wieso dann deine Fragen? Oder war das ironisch gemeint? Willst du mich verarschen?
Steht alles in meinem Beitrag, hat sogar meine Frau verstanden und die hat mit dem ganzen Kram überhaupt nichts am Hut!
Und: Es gibt keine zugelassenen "Exportgeräte"!
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Und: Es gibt keine zugelassenen "Exportgeräte"!
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- lonee
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Re: Frage zum CRT SS9900
ich glaube, da gibt es ein Kommunikationsproblem.
CB-Exportgeräte sind es dann, wenn es den jeweiligen Normen des Landes nicht entspricht, aber ggf. einem anderen Land.
Oder aus der Historie hießen die auch "unpostalische" Geräte. Einfach weil sie hier in Dl nicht zugelassen waren.
Z.B. mehr Kanäle, mehr Leistung, andere Betriebsarten.
Ausnahme sind die, auf die jeweiligen Ländernormen, umschaltbaren CB-Geräte. In diesem Fall ist der Betreiber desselben verantwortlich, dass er das Gerät entsprechend betreibt.
Im Falle von "HAM", sagt die Konfformitätserklärung eigentlich nix aus. Außer das der Hersteller bescheinigt, dass man mit diesem Gerät auf Amateurfunkfrequenzen senden kann. Wichtig ist das z.B. für den Zoll. Ohne Erklärung, geht das Gerät zurück.
Hatte ich in der Vergangenheit mit einem RC-Sender... Komischerweise gilt das immer nur für ein Fertiggerät, aber nicht für einzelne Platinen.
Wenn in dieser Konformitätserklärung z.B. CB-Funkgerät steht, darf es eben auch nur das können.
Ein Funkamateur darf sein "Funkkästle" auch stricken, zusammenkleben oder aus Lego bauen.
ER ist einzig für seine Aussendungen verantwortlich und das sein Gerät die zugelassenen Werte nicht überschreitet. Sei es Bandbreite oder Oberwellendämpfung etc. etc.!
Dieser Verweis auf CEPT im letzten Bild, soll schön Meinung machen und ist eigentlich nur Blabla...
CEPT sollte eine Harmonisierung der Funkfrequenzen und der unterschiedlichen Lizenzklassen bewirken.
Davor musste man extra einen Antrag stellen um im jeweiligen Ausland funken zu dürfen.
Heute geht das innerhalb von CEPT ganz simpel, den jeweiligen Landeskenner vor das eigene Rufzeichen und feddich.
Wobei die zugelassenen Frequenzen im Ausland durchaus andere sein können, als es hier der Fall ist. Ebenfalls Leistungseinschränkungen.
In Nicht-CEPT-Ländern entweder Antrag auf Gastlizenz stellen, oder eben Funk-Null-Diät....
Ich hoffe zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben!
Gruß,
André
CB-Exportgeräte sind es dann, wenn es den jeweiligen Normen des Landes nicht entspricht, aber ggf. einem anderen Land.
Oder aus der Historie hießen die auch "unpostalische" Geräte. Einfach weil sie hier in Dl nicht zugelassen waren.
Z.B. mehr Kanäle, mehr Leistung, andere Betriebsarten.
Ausnahme sind die, auf die jeweiligen Ländernormen, umschaltbaren CB-Geräte. In diesem Fall ist der Betreiber desselben verantwortlich, dass er das Gerät entsprechend betreibt.
Im Falle von "HAM", sagt die Konfformitätserklärung eigentlich nix aus. Außer das der Hersteller bescheinigt, dass man mit diesem Gerät auf Amateurfunkfrequenzen senden kann. Wichtig ist das z.B. für den Zoll. Ohne Erklärung, geht das Gerät zurück.
Hatte ich in der Vergangenheit mit einem RC-Sender... Komischerweise gilt das immer nur für ein Fertiggerät, aber nicht für einzelne Platinen.
