Polizei als Schwarzfunkter ?
Polizei als Schwarzfunkter ?
Spezialfahnder der Abteilung für Organisierte Kriminalität (OK)
führten in Neu-Ulm einen Lauschangriff durch. Für die Übertragung der
Videobilder nutzen Sie eine Frequenz die dem Amateurfunkdienst...
mehr auf http://www.amateurfunk.de
73 de Jürgen, dg9scd
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
Du kannst meistens eigentlich davon ausgehen, dass solche Aktionen richterlich genehmigt sind. Sonst wären die Informationen nicht verwertbar.
Es ist natürlich unglücklich, dass die Störungen im Amateufunkbereich aufgetreten sind. Durch die Peilung der AFUer ist die Aktion natürlich aufgeflogen.
Die Polizei jedoch als Schwarzfunker zu bezeichnen, finde ich etwas übertrieben.
Es ist natürlich unglücklich, dass die Störungen im Amateufunkbereich aufgetreten sind. Durch die Peilung der AFUer ist die Aktion natürlich aufgeflogen.
Die Polizei jedoch als Schwarzfunker zu bezeichnen, finde ich etwas übertrieben.
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
sicher doch ....
wir werden doch eh nie gefragt und wenn, dann nur um uns zu blenden ...
(siehe EURO.... e.c. )
die Polizei ist ein " Staatsorgan " und somit, wie BigBen es sschrieb, schon bevollmächtigt ...
Hättest Dir aber auch denken können ...
naja mit uns können sie es eben alle machen ..
vy 73`s Mario
wir werden doch eh nie gefragt und wenn, dann nur um uns zu blenden ...
(siehe EURO.... e.c. )
die Polizei ist ein " Staatsorgan " und somit, wie BigBen es sschrieb, schon bevollmächtigt ...
Hättest Dir aber auch denken können ...
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vy 73`s Mario
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https://oscar-tango.net e-mail : oscartango.club@gmail.com
QSL via: OT-HQ~Postfach:100~D-15562~Ruedersdorf~Deutschland
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
So ganz falsch ist das mit dem Schwarzfunken nicht!!
Gestört werden ja die Amateurfunker und auf die bezieht sich die richterliche Ausnahmegenehmigung nicht.
Die Übermittlung der Signale, auch wenn sie verschlüsselt waren, auf öffentlichen Frequenzen bringt sogar die richterliche Genehmigung für den Lauschangriff ins wanken....
Also wenn die Amateurfunker wollen, können sie schon einige Polizisten (wenn es tatsächlich Polizei und nicht Verfassungsschutz oder MAD waren) ins schwitzen bringen.
Gruß
Thomas
Gestört werden ja die Amateurfunker und auf die bezieht sich die richterliche Ausnahmegenehmigung nicht.
Die Übermittlung der Signale, auch wenn sie verschlüsselt waren, auf öffentlichen Frequenzen bringt sogar die richterliche Genehmigung für den Lauschangriff ins wanken....
Also wenn die Amateurfunker wollen, können sie schon einige Polizisten (wenn es tatsächlich Polizei und nicht Verfassungsschutz oder MAD waren) ins schwitzen bringen.
Gruß
Thomas
Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
Das bezweifle ich!
Wenn solche Anträge gestellt werden, werden diese mit Geräten gemacht, für die auch die RegTP eine Zulassung erteilt.
Somit dürfte die Sache Rechtssicher sein!
Ich glaube kaum, dass die entsprechende Behörde, sei es Polizei, Verfassungsschutz oder MAD so blöd sind, auf Frequenzen zu senden und zu empfangen, die nicht speziell genehmigt sind.
Hier gibt es für den entsprechenden Einsatz eine Einzelzulassung!
Wenn solche Anträge gestellt werden, werden diese mit Geräten gemacht, für die auch die RegTP eine Zulassung erteilt.
Somit dürfte die Sache Rechtssicher sein!
Ich glaube kaum, dass die entsprechende Behörde, sei es Polizei, Verfassungsschutz oder MAD so blöd sind, auf Frequenzen zu senden und zu empfangen, die nicht speziell genehmigt sind.
Hier gibt es für den entsprechenden Einsatz eine Einzelzulassung!
Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
Deine Ehrfurcht vor Behörden und deren gesetzestreue verdient (vielleicht) Hochachtung - oder Mitleid...
