Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

heavybyte
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#31

Beitrag von heavybyte »

Krampfader hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 08:40 Diese Zeiten sind schon lange vorbei. Heutzutage genügt es einem CB-Gerät die vom Inverkehrbringer (nach eigenem Ermessen) erstellte Konformitätserklärung beizulegen.
Sag´ mal, verstehst du eigentlich was ich geschrieben habe?

Wenn du mich schon zitierst, dann solltest du auch den Sinn des Geschriebenen verstanden haben, oder wolltest du dich mal wieder bemerkbar machen um deinem Narzissmus gerecht zu werden?
Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
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DocEmmettBrown
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#32

Beitrag von DocEmmettBrown »

Krampfader hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 07:03Wer sich im Selbstbau verwirklichen möchte kann das auch rund um den CB-Funk tun. Angefangen von der Stromversorgung (Solar, Akku) über Funkkoffer, Funkanhänger, Auffahrfuß bis hin zu den diversesten Eigenbau-Antennen.
Andreas, Du darfst aber nicht 'ne Lochraster nehmen, zwei Dutzend Bauteile incl. µC drauf und dann per Ballon in die Lüfte steigen lassen. Du mußt Deine ganze AE6110 oder PNI mit Druckgußgehäuse und Längsregler, der die Energie Deiner Eneloops mit einem Wirkungsgrad unter aller Sau verheizt, hochlupfen lassen - weil Du nichts dran selbstbauen oder verändern darfst.

Im AFu darfst Du aber genau das und dies ist einer der zentralen Berechtigungsgründe für AFu. Ich weiß, bei Euch in Österreich darf man das erst ab der HAREC, bei uns mit unseren Gesetzen im AFuG wird dort aber nicht unterschieden. Vielleicht argumentierst Du nun einfach: "Brauche ich nicht und wenn ich das nicht brauche, dann darf es auch niemand anders brauchen", aber falls dies der Fall wäre (Konjunktiv, ich schätze Dich nicht so ein), wäre das eine recht egoistische und antiliberale Einstellung, auch wenn sie leider oftmals dem derzeitigen Zeitgeist entspricht.

Deswegen in Deutschland: Finger weg vom AFuG!
13sw001 hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 08:45Was meint ihr eigentlich, wer im Ministerium Gesetze entwirft und ins Laufen bringt? Das sind Gremien , die vielmals überhaupt keine Ahnung von der Materie haben
Oh, ja! Das hat man perfekt bei der StVO 2009, beim Atomausstiegsgesetz (aktuelle Diskussion) oder bei Corona gesehen. Und wer derart "arbeitet", der würde das AFuG mit absoluter Sicherheit vermurksen!

73 de Daniel
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#33

Beitrag von heavybyte »

Krampfader hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 09:08 Was also habe ich nicht verstanden ??
Dann nochmal gaaaanz laaaangsam extra für dich, damit du es hoffentlich jetzt verstehst:
noone hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 01:20 Es gab in der CB-Frühzeit sogar CB-Geräte als Bausatz oder nach Bauplan die legal waren!
:

Darauf meine Antwort:
heavybyte hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 08:11 In Deutschland noch nie!

Als ich mit der Funkerei anfing, musste man für CB sogar noch eine Genehmigung beantragen und das Begehren begründen. Zur Begründung reichte aus, ein Boot zu besitzen.

Hast du es jetzt verstanden?

Das ist eine falsche Behauptung von noone der ich entgegnete, nichts weiter.

Wie es heute ist wissen wir ja alle, das musst du hier nicht langatmig posten.

Hast du es jetzt verstanden?

Gruß
Lothar
Zuletzt geändert von heavybyte am Sa 14. Nov 2020, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#34

Beitrag von DocEmmettBrown »

Krampfader hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 09:16
DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 08:59Andreas, Du darfst aber nicht 'ne Lochraster nehmen, zwei Dutzend Bauteile incl. µC drauf und dann per Ballon in die Lüfte steigen lassen. Du mußt Deine ganze AE6110 oder PNI mit Druckgußgehäuse und Längsregler, der die Energie Deiner Eneloops mit einem Wirkungsgrad unter aller Sau verheizt, hochlupfen lassen - weil Du nichts dran selbstbauen oder verändern darfst.
Ja, das stimmt Daniel, das darf ich nicht. Aber das darfst Du als "geprüfter" genauso wenig.
Du als CB-OM darfst das auf Deinem CB-Band nicht, aber der FA darf es auf seinem AFu-Band mit seinem staatlich garantiertem Selbstbaurecht!

Deswegen: Finger weg vom AFuG!

73 de Daniel
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DocEmmettBrown
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#35

Beitrag von DocEmmettBrown »

Krampfader hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 09:30Solche Bausätze bekommt man sogar heute noch, wie z.B. diesen hier:
Bild
Quelle: https://www.ebay.de/i/283800628465?chn=ps
Allerdings möchte ich folgende Korrektur anbringen:
"Der Besitz dieses Bausatzes ist auch nichtlizensierten CB-Funkern erlaubt (solange er ihn nicht in Betrieb nimmt)." und
"Der Betrieb dieses Bausatzes am CB-Band ist selbst lizensierten Funkamateuren nicht gestattet."
Auf CB nicht, stimmt, aber schau doch mal auf's Etikett, da steht: "25...30 MHz" Paßt doch! :lol:

73 de Daniel
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#36

Beitrag von heavybyte »

Was soll denn jetzt schon wieder der Hinweis auf einen Bausatz der für CB nicht in Betrieb genommen werden darf?

Muss man den ansonsten interessanten Thread mit solchem Müll aufblähen?

