Davon rede ich die ganze Zeit nicht!Maulwurf hat geschrieben:Hallo,
nur mal angemerkt:
Es gibt bekannte Gerätehersteller, die sogar Ex-PMR anbieten. Sind die für Kinderspiele oder gewerblichen Einsatz gedacht?
Die welche ich gehört habe, benutzen (selbst später gesehen) normale PMR-Handfunkgeräte, wie man sie in jedem Baumarkt oder Discounter paarweise kaufen kann.
Das ist mir alles bekannt. Nur: Was nutzt dir ein Einweiser, der hinter einer 6 oder 8 m hohen Betonwand oder Steinmauer steht, wo du gerade nicht hinsehen kannst (verdeckt durch Gerüste oder sonstwas)?Maulwurf hat geschrieben: Als Kranführer sollte man eh immer Sichtkontakt mit dem Einweiser haben. Es gibt sogar festgelegte Handzeichen.
Dazu werden die Funkgeräte benutzt, um die Einweisung zu machen.
Sehe ich den Einweiser und der mich, aber die Höhe ist dermassen dann wieder hinderlich, um genaueres zu sehen, dann benötigt man wieder Funk.
Das glaube ich dir. Das habe ich so "gelernt". Es gibt dazu Vorschriften (UVV Krane) der Bau BG und weitere, die solche Szenarien beschreiben und wie man die Unfallgefahr minimiert.Maulwurf hat geschrieben: Aber anscheinend haben sich bereits öfter Gerichte mit so etwas beschäftigen müssen.
http://www.kranmagazin.de/Kran/Archiv/K ... chnik1.pdf
Was ich aber in meiner Praxis auch gelernt habe:
1.Kommandos des Einweisers über Funk, müssen vorher vereinbart sein (das niemand anderes plötzlich ein anderes falsches Kommando gibt)
2.Wird mir ein Kommando gegeben, welches völlig widersinnig gegenüber dem bisherigen Geschehen ist, gibt es einen Stillstand (lieber "brüllt" der Einweiser sein richtiges Kommando über die halbe Baustelle und über Funk, als wie das etwas passiert....)
In meiner fast 20-jährigen Praxis, ist mir das lieber gewesen, als wie einen einzigen Unfall mit einem Schwerverletzten oder gar Toten....