Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Hallo Leute,
Kürzlich kaufte ich mir in Deutschland eine AE5890 EU und importierte diese persönlich in die Schweiz.
Etwas später bemerkte ich, das die Seriennummer meiner AE5890 EU unter die Seriennummern fällt, die in der Schweiz nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, obwohl ich das Gerät im Mai 2021 gekauft hatte.
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... 90-eu.html
Das ist natürlich ärgerlich und verunsichert ungemein. So machte ich mich daran der Sache auf den Grund zu gehen und setzte mich mit Bensons Funktechnik ( dem ich für seine Geduld und Hilfsbereitschaft danke) und auch ALAN-Albrecht Electronics, dem Hersteller der AE5890 EU.
Bensons Funktechnik versicherte mir, das mein Gerät mit der Seriennummer A3115 0xxxx absolut in der Schweiz legal ist. Dieses Verbot betrifft die Produktion aus dem Jahr 2011. Nach zwei Anläufen bei ALAN-Albrecht Electronics wurde mir auch versichert, das mein Gerät nicht von diesem Verbot betroffen ist, obwohl die Seriennummer unter den verbotenen Seriennummern ist.
Die Antwort von ALAN-Albrecht Electronics ist unten zu finden.
Beste Grüsse
Fernando
*******************************
Sehr geehrter Herr D.,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Wie schon Telefonisch besprochen können Sie ihre AE5890 EU ohne Bedenken in der Schweiz betreiben.
Der Artikel von BAKOM ist von 2014 und die Geräte die das betroffen hat sind aus der Produktion von 2011.
Diese Fehler wurde behoben und tritt bei dem Gerät das Sie erworben haben nicht mehr auf.
Da sich das S/N Format geändert das heisst die S/N ist nicht fortlaufen. Deswegen sind die S/N von der Aktuellen Produktion kleiner als die S/N auf der BAKOM Seite.
Wir haben ihnen unten die Aktuellen Messbericht beigelegt dort sehen Sie auch an dem S/N das ihr Gerät von 2020 ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte bleiben Sie Gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Zebrowski
Kürzlich kaufte ich mir in Deutschland eine AE5890 EU und importierte diese persönlich in die Schweiz.
Etwas später bemerkte ich, das die Seriennummer meiner AE5890 EU unter die Seriennummern fällt, die in der Schweiz nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, obwohl ich das Gerät im Mai 2021 gekauft hatte.
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... 90-eu.html
Das ist natürlich ärgerlich und verunsichert ungemein. So machte ich mich daran der Sache auf den Grund zu gehen und setzte mich mit Bensons Funktechnik ( dem ich für seine Geduld und Hilfsbereitschaft danke) und auch ALAN-Albrecht Electronics, dem Hersteller der AE5890 EU.
Bensons Funktechnik versicherte mir, das mein Gerät mit der Seriennummer A3115 0xxxx absolut in der Schweiz legal ist. Dieses Verbot betrifft die Produktion aus dem Jahr 2011. Nach zwei Anläufen bei ALAN-Albrecht Electronics wurde mir auch versichert, das mein Gerät nicht von diesem Verbot betroffen ist, obwohl die Seriennummer unter den verbotenen Seriennummern ist.
Die Antwort von ALAN-Albrecht Electronics ist unten zu finden.
Beste Grüsse
Fernando
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Sehr geehrter Herr D.,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Wie schon Telefonisch besprochen können Sie ihre AE5890 EU ohne Bedenken in der Schweiz betreiben.
Der Artikel von BAKOM ist von 2014 und die Geräte die das betroffen hat sind aus der Produktion von 2011.
Diese Fehler wurde behoben und tritt bei dem Gerät das Sie erworben haben nicht mehr auf.
Da sich das S/N Format geändert das heisst die S/N ist nicht fortlaufen. Deswegen sind die S/N von der Aktuellen Produktion kleiner als die S/N auf der BAKOM Seite.
Wir haben ihnen unten die Aktuellen Messbericht beigelegt dort sehen Sie auch an dem S/N das ihr Gerät von 2020 ist.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte bleiben Sie Gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Zebrowski
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- Santiago 9+15
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Da wäre ich mir auch sicher. Aber den Sachverhalt würde ich in Falle eines Falles auch gerne erklären können
- DocEmmettBrown
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Hatte das Problem mit der Seriennummer bei Albrecht und dem Bakom mal gehört. Aber ich kann Dich beruhigen: Das Bakom bezieht sich wirklich auf diese Uralt-Albrechts. Deine neue ist davon nicht betroffen und astrein.
73 de Daniel
73 de Daniel
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Was kann oder macht die alte Albrecht denn was sie in der Schweiz nicht darf?