Wenn in dieser Konformitätserklärung z.B. CB-Funkgerät steht, darf es eben auch nur das können.
Ein Funkamateur darf sein "Funkkästle" auch stricken, zusammenkleben oder aus Lego bauen.
ER ist einzig für seine Aussendungen verantwortlich und das sein Gerät die zugelassenen Werte nicht überschreitet. Sei es Bandbreite oder Oberwellendämpfung etc. etc.!
Dieser Verweis auf CEPT im letzten Bild, soll schön Meinung machen und ist eigentlich nur Blabla...
CEPT sollte eine Harmonisierung der Funkfrequenzen und der unterschiedlichen Lizenzklassen bewirken.
Davor musste man extra einen Antrag stellen um im jeweiligen Ausland funken zu dürfen.
Heute geht das innerhalb von CEPT ganz simpel, den jeweiligen Landeskenner vor das eigene Rufzeichen und feddich.
Wobei die zugelassenen Frequenzen im Ausland durchaus andere sein können, als es hier der Fall ist. Ebenfalls Leistungseinschränkungen.
In Nicht-CEPT-Ländern entweder Antrag auf Gastlizenz stellen, oder eben Funk-Null-Diät....
Ich hoffe zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben!
Gruß,
André
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- Santiago 9
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Re: Frage zum CRT SS9900
Ich hatte ja geschrieben:
Die von dir angefügte Konformitätserklärung gilt für die SS9900 als Amateurfunkgerät. Diese hat jedoch keine Gültigkeit mehr, wenn das Gerät modifiziert wurde. Das Gerät darf, wie jedes andere "Exportgerät", nicht außerhalb der Amateurfunkbänder betrieben werden (auch nicht von Funkamateuren). Soweit die Rechtslage. Das es gemacht wird ist eine andere Sache. Mir ist es egal, wer womit funkt. Es sollte aber niemals der Eindruck erweckt werden, das sei legal, schon gar nicht gegenüber Anfängern.
Also nochmal: Es gibt keine zugelassenen "Exportgeräte".
Damit dürfte diese Frage ja beantwortet sein.
Die von dir angefügte Konformitätserklärung gilt für die SS9900 als Amateurfunkgerät. Diese hat jedoch keine Gültigkeit mehr, wenn das Gerät modifiziert wurde. Das Gerät darf, wie jedes andere "Exportgerät", nicht außerhalb der Amateurfunkbänder betrieben werden (auch nicht von Funkamateuren). Soweit die Rechtslage. Das es gemacht wird ist eine andere Sache. Mir ist es egal, wer womit funkt. Es sollte aber niemals der Eindruck erweckt werden, das sei legal, schon gar nicht gegenüber Anfängern.
Also nochmal: Es gibt keine zugelassenen "Exportgeräte".
73 / Horst
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Re: Frage zum CRT SS9900
Das ist falsch.ROMEO 1 hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 21:03 Diese hat jedoch keine Gültigkeit mehr, wenn das Gerät modifiziert wurde. Das Gerät darf, wie jedes andere "Exportgerät", nicht außerhalb der Amateurfunkbänder betrieben werden (auch nicht von Funkamateuren). Soweit die Rechtslage. Das es gemacht wird ist eine andere Sache. Mir ist es egal, wer womit funkt. Es sollte aber niemals der Eindruck erweckt werden, das sei legal, schon gar nicht gegenüber Anfängern.
Dieses Gerät, wie im übrigen auch jedes Haarpflege- oder Betonmischgerät (...) darf von jedermann überall erworben und betrieben werden.
Einzig der Sendebetrieb kann Konsequenzen haben wenn z.B. nicht berechtigte Personen auf falschen Frequenzen (...) damit Unfug treiben.
Das ist aber nicht Gegenstand der Konformitätserklärung. Die beschreibt nur daß bestimmte Standards eingehalten werden.
