Um fast zum eigentlichen Thema zurückzukommen, nenne ich mal ein Beispiel:
Jemand hört auf einer Frequenz des alten C-Netz Bereiches, dass durch einen "Regieanweiser" an verschiedene Kameras, Anweisungen mit Dauerträger gemacht werden.
Er will eine Meldung an die BnetzA machen. Denn das stört die "ordnungsgemässe Benutzung seines Scanners"....
Was meint ihr, welche Aussage dieser Herr von der BnetzA bekommt?
Ich denke und vermute folgende Antworten:
1.Die BnetzA sieht keinen Verstoss des Frequenznutzungsplans (siehe
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=8 )
2.Die rechtmässige Nutzung dieser Frequenz ist z.B. (siehe Eintrag 248050 Frequenzteilplan Nr.248) dem Betriebsfunk zugewiesen.
3.Daher kann eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" (Rundfunkanstalt), diese Frequenz(en) für eine Reportage nutzen?!
Dies dürfte und kann, z.B. mit "billigen" Funkgeräten "Made in China" erfolgen.
Wenn (wie im obigen Beispiel) möglicherweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Firma im Auftrag dieser, die Funkfrequenzen benutzt, überwiegt das öffentliche Interesse und das Interesse einzelner (hier an einem ungestörten Funkbetrieb) hat zurückzustehen.
Niemand (ausser die BOS und andere
staatliche Organe) hat Anspruch auf störungsfreien Funkverkehr....
Somit ist auch erklärbar, warum die BnetzA heutzutage, einer Störungsmeldung (egal von wem) nur dann nachgeht,
wenn es (auch) Funkfrequenzen obiger Institutionen (BOS, Rundfunkanstalten, Militär) betrifft.
Im Fall der Benutzung der Frequenz 3777 Khz für Zwecke die dem AFU entgegenstehen (Rundfunkähnliche Darbietungen?)
und da das 80m Band z.T. auch dem Militär zugewiesen ist (siehe Frequenznutzungsplan Eintrag 59001), ist die BnetzA zuständig.
(KEINE Rechtliche Bewertung meinerseits!)
Nochmals zu Daniel (Doc Emmett Brown):
In dem Frequenznutzungsplan der BnetzA wird unter Eintrag 60001,
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=8
der Frequenzbereich 3800-3900 Khz u.a. auch für "Funknachrichten an einen oder mehrere Empfänger" gelistet.
Darunter ist noch ein Eintrag, der diesen Bereich für "militärische Funkanwendungen" ausweist.
Hat aber bisher niemanden daran gehindert, in dieser Lücke (in anderen Ländern) frei miteinander zu funken.
Da könnten sich so manche der FA auf den Frequenzen unterhalb der 3800 Khz, eine Scheibe abschneiden,
was die Betriebstechnik und die Ausdrucksweise angeht....