PMR mit Amateurfunk Gerät
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- Santiago 1
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PMR mit Amateurfunk Gerät
Moin,
ich habe mir nach vielen Berichten, dass PMR nur mit dafür gebauten Geräten betrieben werden darf, mal die Frequenzzuteilung angeschaut. In dieser finde ich aber nur den allgemeinen Verweis auf 500mW ERP, dass gewisse Störaussendungs Grenzwerte eingehalten und die Geräte für den Betrieb in DE vorgesehen sein müssen. Nirgendwo findet man was von fest verbauter Antenne oder extra für PMR zugelassenen Geräten.
Hat da vielleicht jemand mehr Infos, wo man ggf. weitere Einschränkungen nachlesen kann? Sonst scheint mir, zumindest für DE, die ganze Hysterie gegen AFU Geräte unbegründet solange man diese auf 0,5W ERP begrenzt. Da demnächst die AFU Prüfung ansteht wäre es schön, wenn man mit einem Gerät sowohl mit anderen AFUlern als auch jedermann Anwendern sprechen kann...
ich habe mir nach vielen Berichten, dass PMR nur mit dafür gebauten Geräten betrieben werden darf, mal die Frequenzzuteilung angeschaut. In dieser finde ich aber nur den allgemeinen Verweis auf 500mW ERP, dass gewisse Störaussendungs Grenzwerte eingehalten und die Geräte für den Betrieb in DE vorgesehen sein müssen. Nirgendwo findet man was von fest verbauter Antenne oder extra für PMR zugelassenen Geräten.
Hat da vielleicht jemand mehr Infos, wo man ggf. weitere Einschränkungen nachlesen kann? Sonst scheint mir, zumindest für DE, die ganze Hysterie gegen AFU Geräte unbegründet solange man diese auf 0,5W ERP begrenzt. Da demnächst die AFU Prüfung ansteht wäre es schön, wenn man mit einem Gerät sowohl mit anderen AFUlern als auch jedermann Anwendern sprechen kann...
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
guckst du: Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
Leider ist diese "Neue Allgemeinzuteilung für PMR446" nichtmehr als pdf abrufbar.
Darin ist festgehalten, dass diese Geräte baulich nicht verändert werden dürfen und eine Dauersendung von 3 Minuten nicht überschritten werden darf.
Nach max. 3 Minuten muss eine Unterbrechung erfolgen.
Ich hatte mir den Link dazu gespeichert, funktioniert mittlerweile nichtmehr, warum auch immer. Jedoch die Bestimmungen gelten weiterhin.
Leider ist diese "Neue Allgemeinzuteilung für PMR446" nichtmehr als pdf abrufbar.
Darin ist festgehalten, dass diese Geräte baulich nicht verändert werden dürfen und eine Dauersendung von 3 Minuten nicht überschritten werden darf.
Nach max. 3 Minuten muss eine Unterbrechung erfolgen.
Ich hatte mir den Link dazu gespeichert, funktioniert mittlerweile nichtmehr, warum auch immer. Jedoch die Bestimmungen gelten weiterhin.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Hier ein Auszug aus Wikipedia:
Zitat
In Deutschland gilt zur Zeit eine Befristung der Frequenzzuteilung für PMR446 bis zum 31. Dezember 2030.
PMR446-Geräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR446-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die meisten Geräte sind Handfunkgeräte, vereinzelt gibt es auch Mobilgeräte (für den Autoeinbau) und Standgeräte im Pultdesign. Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist.
In Deutschland gilt das sogenannte Handyverbot am Steuer grundsätzlich auch für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen. Von diesem Nutzungsverbot für Fahrzeugführer gilt jedoch bis zum 30. Juni 2020 noch eine allgemeine Ausnahme für Sprechfunkgeräte.
Zitatende
Also dürfen Amateurfunkgeräte, auch wenn diese ansonsten den Leitungsvorgaben entsprechen. Zwar kümmert das gegenwärtig offenbar niemand (zum Glück) aber man muss - wenn man erwischt werden sollte - mit einem erheblichen Bußgeld rechen.
vy73 de Alexander
Zitat
In Deutschland gilt zur Zeit eine Befristung der Frequenzzuteilung für PMR446 bis zum 31. Dezember 2030.
PMR446-Geräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR446-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die meisten Geräte sind Handfunkgeräte, vereinzelt gibt es auch Mobilgeräte (für den Autoeinbau) und Standgeräte im Pultdesign. Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist.
