DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Es gibt halt Empfehlungen für das Miteinander, sozusagen den Knigge des guten Benehmens.
Im Kino das Handy ausschalten, im Restaurant nicht lauthals rumrülpsen, sich beim Firmenmeeting nicht an den Genitalien kratzen, nicht im Fahrstuhl rumfurzen, nicht in der vollbesetzten U-Bahn rumpopeln und die Popel am Ärmel abwischen, nicht in der Sauna eine Erektion vor sich hertragen, auf Beerdigungen rumgröhlen "Das war eh' ein Vollpfosten, geschieht ihm Recht"....
Ist alles nicht verboten, aber wenn irgendwelche Deppen es doch tun werden sie zu Recht als Deppen, Idioten und Vollpfosten betitelt.
Weil sie sich nicht an gängige Empfehlungen halten.
Und das gilt eben auch für die internationalen Bandpläne und die entsprechenden Empfehlungen.
Es gehört zum guten Ton sich daran zu halten, auch wenn man es nicht zwingend muss.
Sonst darf man sich auch nicht wundern wenn es auf Band heißt "CQ Europe, no DL please"...
Im Kino das Handy ausschalten, im Restaurant nicht lauthals rumrülpsen, sich beim Firmenmeeting nicht an den Genitalien kratzen, nicht im Fahrstuhl rumfurzen, nicht in der vollbesetzten U-Bahn rumpopeln und die Popel am Ärmel abwischen, nicht in der Sauna eine Erektion vor sich hertragen, auf Beerdigungen rumgröhlen "Das war eh' ein Vollpfosten, geschieht ihm Recht"....
Ist alles nicht verboten, aber wenn irgendwelche Deppen es doch tun werden sie zu Recht als Deppen, Idioten und Vollpfosten betitelt.
Weil sie sich nicht an gängige Empfehlungen halten.
Und das gilt eben auch für die internationalen Bandpläne und die entsprechenden Empfehlungen.
Es gehört zum guten Ton sich daran zu halten, auch wenn man es nicht zwingend muss.
Sonst darf man sich auch nicht wundern wenn es auf Band heißt "CQ Europe, no DL please"...
73 de Lars - DK5KM
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Das war ja nur meine Meinung zum diesem Relaisverbot.
Wenn die " Dame " jetzt hergeht und weiterhin auf der Ausgabe sendet,
so darf sie das ohneweiteres. So lange sie niemanden damit stört.
Sie könnte quasi auf die Zugspitze hochfahren und stundenlang auf der
Ausgabe von DB0ZU Betrieb machen.
Der Relaisverantwortliche würde im Dreieck hüpfen, und machen kann er garnichts.
Wie gesagt, die Funkamateure dürfen 144 bis 146 Mhz nutzen, was sie daraus machen
und wie es jeder einzelne nutzt ist jedem seine Sache.
Die IARU sind lediglich Empfehlungen, kein Gesetz.
Das Relaisverbot ist quasi vollkommen wirkungslos und bringt nichts.
Wenn die " Dame " jetzt hergeht und weiterhin auf der Ausgabe sendet,
so darf sie das ohneweiteres. So lange sie niemanden damit stört.
Sie könnte quasi auf die Zugspitze hochfahren und stundenlang auf der
Ausgabe von DB0ZU Betrieb machen.
Der Relaisverantwortliche würde im Dreieck hüpfen, und machen kann er garnichts.
Wie gesagt, die Funkamateure dürfen 144 bis 146 Mhz nutzen, was sie daraus machen
und wie es jeder einzelne nutzt ist jedem seine Sache.
Die IARU sind lediglich Empfehlungen, kein Gesetz.
Das Relaisverbot ist quasi vollkommen wirkungslos und bringt nichts.
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- Santiago 1
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Relaisverbot hin oder her, es ist trotzdem nicht rechtmässig.
Dem Funkamateur steht das ganz Band zu, da kann nicht
irgendjemand hergehen und sagen Du darfst nicht über mein Relais funken.
Möglicherweise ist da noch kein Betroffener drangegangen, der Relaisbetreiber
würde dann den kürzeren ziehn.
Du RegTP kann evtl solche Verbote aussprechen aber nicht ein Relais " Besitzer "
Wo kämen wir denn da hin ?
Dem Funkamateur steht das ganz Band zu, da kann nicht
irgendjemand hergehen und sagen Du darfst nicht über mein Relais funken.
Möglicherweise ist da noch kein Betroffener drangegangen, der Relaisbetreiber
würde dann den kürzeren ziehn.
