PMR mit Amateurfunk Gerät

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wasserbueffel
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#16

Beitrag von wasserbueffel »

julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:08 Mein Gerät hat de fakto eine CE Kennzeichnung und ist explizit für die EU hergestellt.
Richtig vertrauen würde ich darauf nicht(in der heutigen Zeit).
Sogar auf den Seiten der Hersteller findet man Papiere die nirgendwo auf den Seiten der
https://fccid.io/
zu finden sind.

Heutzutage sollte man nicht nur auf den Aufkleber schaun....

Walter
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#17

Beitrag von 13CT925 »

...nur ma so nebenbei.....
heavybyte hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 15:13 Wurde verlängert, siehe: https://www.funkamateur.de/nachrichtend ... nlage.html
Die Überschrift ist falsch, die 3jähige Übergangsfrist wurde NICHT verlängert, das Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Es wurde lediglich darum "gebeten", die Kontrollen dazu für die nächsten 7 Monate auszusetzen, weil im September nochmal verhandelt wird.
Da diese Kontrollen aber Ländersache ist, ist es ein Roulettespiel, ob und in welchem BunTesland man kontrolliert und verwarnt wird.
Darauf verlassen kann man sich nicht!

....noch was nebenbei...
Mit einem Amateurfunkgerät darf man nicht auf PMR446 funken!
Nicht mit 0,5W, nicht mit einem CE-Zeichen, auch nicht wenn man die Antenne festklebt!
Das wurde hier und im Inter-Netz schon 100x diskutiert, vorwiegend vor und während Sommerlöcher...
Alexander hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 16:40 Nochmal:
Gleichgültig ob Fertiggerät oder Bausatz, ob aus China, Japan oder Timbuktu, ein Amateurfunkgerät benötigt kein CE- Zeichen, keines meiner gekauften Geräte hat sowas, keines meiner Handfunk-Geräte, nicht eines meiner Mobil-Geräte auch meine Kurzwellen haben sowas. Wozu auch? Das würde ja den ausdrücklich erwünschten Selbstbau infrage stellen.
vy73 de Alexander
Auch das wurde schon 100x diskutiert:
JEDES Fertiggerät (nach 1985) muss ein CE-Zeichen samt Konformitätserklärung haben, wenn es in die europäische Union eingeführt wird (egal ob aus China, Japan oder Timbuktu)
Zum aufgeklebten CE-Zeichen (oder der Konformitäterklärung) gehört auch die vollständige Adresse des "In-Verkehr-Bringers".
Wenn deine Geräte kein aufgeklebtes CE-Zeichen haben, so muss die Anleitung eine Konformitätserklärung beinhalten.
Wenn deine Geräte das auch nicht haben, und nicht vor 1985 produziert wurden, sind sie vermutlich illegal in die EU eingeführt worden und dürfen nicht betrieben werden.
Der Volksmund sagt manchmal auch "verboten" dazu....
Zuletzt geändert von 13CT925 am So 5. Jul 2020, 17:49, insgesamt 4-mal geändert.
....73 Joe
julian.d
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#18

Beitrag von julian.d »

wasserbueffel hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:17
julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:08 Mein Gerät hat de fakto eine CE Kennzeichnung und ist explizit für die EU hergestellt.
Richtig vertrauen würde ich darauf nicht(in der heutigen Zeit).
Vetrauen kann man in der Hinsicht darauf, dass im Problemfall der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden kann und nicht du. Für die CE Kennzeichnung musst du auch keinen Nachweis anführen. Wenn du dir sicher bist, dass dein Gerät keine Richtlinie verletzt kannst du auf all deine Geräte CE draufdrucken. Wenn man jedoch einen EMV Test bei einem Akkreditierten Testlabor vorweisen kann, so hat man einen Nachweis, dass deine Annahme gestimmt hat. Fehlt dieser könnte es im Problemfall teuer für den Hersteller werden.

