Ich bin mal gespannt, wann der Erste um das zu erreichen (Amateurfunk ohne Prüfung) eine Petition einreicht.OM Waldheini hat geschrieben:Hallo Wolf,
mit Deinem Posting hast Du all den Lernresistenten hier den Abend verdorben.
Und schon wieder ist die Hoffnung auf Amateurfunk ohne Prüfung zunichte gemacht.
73 Willi
Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV ?
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Ganz ehrlich - mir wäre das vollig egal, wenn das ab sofort moglich wäre! Ich hab letztes Jahr (wenn auch "nur" für DO) gelernt und das ist gut so. Ich würde es niemandem neiden, wenn er auch ohne Prüfung ein Rufzeichen bekäme. Das ist aber wohl so weit entfernt, wie Pluto von meinem QTH, also ist das rein hypothetisch...
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
13rdx009 hat geschrieben:Ganz ehrlich - mir wäre das vollig egal, wenn das ab sofort moglich wäre! Ich hab letztes Jahr (wenn auch "nur" für DO) gelernt und das ist gut so. Ich würde es niemandem neiden, wenn er auch ohne Prüfung ein Rufzeichen bekäme. Das ist aber wohl so weit entfernt, wie Pluto von meinem QTH, also ist das rein hypothetisch...
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Vom Grundsatz her gebe ich dir recht. Aber ich glaube, den allermeisten OMs geht es nicht darum, dass zukünftige Funkamateure durch das Lernen und anschliessendes Ablegen der Prüfung das notwendige Wissen erlangen, was man zum Basteln oder störungsfreien Funkbetrieb braucht. Den allermeisten OMs geht es darum zu verhindern, dass sie mit denen die Bänder teilen müssen, die früher auf CB-Funk absichtlich mehr gestört haben, als alles andere. Nein, ich will nicht alle CB-Funker über einen Kamm scheren. Ich betreibe selber bis zum heutigen Tag CB-Funk. Ich bin mir sicher, dass einige CB-Funker eine Bereicherung für den Amateurfunk wären, auch wenn sie keine Prüfung abgelegen würden. Erinnere dich an die Hochzeiten in den 80ern und 90ern, was da auf dem CB-Funk ablief. Viele die CB-Funk betrieben haben, haben das Hobby irgendwann entnervt aufgegeben oder haben sich dem Amateurfunk zugewandt, da es dort doch gesitteter zugeht. Hin und wieder hört man mal einen Schwarzfunker auf den Afu-Bändern. Bislang war noch nicht einer dabei, der sich einfach nur unterhalten wollte. Nein, bislang wurde von denen nur in das Mikrofon gerülpst oder anderer Blödsinn veranstaltet. Das diese OMs, die sich damals hingesetzt und für die Prüfung gelernt und sie abgelegt haben sich nun mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunk anspruchsloser oder ganz abgeschafft werden, dürfte jedem geistig gesunden Menschen einleuchten.
73 de Dominik.
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
@Dominik
@Wolf
Erschreckende Zahlen und das schon 2005. Mich würde es sehr interessieren, von welchen Summen da heute auszugehen ist.
73 de Jürgen
Casablanca
Das ist doch wohl der Hauptgrund gegen das Absenken der "Einstiegshürde" und das kann ich gut nachvollziehen. Bei der Klasse E fehlt meiner Meinung nach noch das "Prüfungsfach" Umgangsformen! Genau das verbirgt sich doch hinter dem Begriff "HAM Spirit" und der wurde (früher) mal "gelebt". Leider sind diese allgemeinen Umgangsformen einigen doch völlig abhandengekommen, egal ob "CB Funker" oder Funkamateur. Wer sich auf 11m, aber auch hier im Forum, nicht "benehmen" kann, der lernt es auch nicht durch ablegen der Klasse E oder A Prüfung!... dass sie mit denen die Bänder teilen müssen, die früher auf CB-Funk absichtlich mehr gestört haben, als alles andere.
@Wolf
Erschreckende Zahlen und das schon 2005. Mich würde es sehr interessieren, von welchen Summen da heute auszugehen ist.
73 de Jürgen
Casablanca
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Hallo Jürgen,Casablanca hat geschrieben: (...)
@Wolf
Erschreckende Zahlen und das schon 2005. Mich würde es sehr interessieren, von welchen Summen da heute auszugehen ist.
(...)
aktuelle Zahlen speziell zu Einnahmen aus dem Amateurfunk sind rar.
Im Bundeshaushaltsplan 2014 sind an Gebühreneinnahmen der BNetzA unter dem Punkt "Gebühren nach Amateurfunkverordnung" 110.000 Euro verzeichnet. (Zum Vergleich: 2013 waren es 95.000 Euro, 2012 140.000 Euro)
Das sagt natürlich nichts über den Grad der Unterdeckung aus.