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QRV als KF seit 1981 mit bisher 897 Funkgeräten.
Aktuell im Shack: Icom IC7300,Yaesu FT-891,TTI TCB H100,Kaiser KA9040FM,Midland Alan 78 Plus,PAN PC50,President JFK, President Taylor
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Frank (DFH999)
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Frank (DFH999)
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Angeblich machten die alten Versionen Ausserbandbandstörungen im Fernseh und Radiofrequenzen.Grundig-Fan hat geschrieben: ↑Do 10. Jun 2021, 07:48 Was kann oder macht die alte Albrecht denn was sie in der Schweiz nicht darf?
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73
Fernando
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Aha. Okay.
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
hing das nicht mit den neuen Endstufen zusammen ?
Da waren so ERF2030, oder so statt den 2SC 1969 drin,
aber die Ruhestromschaltung noch nicht richtig angepasst,
es wurden 500Ω statt 100Ω-Potis eingebaut, die Schaltung etwas geändert, mehr nicht.
Später kamen dann die IRF24N, die sind mit den Oberwellen etwas milder,
auch da waren wieder nur die 500Ω Potis zur Ruhestromeinstellung.
Für die FETs braucht es eigentlich eine Spannungssteuerung,
wie diese EKL-components anbieten.
Das ist halt wieder mal lieblos gelöst worden.
Da waren so ERF2030, oder so statt den 2SC 1969 drin,
aber die Ruhestromschaltung noch nicht richtig angepasst,
es wurden 500Ω statt 100Ω-Potis eingebaut, die Schaltung etwas geändert, mehr nicht.
Später kamen dann die IRF24N, die sind mit den Oberwellen etwas milder,
auch da waren wieder nur die 500Ω Potis zur Ruhestromeinstellung.
Für die FETs braucht es eigentlich eine Spannungssteuerung,
wie diese EKL-components anbieten.
Das ist halt wieder mal lieblos gelöst worden.
Die Handy-Abzocke ist mir einerlei, CB-Funk ist gebührenfrei
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- Santiago 8
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Ich hatte im letzten Jahr das gleiche Problem und habe hier unzählige Beiträge dazu geschrieben:
https://www.funkbasis.de/viewtopic.php? ... 4&p=565887
Ich habe damals das Gerät bei CONRAD Schweiz gekauft.
Hatte dann aber Probleme mit einer viel zu schwachen Modulation und wollte es bei einem alten Berufsfunk-Spezialisten kalibrieren lassen.
Normalerweise macht der auch CB-Geräte. Aber dieses Gerät war ihm wegen der Verfügung "zu heiss". Das wolle er nicht anfassen...
Hab dann verdutzt CONRAD wegen dieser Verfügung angeschrieben und die haben innnert weniger Stunden das Gerät aus dem Schweizer Verkaufsprogramm genommen und sich bei mir entschuldigt... hab sogar eine grosszügige Entschädigung für meine Umtriebe zum Neupreis dazu bekommen!
Als ich durch die Diskussion hier im Forum davon erfuhr, dass die Seriennummer doch für eine neues Gerät spricht, gab ich es trotzdem an CONRAD zurück (hab die aber über die neuen Erkentnisse informiert). Ich wohne hier im Grengebiet FL-CH-A und D. Entsprechend oft fahre ich über Landesgrenzen. Wenn ich bei jedem Grenzübertritt Angst davor haben muss, dass ein übereifriger Zöllner mal diese Seriennummer sehen könnte ... das Risiko wollte ich nicht. Bin aber überrascht, dass die Verfügung wohl immer noch nicht korrigiert wurde...
73-55 Moesi61
https://www.funkbasis.de/viewtopic.php? ... 4&p=565887
Ich habe damals das Gerät bei CONRAD Schweiz gekauft.
Hatte dann aber Probleme mit einer viel zu schwachen Modulation und wollte es bei einem alten Berufsfunk-Spezialisten kalibrieren lassen.
Normalerweise macht der auch CB-Geräte. Aber dieses Gerät war ihm wegen der Verfügung "zu heiss". Das wolle er nicht anfassen...
Hab dann verdutzt CONRAD wegen dieser Verfügung angeschrieben und die haben innnert weniger Stunden das Gerät aus dem Schweizer Verkaufsprogramm genommen und sich bei mir entschuldigt... hab sogar eine grosszügige Entschädigung für meine Umtriebe zum Neupreis dazu bekommen!
Als ich durch die Diskussion hier im Forum davon erfuhr, dass die Seriennummer doch für eine neues Gerät spricht, gab ich es trotzdem an CONRAD zurück (hab die aber über die neuen Erkentnisse informiert). Ich wohne hier im Grengebiet FL-CH-A und D. Entsprechend oft fahre ich über Landesgrenzen. Wenn ich bei jedem Grenzübertritt Angst davor haben muss, dass ein übereifriger Zöllner mal diese Seriennummer sehen könnte ... das Risiko wollte ich nicht. Bin aber überrascht, dass die Verfügung wohl immer noch nicht korrigiert wurde...