Du RegTP kann evtl solche Verbote aussprechen aber nicht ein Relais " Besitzer "
Wo kämen wir denn da hin ?
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- Santiago 0
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
@Jurist
Ich weiss zwar nicht wo Sie ihre Juristische Ausbildung genossen haben. aber ich denke Sie sollten ihre Ansichten zu diesem Thema nochmals überdenken.
Auszug AFuV §13
§ 13
Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
(1) Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten
Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der
Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
(2) Der Rufzeichenzuteilung geht eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die jeweils zur
Nutzung beabsichtigte Frequenz voraus. Das Rufzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn entsprechende
Frequenzen verfügbar sind.
(3) Mit der Rufzeichenzuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Betrieb der fernbedient oder automatisch
arbeitenden Amateurfunkstelle festgelegt. Sie kann mit weiteren Auflagen versehen werden, die eine
störungsfreie Frequenznutzung gewährleisten sollen. Einzelheiten werden von der Regulierungsbehörde nach
Anhörung der betroffenen Kreise festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht
(4) Der Funkbetrieb über fernbediente Amateurfunkstellen nach Absatz 1 ist Funkamateuren mit zugeteiltem
Rufzeichen zu gestatten. Aussendungen und Funkverkehr der Amateurfunkstellen nach Absatz 1 haben
Vorrang vor dem übrigen Amateurfunkverkehr und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung eines
störungsfreien Betriebs kann der Inhaber des Rufzeichens einer fernbedienten Amateurfunkstelle nach Absatz 1
andere Funkamateure von der Nutzung der Amateurfunkstelle ausschließen. Die Regulierungsbehörde ist hiervon
zu unterrichten.
siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Ich weiss zwar nicht wo Sie ihre Juristische Ausbildung genossen haben. aber ich denke Sie sollten ihre Ansichten zu diesem Thema nochmals überdenken.
Auszug AFuV §13
§ 13
Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
(1) Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten
Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der
Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
(2) Der Rufzeichenzuteilung geht eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die jeweils zur
Nutzung beabsichtigte Frequenz voraus. Das Rufzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn entsprechende
Frequenzen verfügbar sind.
(3) Mit der Rufzeichenzuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Betrieb der fernbedient oder automatisch
arbeitenden Amateurfunkstelle festgelegt. Sie kann mit weiteren Auflagen versehen werden, die eine
störungsfreie Frequenznutzung gewährleisten sollen. Einzelheiten werden von der Regulierungsbehörde nach
Anhörung der betroffenen Kreise festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht
(4) Der Funkbetrieb über fernbediente Amateurfunkstellen nach Absatz 1 ist Funkamateuren mit zugeteiltem
Rufzeichen zu gestatten. Aussendungen und Funkverkehr der Amateurfunkstellen nach Absatz 1 haben
Vorrang vor dem übrigen Amateurfunkverkehr und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung eines
störungsfreien Betriebs kann der Inhaber des Rufzeichens einer fernbedienten Amateurfunkstelle nach Absatz 1
andere Funkamateure von der Nutzung der Amateurfunkstelle ausschließen. Die Regulierungsbehörde ist hiervon
zu unterrichten.
siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Ich würde der Dame sogar die Fahrkarte dafür spendieren.Jurist hat geschrieben:(......)Sie könnte quasi auf die Zugspitze hochfahren und stundenlang auf der
Ausgabe von DB0ZU Betrieb machen(........)
Das Relaisverbot ist quasi vollkommen wirkungslos und bringt nichts.
Das wäre mir der Versuch wert.
ps:Natürlich noch eine ordentliche Antenne dazu und ein Gerät mit 50Watt.
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Einigen sei dieses Dokument sehr empfohlen:
http://bit.ly/1svQMNm
(Link gekürzt, verweist auf das Dokument "Ethik und Betriebshinweise für den Funkamateur")
Auf einer Relais-Ausgabe wissentlich und willentlich Betrieb zu machen ist ja wohl ganz klar eine Störung!
Oh Mann, es gib wirklich Hirnis...
Muss wirklich alles, aber auch alles per Gesetz geregelt werden?
Oder sind manche wirklich nur auf Konfrontation aus?
*kopfschüttel*
http://bit.ly/1svQMNm
(Link gekürzt, verweist auf das Dokument "Ethik und Betriebshinweise für den Funkamateur")
Auf einer Relais-Ausgabe wissentlich und willentlich Betrieb zu machen ist ja wohl ganz klar eine Störung!