Da mein Gerät von Yaesu, einem der drei Große AFU Geräte Hersteller ist, würde ich mal annehmen, dass die CE Kennzeichnung hier vernünftig nachgewiesen ist. Eine FCC ID hat das Gerät nicht, da es die Europa Version ist.
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#19

Beitrag von Alexander »

Leute....

... ein Funkamateur ist immer und in jedem Einzelfall für seine Nebenaussendungen und sämtlichen Störungen verantwortlich. Den Hersteller trifft keine Schuld, wenn der Funkamateur zu dämlich ist, die entsprechenden Bestimmungen und Regeln einzuhalten.

Die Vollkaskomentalität: "Ich störe - also ist der Hersteller der Schuldige!" Kann doch nicht ernsthaft aufrecht erhalten werden.

Das Einzige, was man dem Hersteller zurecht unterstellen kann, ist dass er dafür zu sorgen hat, dass er einen "bestimmungsgemäßen" ermöglicht! Ein Betrieb ausserhalb der Amateurfunkfrequenzen, ist kein "bestimmungsgemäßer" Betrieb mehr.

vy73 de Alexander
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#20

Beitrag von julian.d »

In der Allgemeinzuteilung steht drin, dass Geräte auf den PMR Frequenzen der EU Richtlinie 2014/53/EU entsprechen müssen. Wörtlich: "Es sind Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistungsniveau mindestens den wesentlichen Anforderungen Richtlinie 2014/53/EU bzw. des Funkanlagengesetzes (FuAG) entspricht." In dieser Richlinie wiederum steht, dass diese auf alle Funkanlagen die in der EU Vertrieben werden anzuwenden ist.

Zitat:
"NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLENDE ANLAGEN [sind] [...] Funkanlagen, die von Funkamateuren [...] verwendet werden, es sei denn, die Anlagen werden auf dem Markt bereitgestellt." (2014/53/EU Anhang I)

Somit entspricht ein AFU Gerät, welches normal gekauft werden kann, den selben Normen wie ein PMR Gerät. Für mich sieht das ganze dann danach aus, als wenn mit frei verkäuflichem AFU Gerät mit max. 0,5 W ERP genauso wie mit dedizierten Geräten auf den PMR Frequenzen gearbeitet werden darf. Theoretisch sogar ohne festes Kanalraster.

Es wäre schön, wenn ihr euch auch mal die Allgemeinzuteilung anschauen könntet und genau wiederlegen könntet, wo ihr ein Problem mit einem in der EU Verkauften AFU Gerät seht.
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wasserbueffel
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#21

Beitrag von wasserbueffel »

Ein festes Frequenzraster gibt es nicht(mehr) auf PMR.
Nur die Begrenzung von 446.000 Mhz-446.200 Mhz.
Egal ob dort analog oder digital gesendet wird....

Das Problem hat der Anwender wenn er ein angeblich zugelassenes PMR Gerät
auf Ebay,Amazon oder was weis ich woher gekauft hat
und es ein angebliches Zertifikat zum erlaubten Betrieb hat.
Sollten Probleme auftreten ist der Anwender bei Nachweis der Störungen kostenpflichtig.

Dieses sog Zertifikat bezieht sich meist auf 465 Mhz und nicht auf den PMR Betrieb in der EU.
Interessiert aber Niemanden,die Teile werden zu Tausenden verkauft und es fragt Niemand danach.
Kostet ja nur einen schmalen Taler da schaut man auf sowas nicht.

Übrigens ist genau diese Seite wo man sich die angeblichen Zertifikate ansehen kann
bei Retevis(einer der Hersteller der Geräte) seit einigen Tagen nicht mehr online.

Ein Schelm wer Böses denkt...

Walter
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KLC
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#22

Beitrag von KLC »

julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:50 Es wäre schön, wenn ihr euch auch mal die Allgemeinzuteilung anschauen könntet und genau wiederlegen könntet, wo ihr ein Problem mit einem in der EU Verkauften AFU Gerät seht.

Wieso wir ?

Außerdem bin ich kein Anwalt und Rechtsverdreher , der dieses Fachchinesisch in Polnisch-rückwärts in den deutschen Gesetzesschriften richtig und verantwortlich deuten könnte. Und empfangen darfst du PMR ja mit Allem was eine passende Empfängnis bietet.

