Sende/Empfangsantenne tarnen

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DF5WW
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#31

Beitrag von DF5WW »

Und auch wenn ich die 10W EIRP überschreite darf ich sog. "Stealth" Antennen verwenden die nicht
sichtbar sind. Muss aber dann halt eben die Selbsterklärung machen und PSA einhalten wie dann mit
Wattwächter & Co. ermittelt.

Wäre das nicht so gäbe es viel mehr an eingebildeten Kopfschmerzen. :dlol: :dlol:
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LibreFreq
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#32

Beitrag von LibreFreq »

Ich kann es tatsächlich nicht finden, bin mir aber ziemlich sicher, dass es zumindest mal verboten war Antennen zu tarnen, als die sogenannten Gaststreitkräfte hier noch das sagen hatten. Ich habe keine Zeit alle Fassungen durchzugehen, um das zu belegen. Heute scheint das nicht mehr der Fall zu sein.

Für AFU und CB gilt die Selbsterklärung ab 10 Watt EIRP, aber im AFU muss die Amateurfunkstelle so oder so angezeigt werden, was man in der Regel mit dem beantragten Rufzeichen macht. §9 (4) AFuV.

73 de Thomas
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13DL04
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#33

Beitrag von 13DL04 »

Hallo nochmal, das Antennen nicht "getarnt" werden dürfen,also nicht sichtbar für Jedermann oder ähnliches, geht sicherlich aus einer Verordnung einher, die noch aus dem dritten Reich stammt.

Und die Beantragung eines Amateurfunk Rufzeichens geht nicht zwangsläufig mit einer Inbetriebnahme einer dazugehörigen Sendeeinrichtung einher.

Bitte nicht alles durcheinander werfen.
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lonee
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#34

Beitrag von lonee »

Meinem Wissensstand nach, ist das "Tarnen" der Antennen durchaus im legalen Rahmen.
Ansonsten müsste man ja schon dünne Dipoldrähte farblich markieren.

Aber ich sehe da trotzdem Konfliktpotential. Sollten die "HF-Empfindlichen" der Sache auf die Schliche kommen, wird so etwas immer total dramatisiert.
Vielleicht sollte man denen mal vor Augen führen, mit welcher "HF-Energie" sie sich bombadieren lassen, wenn sie sich in der Sonne braten lassen.

Allerdings ist es zugegeben arg schwierig, solchen Menschen, mit massiven Vorurteilen, mit logischen Argumenten zu kommen.
Nichts ist so resistent gegen phyikalische Fakten, wie ein Esoteriker oder Öko. Logisch, Technik ist ja "Ih-Bah!" und damit wird sich dann auch nicht befasst. Die Thematiken mit EMVU und damals HSM-Grenzwerten, haben die Sache nicht besser gemacht; ganz im Gegenteil.
Eigentlich nur noch schlimmer, weil jeder Wünschelrutenträger sich im Netz darüber unsachlich auslassen kann.

Aber vielleicht könnte man anders argumentieren:

Entweder die Antenne am Fensterbrett /Balkon (was sie nicht untersagen können) oder besser und weitaus "ungefährlicher" auf dem Dach!?
Gruß,
André
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#35

Beitrag von LibreFreq »

13DL04 hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 12:09 Hallo nochmal, das Antennen nicht "getarnt" werden dürfen,also nicht sichtbar für Jedermann oder ähnliches, geht sicherlich aus einer Verordnung einher, die noch aus dem dritten Reich stammt.

Und die Beantragung eines Amateurfunk Rufzeichens geht nicht zwangsläufig mit einer Inbetriebnahme einer dazugehörigen Sendeeinrichtung einher.

Bitte nicht alles durcheinander werfen.
Ne, ihr habt den Krieg verloren und wurdet von fremden Mächten besetzt. Und die haben gesagt, ihr dürft keine Antennen tarnen. Das ist noch nicht so lange her.
Ich habe erst letzte Woche das Rufzeichen beantragt, und dort musste ich neben meiner Anschrift angeben, wo ich eine, oder mehrere Amateurfunkstellen betreiben möchte. Der Amateurfunk ist kein Hobbyfunk, sondern ein Funkdienst.

Ich zitiere es nochmal: §9 AFuV
"(4) Der Inhaber einer Zulassung nach Absatz 1 hat jede Änderung des Namens oder der Anschrift unverzüglich
sowie die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle oder eine dauerhafte Verlegung eines Standortes
seiner ortsfesten Amateurfunkstellen vor Inbetriebnahme in schriftlicher oder elektronischer Form der
Regulierungsbehörde anzuzeigen."

Damit ist ein "Tarnen" vor der Autorität eh nicht erlaubt, vor euren paranoiden Nachbarn schon.

