Bundesnetzagentur:
... Unter Würdigung der pandemiebedingten Situation, schlage ich die nachfolgend skizzierte Alternativlösung vor:
- Der Funkbetrieb findet über eine bei der Bundesnetzagentur bekannten Amateurfunkstelle statt.
- Der ausbildende Funkamateur befindet sich am Standort der Amateurfunkstelle und hat unmittelbare (physische) Aufsicht über die Amateurfunkstelle. Er kann jederzeit den Funkbetrieb unterbinden oder in den Sendebetrieb eingreifen.
- Der Auszubildende kann erst mit Erlaubnis des Ausbilders die Amateurfunkstelle über Telekommunikationsnetze (i.d.R. Internet) auf die Amateurfunkstelle zugreifen. Dabei sind die telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
- Der Ausbilder und der Auszubildende stehen während des gesamten Zeitraums des Funkbetriebs mittels Telefon oder über das Internet in Kontakt...
Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
dem Vorschlag "den Auszubildenden per Telefon oder Funk zu unterweisen, während dieser die Amateurfunkstelle eigenständig betreibt", (um das Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten kontaktfrei verwenden zu können) wurde leider nicht entsprochen aber:
Zuletzt geändert von Radnor am So 7. Mär 2021, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Ist doch einwandfrei. Gibt es hier eine Befristung für diese Lösung?
73 de Daniel
73 de Daniel
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
klar ist das super, da kann der Azubi Afu hören und auf lizenzfreiem Funk antworten, der Ausbilder überträgtDocEmmettBrown hat geschrieben: ↑So 7. Mär 2021, 23:31 Ist doch einwandfrei. Gibt es hier eine Befristung für diese Lösung?
Befristung? ja, lese ich da schon
... Unter Würdigung der pandemiebedingten Situation
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Ich glaube die Lösung, welche die BNetzA da vor Augen hat ist etwas mehr "advanced".
Der Auszubildendende arbeitet von Zuhause mit einer voll remote-fähigen Station und der Ausbilder sitzt vor dem Gerät und wacht bzw. greift notfalls physikalisch ein. Wobei sich ein Notaus ja auch remote bedienen ließe.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
sicher, das geht auchDocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Mo 8. Mär 2021, 00:05Also so hatte ich das eigentlich auch verstanden.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Wobei von einer voll remote-fähigen Station keine Rede ist. In der Praxis kann man wohl eine Konferenzsoftware verwenden, wie zB Teamspeak, Mumble, Teamtalk, Zoom etc.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Und wie lässt Du den "Auszubildenden" via Teamspeak die PTT schalten oder wie gibt eine, an den PC des
Auszubildenden, angeschlossenen Morsetaste die Schaltkontakte an den Sender ? Natürlich muss da Remote
im Spiel sein und das ginge recht einfach mit RCForb und entsprechend an den PC angeschlossenes Micro
und/oder Taste. Wobei man bei CW schon ein wenig basteln müsste. Frequenzsuche wäre auch noch ein
Problem das mit Teamspeak und Co. garnicht realisierbar ist denn der Proband muss ja vollen Zugriff auf die
TRX-Einstellungen haben. Ohne braucht es keinen Ausbildungsbetrieb.
Die Variante via CB ist mit dem Vorschlag eher nicht gemeint denn CB ist kein Telekommunikationsnetz sondern
eine Funkanwendung. Hier wird auch explizit das Internet schon genannt.
Befristung ?
Natürlich. Wenn die Pandemie im Griff ist dann ist diese Möglichkeit auch wieder perdü ...
Auszubildenden, angeschlossenen Morsetaste die Schaltkontakte an den Sender ? Natürlich muss da Remote
im Spiel sein und das ginge recht einfach mit RCForb und entsprechend an den PC angeschlossenes Micro
und/oder Taste. Wobei man bei CW schon ein wenig basteln müsste. Frequenzsuche wäre auch noch ein
Problem das mit Teamspeak und Co. garnicht realisierbar ist denn der Proband muss ja vollen Zugriff auf die
TRX-Einstellungen haben. Ohne braucht es keinen Ausbildungsbetrieb.
Die Variante via CB ist mit dem Vorschlag eher nicht gemeint denn CB ist kein Telekommunikationsnetz sondern
eine Funkanwendung. Hier wird auch explizit das Internet schon genannt.
Befristung ?
Natürlich. Wenn die Pandemie im Griff ist dann ist diese Möglichkeit auch wieder perdü ...
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
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Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Der Auszubildende kann erst mit Erlaubnis des Ausbilders die Amateurfunkstelle über Telekommunikationsnetze (i.d.R. Internet) auf die Amateurfunkstelle zugreifen... das Internet wurde nur als Beispiel genannt.DF5WW hat geschrieben: ↑Mo 8. Mär 2021, 07:00 Die Variante via CB ist mit dem Vorschlag eher nicht gemeint denn CB ist kein Telekommunikationsnetz sondern
eine Funkanwendung. Hier wird auch explizit das Internet schon genannt.
