Die BNetzA bittet zur Kasse...
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- Santiago 9
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Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Hallo David,
grundsätzlich kannst Du den Widerspruch bei jeder Dienststelle der BNetzA einlegen. Das müsste so auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Wichtig ist, dass Du die einmonatige Frist einhältst.
Gruß
Wolf
grundsätzlich kannst Du den Widerspruch bei jeder Dienststelle der BNetzA einlegen. Das müsste so auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Wichtig ist, dass Du die einmonatige Frist einhältst.
Gruß
Wolf
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Mir geht es ähnlich Hartmut. Wir arbeiten aber dran...13 RF 071 hat geschrieben:Tja, ich hätte gerne eine Lizenz, bin aber zu doof für den Technikteil.
Dafür könnte ich locker die doppelte Gebühr mit Freude an die Bnetz bezahlen.
So ist alles ungleich verteilt.
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Eigentlich zur nächsten Aussenstelle der BnetzA, die bei dir in der Nähe ist.David hat geschrieben:In meiner Berechnung ist ein Fehler enthalten. Wohin versende ich jetzt den Widerspruch? Nach Bonn zum Hauptsitz, zur Außenstelle, zum Verwaltungsort oder wo man das Schreiben verfasst hat?
Aber sieh mal auf der Seite der BnetzA nach.
Für meinen Bereich hier, ist es neuerdings die Aussenstelle in Dortmund, die dafür zuständig ist.
Übrigens auch für alles andere bez. AFU aus NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland....
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Ich wundere mich über eine Mahnung heute in der Post.
Ich hatte Bankeinzug.
Nun klärt mich ein freundlicher Herr am Telefon darüber auf, dass man das wegen Umstellung iban etc. nicht mehr schaffe. Ich habe das wohl überlesen, was mir bei dem Brief leicht unterlaufen sein kann. So kann ich mich nur wundern und hoffe doch dass es nicht vielen so wie mir ergangen ist.
73 de Anton
Ich hatte Bankeinzug.
Nun klärt mich ein freundlicher Herr am Telefon darüber auf, dass man das wegen Umstellung iban etc. nicht mehr schaffe. Ich habe das wohl überlesen, was mir bei dem Brief leicht unterlaufen sein kann. So kann ich mich nur wundern und hoffe doch dass es nicht vielen so wie mir ergangen ist.
73 de Anton
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- Santiago 9
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Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Stimmt, Zahlung durch Bankeinzugsermächtigung ist bei der BNetzA nicht mehr möglich. Darauf hatte auch kürzlich der DARC hingewiesen:
http://www.darc.de/mitglieder/aktuelles ... en-werden/
http://www.darc.de/uploads/media/6teVer ... 3%A4ge.pdf
Gruß
Wolf
http://www.darc.de/mitglieder/aktuelles ... en-werden/
http://www.darc.de/uploads/media/6teVer ... 3%A4ge.pdf
Gruß
Wolf
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Merkwürdig, dass das schon heute so ist. Meine Bank spricht im Zusammenhang mit der Umstellung allgemein von Anfang nächsten Jahres. Das kann ja noch heiter werden
Trag ich denen halt das Geld auch noch hinterher, wundern kann ich mich schon lange nicht mehr.
Trag ich denen halt das Geld auch noch hinterher, wundern kann ich mich schon lange nicht mehr.
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Irgendendwie seltsam. Bis jetzt is noch nichts von der BNetz per Post gekommen.
Immerhin ist die Callabfrage noch positiv
Immerhin ist die Callabfrage noch positiv
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Ich hab auch noch nichts, sei beruhigt. Keine Ahnung nach welchem Schema die versenden aber das kommt noch. Da gab es immer schon "Wartezeiten"
- grinsekater
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Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Meine 77,81 Euro hab ich heute gerade überwiesen. Ist fällig zum 1. 10. und das Schreiben liegt hier schon seit Mitte August rum.
Also alles gut.