In Vergleich zu anderen Gebühreneinnahmen der Behörde sind's allerding Peanuts: Die Gesamteinnahmen der BNetzA aus "Gebühren und sonstigen Entgelten" sind 2014 mit knapp 70,4 Millionen Euro angesetzt (2013: rd. 86 Millionen Euro).
-> http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/143/1714300.pdf
(dort im PDF Seite 1155)
Unter dem Punkt "Prüfungsgebühren zum Erwerb von Flug- und Amateurfunkzeugnissen" ist - wie auch schon Vorjahr - nichts (nur ein Strich) angegeben.
Gruß
Wolf
Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
@Wolf
Aber so wie ich das verstanden habe, berechnet die BNetzA ja jetzt schon rückwirkend Gebühren, ausgerichtet an den tatsächlich entstandenen Kosten der Behörde, oder?
73 de Jürgen
Casablanca
Kann ja grundsätzlich nur bedeuten, entweder man senkt die eigenen Kosten, lagert kostenintensive Dinge aus oder erhöht die Gebühren! Da stand ja auch irgendwas mit der Auslagerung der "Abnahme der Prüfungen" an fachkundige Dritte. Auslagerung an fachkundige Dritte bedeute für die BNetzA zwar Kostensenkung, für die Geprüften wohl eher Kostensteigerung. Der fachkundige Dritte (Funkamateure, HF Ingenieure, TÜV, ... ?) wird das bestimmt nicht für Lau machen wollen.... um die Grundlage für eine vollständige Kostendeckung im Bereich der Amateurfunkverwaltung zu schaffen ...
Aber so wie ich das verstanden habe, berechnet die BNetzA ja jetzt schon rückwirkend Gebühren, ausgerichtet an den tatsächlich entstandenen Kosten der Behörde, oder?
73 de Jürgen
Casablanca
Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Casablanca hat geschrieben:@Dominik
Das ist doch wohl der Hauptgrund gegen das Absenken der "Einstiegshürde" und das kann ich gut nachvollziehen. Bei der Klasse E fehlt meiner Meinung nach noch das "Prüfungsfach" Umgangsformen! Genau das verbirgt sich doch hinter dem Begriff "HAM Spirit" und der wurde (früher) mal "gelebt". Leider sind diese allgemeinen Umgangsformen einigen doch völlig abhandengekommen, egal ob "CB Funker" oder Funkamateur. Wer sich auf 11m, aber auch hier im Forum, nicht "benehmen" kann, der lernt es auch nicht durch ablegen der Klasse E oder A Prüfung!... dass sie mit denen die Bänder teilen müssen, die früher auf CB-Funk absichtlich mehr gestört haben, als alles andere.
@Wolf
Erschreckende Zahlen und das schon 2005. Mich würde es sehr interessieren, von welchen Summen da heute auszugehen ist.
73 de Jürgen
Casablanca
Gab es denn bei der Klasse A das Prüfungsfach "Umgangsformen"?
Charakter hat man, oder man hat ihn nicht - den kann man sich weder kaufen, noch antrainieren. Umgangsformen sind unabhängig vom Einkommen, Religion, Hautfarbe, Anzahl der Führerscheine oder der Klasse der Amateurfunklizenz.
73 Mike
Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
@Mike
73 de Jürgen
Es gibt (gab) den "HAM Spirit" den ich u.a. mit der Eigenschaft, die Du beschrieben hast (Charakter), gleichsetze. Den "Ehrenkodex" der Funkamateure, manchmal vermisse ich ihn!Gab es denn bei der Klasse A das Prüfungsfach "Umgangsformen"?
73 de Jürgen
Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Mahlzeit...
@Dominik
Ob Schwarz-, Amateurfunkamateur, CB Funker oder sonst was., Mike hat es auf den Punkt gebracht...
So, erst mal ab auf den Berg und eine Dose Ham-Sprit reinpfeifen.
@Dominik
Na ja...Hin und wieder hört man mal einen Schwarzfunker auf den Afu-Bändern. Bislang war noch nicht einer dabei, der sich einfach nur unterhalten wollte. Nein, bislang wurde von denen nur in das Mikrofon gerülpst oder anderer Blödsinn veranstaltet.
Quelle: http://www.db0ds.de/DB0TT_-_DB0DS_-_DB0 ... DB0TT.htmlAufgrund des hervorragenden Standortes und der damit einhergehenden Flächenabdeckung tummeln sich in zunehmendem Maße subversive Gestalten auf unserem Relais. Zwei drastischen Störern (beide Inhaber eines AFU-Rufzeichens) wurde Dank behördlicher Unterstützung nachdrücklich und kostenintensiv klar gemacht das ein solches Verhalten sicher nicht ohne Konsequenzen bleibt.