In Deutschland gilt das sogenannte Handyverbot am Steuer grundsätzlich auch für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen. Von diesem Nutzungsverbot für Fahrzeugführer gilt jedoch bis zum 30. Juni 2020 noch eine allgemeine Ausnahme für Sprechfunkgeräte.
Zitatende
Also dürfen Amateurfunkgeräte, auch wenn diese ansonsten den Leitungsvorgaben entsprechen. Zwar kümmert das gegenwärtig offenbar niemand (zum Glück) aber man muss - wenn man erwischt werden sollte - mit einem erheblichen Bußgeld rechen.
vy73 de Alexander
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Wurde verlängert, siehe: https://www.funkamateur.de/nachrichtend ... nlage.htmlAlexander hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 14:43 In Deutschland gilt das sogenannte Handyverbot am Steuer grundsätzlich auch für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen. Von diesem Nutzungsverbot für Fahrzeugführer gilt jedoch bis zum 30. Juni 2020 noch eine allgemeine Ausnahme für Sprechfunkgeräte.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Danke für eure Antworten.
In dieser, welche in Wikipedia als Quelle für die Anforderung spezieller Geräte genannt wird, steht nichts von solch einer Beschränkung. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier einfach jemand die Quelle geändert hat und nur das neue Befristungsdatum eingetragen hat.
Zu heavybyte:
Mein Amateurfunkgerät, namentlich FT-3DE von Yaesu, ist für die Verwendung in der EU vorgesehen und würde demnach der Allgemeinzuteilung entsprechen. Wenn man sich das TKG hier genauer anschaut ist dieser Satz eine allgemeine Anforderung an Geräte, die auf den Frequenzen einer Allgemeinzuteilung funken können. Ein Selbstbaugerät könnte man ggf. auch in der Hinsicht argumentieren, da Funkamateure generell bzgl. Störaussendung genauso die Gesetze einhalten müssen und somit die Eigenbaulösungen auch für den Betrieb in DE vorgesehen sind.
Vielleicht lohnt sich hier bei der Gesetzeslage mal die Anfrage bei der BNetzA.
Falls jemand noch die alte Verfügung auftreiben kann würde ich mich freuen, wenn man diese mal mit der aktuellen vergleichen kann.
Scheinbar hat sich in letzter Zeit etwas mit der Verfügung 46/2020 etwas geändert, zu finden über die Seite der Allgemeinzuteilungen der BNetzA HIER.Alexander hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 14:43 Hier ein Auszug aus Wikipedia:
Zitat
In Deutschland gilt zur Zeit eine Befristung der Frequenzzuteilung für PMR446 bis zum 31. Dezember 2030.
PMR446-Geräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR446-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die meisten Geräte sind Handfunkgeräte, vereinzelt gibt es auch Mobilgeräte (für den Autoeinbau) und Standgeräte im Pultdesign. Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist.
In Deutschland gilt das sogenannte Handyverbot am Steuer grundsätzlich auch für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen. Von diesem Nutzungsverbot für Fahrzeugführer gilt jedoch bis zum 30. Juni 2020 noch eine allgemeine Ausnahme für Sprechfunkgeräte.
Zitatende
Also dürfen Amateurfunkgeräte, auch wenn diese ansonsten den Leitungsvorgaben entsprechen. Zwar kümmert das gegenwärtig offenbar niemand (zum Glück) aber man muss - wenn man erwischt werden sollte - mit einem erheblichen Bußgeld rechen.
vy73 de Alexander
In dieser, welche in Wikipedia als Quelle für die Anforderung spezieller Geräte genannt wird, steht nichts von solch einer Beschränkung. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier einfach jemand die Quelle geändert hat und nur das neue Befristungsdatum eingetragen hat.
Zu heavybyte:
Mein Amateurfunkgerät, namentlich FT-3DE von Yaesu, ist für die Verwendung in der EU vorgesehen und würde demnach der Allgemeinzuteilung entsprechen. Wenn man sich das TKG hier genauer anschaut ist dieser Satz eine allgemeine Anforderung an Geräte, die auf den Frequenzen einer Allgemeinzuteilung funken können. Ein Selbstbaugerät könnte man ggf. auch in der Hinsicht argumentieren, da Funkamateure generell bzgl. Störaussendung genauso die Gesetze einhalten müssen und somit die Eigenbaulösungen auch für den Betrieb in DE vorgesehen sind.
Vielleicht lohnt sich hier bei der Gesetzeslage mal die Anfrage bei der BNetzA.