73, Andy
Also alles gut.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
DF5WW hat geschrieben:Ich hab auch noch nichts, sei beruhigt. Keine Ahnung nach welchem Schema die versenden aber das kommt noch. Da gab es immer schon "Wartezeiten"
Ist wie früher bei der Musterung , es wurde noch keiner vergessen
sevenandthree
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Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Ich hatte mich auch gewundert ob die mich eventuell vergessen haben. Ich hab dann aber vor 3 Wochen meine Adresse geändet - also den 2. QTH streichen lassen und auf die neue Wohnung umgemeldet. Und siehe da, zu dem Schreiben mit dem Ummeldebestätigung kam gleichzeitig der Gebührenbescheid mit. Da hatte ich wohl schlafende Hunde geweckt. Ich hatte interessanterweise das ganze zuerst per eMail versucht - worauf ich die Antwort bekam, das dies nur schriftlich ginge. So ist das halt, wenn auf einmal die Außenstelle eines anderen Bundeslandes zuständig ist. Vorher gings komischerweise sogar telefonisch. Danke
Was ich ja witzig finde ist, das Klasse A und E die gleichen Frequenznutzungsbeitrage bezahlen müssen - trotz der Unterschiede in Bezug auf die freigegeben Frequenzen. Erscheint mir unlogisch - eine Aufschlüsselung würde wohl aber wieder erhebliche Mehrkosten verursachen.
@13SW001
Ich kenne 1-2 die wurden vergessen
Was ich ja witzig finde ist, das Klasse A und E die gleichen Frequenznutzungsbeitrage bezahlen müssen - trotz der Unterschiede in Bezug auf die freigegeben Frequenzen. Erscheint mir unlogisch - eine Aufschlüsselung würde wohl aber wieder erhebliche Mehrkosten verursachen.
@13SW001
Ich kenne 1-2 die wurden vergessen
Schimaere -- Sascha -- QRV: Kanal 1FM oder 145,3625 Mhz
Locator: JN48JK
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Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Vergessen oder " vergessen worden ?"
73
73
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
In dem Zusammenhang, möchte ich mal folgendes erwähnen, falls es niemandem von den "Frischlizenzierten" aufgefallen ist:
In der "Zulassung zum Amateurfunkdienst" (allgemein als Lizenz bekannt), steht bei mir neuerdings (habe wieder ein Klasse E Rufzeichen neu) unter "Raum für weitere amtliche Eintragungen":
"Widerrufsvorbehalt: Diese Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Zulassungsinhaber die fälligen Beiträge gemäß den einschlägigen Rechtsverordnungen nicht entrichtet."
Einen solchen Eintrag kenne ich von meiner alten Zulassung nicht und auch von vielen Kollegen, die mit mir ihre Prüfung gemacht haben/hatten....
Man könnte nun aufgrund dieses Eintrages meinen/denken/vermuten, dass die BnetzA wenn jemand seine Frequenznutzungs-und EMV-Beiträge nicht bezahlt (aus welchen Gründen auch immer),
die Zulassung widerrufen kann....
In der "Zulassung zum Amateurfunkdienst" (allgemein als Lizenz bekannt), steht bei mir neuerdings (habe wieder ein Klasse E Rufzeichen neu) unter "Raum für weitere amtliche Eintragungen":
"Widerrufsvorbehalt: Diese Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Zulassungsinhaber die fälligen Beiträge gemäß den einschlägigen Rechtsverordnungen nicht entrichtet."
Einen solchen Eintrag kenne ich von meiner alten Zulassung nicht und auch von vielen Kollegen, die mit mir ihre Prüfung gemacht haben/hatten....
Man könnte nun aufgrund dieses Eintrages meinen/denken/vermuten, dass die BnetzA wenn jemand seine Frequenznutzungs-und EMV-Beiträge nicht bezahlt (aus welchen Gründen auch immer),
die Zulassung widerrufen kann....
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Komisch..in diesem Abschnitt meiner Zulassung steht bei mir: KEINE ...also nichts.
Naja..bin ja auch schon 2003er FA.. Hab nur mal auf Klasse E(wegen CEPT) umschreiben und meine neue Adresse eintragen lassen dieses Jahr.
Naja..bin ja auch schon 2003er FA.. Hab nur mal auf Klasse E(wegen CEPT) umschreiben und meine neue Adresse eintragen lassen dieses Jahr.
..."5/9++..WHAT IS YOUR CALL..???" <-- Denkt mal drüber nach!
Re: Die BNetzA bittet zur Kasse...
Ja 2003 war noch Klasse 3 und erst ab 2007 wurde daraus (nach einer Prüfung oder Umschreibung) Klasse E.13SD180 hat geschrieben:Komisch..in diesem Abschnitt meiner Zulassung steht bei mir: KEINE ...also nichts.
Naja..bin ja auch schon 2003er FA.. Hab nur mal auf Klasse E(wegen CEPT) umschreiben und meine neue Adresse eintragen lassen dieses Jahr.
Ab wann genau, dieser Eintrag (nach Umschreibung oder Prüfung) eingetragen wird, ist mir nicht bekannt