Mach doch den Praxistest:
Stell dich mit deiner AFu-Mühle in der Nähe einer BNetzA-Niederlassung auf und rufe den Julian-D-446-Contest aus.
Am besten eine gute Exposition / Berg , wo du toll rumkommst, Antenne und Mast nach deinen Gutdünken hier!

Dann zum Offiziellen Contestbeginn die Bundesnetzagenten einladen ! :thup:


Ich weiß nicht, wie der Fuhrpark des Meßdienstes aussieht , deshalb nicht in der unbefahrbaren Wildnis aufstellen.
Wenn die nur eine Kreuzpeilung durch Deutschland machen , haben wir ja weniger davon.
Deine Erkenntnisse und Logs dann bitte hier in einem schönen Thread mitteilen, und ein paar tolle Videos ohne Werbung bei Youtube o.Ä. einstellen.

:wave: de Rolfi
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#23

Beitrag von Jack4300 »

Ich bin mir da auch nicht mehr ganz sicher ob es nicht doch möglich wäre einen Afu TRX auf PMR446 zu verwenden. Ich werfe mal folgende These in den Raum:

Die Allgemeinzuteilung verlangt:
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
Das bedeutet dann eventuell das das für beliebige TRXe gilt welche im Rahmen ihrer Konformitätserklärung auf 446MHz betrieben werden können. Das aber wiederum könnte auch der Knackpunkt bei Afu-TRXen seien, welche dafür meist modifiziert werden müssen.
Vielleicht muss man das (auch) von der Seite betrachten.

weiter stellt die Allgemeinzuteilung klar:
Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
Soll heißen, er muss dafür sorgen, dass z.B. am Fuß seiner X50 nicht mehr als als 95mW ankommen um 500mW ERP nicht zu überschreiten.

Ist der Betrieb der Funkanlage z.B. nach Modifikation (Verlust der Konformität) in der BRD nicht mehr zulässig oder werden die Zusteilungsbestimmungen nicht eingehalten kommt §146 Abs. 1 S. 10 TKG zu Anwendung:
§ 149
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
....
....10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#24

Beitrag von Iridium »

Hi Julian,

ich würde mit dieser Frage nicht ein Forum gehen sondern diese direkt an die Bundesnetzagentur stellen. Denn wenn es nachher zu einem Problem kommt, kannst du nicht sagen "aber die im Funkbasis-Forum haben gesagt ...". Maßgeblich ist die Auskunft der Bundesnetzagentur und zwar in Schriftform! Ich würde mir sogar überlegen, ob ich dazu die Bundesnetzagentur postalisch anschreibe. Ein Antwortschreiben auf Behörden-Recyclingpapier mit original BNetzA-Briefkopf, schön abgelegt in einem Ordner - für alle Fälle - macht sich doch am Besten.

Die Bundesnetzagentur gibt sicher gern Auskunft, kann mir sogar vorstellen, dass die eine passende Musterantwort vorbereitet haben, da diese Frage sicher öfter gestellt wird.

73, Michi
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#25

Beitrag von julian.d »

KLC hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 18:16
julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:50 Es wäre schön, wenn ihr euch auch mal die Allgemeinzuteilung anschauen könntet und genau wiederlegen könntet, wo ihr ein Problem mit einem in der EU Verkauften AFU Gerät seht.

Wieso wir ?

Außerdem bin ich kein Anwalt und Rechtsverdreher , der dieses Fachchinesisch in Polnisch-rückwärts in den deutschen Gesetzesschriften richtig und verantwortlich deuten könnte. Und empfangen darfst du PMR ja mit Allem was eine passende Empfängnis bietet.

Mach doch den Praxistest:
Stell dich mit deiner AFu-Mühle in der Nähe einer BNetzA-Niederlassung auf und rufe den Julian-D-446-Contest aus.
Am besten eine gute Exposition / Berg , wo du toll rumkommst, Antenne und Mast nach deinen Gutdünken hier!