Falls jemand noch die alte Verfügung auftreiben kann würde ich mich freuen, wenn man diese mal mit der aktuellen vergleichen kann.
Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Im Titel der Verfügung 46/2020 heisst aber ganz klar
73
Werner
.Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2
MHz für die Kommunikation mit Handfunkgeräten („PMR446“)
73
Werner
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
julian.d hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 15:24 Danke für eure Antworten.
Zu heavybyte:
Mein Amateurfunkgerät, namentlich FT-3DE von Yaesu, ist für die Verwendung in der EU vorgesehen und würde demnach der Allgemeinzuteilung entsprechen. Wenn man sich das TKG hier genauer anschaut ist dieser Satz eine allgemeine Anforderung an Geräte, die auf den Frequenzen einer Allgemeinzuteilung funken können. Ein Selbstbaugerät könnte man ggf. auch in der Hinsicht argumentieren, da Funkamateure generell bzgl. Störaussendung genauso die Gesetze einhalten müssen und somit die Eigenbaulösungen auch für den Betrieb in DE vorgesehen sind.
Vielleicht lohnt sich hier bei der Gesetzeslage mal die Anfrage bei der BNetzA.
Falls jemand noch die alte Verfügung auftreiben kann würde ich mich freuen, wenn man diese mal mit der aktuellen vergleichen kann.
Da Amatrurfunk-Geräte generell keine Zulassung benötigen, gilt das mit Deinem FT3DE nicht, a) weil Du keine Genehmigung dafür hast und b) weil es für pmr446 gar nicht erlaubt sein kann, da es nicht den Vorgaben für pmr446 entspricht., weder in Deutschland noch im Rest Europas.
vy73 de Alexander
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
S
Stimmt. Mein Gerät wäre ein Handfunkgerät. Habe ich vergessen dazuzusagen. Aber es gibt ja auch PMR Mobilgeräte, welche jetzt hoffentlich nicht plötzlich illegal werden. Diese werden ja immer noch verkauft. Mir geht es aber vor allem darum unterwegs nicht 2 Handfunken mitschleppen zu müssen.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
julian.d hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 15:24 Danke für eure Antworten.
Zu heavybyte:
Mein Amateurfunkgerät, namentlich FT-3DE von Yaesu, ist für die Verwendung in der EU vorgesehen und würde demnach der Allgemeinzuteilung entsprechen. Wenn man sich das TKG hier genauer anschaut ist dieser Satz eine allgemeine Anforderung an Geräte, die auf den Frequenzen einer Allgemeinzuteilung funken können. Ein Selbstbaugerät könnte man ggf. auch in der Hinsicht argumentieren, da Funkamateure generell bzgl. Störaussendung genauso die Gesetze einhalten müssen und somit die Eigenbaulösungen auch für den Betrieb in DE vorgesehen sind.
Vielleicht lohnt sich hier bei der Gesetzeslage mal die Anfrage bei der BNetzA.
Falls jemand noch die alte Verfügung auftreiben kann würde ich mich freuen, wenn man diese mal mit der aktuellen vergleichen kann.
Da Amatrurfunk-Geräte generell keine Zulassung benötigen, gilt das mit Deinem FT3DE nicht, a) weil Du keine Genehmigung dafür hast und b) weil es für pmr446 gar nicht erlaubt sein kann, da es nicht den Vorgaben für pmr446 entspricht., weder in Deutschland noch im Rest Europas.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Der Verkauf in Deutschland von Funkgeräten ist an Jedermann erlaubt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist immer der Käufer und Betreiber verantwortlich
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
So steht es ja auch in der Allgemeinzuteilung.
Ein AFU Gerät, welches frei verkäuflich ist, muss genauso ein CE Zeichen Tragen und Nebenaussendungen unter einem gewissen level halten um in der EU verkauft werden zu dürfen. Darüber hinaus müssen Geräte in DE das EMVG einhalten. Es müsste ja egal sein, ob ich bei 440 MHz - 6,25 kHz mit AFU Gerät oder 446 MHz + 6,25 kHz mit PMR funke. Beide müssen auf den angrenzenden Bändern gewisse Dämpfungen der Nebenaussendungen aufweisen.Alexander hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 15:48julian.d hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 15:24 Danke für eure Antworten.