Bitte nicht alles durcheinander werfen.
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#36

Beitrag von 13DL04 »

Im Mobilfunksektor sind getarnte (nicht sichtbare) Antennen an der Tagesordnung. Wenn z.B. der Aufbau solcher Antennen an einem denkmalgeschützten Gebäuden, natürlich mit Zustimmung der Gemeinde/Stadtverwaltung, durchgeführt werden soll, ist die Auflage meist, diese Antennen möglichst nicht sichtbar aufzubauen. Das bedeutet, solche Sektor-Antennen werden meist farblich und strukturell an das Gebäude angepasst, also "getarnt".

Jeder Pfarrer, der für die Gemeinde oder den Klingelbeutel ein paar Einnahmen kreieren möchte und einen Mietvertrag mit einem MNO über das Anbringen von Antenne eingeht, will natürlich, dass diese Antennen seinen Kirchturm nicht "verschandeln". Also werden diese Antennen hinter den Schalllamellen im Glockenturm angebracht.

Das gleiche Vorgehen passiert natürlich auch bei einem ganz normalen Hausbesitzer/Wohnungsbaugesellschaft, die das Geld für zusätzliche Mieteinnahmen gerne mitnehmen, aber Diskussionen über eine Verschandelung des Mietshauses gerne aus dem Weg gehen wollen. Und so einigt man sich z.B auf einen Kompromiss, wie oben bereits bildlich dargestellt...eben nicht sichtbar (getarnt).
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#37

Beitrag von 13DL04 »

LibreFreq hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 13:12 ***
Ich zitiere es nochmal: §9 AFuV
"(4) Der Inhaber einer Zulassung nach Absatz 1 hat jede Änderung des Namens oder der Anschrift unverzüglich
sowie die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle oder eine dauerhafte Verlegung eines Standortes
seiner ortsfesten Amateurfunkstellen vor Inbetriebnahme in schriftlicher oder elektronischer Form der
Regulierungsbehörde anzuzeigen."
Schon wieder nicht ganz richtig. Du musst der Behörde natürlich den Standort deiner ortsfesten Funkanalage mitteilen, kannst aber sogar deinen Namen und deine Anschrift in der Rufzeichenliche der BNetzA entfernen lassen (DSGVO):

https://ans.bundesnetzagentur.de/amateu ... ichen.aspx

Und niemand, auch nicht die Behörde, schreibt dir am Ort deiner Amateurfunkstelle vor, deine Sende- und Empfangs-Antennen gut sichtbar aufzubauen.

Auch auf der EMF Seite der BNetzA lassen bisher sich nur Mobilfunk-Stationen anzeigen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html

Eine Seite wo alle Amateurfunkstellen in Deutschland gut sichtbar und mit allen Angaben über Namen und Anschrift bildlich dargestellt werden, habe ich bisher noch nicht gesehen. Die einzige Liste die ich kenne, ist eine Liste über automatisch betriebene Amateurfunkstellen (Relais).
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#38

Beitrag von 13CT925 »

LibreFreq hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 11:39 Ich kann es tatsächlich nicht finden, bin mir aber ziemlich sicher, dass es zumindest mal verboten war Antennen zu tarnen, als die sogenannten Gaststreitkräfte hier noch das sagen hatten.
Ich habe mal gelesen, das der Weihnachtsmann nicht auf einen normalen Parkplatz parken darf, weil der Schlitten so lang ist, das er mehrere Plätze belegt.....kanns aber auch grad nicht finden... %)

Es gibt unzählige Antennen, die nicht also solche zu erkennen sind, z.B. die Satschüssel, die wie eine Kugel-Stehlampe aussieht, die Vertikal mit einer Fahne an der Spitze, oder der berühmte Metallring mit Kondensator.
Nicht zu vergessen das angepasste Balkongeländer oder Dachrinne.
Warum sollte man das verbieten, und wie wollte man das kontrollieren?
Übrigens, sowas wird normalerweise vorm Vermieter versteckt, ab und zu auch ma vor der Frau, aber weniger vor "Streitkräften".... :lol:
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#39

Beitrag von LibreFreq »

13DL04 hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 13:57 Im Mobilfunksektor sind getarnte (nicht sichtbare) Antennen an der Tagesordnung.
Ja, klar, da muss der Betreiber für jeden Standort einer Sendeantenne ein Gutachten erstellen lassen. Für viel Geld.

Jetzt weiß ich nicht, wie man noch mal ein Zitat erstellt.
"Schon wieder nicht ganz richtig. Du musst der Behörde natürlich den Standort deiner ortsfesten Funkanalage mitteilen, kannst aber sogar deinen Namen und deine Anschrift in der Rufzeichenliche der BNetzA entfernen lassen (DSGVO)"
Mehr habe ich auch nicht gesagt. Ja, man den Standort aus der veröffentlichten Rufzeichenliste entfernen lasssen. Bei der Behörde steht das selbstverständlich immer noch.
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#40

Beitrag von LibreFreq »

Ich habe euch inzwischen recht gegeben, dass man die Antenne vor seinen Nachbarn und vielleicht zur Schönheitspflege unsichtbar darf. Man darf sie aber trotzdem nicht vor der Autorität tarnen, im Sinne von unangemeldet verstecken. Das bleibt weiterhin nicht erlaubt. Mir ist egal, was ihr macht, aber das sollte man erwähnen.