Dann zum Offiziellen Contestbeginn die Bundesnetzagenten einladen ! :thup:


Ich weiß nicht, wie der Fuhrpark des Meßdienstes aussieht , deshalb nicht in der unbefahrbaren Wildnis aufstellen.
Wenn die nur eine Kreuzpeilung durch Deutschland machen , haben wir ja weniger davon.
Deine Erkenntnisse und Logs dann bitte hier in einem schönen Thread mitteilen, und ein paar tolle Videos ohne Werbung bei Youtube o.Ä. einstellen.

:wave: de Rolfi
Genau so mach ich es :thup: ! Am besten direkt in der Pause bei der AFU Prüfung, dass ich mir 2 von 3 Teilen gar nicht erst antun muss :lol: !

Vielleicht ist da aber der Weg einmal freundlich nachzufragen der bessere.
Jack4300 hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 19:00 Ich bin mir da auch nicht mehr ganz sicher ob es nicht doch möglich wäre einen Afu TRX auf PMR446 zu verwenden. Ich werfe mal folgende These in den Raum:

Die Allgemeinzuteilung verlangt:
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
Das bedeutet dann eventuell das das für beliebige TRXe gilt welche im Rahmen ihrer Konformitätserklärung auf 446MHz betrieben werden können. Das aber wiederum könnte auch der Knackpunkt bei Afu-TRXen seien, welche dafür meist modifiziert werden müssen.
Vielleicht muss man das (auch) von der Seite betrachten.

weiter stellt die Allgemeinzuteilung klar:
Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
Soll heißen, er muss dafür sorgen, dass z.B. am Fuß seiner X50 nicht mehr als als 95mW ankommen um 500mW ERP nicht zu überschreiten.

Ist der Betrieb der Funkanlage z.B. nach Modifikation (Verlust der Konformität) in der BRD nicht mehr zulässig oder werden die Zusteilungsbestimmungen nicht eingehalten kommt §146 Abs. 1 S. 10 TKG zu Anwendung:
§ 149
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
....
....10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
Genau so hätte ich mir gewünscht, dass die Diskussion hier abläuft. Vielen Dank für die Antwort. Wenn mehrere sich mal die Sache anschauen und ihre Meinung dazu abgeben bringt das allen was.

Ich sehe die Sache mit der Modifikation so: Wer sie macht hat an sich nichts verbrochen, muss nur sicherstellen, dass die Bedingungen der Allgemeinzuteilung eingehalten werden. Dies könnte man ggf. über die FCC Dokumente des in den USA vertreibenen Gerätes überprüfen. Dort sind die 446MHz ja Teil des AFU Bandes. Eine Nachmessung mit Spectrum Analyzer schadet aber bestimmt nicht.
julian.d
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#26

Beitrag von julian.d »

Iridium hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 19:15 Hi Julian,

ich würde mit dieser Frage nicht ein Forum gehen sondern diese direkt an die Bundesnetzagentur stellen. Denn wenn es nachher zu einem Problem kommt, kannst du nicht sagen "aber die im Funkbasis-Forum haben gesagt ...". Maßgeblich ist die Auskunft der Bundesnetzagentur und zwar in Schriftform! Ich würde mir sogar überlegen, ob ich dazu die Bundesnetzagentur postalisch anschreibe. Ein Antwortschreiben auf Behörden-Recyclingpapier mit original BNetzA-Briefkopf, schön abgelegt in einem Ordner - für alle Fälle - macht sich doch am Besten.

Die Bundesnetzagentur gibt sicher gern Auskunft, kann mir sogar vorstellen, dass die eine passende Musterantwort vorbereitet haben, da diese Frage sicher öfter gestellt wird.

