Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Diese Meldung die wahrscheinlich unter die Rubrik ( Wie blöd muss man sein ) gehört, wollte ich euch nicht vorenthalten
73 DHC117
Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Ziemlich irritiert waren Polizeibeamte in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Henstedt-Ulzburg, als sie einem Bürger eine Vorladung zur Zeugenvernehmung überbringen wollten.
Auf das Klingeln an der Wohnungstür öffnete niemand. Aber als die Beamten sich per Polizeifunk mit ihrer Zentrale in Verbindung setzen, hörten sie plötzlich ihre eigenen Stimmen lautstark aus der Erdgeschoßwohnung schallen. Als die Beamten dann noch durch das Wohnungsfenster eine Antenne zu erkennen glaubten, schlossen sie messerscharf, dass dort wohl jemand den Polizeifunk abhören müsse.
Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchung der Wohnung förderte denn auch einen Funkscanner zutage. Das Gerät wurde beschlagnahmt und den Besitzer erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das im Telekommunikationsgesetz festgelegte Abhörverbot.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
http://www.funkmagazin.de
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Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Ziemlich irritiert waren Polizeibeamte in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Henstedt-Ulzburg, als sie einem Bürger eine Vorladung zur Zeugenvernehmung überbringen wollten.
Auf das Klingeln an der Wohnungstür öffnete niemand. Aber als die Beamten sich per Polizeifunk mit ihrer Zentrale in Verbindung setzen, hörten sie plötzlich ihre eigenen Stimmen lautstark aus der Erdgeschoßwohnung schallen. Als die Beamten dann noch durch das Wohnungsfenster eine Antenne zu erkennen glaubten, schlossen sie messerscharf, dass dort wohl jemand den Polizeifunk abhören müsse.
Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchung der Wohnung förderte denn auch einen Funkscanner zutage. Das Gerät wurde beschlagnahmt und den Besitzer erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das im Telekommunikationsgesetz festgelegte Abhörverbot.
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Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Ich werde bestimmt leiser hören,sollte ich zu Weihnachten einen Scanner bekommen!
Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
...Du Egon Hör mal der hört die Zentrale Besser & Klarer Als wie wir .....
Das Gabs Übrigens Auch Schon....
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Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Halt uns mal auf dem Laufenden, ich bin gespannt, was der so zu seiner Verteidigung sgat und was er so bekommt!
Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Dass Finde ich Richtig so das er erwischt worden ist !!! denn dass Abhören vom Polizeifunk ist nun mal Verboten und daran muss man sich eben auch Halten .
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden. Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.
Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden. Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.
Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
Zuletzt geändert von Pasat am Di 5. Dez 2006, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
bravo du hast es tatsächlich geschafft einen ganzen Beitrag zu schreiben ihne jnd. als Brennerfunker zu beschmieren!
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Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Habe den Eindruck......es wächst ein neuer Comander an.
Zuletzt geändert von Alphacharlie1987 am Di 5. Dez 2006, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Falsch!!!Alphacharlie1987 schrieb am 05.12.2006 21:44 Uhr:
Habe den Eindruck......es wächst ein neuer Comander an.
Weil der konnte wenigstens Deutsch. Na ja, vielleicht lernt er es ja noch, aber es soll Leute geben, die glauben ja auch noch an den Weihnachtsmann
Gruß, 73, 55 der Dieter
Zuletzt geändert von Krawallo am Di 5. Dez 2006, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
Krawallo /13GD68
Ich bin nicht da...Bin mich suchen gegangen!! Wenn ich zurück bin bevor ich wiederkomme,sagt mir bescheid ich soll auf mich warten!!
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Re: Dumm gelaufen - zu laut Polizeifunk gehört...
Gell... so einwandfrei von der leber weg - KOPIERT !
Sowas bringt doch unser Pasat garnet zamma...
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Und tun die Vögel vom Himmel fallen, tut der Brenner richtig knallen ... ab sofort: Facebook unter: Berggeist