...nur ma so nebenbei.....
Die Überschrift ist falsch, die 3jähige Übergangsfrist wurde
NICHT verlängert, das Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Es wurde lediglich darum "gebeten", die Kontrollen dazu für die nächsten 7 Monate auszusetzen, weil im September nochmal verhandelt wird.
Da diese Kontrollen aber Ländersache ist, ist es ein Roulettespiel, ob und in welchem BunTesland man kontrolliert und verwarnt wird.
Darauf verlassen kann man sich nicht!
....noch was nebenbei...
Mit einem Amateurfunkgerät darf man nicht auf PMR446 funken!
Nicht mit 0,5W, nicht mit einem CE-Zeichen, auch nicht wenn man die Antenne festklebt!
Das wurde hier und im Inter-Netz schon 100x diskutiert, vorwiegend vor und während Sommerlöcher...
Alexander hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 16:40
Nochmal:
Gleichgültig ob Fertiggerät oder Bausatz, ob aus China, Japan oder Timbuktu, ein Amateurfunkgerät benötigt kein CE- Zeichen, keines meiner gekauften Geräte hat sowas, keines meiner Handfunk-Geräte, nicht eines meiner Mobil-Geräte auch meine Kurzwellen haben sowas. Wozu auch? Das würde ja den ausdrücklich erwünschten Selbstbau infrage stellen.
vy73 de Alexander
Auch das wurde schon 100x diskutiert:
JEDES Fertiggerät (nach 1985) muss ein CE-Zeichen samt Konformitätserklärung haben, wenn es in die europäische Union eingeführt wird (egal ob aus China, Japan oder Timbuktu)
Zum aufgeklebten CE-Zeichen (oder der Konformitäterklärung) gehört auch die vollständige Adresse des "In-Verkehr-Bringers".
Wenn deine Geräte kein aufgeklebtes CE-Zeichen haben, so muss die Anleitung eine Konformitätserklärung beinhalten.
Wenn deine Geräte das auch nicht haben, und nicht vor 1985 produziert wurden, sind sie vermutlich illegal in die EU eingeführt worden und dürfen nicht betrieben werden.
Der Volksmund sagt manchmal auch "verboten" dazu....