Eine RegTP Zulassung haben die verwendeten Geräte mit Sicherheit nicht gehabt, sonst wär ja die falsche Frequenz schon früher aufgefallen.
Die Benutzung der Amateur-Frequenzen war definitiv rechtswidrig und ist auch nicht durch den richterlichen Beschluss zum Abhören genehmigt worden.
Grundsätzlich gibt es für diese Geräte keine Zulassung, denn dann könnten die Kriminellen in den Zulassungsvorschriften bequem nachschauen, mit was die Polizei / Geheimdienste arbeiten und wie sie das Abhören verhindern können.
Die Verwendung der Amateur-Frequenzen deuten entweder auf sträfliche (im disziplinarrechtlichen Sinne) Dummheit der amtlichen Techniker oder eine Operation von landesfremden Organisationen hin....
Eine RegTP Zulassung haben die verwendeten Geräte mit Sicherheit nicht gehabt, sonst wär ja die falsche Frequenz schon früher aufgefallen.
Die Benutzung der Amateur-Frequenzen war definitiv rechtswidrig und ist auch nicht durch den richterlichen Beschluss zum Abhören genehmigt worden.
Grundsätzlich gibt es für diese Geräte keine Zulassung, denn dann könnten die Kriminellen in den Zulassungsvorschriften bequem nachschauen, mit was die Polizei / Geheimdienste arbeiten und wie sie das Abhören verhindern können.
Die Verwendung der Amateur-Frequenzen deuten entweder auf sträfliche (im disziplinarrechtlichen Sinne) Dummheit der amtlichen Techniker oder eine Operation von landesfremden Organisationen hin....
Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
So ein Verfahren wird dann mit Sicherheit eingestellt. Die Behörde nimmt in diesem Moment hoheitrechtliche Aufgaben wahr.
Es wird nichts bringen, ein Verfahren einzuleiten.
Das ist fast gleichzusetzen mit dem Fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße mit Sonderrechten!
Es wird nichts bringen, ein Verfahren einzuleiten.
Das ist fast gleichzusetzen mit dem Fahren entgegengesetzt der Einbahnstraße mit Sonderrechten!
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- Registriert: So 6. Jul 2003, 01:06
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
<hr>Zitat Anfang<hr>
mehr auf http://www.amateurfunk.de
73 de Jürgen, dg9scd <hr>Zitat Ende<hr>Kommentar<hr>
Hallo Jürgen,
mal kurz vom thema abgewichen:
Diese HP ist wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand der Rechtmäßigkeiten bei manchen Themen
Da werden doch bei der Erläuterung der Unterschiede zwischen Amateurfunk und CB-Funk sogar noch DM-Beträge verwendet und SSB im 11-Meter-Band wird gar nicht erwähnt.
Da muß ich doch mal die berechtigte Frage stellen:
der Admin oder der Textersteller
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73 de Jürgen, dg9scd <hr>Zitat Ende<hr>Kommentar<hr>
Hallo Jürgen,
mal kurz vom thema abgewichen:
Diese HP ist wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand der Rechtmäßigkeiten bei manchen Themen
Da werden doch bei der Erläuterung der Unterschiede zwischen Amateurfunk und CB-Funk sogar noch DM-Beträge verwendet und SSB im 11-Meter-Band wird gar nicht erwähnt.
Da muß ich doch mal die berechtigte Frage stellen:
der Admin oder der Textersteller
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Freenet 149.025 MHz jo31mf
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
Daran merkt man, dass eine HP nicht gepflegt wird.
Sobald sich eine Änderung ergibt, muss natürlich auch die HP geändert werden, sonst kann es zu schweren Missverständnissen führen.
Sobald sich eine Änderung ergibt, muss natürlich auch die HP geändert werden, sonst kann es zu schweren Missverständnissen führen.
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Re: Polizei als Schwarzfunkter ?
Die Videoübertragungen werden im 13 cm Bereich durchgeführt, das ist bei 2,4 GHz da haben die Funkamateure nur secundere rechte.... somit kann da senden wer will, man findet dort genau so gut, die videoübertragungs geräte die fast jeder im wohnzimmer stehen hat, sollte sich also keien drüber aufregen
Name: Matthäus | Call: 13OT057 | QTH: Aachen | QRV: DB0WA: 145.7875 CTCSS: 94.8 Hz / DB0WA DMR TS2 Ref:4045 / CB: 12 USB