Zu heavybyte:
Mein Amateurfunkgerät, namentlich FT-3DE von Yaesu, ist für die Verwendung in der EU vorgesehen und würde demnach der Allgemeinzuteilung entsprechen. Wenn man sich das TKG hier genauer anschaut ist dieser Satz eine allgemeine Anforderung an Geräte, die auf den Frequenzen einer Allgemeinzuteilung funken können. Ein Selbstbaugerät könnte man ggf. auch in der Hinsicht argumentieren, da Funkamateure generell bzgl. Störaussendung genauso die Gesetze einhalten müssen und somit die Eigenbaulösungen auch für den Betrieb in DE vorgesehen sind.
Vielleicht lohnt sich hier bei der Gesetzeslage mal die Anfrage bei der BNetzA.
Falls jemand noch die alte Verfügung auftreiben kann würde ich mich freuen, wenn man diese mal mit der aktuellen vergleichen kann.
Da Amatrurfunk-Geräte generell keine Zulassung benötigen, gilt das mit Deinem FT3DE nicht, a) weil Du keine Genehmigung dafür hast und b) weil es für pmr446 gar nicht erlaubt sein kann, da es nicht den Vorgaben für pmr446 entspricht., weder in Deutschland noch im Rest Europas.
vy73 de Alexander
Vielleicht weiß ja noch jemand von einem Gesetzestext der hier bei der Aufklärung helfen könnte...
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Nochmal:
Gleichgültig ob Fertiggerät oder Bausatz, ob aus China, Japan oder Timbuktu, ein Amateurfunkgerät benötigt kein CE- Zeichen, keines meiner gekauften Geräte hat sowas, keines meiner Handfunk-Geräte, nicht eines meiner Mobil-Geräte auch meine Kurzwellen haben sowas. Wozu auch? Das würde ja den ausdrücklich erwünschten Selbstbau infrage stellen.
vy73 de Alexander
Gleichgültig ob Fertiggerät oder Bausatz, ob aus China, Japan oder Timbuktu, ein Amateurfunkgerät benötigt kein CE- Zeichen, keines meiner gekauften Geräte hat sowas, keines meiner Handfunk-Geräte, nicht eines meiner Mobil-Geräte auch meine Kurzwellen haben sowas. Wozu auch? Das würde ja den ausdrücklich erwünschten Selbstbau infrage stellen.
vy73 de Alexander
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Scheixxe mein Popcorn ist alle.....
Auch Amateurfunkgeräte müssen den allgemein vorliegenden Gesetzesansprüchen genügen.
Gibt keinen Freibrief für Funkamateure nur weil sie Ihre Geräte selber bauen können....
Gibt es Nebenaussendungen(warum auch immer) und werden andere Funkdienste gestört
und wird man erwischt oder besser gesagt gemessen wird es teuer.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Amateurfunker und Funkamateure.....
Walter
Auch Amateurfunkgeräte müssen den allgemein vorliegenden Gesetzesansprüchen genügen.
Gibt keinen Freibrief für Funkamateure nur weil sie Ihre Geräte selber bauen können....
Gibt es Nebenaussendungen(warum auch immer) und werden andere Funkdienste gestört
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
Genau so würde ich es auch sehen. Nur wenn CE drauf ist kannst du die Verantwortung an den Hersteller bzw. das Labor, welches die Einhaltung der Richtlinien nachgewiesen hat abschieben. Ohne CE bist du halt dran bei zu vielen Nebenaussendungen.wasserbueffel hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 17:02 Scheixxe mein Popcorn ist alle.....
Auch Amateurfunkgeräte müssen den allgemein vorliegenden Gesetzesansprüchen genügen.
Gibt keinen Freibrief für Funkamateure nur weil sie Ihre Geräte selber bauen können....
Gibt es Nebenaussendungen(warum auch immer) und werden andere Funkdienste gestört
und wird man erwischt oder besser gesagt gemessen wird es teuer.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Amateurfunker und Funkamateure.....
Walter
Mein Gerät hat de fakto eine CE Kennzeichnung und ist explizit für die EU hergestellt.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät
So stand es scheinbar in der alten Allgemeinzuteilung. Wenn du dir die Quelle auf Wikipedia mal anschaust wirst du nichts davon lesen. Da kommt mal wieder das übliche "Wikipedia ist keine Quelle". Wenn du ein offizielles Dokument der BNetzA hast, was diese Regelung beinhaltet, gerne her damit! Sonst könnte ich ja gleich reinschreiben, dass jedes Gerät verwendet werden darf und das dann zitieren...13HN516 hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 17:07Ganz genau besser kann man es nicht erklären so siehst aus bei 446 und 149 MHzAlexander hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 14:43
PMR446-Geräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR446-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden.
73&55 Peter