Oh Mann, es gib wirklich Hirnis...
Muss wirklich alles, aber auch alles per Gesetz geregelt werden?
Oder sind manche wirklich nur auf Konfrontation aus?
*kopfschüttel*
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
as1muc hat geschrieben:Ich würde der Dame sogar die Fahrkarte dafür spendieren.Jurist hat geschrieben:(......)Sie könnte quasi auf die Zugspitze hochfahren und stundenlang auf der
Ausgabe von DB0ZU Betrieb machen(........)
Das Relaisverbot ist quasi vollkommen wirkungslos und bringt nichts.
Das wäre mir der Versuch wert.
ps:Natürlich noch eine ordentliche Antenne dazu und ein Gerät mit 50Watt.
Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Das muss auch so drin stehen.DiplIng hat geschrieben: Auszug AFuV §13
§ 13
Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
(4) Der Funkbetrieb über fernbediente Amateurfunkstellen nach Absatz 1 ist Funkamateuren mit zugeteiltem
Rufzeichen zu gestatten. Aussendungen und Funkverkehr der Amateurfunkstellen nach Absatz 1 haben
Vorrang vor dem übrigen Amateurfunkverkehr und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Zur Sicherstellung eines
störungsfreien Betriebs kann der Inhaber des Rufzeichens einer fernbedienten Amateurfunkstelle nach Absatz 1
andere Funkamateure von der Nutzung der Amateurfunkstelle ausschließen. Die Regulierungsbehörde ist hiervon
zu unterrichten.
siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Denn die VO Funk und auch die Radio Regulations der IARU, macht keine Vorschriften einem Funkamateur, was sie/er auf den zugeteilten Amateurfunkfrequenzen macht.
Es gibt nur Empfehlungen hinsichtlich Bandplänen.
Weiteren juristischen Antworten enthalte ich mich.
Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Solange es noch Vollidioten gibt ein klares Ja.DK5KM hat geschrieben: Muss wirklich alles, aber auch alles per Gesetz geregelt werden?
Leider hat das den Nachteil das die meisten Anderen, sich ebenfalls nicht mehr die Mühe machen ihr Gehirn einzuschalten, weil sie darauf vertrauen das "die da oben" das Denken vorab mit erledigen. Ein fataler Irrtum wie man weis........
Grüße from Doeskopp
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Störer auf DB0ZU und Relaisverbot
Von DL8MEW | 14.Januar 2015liebe Funkfreunde,im ersten Distriksinfoschreiben für dieses Jahr wurde mirfolgendes mitgeteilt:folgenden Funkamateuren wurde aus unterschiedlichsten Gründengemäß § 13 (4) AFuV Relaisverbot erteilt:Sabine, DL9XYLeonhard, DL4MEVStörer: Mit hohem Aufwand wurden von einem Peilteam mehrereStörer und “Trägerdrücker” identifiziert. Bei einigen folgte Meldung an dieBundesnetzagentur zur weiteren “Bearbeitung”. Bis zur abschließendenEntscheidung durch die BNetzA bitten wir alle das Relaisverbotobiger FA auch selbst zu beachten und keinen Kontakt herzustellen.Dem Peilteam, das nicht genannt werden möchte, nochmal herzlichen Dank.QSP deKlaus, DL8MEW
Von DL8MEW | 14.Januar 2015liebe Funkfreunde,im ersten Distriksinfoschreiben für dieses Jahr wurde mirfolgendes mitgeteilt:folgenden Funkamateuren wurde aus unterschiedlichsten Gründengemäß § 13 (4) AFuV Relaisverbot erteilt:Sabine, DL9XYLeonhard, DL4MEVStörer: Mit hohem Aufwand wurden von einem Peilteam mehrereStörer und “Trägerdrücker” identifiziert. Bei einigen folgte Meldung an dieBundesnetzagentur zur weiteren “Bearbeitung”. Bis zur abschließendenEntscheidung durch die BNetzA bitten wir alle das Relaisverbotobiger FA auch selbst zu beachten und keinen Kontakt herzustellen.Dem Peilteam, das nicht genannt werden möchte, nochmal herzlichen Dank.QSP deKlaus, DL8MEW
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Für alle die den Fließtext ohne Leerzeichen, vernünftige Zeilenumbrüche etc. nicht lesen können hier das Original:
http://c14.dl3mlp.de/stoerer-auf-db0zu- ... aisverbot/
Und das ist jetzt die große Bombe die geplatzt ist?
