LibreFreq hat geschrieben: ↑Do 2. Dez 2021, 19:46
Nein, ich habe die Prüfung noch nicht, und ihr habt mich heute den ganzen Tag mit eurem Unfug vom lernen abgehalten.
Falls Du tatsächlich am lernen sein solltest viel Erfolg aber davon abgehalten haben nicht wir Dich
sondern Du Dich selbst. Warum ? Weil Du immer wieder 2 Sachen durcheinanderwirfst die rein
garnichts miteinander zu tun haben nämlich die Melsung des Betriebsortes und die Abgabe einer
Selbsterklärung nach BEMFV.
Hier nochmal die Kurzfassung:
Meldung des Betriebsortes: Geht schriftlich oder per eMail nach Dortmund und beinhaltet lediglich
die Adresse. Denen ist völlig egal was für Antennen und Geräte ich nutze, die wollen lediglich die
Anschrift.
Selbsterklärung nach BEMFV: Eine solche ist einzureichen wenn die EIRP der Station die 10W Marke
überschreitet. Hier muss ich, neben den üblichen Berechnungen der Personenschutzabstände auch Lagepläne
der Antennen beifügen. Der kontrollierbare Bereich ist ebenfalls einzuzeichnen. Bei den Antennen auch die
Höhen über Grund und zwar auch den tiefsten (bspw bei inverted V Dipolen). Diese Selbsterklärung wird
von der BNetzA lediglich ehoben und bereitgehalten.
Unter 10 W EIRP benötige ich, außer der Meldung des Betriebsortes, rein garnichts.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.