Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

DL16LMA
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#16

Beitrag von DL16LMA »

Kanalratte I hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:46
DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:37 Ich finde es sollte weiterhin ein Selbstbaurecht geben, nur halt nicht für die, die eine Klasse XY machen und einen Einstieg in den Amateurfunk erleben möchten...
Das Problem ist eben, daß das im Amateurfunkgesetz so nicht machbar ist. Also muss man das Gesetz ändern. Und damit öffnet man die Büchse der Pandorra.
Dann muss man diese halt öffnen und aus der Komfortzone herauskommen.
Ich denke wenn sich die Amateurfunker dafür einsetzen, wäre es machbar.
Blos muss halt jemand den Stein ins rollen bringen.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#17

Beitrag von Kanalratte I »

Und warum sollte ich mich für etwas einsetzen, das letztlich mein Hobby kaputt macht, oder zumindest das sehr hohe Risiko birgt daß es dazu kommt? Wenn man den Selbstbau kippt, und sei es nur für eine Lizenzklasse, baut man eben was ein, daß der Selbstbau früher oider später ganz weg ist, und damit der Afu auf derselben Stufe wie CB Funk steht, und dann unsere Frequenzen verschwinden und so weiter.
Ich Persönlich habe keinen Nachteil davon, wenn man das Gesetz so lässt wie es ist, wohl aber Riskiere ich gravierende Nachteile, wenn das Gesetz geändert wird. Also warum sollte ich mich dann dafür einsetzen, daß es so gemacht wird? Mir fällt nichts ein, warum ich mein Hobby selbst kaputt machen sollte.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#18

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:52
Kanalratte I hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:46
DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:37Ich finde es sollte weiterhin ein Selbstbaurecht geben, nur halt nicht für die, die eine Klasse XY machen und einen Einstieg in den Amateurfunk erleben möchten...
Das Problem ist eben, daß das im Amateurfunkgesetz so nicht machbar ist. Also muss man das Gesetz ändern. Und damit öffnet man die Büchse der Pandorra.
Dann muss man diese halt öffnen und aus der Komfortzone herauskommen.
Ich denke wenn sich die Amateurfunker dafür einsetzen, wäre es machbar.
Blos muss halt jemand den Stein ins rollen bringen.
Der Stein rollt dann auch, aber möglicherweise in eine falsche Richtung. Das ist auch einer der Gründe, warum ich sage: "Wenn schon K/ELL/ECC-Report-89, dann nur mit Selbstbaurecht." Inwieweit dann der Abstand zur E/Novice/ERC-Report32 zu klein würde, das stünde auf einem ganz anderen Blatt. :clue:

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#19

Beitrag von DF2JP »

NEIN!

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#20

Beitrag von noone »

Es gibt Länder in denen die Novice-Klassen gewisse Einschränkungen haben, darunter teilweise auch Einschränkungen des Selbstbaus(Sender), Terninatorzulassungen mit Ablaufdatum, nur ein Band etc. .

Das ist meines Erachtens nicht unbedingt ein Manko wenn der Zugang zu den Prüfungen so einfach ist wie zb. in den USA, dort kann man die Prüfung direkt bei den Amateurfunkvereinen machen (es gibt nicht nur den ARRL) bei Schulen, bei Reperaturcafes, der örtlichen Feuerwehr, zum Teil beim Militär beim offenen Tag des jeweiligen Stützpunktes etc. es wird gefördert und kostet nicht das ganze ungebundene Jahrestaschengeld eines Jugendlichen oder den halben Monatslohn eines AZUBIS der nicht zufällig bei Nobelfirmen wie den Autoherstellern oder anderen Industrie-Dinos bzw in Modeberufen oder IGIT-Berufen arbeitet.

Meiner Meinung nach sollte man Genehmigungen "Light" nach einer Verständnisprüfung ausgeben die Empfängerseite bleibt ja zum Experimentieren erhalten.

Das Problem ist nur dass damit eventuell auch die interessanten Chinageräte weg wäre und nur noch teures mit CE-Nummer, Betriebsfunkgeräte oder Militärschrott übrigbleibt bzw man sich arm zahlt weil die Neuen 100% und mehr Aufschlag auf baugleiche Importware von Lablebeppern die sich auch Hersteller schimpfen.

Aber eher sollte man den Zugang also die Prüfungsabnahme deregulieren aber auch wie in Japan Inhabern einer Funkprüfung oder Funkausbildung generell eine "entsprechende" Genehmigung auf Antrag zuteilen.