Also einfach nichts reininterpretieren und nicht die Leute verwirren
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Re: Frage zum CRT SS9900
Natürlich meine ich mit Betreiben insbesondere den Sendebetrieb.
Warum sonst kaufen sich Nicht-Funkamateure so ein Gerät und modifizieren es für den CB-Funk, wenn sie keinen Sendebetrieb machen wollen?
Mit Reininterpretieren und Leute verwirren hat das nichts zu tun.
Warum sonst kaufen sich Nicht-Funkamateure so ein Gerät und modifizieren es für den CB-Funk, wenn sie keinen Sendebetrieb machen wollen?
Mit Reininterpretieren und Leute verwirren hat das nichts zu tun.
73 / Horst
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- JohnDeere
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Re: Frage zum CRT SS9900
Ich hänge mich in den Thread mal mit rein, da es ja hier um Fragen zur SS9900 geht:
Wie bekomme ich die Kanalraster eingestellt? Ich habe es mal eingestellt bekommen - sorry vergessen
Muss ich dafür die Menüeinstellung FR - CH verändern? Derzeitige Einstellung auf Channel.
Wie bekomme ich die Kanalraster eingestellt? Ich habe es mal eingestellt bekommen - sorry vergessen
Muss ich dafür die Menüeinstellung FR - CH verändern? Derzeitige Einstellung auf Channel.
JO43VT, Kenwood TM-732 + TW-4100, CRT-SS9900, RCI-2950, President Jackson, Albrecht AE-5280 + 5180,
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Re: Frage zum CRT SS9900
Was meinst Du mit Kanalraster?
Die Kanäle musst Du selbst programmieren, entweder mit der Soft oder einzeln durch Wechsel in den Frequenzmodus.
Wenn Du das Frequenzraster meinst, mit drücken auf den großen Drehregler kannst Du die Stelle verschieben, als 1 kHz, 10 kHz oder 100 kHz. 2 Regler wie beim G90 wären schön, habe ich aber noch nicht entdeckt.
Ich arbeite daher fast nur im Frequenzmodus und nicht mit Kanälen.
73,Kai
Die Kanäle musst Du selbst programmieren, entweder mit der Soft oder einzeln durch Wechsel in den Frequenzmodus.
Wenn Du das Frequenzraster meinst, mit drücken auf den großen Drehregler kannst Du die Stelle verschieben, als 1 kHz, 10 kHz oder 100 kHz. 2 Regler wie beim G90 wären schön, habe ich aber noch nicht entdeckt.
Ich arbeite daher fast nur im Frequenzmodus und nicht mit Kanälen.
73,Kai
Scirocco 1 - 13KL73 - Kai
QTH: Strasbourg [JN38VN], Freiburg [JN37WX]
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- JohnDeere
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Re: Frage zum CRT SS9900
Hallo Kai,
ich lasse mir auch immer die Frequenzen anzeigen, aber bei mir steht z.B. 28.5550 und ich möchte auf 28.5500 gehen.
Der nächste Schritt ist dann 28.5650, dann 28.5750
Bedeutet ich muss vorher in der Menüeinstellung FR - CH verändern auf Frequenz?
Ich habe aber hier in iregndeinem Thread gelesen, dass ich dann aber die Frequenzeinstellung zum zugehörigen Kanal verändere.
Ich bekomme dass aber nicht mehr zusammen wie das gemeint war......
ich lasse mir auch immer die Frequenzen anzeigen, aber bei mir steht z.B. 28.5550 und ich möchte auf 28.5500 gehen.
Der nächste Schritt ist dann 28.5650, dann 28.5750
Bedeutet ich muss vorher in der Menüeinstellung FR - CH verändern auf Frequenz?
Ich habe aber hier in iregndeinem Thread gelesen, dass ich dann aber die Frequenzeinstellung zum zugehörigen Kanal verändere.
Ich bekomme dass aber nicht mehr zusammen wie das gemeint war......
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