73-55 Moesi61
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Hoi Stefan,Moesi61 hat geschrieben: ↑Fr 11. Jun 2021, 23:58 Ich hatte im letzten Jahr das gleiche Problem und habe hier unzählige Beiträge dazu geschrieben:
https://www.funkbasis.de/viewtopic.php? ... 4&p=565887
73-55 Moesi61
Ja, ich weiss. Habe alles durchgelesen und es hat mich dazu bewegt die Sache mal selbst abzuklären.
Nun, soweit alles kein Problem mehr. Zumindest haben wir etwas in der Hand, falls ein Zöllner mal komisch tun würde.
Aber um ehrlich zu sein; Ich glaube nicht, das ein Zöllner dieses Bakom-Verbot im Hinterkopf hat, wenn er eine AE5890 EU sieht. Bedenke, diese Verfügung ist mittlerweile 7 Jahre alt.
Die Schweiz und die Bakom haben mittlerweile andere Probleme. Die Jagd nach CB-Funkern ist nicht mehr... Nur wenn jemand Störungen verursachen sollte und diese gemeldet werden. Dann kommen sie.
Beste Grüsse
Fernando
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- Santiago 8
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Es geht hier nicht um "CB-Funker", sondern um ein Gerät, dass angeblich den Flugfunk stören kann.
Zöllner können sehr penibel sein (das wird ja auch von ihnen verlangt).
Am Zoll werden immer wieder Funkgeräte beschlagnahmt, die auf der Verbotsliste des BAKOM stehen.
https://www.blick.ch/digital/gadgets-te ... 02724.html
https://www.blick.ch/digital/wegen-freq ... 09412.html
Sowas kann Dich neben der Beschlagnahmung der Geräte auch locker 5000 CHF und mehr an Busse kosten.
(mit abgeänderten CB-Funkgeräten oder AFu Geräten ohne Lizenz kann Dir das auch blühen)
Wenn der Zöllner seinen Job richtig macht, dann muss er handeln. Das Gerät steht auf der Verbotsliste und die Seriennummer passt eindeutig zur der genannten Verfügung des BAKOMs. Je nachdem wie Stur der Beamte ist, ist hier Ärger vorprogrammiert.
Vermutlich kannst Du am Ende beweisen, dass das Gerät nicht zu den ersten beiden Serien gehört, um die es in der Verfügung eigentlich geht.
Aber wenn der Beamte den normalen Dienstweg eingeht, dann wird das auf jeden Fall kompliziert.
Handeln müsste hier eindeutig der Importeur. Aber der ist vermutlich zu sehr damit beschäftigt Geld zu verdienen.
(CONRAD.CH hat das Problem erkannt und hat das Gerät nur wenige Stunden nach meinem Anruf von der Homepage gelöscht)
73-55 Moesi61
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Da magst Du recht haben.
Die Methode mit den sich wiederholenden Seriennummern der AE5890 EU trägt nicht wirklich zur Entschärfung der Situation bei. Dennoch betrachte ich das ganze als nicht mehr so tragisch. Ist das Gerät sauber, hat man nichts zu befürchten. Der Hersteller garantiert ja dafür. Die AE5890 EU wird auch in der Schweiz verkauft.
https://www.hobbyfunk-shop.ch/de/AE-589 ... M-SSB.html
Wenn das ganze so extrem wäre, würde die AE5890 EU bestimmt nicht in der Schweiz verkauft werden.
73
Fernando
- DF2JP
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- Registriert: Fr 11. Sep 2020, 18:38
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Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Moin Fernando,
ich war überrascht, Dich in diesem Forum zu lesen. aber erst mal herzlich willkommen.
Wie eine Firma auf den Gedamken kommen kann, die Seriennummerierung so "dämlich" zu ändern, dass sie mit alten Geräten übereinstimmt, erschließt sich mir gerade nicht...
Vielleicht solltest Du Dich mit einer Kopie des Schreibens direkt an die BAKOM wenden, einfach nur zur Klärung.
Eigentlich sollte es ja im Interesse des Herstellers liegen, dass dieses Vertriebsverbot für die Schweiz aufgehoben wird...alles etwas unverständlich.
73 Joe
ich war überrascht, Dich in diesem Forum zu lesen. aber erst mal herzlich willkommen.
Wie eine Firma auf den Gedamken kommen kann, die Seriennummerierung so "dämlich" zu ändern, dass sie mit alten Geräten übereinstimmt, erschließt sich mir gerade nicht...