Amateurfunk vs CB

der CB-Funk hat zum Teil Amateurfunkinhalte integriert eben ohne Selbstbau auf einer scheiß Frequenz und mit einem ungeregelten "Betriebsfunkanteil" einer geschlossenen Gesellschaft (LKW) mit auf den Frequenzen.

Was keiner mehr weis die CB-Funks der USA aus der Frühzeit hatten die Möglichkeit des Selbstbaus am Anfang des 11m Bandes gab es auch gemeinsame Nutzung mit den Funkamateuren die das 11m Band vorübergehend nutzen durften.
Zuletzt geändert von noone am Fr 13. Nov 2020, 22:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#21

Beitrag von DL16LMA »

Kanalratte I hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:57 Und warum sollte ich mich für etwas einsetzen, das letztlich mein Hobby kaputt macht, oder zumindest das sehr hohe Risiko birgt daß es dazu kommt? Wenn man den Selbstbau kippt, und sei es nur für eine Lizenzklasse, baut man eben was ein, daß der Selbstbau früher oider später ganz weg ist, und damit der Afu auf derselben Stufe wie CB Funk steht, und dann unsere Frequenzen verschwinden und so weiter.
Ich Persönlich habe keinen Nachteil davon, wenn man das Gesetz so lässt wie es ist, wohl aber Riskiere ich gravierende Nachteile, wenn das Gesetz geändert wird. Also warum sollte ich mich dann dafür einsetzen, daß es so gemacht wird? Mir fällt nichts ein, warum ich mein Hobby selbst kaputt machen sollte.

Gutes und berechtigtes Argument 👍🏼
Aber nur durch Schaffung einer neuen Klasse die das ausschließt, heißt es doch nicht gleich das das Selbstbaurecht verschwindet? Es sollte weiterhin bestehen bleiben, nur nicht für die Klasse XY. Diese soll nur den Einstieg erleichtern.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#22

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:15Aber nur durch Schaffung einer neuen Klasse die das ausschließt, heißt es doch nicht gleich das das Selbstbaurecht verschwindet? Es sollte weiterhin bestehen bleiben, nur nicht für die Klasse XY. Diese soll nur den Einstieg erleichtern.
Eben doch, weil die Klasse nicht im AFuG drinstehen. Das AFuG kennt nur das Selbstbaurecht für alle Funkamateure. Das ist doch die Crux bei der Sache!

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#23

Beitrag von noone »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:20
DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:15Aber nur durch Schaffung einer neuen Klasse die das ausschließt, heißt es doch nicht gleich das das Selbstbaurecht verschwindet? Es sollte weiterhin bestehen bleiben, nur nicht für die Klasse XY. Diese soll nur den Einstieg erleichtern.
Eben doch, weil die Klasse nicht im AFuG drinstehen. Das AFuG kennt nur das Selbstbaurecht für alle Funkamateure. Das ist doch die Crux bei der Sache!

73 de Daniel
Das ist das bedenkliche, die Amateurfunkgesetzgebung in der BRD ist historisch gesehen älter als das Gundgesetz, die Bundesrepublik Deutschland ist wenn man die Bekanntmachung der Verfassung (in DL Gundsesetz der BRD) als Anfang des Landes (Nachkriegs-DL) ansieht um 2 Monate als ihr Amateurfunk!

Heute ist man besonders lustig drauf mal eben bisher über Jahrzente eherne Werte das Klo der Geschichte runterzuspülen! Ein Amateurfunkgesetz wen interessiert denn das - fragt euch das mal, wir haben nicht mehr die 80er Jahre!
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#24

Beitrag von DocEmmettBrown »

noone hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:31Ein Amateurfunkgesetz wen interessiert denn das - fragt euch das mal, wir haben nicht mehr die 80er Jahre!
Wenn Du wüßtest, was es alles für Gesetze gibt...

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#25

Beitrag von noone »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:35
noone hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:31Ein Amateurfunkgesetz wen interessiert denn das - fragt euch das mal, wir haben nicht mehr die 80er Jahre!
Wenn Du wüßtest, was es alles für Gesetze gibt...

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Ich weis es was für Blödsinn es gibt der nie abgeschaft wurde oder unlogisch ist weist du was man mit der alten nach 1982 Klasse 3 fahren darf da sind kuriose Sachen dabei, zb Landmaschinen die du dir zuerst mal nicht vorstellen kannst, aber nicht mit einer 50er über 40/45km/ (einige Ausnahmen wie DDR Maschinen bis 60km/h) 80er oder 125er!