Befristung ?
Natürlich. Wenn die Pandemie im Griff ist dann ist diese Möglichkeit auch wieder perdü ...
Eine entsprechende Nachfrage, ebenso zum Thema zeitliche Befristung, ist bereits gestellt...
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Bundesnetzagentur hat geschrieben:
zu Ihren Rückfragen bzgl. der betrieblichen Rahmenbedingungen zum Ausbildungsfunkbetrieb im Hinblick auf die derzeitige Pandemiesituation möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Gemäß den Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Amateurfunkverordnung (AFuV) ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Rufzeicheninhabers zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt. Zweck dieser Regelung ist unter anderem, dass der Rufzeicheninhaber den Auszubildenden jederzeit in seinem Fehlverhalten korrigieren und nötigenfalls in den Funkbetrieb eingreifen kann. Nicht zuletzt sollen so Störaussendungen auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden.
Insbesondere deshalb hatte ich die physische Anwesenheit des Ausbilders am Ort der Amateurfunkstelle vorgeschlagen. Um den Auszubildenden ggf. auf Fehler hinzuweisen, genügt eine Verbindung über ein beliebiges, der Allgemeinheit zur Verfügung stehendes, Kommunikationsmedium. Der Kontakt per Telefon, Internet oder über nach § 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Nutzung durch die Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen ist demnach ausreichend.
Letzteres setzt jedoch voraus, das die jeweiligen Nutzungsbestimmungen der Allgemeinzuteilung einer entsprechenden Nutzung nicht entgegenstehen.
Wie bereits in meiner vorausgegangenen E-Mail erläutert, kann die vorgeschlagene Alternativlösung pandemiebedingt geduldet werden, da ein regulärer Ausbildungsbetrieb derzeit nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist. Daher beschränkt sich die Anwendung dieser Lösungsidee auf den offiziellen Zeitraum der Pandemie in Deutschland.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
welche Diskussion
Der Beitrag ist als Information zu verstehen, über einen alternativen Nutzungs Vorschlag der Bundesnetzagentur, zur Verwendung des Ausbildungsrufzeichen, in der derzeitigen Pandemie Situation
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
es ist nicht mehr ganz so einfach, wenn man vielleicht mehrere "Azubis" hat.
Natürlich ist die vorgeschlagene Alternativlösung nicht wirklich befriedigend. Trotzdem ist es eine Alternative welche während der Corona-Zeit geduldet wird und das wollte ich hier zur Kenntnisnahme mitteilen, nicht mehr aber auch nicht weniger
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Ich verstehe den Grund für das Thema nicht. Wieso soll es denn für die Nutzung des Ausbildungsrufzeichens in Pandemiezeiten eine Sonderregelung geben? Zwei Personen aus zwei Haushalten durften sich doch während der ganzen Corona-Zeit treffen.
...und "mehrere Azubis" sind wohl eher Wunschdenken..., es soll ja sogar Leute geben, die das Ausbildungsrufzeichen völlig unnötig innehaben. Also einen dringenden Bedarf für eine Sonderregelung kann ich nicht erkennen. Sorry.
...und "mehrere Azubis" sind wohl eher Wunschdenken..., es soll ja sogar Leute geben, die das Ausbildungsrufzeichen völlig unnötig innehaben. Also einen dringenden Bedarf für eine Sonderregelung kann ich nicht erkennen. Sorry.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
verlangt doch niemand von Dir
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Der Ausbildende muss immer und zu jeder Zeit die sendende Amateurfunkstation unter Kontrolle haben können. Nur dann ist gewährleistet, dass der Auszubildende keine groben Fehler macht. Das was hier von der BnetzA vorgeschlagen wurde ist genau das.. das Funkgerät ist beim Ausbilder und der Auszubildende bedient die Station aus der Ferne. Nichts anderes steht auch in Amateurfunkgesetz und Verordnung.
Eine Fernanleitung des Auszubildenden wäre schon Fahrlässig und ist einfach nicht erlaubt.
Wenn jemand ausgebildet werden will geht das jederzeit mit Abstands- und Hygienemaßnahmen. Funken im Rudel geht halt aktuell nicht.
Man sollte in Lösungsvorschläge nicht versuchen etwas hineinzuinterpretieren was nicht legal wäre.
Eine Fernanleitung des Auszubildenden wäre schon Fahrlässig und ist einfach nicht erlaubt.
Wenn jemand ausgebildet werden will geht das jederzeit mit Abstands- und Hygienemaßnahmen. Funken im Rudel geht halt aktuell nicht.
Man sollte in Lösungsvorschläge nicht versuchen etwas hineinzuinterpretieren was nicht legal wäre.