Vielleicht solltest Du Dich mit einer Kopie des Schreibens direkt an die BAKOM wenden, einfach nur zur Klärung.
Eigentlich sollte es ja im Interesse des Herstellers liegen, dass dieses Vertriebsverbot für die Schweiz aufgehoben wird...alles etwas unverständlich.
73 Joe
"The wire telegraph is a kind of very, very long cat. You pull his tail in New York and is head is meowing in Los Angles. Radio operates the same way... the only difference is that there is no cat."
Albert Einstein
Albert Einstein
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Hallo Joe,DF2JP hat geschrieben: ↑So 13. Jun 2021, 09:29 Moin Fernando,
ich war überrascht, Dich in diesem Forum zu lesen. aber erst mal herzlich willkommen.
Wie eine Firma auf den Gedamken kommen kann, die Seriennummerierung so "dämlich" zu ändern, dass sie mit alten Geräten übereinstimmt, erschließt sich mir gerade nicht...
Vielleicht solltest Du Dich mit einer Kopie des Schreibens direkt an die BAKOM wenden, einfach nur zur Klärung.
Eigentlich sollte es ja im Interesse des Herstellers liegen, dass dieses Vertriebsverbot für die Schweiz aufgehoben wird...alles etwas unverständlich.
73 Joe
Ich hoffe, Du bist positiv überrascht. Denn der CB-Funk hat mein Interesse an der Welt der kurzen Wellen geweckt. Der CB-Funk hat mich nie losgelassen. Jetzt ist es wieder aufgeflammt.
Da gebe ich Dir recht. Die Philosophie die dahinter steckt, die Seriennummern all paar Jahre zu wiederholen ist schon speziell. Verurteilen möchte ich das aber nicht. Ich weiss nicht was der eigentliche Grund dafür ist.
Und ja, ich habe dem Bakom eine Mail geschickt. Ich bin davon überzeugt, dass sie diese Verbotsmeldung entfernen oder zumindest anpassen werden, damit es keine Unsicherheiten mehr gibt.
73
Fernando
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Hallo Leute,
Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Bakom kontakt aufgenommen und ziemlich rasch Antwort erhalten.
Die Situation stellt sich so dar:
Wie es aussieht, besteht ein Missverständnis seitens Bakom, was die verbotenen Seriennummern betrifft. Gemäss Bensons Funktechnik der zur Aufklärung beigetragen hat und ALAN Electronics, sind nur die ganz alten Seriennummern OHNE "A" am Anfang davon betroffen. Leider ist das entweder falsch von ALAN Electronics kommuniziert worden, oder eben, das Bakom hat es Missverstanden.
Dummerweise benutzt Albrecht die Seriennummern mehrfach, das heisst sie wiederholen sich, was nochmal zur Verschärfung der Lage führt. Legale AE5890 EU mit einer Seriennummer kleiner A332100001 sind in der Schweiz immer noch verboten und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Jetzt muss ALAN Electronics schnellstmöglich reagieren und die Sache bereinigen. Sie muss eine Aufhebung des Verbotes bei der Bakom beantragen. Ich hoffe, das wird nicht zu lange dauern.
73
Fernando
Ich habe vor ein paar Tagen mit dem Bakom kontakt aufgenommen und ziemlich rasch Antwort erhalten.
Die Situation stellt sich so dar:
Wie es aussieht, besteht ein Missverständnis seitens Bakom, was die verbotenen Seriennummern betrifft. Gemäss Bensons Funktechnik der zur Aufklärung beigetragen hat und ALAN Electronics, sind nur die ganz alten Seriennummern OHNE "A" am Anfang davon betroffen. Leider ist das entweder falsch von ALAN Electronics kommuniziert worden, oder eben, das Bakom hat es Missverstanden.
Dummerweise benutzt Albrecht die Seriennummern mehrfach, das heisst sie wiederholen sich, was nochmal zur Verschärfung der Lage führt. Legale AE5890 EU mit einer Seriennummer kleiner A332100001 sind in der Schweiz immer noch verboten und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Jetzt muss ALAN Electronics schnellstmöglich reagieren und die Sache bereinigen. Sie muss eine Aufhebung des Verbotes bei der Bakom beantragen. Ich hoffe, das wird nicht zu lange dauern.
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Fernando
- ax73
- Santiago 9+15
- Beiträge: 2219
- Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
- Standort in der Userkarte: Hannover
Re: Albrecht AE5890EU und Bakom Verbot
Das widerspricht sich.
Und mit A und ohne A ist eben nicht doppelt.
Das sind verschiedene Nummern auch wenn es danach Überschneidungen geben mag.
So verstehe ich das.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.