Einiges wurde nie abgeschaft und wäre heute noch gültig und ist in der derzeitigen moderen Gesetzgebung nicht niedergeschrieben aber historisch belegt und immer noch gültig. Anderes was noch gilt ist nichtig da gegen derzeitiges höheres Recht. Wer weis schon das mit dem Läufer der roten Fahne.

Wir schießen aber von den Gesetzen nicht den Vogel ab, das machen die Amis und vor allem die Engländer Nordiren und Schotten.
Zuletzt geändert von noone am Fr 13. Nov 2020, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#26

Beitrag von DocEmmettBrown »

noone hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:54Ich weis es was für Blödsinn es gibt der nie abgeschaft wurde oder unlogisch ist weist du was man mit der alten nach 1982 Klasse 3 fahren darf da sind kuriose Sachen dabei, zb Landmaschinen die du dir zuerst mal nicht vorstellen kannst, aber nicht mit einer 50er über 40/45km/ (einige Ausnahmen wie DDR Maschinen bis 60km/h) 80er oder 125er!
Was heißt historisch? Du darfst je nach Bundesland aus Brandschutzgründen nur Kraftfahrzeuge in die Garagestellen. Keine Reifen! Sind die Reifen aber auf dem KFZ montiert, dann wieder ja. Auch unbrennbare Dinge wie Steine sind verboten.

Aber nun gut, hier geht's um AFu und das AFuG hat definitiv seinen Sinn. Ohne das AFuG wäre AFu nur eine Funkanwendung ohne z.B. das Selbstbaurecht. Deswegen beißen sich verständlicherweise ja auch alle, die die Problematik verstehen, so sehr am Selbstbaurecht fest.

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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#27

Beitrag von Willi »

noone hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:54
DocEmmettBrown hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:35
noone hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 22:31Ein Amateurfunkgesetz wen interessiert denn das - fragt euch das mal, wir haben nicht mehr die 80er Jahre!
Wenn Du wüßtest, was es alles für Gesetze gibt...

73 de Daniel
Ich weis es was für Blödsinn es gibt der nie abgeschaft wurde oder unlogisch ist weist du was man mit der alten nach 1982 Klasse 3 fahren darf da sind kuriose Sachen dabei, zb Landmaschinen die du dir zuerst mal nicht vorstellen kannst, aber nicht mit einer 50er über 40/45km/ (einige Ausnahmen wie DDR Maschinen bis 60km/h) 80er oder 125er!

Einiges wurde nie abgeschaft und wäre heute noch gültig und ist in der derzeitigen moderen Gesetzgebung nicht niedergeschrieben aber historisch belegt und immer noch gültig. Anderes was noch gilt ist nichtig da gegen derzeitiges höheres Recht.

Wir schießen aber von den Gesetzen nicht den Vogel ab, das machen die Amis und vor allem die Engländer Nordiren und Schotten.

Guten Abend Daniel!

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen die noch dem Reichsgesetz entstammen. Also noch lange vor Willem Il's Zeiten.
Z.B. ist das das deutsche Steuerrecht das umfangreichste auf der Welt.
Es sollte schon unter Kanzler Schmidt grundlegend geändert werden.
Was ist 'grundlegend' geändert worden?

Keine Ahnung, ob eine neue Lizenzklasse geplant ist, ohne 'Selbstbaurecht'.
Ich bitte daher um Aufklärung.

Meines Erachtens wäre so was wie die 'Novice Lincense' wie in den USA eher sinnvoll. Die zeitlich befristet sein soll. Ich bitte auch diesbezüglich um Informationen.

Ich kenne zumindest 3 Lizenzinhaber mit DO-Rufzeichen, welche den Fragenkatalog auswendig gelernt haben, von der Gattin abgefragt.

Zum Selbstbau: Wer kann denn Selbstbau irgendwelcher Geräte kontrollieren/verbieten?
Soll es dann 'Bezugsscheine' für gewisse Bauteile geben?

Eine gewisse Firma in Frankfurt verkaufte TRX nur an Lizenzinhaber, wollte bestimmte Bauteile auch nur an Diese verkaufen.
Was daraus geworden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Lange her.

Willi.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#28

Beitrag von noone »

Lang ists her da wollte man den Leuten klar machen:" wenn du nicht morsen kannst dann darfst du nicht auf die Kurzwelle"

mit Verweis auf die "Radio Regulations" genau hab ich das nicht mehr im Gedächtniss, aber ich habe mich schlau gemacht was "Technican No Code" in anderen Ländern so durfte und ich musst erkennen, dass die "Radio Regulations" für 3/4 des Globus nicht galten bzw. Englisch je nach Land anders übersetzt wurde. Nun ich hatte ne 1 in English im Studium und im Studium auch Semesterarbeiten in dieser Sprache geschrieben und beim Feind (Ami) gejobt, der FAhne zb. wollte mir aber weis machen dass "shall" und "should " absolut wie "must" wären.