73, Michi
Bundesnetzagentur ist da sicher eine gute Sache. Ich wollte nur mal mit anderen Leuten drüber quatschen, wie die das so sehen. Bei einem Offiziellen Schreiben kann man nur leider im direkten Problemfall keine Verteidigung mehr auffahren, da man ja belehrt wurde, wie die BNetzA es sieht. Vielleicht wäre es auch mal interessant nach dem Auskunftsgesetz nachzufragen wie viele Störer sie auf PMR Frequenzen in den letzten Jahren versucht haben aufzufinden. Ich werde mal versuchen bei der AFU Prüfung vorzutasten und ggf. noch eine offizielle Anfrage stellen.
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DocEmmettBrown
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#27

Beitrag von DocEmmettBrown »

julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 14:03Da demnächst die AFU Prüfung ansteht wäre es schön, wenn man mit einem Gerät sowohl mit anderen AFUlern als auch jedermann Anwendern sprechen kann...
Mein Gott, Du solltest wirklich nochmal die Vorschriften üben, da scheinen aber ganz böse Wissenslücken zu sein.

Jedes Funkgerät muß für genau den Bereich, in dem es senden soll, zugelassen sein. Diese Zulassung steht in der Konformitätsbescheinigung, die Du mitführen mußt. Hast Du eine solche für Dein AFu-Gerät für PMR446? Nein? Dann darfst Du es auch nicht auf PMR446 benutzen. Ist furchtbar einfach. :D

Amateurfunkgeräte (und nur diese!) sind davon ausgenommen, dafür muß dann der FA die Zulassung haben. Das heißt, mit einem AFu-Gerät darfst Du auf den AFu-Bändern senden, wenn Du den Lappen hast. Und nur auf den AFu-Bändern und nicht auf PMR446, nicht auf CB und auch nicht auf BOS.

CE hat damit überhaupt nichts zu tun, das betrifft nur die Herstellung und Inverkehrbringung (Stichwort Zoll). Das heißt, wenn Du Deine Büchse erst einmal in der Kralle hast, darfst Du den CE-Aufkleber auch abpopeln.

Bitte nochmal dringend die Vorschriften für die Prüfung lernen!

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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#28

Beitrag von juergenegg »

julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:08
wasserbueffel hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:02 Scheixxe mein Popcorn ist alle.....

Auch Amateurfunkgeräte müssen den allgemein vorliegenden Gesetzesansprüchen genügen.
Gibt keinen Freibrief für Funkamateure nur weil sie Ihre Geräte selber bauen können....

Gibt es Nebenaussendungen(warum auch immer) und werden andere Funkdienste gestört
und wird man erwischt oder besser gesagt gemessen wird es teuer.

Da gibt es keinen Unterschied zwischen Amateurfunker und Funkamateure.....

Walter
Genau so würde ich es auch sehen. Nur wenn CE drauf ist kannst du die Verantwortung an den Hersteller bzw. das Labor, welches die Einhaltung der Richtlinien nachgewiesen hat abschieben. Ohne CE bist du halt dran bei zu vielen Nebenaussendungen.

Mein Gerät hat de fakto eine CE Kennzeichnung und ist explizit für die EU hergestellt.
Hallo Julian
Auch mit einem CE Zertifizierten Gerät für das du keine Nutzungs Genehmigung hast bist du im Erwischtfall :nono: drann ....
In übrigen lese ich hier immer wieder User mit " Heiligenschein ". :holy: Bei Nacht und Nebel geht dann bei den meisten auch
der Pank ab. Sie predigen Wasser und saufen selber Wein. :sup: Im übrigen Julian, wir reden dann im Standard Erwischtfall von einer
Ordnungswidrigkeit mit angemessener Geldbuße und gut ist. Kein Gerät wird heute mehr deswegen beschlagnahmt. Keine Hausdurchsuchung
gibt es mehr dafür auch nicht bei s.g. Gefahr im Verzug. Da muss es schon Knüppelhart kommen.
Was früher mal ganz anders war. :book:

Gruß
Jürgen
QRV aus dem Womob oder dem Ferienhaus, QRP bevorzugt. Jugendarbeit in Sachen E-Technik -
Kommunikationstechnik seit über 35 Jahren
julian.d
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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#29

Beitrag von julian.d »

juergenegg hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 20:12
julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:08
wasserbueffel hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 17:02 Scheixxe mein Popcorn ist alle.....