Gruß
Lothar
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#37

Beitrag von Maulwurf »

Hallo,

was wurde schon alles als Untergang des Amateurfunks verteufelt?

Eine Klasse C mit weniger Technikpunkten und ohne cw aber nur UKW.

Eine Einsteigerklasse für 2/70 und 10W.

"Kurzwellengeschenk" für C und E und Leistungserhöhung.

Wegfall der Morseprüfung generell.

Vieles kann sich ändern, ohne anderes zu zerstören. Interessant finde ich auch die Verehrung der Altvorderen, die ein Afug erstritten haben. Das waren einfach Schwarzfunker!

Dann liest man die Aufwertung der DO wäre notwendig gewesen, weil einige sich nicht an die 10W gehalten hätten.
Nach dieser Logik wäre 26-28 mit 100W und 149 mit 50W für jedermann die Konsequenz.

Aber jede Diskussion ist müßig, da wir nicht in entsprechenden Gremien sitzen.

So, jetzt wieder an das Funkgerät.

73, Stefan


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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#38

Beitrag von Radnor »

Maulwurf hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 10:08

was wurde schon alles als Untergang des Amateurfunks verteufelt?

Eine Klasse C mit weniger Technikpunkten und ohne cw aber nur UKW.

Eine Einsteigerklasse für 2/70 und 10W.

"Kurzwellengeschenk" für C und E und Leistungserhöhung.

Wegfall der Morseprüfung generell.

Vieles kann sich ändern, ohne anderes zu zerstören...
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#39

Beitrag von DF2JP »

Hallo Andreas,

die Konformitätserklärung des Herstellers muss dieser nicht einreichen, aber die Unterlagen und Messungen, die dieser Erklärung zu Grunde liegen, werden im Bedarfsfall von der Bundesnetzagentur angefordert. Weigert sich der Hersteller diese Daten herauszugeben, oder geht daraus hervor, dass das Gerät nicht der Erklärung entspricht, Wird der weitere Handel untersagt. So einfach ist das.

Wie z. B. hier:
Die BAKOM hat ganze Listen von Geräten veröffentlicht, die nicht in die Schweiz eingeführt oder betrieben werden dürfen, trotz CE.

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... raete.html

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#40

Beitrag von Lattenzaun »

...die Schweizer haben auch eine Oberwellenphobie :)
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#41

Beitrag von DF5WW »

Die Chinamänner müssen die Sachen schon innerhalb der EU testen lassen. Da wird vermutlich nix sein mit
Organisationen im eigenen Land. Ohne CE keine Einfuhr in die EU und belegt werden muss das m.M nach
schon im europäischen Raum. Aber nur meine Meinung, belegen kann ich das nicht. Wäre mir auch zu
Zeitaufwändig das in Erfahrung zu bringen.

Aber hier geht es ja um das Selbstbaurecht im AFu und nicht um CE. Darüm müsste man sich Gedanken machen
wenn das Selbstbaurecht fallen würde und damit auch das auf Modifizierung. Noch dürfen wir Fehler an solchen
Geräten selbst ausmerzen falls sie auftreten.

:wink: :wink:
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#42

Beitrag von DF2JP »

... Bitte nenne mir doch die Stelle wo ich dann als "Inverkehrbringer" (sprich Hersteller/Importeur/Händler) mein Gerät anmelden kann/muss (welche dann auch meine beigelegten Dokumente (z.B. Messprotokolle) auf Richtigkeit prüft).

Ich komm nicht drauf. Danke!
Lieber Andreas,

da wir gerade beim Thema CE sind., stellt sich natürlich die Frage, ob Dein € 39,50 CB-Funkgerät, nach dem Neuabgleich noch die Konformitätserklärung des Herstellers erfüllt. Vielleicht ist das bisschen, was da neben der Filterdurchlasskurve lag nötig um die geforderten Werte einzuhalten.

Nur so ein Gedanke %)

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#43

Beitrag von Lattenzaun »

...löl...gescheite Filter hat das Ding eh nicht :)

...aber die paar Watt mehr machen bestimmt böse Oberwellen...konform ist das nicht mehr...verdammte Schwarzfunker da in OE :)
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#44

Beitrag von heavybyte »

Da gabs mal ein Fernseh-Report darüber, dass es in Rumänien eine Stelle gibt, wo europäische Certifikate gekauft werden können.

Genauso wie Gutbetuchte in Cypern einen europäischen Pass kaufen können, ebenso in Malta...

öhmmm....nichtnur die Chinesen können kopieren :sup:

Gruß
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#45

Beitrag von DF2JP »

Hallo Andreas,
Mein EUR 39,-- Gerät hat eine Konformitätserklärung beigelegt und wurde nachträglich am Messplatz eines befreundeten Funkamateures abgeglichen, natürlich im Rahmen der zulässigen Parameter, siehe Zitat:
ich glaube Dir, dass Dein befreundeter Funkamateur das Gerät nsch bestem Wissen und Gewissen abgeglichen hat, bezweifle aber ob dieser überhaupt die Möglichkeit hat, z. B. nach EN301 489-13 zu messen. Dazu bedarf es nämlich z. B. eines "reflexionsfreien Messraums", den jedes der notifizierten Labore hat.

Das war der Grund, warum ich in einem anderen Thread nachgefragt hatte, warum Neugeräte neuabgeglichen werden sollten und was dabei gemacht wird. Leider habe ich dazu nie eine Antwort erhalten.
Wenn man es sehr genau nimmt, entsprechen diese "modifizierten" Geräte nicht mehr dem in der Konformitätserklärung beschriebenen Gerät. :lol:

73 Joe
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