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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#41

Beitrag von criticalcore5711 »

Was juckt denn welche Autorität an meiner Antenne?

Was ein Blödsinn... da muss ich nix anmelden. Zum einen kann ich eh nur Kompromissantennen am Balkon stellen,also auch keine 10W ERP, zum anderen gibt's die Anmeldung von CB Heimstationen schon ewig nicht mehr.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#42

Beitrag von LibreFreq »

criticalcore5711 hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 15:52 Was juckt denn welche Autorität an meiner Antenne?

Was ein Blödsinn... da muss ich nix anmelden. Zum einen kann ich eh nur Kompromissantennen am Balkon stellen,also auch keine 10W ERP, zum anderen gibt's die Anmeldung von CB Heimstationen schon ewig nicht mehr.
Richtig. In dem Fall von CB musst du nichts tun. Es gibt keine generelle Anmeldepflicht. Aber wir sind ja hier in der Amateurecke, und wir leben nicht in Honolulu, sondern in Deutschland, wo BÜROKRATIE groß geschrieben wird.
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#43

Beitrag von DF5WW »

Und doch betrifft alles erst dann den Funkamateur wenn er die 10W EIRP überschreitet. Dann muss ich eine
Selbsterklärung mit den entsprechenden Zeichnungen einreichen (auch wenn die Antennen nach aussen hin
nicht sichtbar sind). Und auch dann erst kommen die PSA zum tragen. Unter 10 W EIRP bleibt lediglich der
kontrollierbare Bereich denn Antennen führen Strom und anlangen können sollte die niemand. Deshalb
auch die 3m von jedem Punkt der Antenne. Zählen PSA müssen die draufgerechnet werden.

Anmelden muss ich im übrigen ansonsten garnix. Meine "Anmeldung" heisst DF5WW und dafür zehle ich
Frequenznutzungsgebühr und EMV Beiträge. Ganz egal ob ich nun überhaupt aktiv bin oder auch nicht.
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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#44

Beitrag von LibreFreq »

DF5WW hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 16:09 Und doch betrifft alles erst dann den Funkamateur wenn er die 10W EIRP überschreitet.
Ist natürlich jetzt schwierig für mich, mich mit einem lizenzierten Funkamateur 'anzulegen', aber für mich spricht diese Verordnung klare Worte:
"der Regulierungsbehörde mitzuteilen, an welchen Standorten er seine ortsfesten Amateurfunkstellen betreiben wird"
und
"vor Inbetriebnahme in schriftlicher oder elektronischer Form der Regulierungsbehörde anzuzeigen."
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/__9.html

Und ansonsten muss man halt /portabel oder /mobil dranhängen, aber man darf nicht einfach den Standort wechseln, ohne das anzuzeigen.

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Re: Sende/Empfangsantenne tarnen

#45

Beitrag von DF5WW »

LibreFreq hat geschrieben: Do 2. Dez 2021, 16:27 Ist natürlich jetzt schwierig für mich, mich mit einem lizenzierten Funkamateur 'anzulegen', aber für mich spricht diese Verordnung klare Worte:
"der Regulierungsbehörde mitzuteilen, an welchen Standorten er seine ortsfesten Amateurfunkstellen betreiben wird"
und
"vor Inbetriebnahme in schriftlicher oder elektronischer Form der Regulierungsbehörde anzuzeigen."
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/__9.html

Das war doch schon immer so und deshalb muss man ja bei Umzug auch seine Urkunde ändern lassen.
Das ganze hat aber nix mit verwendeten Antennen zu tun und wo die auf dem Gelände stehen denn
es wird/werden nur der/die festen Standorte gemeldet. Entweder schriftlich oder per eMail. Auch
ganz unerheblich ob man nun unter 10W EIRP bleibt oder nicht.

Dis Sache mit welchen Antennen man arbeitet und wo die stehen betrifft wieder nur die Selbsterklärung
nach BEMFV und auch das interessiert die BNetzA nicht wirklich denn die erhebt diese Daten nur für das
Umweltministerium.

Man sollte ganze Vorschriften lesen und nicht nur einzelne Sätze daraus. Wenn man so vorgeht versteht
man dann u.U. auch worum es geht.

Braucht auch keine Panik zu haben Dich mit einem FA "anzulegen". In den meisten Fällen versuchen die eben
nur dem unbedarften zu erklären worum es geht.

:wink: :wink:

Was mich im übrigen sehr freut ist das Du schreibst "einem lizenzierten Funkamateur" und nicht etwa etwas
von Lizens oder lizensiert. Gibt doch noch Menschen die wissen wie es geht.

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