Auch Amateurfunkgeräte müssen den allgemein vorliegenden Gesetzesansprüchen genügen.
Gibt keinen Freibrief für Funkamateure nur weil sie Ihre Geräte selber bauen können....

Gibt es Nebenaussendungen(warum auch immer) und werden andere Funkdienste gestört
und wird man erwischt oder besser gesagt gemessen wird es teuer.

Da gibt es keinen Unterschied zwischen Amateurfunker und Funkamateure.....

Walter
Genau so würde ich es auch sehen. Nur wenn CE drauf ist kannst du die Verantwortung an den Hersteller bzw. das Labor, welches die Einhaltung der Richtlinien nachgewiesen hat abschieben. Ohne CE bist du halt dran bei zu vielen Nebenaussendungen.

Mein Gerät hat de fakto eine CE Kennzeichnung und ist explizit für die EU hergestellt.
Hallo Julian
Auch mit einem CE Zertifizierten Gerät für das du keine Nutzungs Genehmigung hast bist du im Erwischtfall :nono: drann ....
In übrigen lese ich hier immer wieder User mit " Heiligenschein ". :holy: Bei Nacht und Nebel geht dann bei den meisten auch
der Pank ab. Sie predigen Wasser und saufen selber Wein. :sup: Im übrigen Julian, wir reden dann im Standard Erwischtfall von einer
Ordnungswidrigkeit mit angemessener Geldbuße und gut ist. Kein Gerät wird heute mehr deswegen beschlagnahmt. Keine Hausdurchsuchung
gibt es mehr dafür auch nicht bei s.g. Gefahr im Verzug. Da muss es schon Knüppelhart kommen.
Was früher mal ganz anders war. :book:

Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,

danke für deinen Post. Das mit dem Wasser und Wein denke ich mir auch manchmal. Im Bußgeldfall ist es eben so. Da hast du wohl auch recht. Notfalls nimmt man noch ein PMR mit in die Tasche und sagt, dass es von dem kam. Solange man auf <500 mW ERP und ggf. Narrowband FM achtet dürfte das auch keinen stören. Wo kein Kläger da kein Richter oder so...

Ich werde mich hier nochmal melden, wenn ich was bei der BNetzA in Erfahrung gebracht habe. Das sind die einzigen, die einem das rechtsverbindlich sagen können.

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Re: PMR mit Amateurfunk Gerät

#30

Beitrag von Iridium »

julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 19:25Ich wollte nur mal mit anderen Leuten drüber quatschen, wie die das so sehen.
Na-ja, um auf Jürgens (juergenegg) Post über meinen einzugehen, und was man sich sonst nicht so wirklich traut auszusprechen: Auf 149 MHz wie auch auf 446 MHz hat sich der Einsatz von Amateurfunkgeräten etabliert. Zumindest bei einer gewisssen Menge an Jedermannsfunkern. Manche machen das etwas unauffälliger, bleiben bei der geringstmöglichen Sendeleistung des Funkgeräts (z.B. 0,5 W oder 1 W Senderausgangsleistung) und achten auf die passende Kanalbandbreite. Andere lassen eine gewissen Gleichgültigkeit walten und hauen raus was das Gerät kann an Sendeleistung und Bandbreite.

Das soll jetzt ausdrücklich keine Empfehlung sein, sondern nur ein Eindruck von dem, was ich so mitbekomme. Zu meiner Person kann ich nur sagen, dass das Interesse an Jedermannsfunk sehr schnell in Richtung null ging, nachdem ich die Lizenz hatte. Einfach weil man dadurch im 2-Meter-Band und im 70-Zentimeter-Band ganz andere Möglichkeiten hat, welche einem den Jedermannsfunk schnell vergessen lässt.
julian.d hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 19:25Vielleicht wäre es auch mal interessant nach dem Auskunftsgesetz nachzufragen wie viele Störer sie auf PMR Frequenzen in den letzten Jahren versucht haben aufzufinden.
Das wäre durchaus interessant... :wave:

73, Michi
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