Dabei ist der Weg von darf,kann über sollte und soll bis hin zum absoluten MUSS weit und lässt viele Ausnahmen zu und selbst Japan verstieß nie gegen die RR bei der Verteilung von entsprechenden AFU-Genehmigungen an Leute mit fast beliebigen beruflichen Funkzeugnissen. (das war zumindest damals so als ich nachgeforscht habe.) Es wurden früher sogar in Flächenstaaten Genehmigungen an Fernschüler ausgegeben damit sie auf Amateurfunkfrequenzen (nur gültig für die Schulzeit, erlosch mit Abschuss) am dortigen Fernunterricht per Funk-Telefonie (in AM) teilnehmen konnten.
Shall und Should war nur für die Deutschen und einige europäische Funkamateure als verpflichtend also muss übersetzt.

Dann die DARC Mitgliederbefragung bei sich die Verteilung der Zulassungsklassen und die Neidfrage niedergeschlagen hat. Die Stimmung damals war bei den alten Funkern "Ich hab Telegrafie nachgewiesen (wahrscheinlich noch im Reich) und will nicht daß mir so hergelaufene Jungspunde meine 80m Runde versauen."

Nochmal Selbstbau im Empfängerzug und beim Zubehör immer möglich. Die Voraussetzung eines handelsfähigen Fertiggerät ist bei mini-Novice in vielen Ländern Usus.

Ich kenne übrigens noch Selbstbaugeräte aus anderen Ländern bei denen ein Bepper drauf war mit nem amtlichen Stempel oder der Abnahmestelle des Bausatzherstellers oder sogar des örtlichen Radiohändlers/services dass das Gerät den Vorgaben entspricht und eingestellt wurde.

Es gab in der CB-Frühzeit sogar CB-Geräte als Bausatz oder nach Bauplan die legal waren!
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#29

Beitrag von heavybyte »

noone hat geschrieben: Sa 14. Nov 2020, 01:20 Es gab in der CB-Frühzeit sogar CB-Geräte als Bausatz oder nach Bauplan die legal waren!
In Deutschland noch nie!

Als ich mit der Funkerei anfing, musste man für CB sogar noch eine Genehmigung beantragen und das Begehren begründen. Zur Begründung reichte aus, ein Boot zu besitzen.

Alle Geräte brauchten eine FTZ-Nummer. Geräte die diese Nummer nicht aufwiesen, wurden von der Polizei beschlagnahmt.

Auf deine restliche Polemik will ich garnicht erst eingehen, geht völlig am Thema vorbei.

Ich finde gut, dass es so ist wie es ist und es keine weitere Schwachmaten-Lizenz geben soll.

Jeder hat seine Spielwiese und kann sich dort austoben.

Gruß
lothar
Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#30

Beitrag von 13sw001 »

Was meint ihr eigentlich, wer im Ministerium Gesetze entwirft und ins Laufen bringt? Das sind Gremien , die vielmals überhaupt keine Ahnung von der Materie haben , und je nachdem welcher Interessenverband oder auch keiner das besagte Gremium " berät " , wird am Ende ein guter oder schlechter Schuh daraus.Woher die Informationen für die Entscheider der Entscheider kommen ist oft nebulös , also soll mir keiner erzählen , dass da groß über Selbstbaurecht beraten wird. Sollte da überhaupt ein Funkamateur gehört worden sein? Ich glaubs nicht....sollte irgendein Papier aus Amateurfunkkreisen gelesen un diskutiert worden sein? Glaube ich erst recht nicht...Sobald in diesen Kreisen jemand einen Titel besitzt , weiß er auf einmal alles und darf u.U entscheidend sein....

Es kann gut sein, dass mal die Zeit kommt, wo noch Bestandsschutz da ist und keine neue Lizenzen ausgegeben werden und es auch keine Prüfungen mehr gibt, weil die Gruppe dieser Antragsteller immer kleiner wird , weil dem staat der finanzielle Aufwand einfach zu unrentabel ist.....ich kann das Genöhle der Altvorderen nicht mehr hören....
Zuletzt geändert von 13sw001 am Sa 14. Nov 2020, 08:58, insgesamt 2-mal geändert.
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