Ob Schwarz-, Amateurfunkamateur, CB Funker oder sonst was., Mike hat es auf den Punkt gebracht...
So, erst mal ab auf den Berg und eine Dose Ham-Sprit reinpfeifen.
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Wer schweigt, stimmt zu.
Gruß R.
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
@roland668roland668 hat geschrieben:
Zwei drastischen Störern (beide Inhaber eines AFU-Rufzeichens) wurde....
Daraus könnte man schlussfolgern, dass das Prüfungsniveau, damals wie heute, immernoch zu niedrig ist.
Du hast schon recht. Leider gibt es diese Störenfriede auch mit Lizenz. Diese stellen, Gott sei Dank, eine Minderheit dar.
Schönes Wochenende und lass dir die Dose Ham-Spirit schmecken.
73 de Dominik.
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Hallo Jürgen,Casablanca hat geschrieben:@Wolf
(...)
Aber so wie ich das verstanden habe, berechnet die BNetzA ja jetzt schon rückwirkend Gebühren, ausgerichtet an den tatsächlich entstandenen Kosten der Behörde, oder?
(...)
dabei handelt es sich nur um "Beiträge" für die laufende Verwaltungsarbeit nach TKG und FTEG. (Der Amtsschimmel unterscheidet zwischen "Gebühren" für "einmalige" Amtshandlungen [z.B. Prüfungsgebühr] und "Beiträgen" für laufende Verwaltungsarbeit.)
Die Höhe der TKG- und EMVG-Beiträge darf die Behörde jetzt eh schon festlegen - dazu müsste nicht das AFuG geändert werden. Wobei die Beitragshöhen (auch wenn sie moderat sind) nicht wirklich nachvollziehbar sind, weil die Behörde die zugrundeliegenden Zahlen nicht veröffentlicht. Man kann nur hoffen, dass die BNetzA die Höhe der Beiträge jetzt am tatsächlichen Verwaltungsaufwand festmacht, nachdem sie in der Vergangenheit mehrfach (zuletzt 2006) vor Gericht gescheitert war, weil sie die Beitragshöhen schlampig bzw. nicht nachvollziehbar festgesetzt hatte.
Wenn das BMWi jetzt erwägt, aus Gründen der Kostenersparnis das Amateurfunkgesetz zu ändern, lässt das für mich den Schluss zu, dass entweder die (im Gesetz festgelegten) Gebührentatbestände erweitert werden sollen (wobei da eigentlich nicht mehr viel Raum bleibt) oder dass das Ministerium bisher "hoheitliche" Aufgaben an Private auslagern möchte (dazu müsste im Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werden).
Gruß
Wolf
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Genau darauf wird es auslaufen!Wolf hat geschrieben:
Wenn das BMWi jetzt erwägt, aus Gründen der Kostenersparnis das Amateurfunkgesetz zu ändern, lässt das für mich den Schluss zu, dass entweder die (im Gesetz festgelegten) Gebührentatbestände erweitert werden sollen (wobei da eigentlich nicht mehr viel Raum bleibt) oder dass das Ministerium bisher "hoheitliche" Aufgaben an Private auslagern möchte (dazu müsste im Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werden).
Gruß
Wolf
Wie bei den Banken.
Da sind auch sensible Daten(EC Karten Verwaltung,Kreditkartenbearbeitung,Probleme mit KK Betrug etc.) an Fremdfirmen abgegeben worden.
Natürlich aus Kostengründen wie immer....
Walter
Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
@Wolf
Hallo Wolfgang,
gerade gefunden! Auslagern bedeutet ja meistens, es wird teurer!
http://funkamateure.jimdo.com/berichte-2014/afug01/
73 de Jürgen
Casablanca
Hallo Wolfgang,
gerade gefunden! Auslagern bedeutet ja meistens, es wird teurer!
http://funkamateure.jimdo.com/berichte-2014/afug01/
73 de Jürgen
Casablanca
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Re: Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der AFuV
Wie kann jemand, dem der Ehrencodex der CB-Funker bisher völlig gleichgültig war, bzw. selbst fortgesetzt dagegen verstößt, selbiges im Amateurfunk einfordern wo er kein Mitspracherecht hat?Casablanca hat geschrieben:@Mike
Es gibt (gab) den "HAM Spirit" den ich u.a. mit der Eigenschaft, die Du beschrieben hast (Charakter), gleichsetze. Den "Ehrenkodex" der Funkamateure, manchmal vermisse ich ihn!Gab es denn bei der Klasse A das Prüfungsfach "Umgangsformen"?
73 de Jürgen
Scho a weng merkwürdig.
Alexander
Aestuosi pedes Romanos
Romanorum pede sudore
Silva Nigra non est sedes Romanorum
Romanorum pede sudore
Silva Nigra non est sedes Romanorum