Irgendwie hatte ich da nach den großartigen Ankündigungen und der Geheimniskrämerei etwas mehr erwartet als 2 Relaisverbote und irgendwelche ungenannte angepeilte Störer.
http://c14.dl3mlp.de/stoerer-auf-db0zu- ... aisverbot/
Und das ist jetzt die große Bombe die geplatzt ist?
Irgendwie hatte ich da nach den großartigen Ankündigungen und der Geheimniskrämerei etwas mehr erwartet als 2 Relaisverbote und irgendwelche ungenannte angepeilte Störer.
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Schließt das doch endlich
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Warum schließen?
Erst wird so auf einem Zensurverbot und dem Recht auf freie Meinungsäußerung rumgeritten und jetzt soll das hier geschlossen werden?
Soll hier mir zweierlei Recht gemessen werden weil hier einigen was nicht passt?
Hm, wenn das hier geschlossen wird setzt das deutliche Zeichen!
Erst wird so auf einem Zensurverbot und dem Recht auf freie Meinungsäußerung rumgeritten und jetzt soll das hier geschlossen werden?
Soll hier mir zweierlei Recht gemessen werden weil hier einigen was nicht passt?
Hm, wenn das hier geschlossen wird setzt das deutliche Zeichen!
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Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Nein aber es bringt auch nichts hier weiter zu Diskutieren.
Wenn man sich die Kommentare so durchliest ist das ähnlich wie bei schaulustigen bei einem Unfall.
Jeder ist geil darauf zu hetzen und seinen Senf dazu zu geben, ich habe es schon mal geschrieben wenn es den ein oder anderen interessiert dann lest im Rundspruch nach.
Gerade den Funkamateuren unter euch dürfte das ja nicht schwer fallen.
Oder Fragt bei dem Betreiber nach der erzählt es euch bestimmt auch.
Statt immer nur zu Fragen und darauf rum zu reiten das die Bombe geplatzt sei.
Was erwartet ihr euch denn? Das sich die Leute die Köpfe einschlagen?
Wenn ihr so daran Interessiert seid hättet ihr hinfahren müssen, ein OM den es Interessiert hat ist aus Berlin angereist.
Also nicht nur schlau schreiben sondern selber kommen und vielleicht auch mal einen Kommentar abgeben Persönlich und nicht nur hier schlau Tippen wo einen keiner sieht.
Deshalb sage ich schließen denn es ist alles geklärt worden und alles gesagt und niedergeschrieben, da braucht man die schlauen hier die keine Ahnung haben weil sie nicht da waren nicht.
73
Martin
Wenn man sich die Kommentare so durchliest ist das ähnlich wie bei schaulustigen bei einem Unfall.
Jeder ist geil darauf zu hetzen und seinen Senf dazu zu geben, ich habe es schon mal geschrieben wenn es den ein oder anderen interessiert dann lest im Rundspruch nach.
Gerade den Funkamateuren unter euch dürfte das ja nicht schwer fallen.
Oder Fragt bei dem Betreiber nach der erzählt es euch bestimmt auch.
Statt immer nur zu Fragen und darauf rum zu reiten das die Bombe geplatzt sei.
Was erwartet ihr euch denn? Das sich die Leute die Köpfe einschlagen?
Wenn ihr so daran Interessiert seid hättet ihr hinfahren müssen, ein OM den es Interessiert hat ist aus Berlin angereist.
Also nicht nur schlau schreiben sondern selber kommen und vielleicht auch mal einen Kommentar abgeben Persönlich und nicht nur hier schlau Tippen wo einen keiner sieht.
Deshalb sage ich schließen denn es ist alles geklärt worden und alles gesagt und niedergeschrieben, da braucht man die schlauen hier die keine Ahnung haben weil sie nicht da waren nicht.
73
Martin
Re: DB0ZU: Amateurfunk vs. Meinungsäußerungsfreiheit
Martin, nein, ganuz so seh ich das nicht.
Erst wird eine Wurst aufgeblasen, dann wird sie nicht fliegen gelassen.
Sprich: Es wird Wind gemacht, die Leute heiß gemacht und dann sowas.
Dann hättet ihr garnix sagen sollen.
vy 73 de DK5IAH (Andy)
Erst wird eine Wurst aufgeblasen, dann wird sie nicht fliegen gelassen.
Sprich: Es wird Wind gemacht, die Leute heiß gemacht und dann sowas.
Dann hättet ihr garnix sagen sollen.
vy 73 de DK5IAH (Andy)