Legales "Export"-Gerät
Re: Legales "Export"-Gerät
Konformitätserklärung der "zugelassenen" Jackson 1 mit 40 Kan. AM/FM/SSB, jeweils 4/4/4 Watt (Parameter wie alte Verfügung bis 2007 oder 2008)
Natürlich "aufwärtskompatibel" zur aktuellen Vfg von 2016...
Natürlich "aufwärtskompatibel" zur aktuellen Vfg von 2016...
Re: Legales "Export"-Gerät
Die Grant Classic ist die bessere Jackson 1...13CT011 hat geschrieben:...oder besser noch die "alte" zugelassene President Grant 40/40/40. Ich bin immer noch der Meinung, dass die die bessere Jackson war
73, Micha
Ihr den aktuellen 80/40/40 Standard beizubringen, ist technisch gesehen eine Kleinigkeit.
Auch die Sperrung der Modulationsarten SSB+AM auf den Kanälen 41-80 (hier nur FM erlaubt) wäre kein Problem...
Das ist, bzw. war die zugelassene Version...
https://www.youtube.com/watch?v=4H5qu2n-Obc
Re: Legales "Export"-Gerät
... wobei die Grant -entsprechend präpariert- natürlich auch hervorragend im 10 Meterband arbeitet...
https://www.youtube.com/watch?v=ZYmlz6p8WSY
https://www.youtube.com/watch?v=ZYmlz6p8WSY
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Re: Legales "Export"-Gerät
Dann ist er kein Bastler, sondern Hersteller und hat Zigtausende an Euronen für die Tests in Laboren ausgegeben, damit er seinen CE-Bäpper draufbäppen und eine Konformitätserklärung abgeben darf.DK7IH hat geschrieben:Also konstruieren wir mal folgenden Fall:13DS29 hat geschrieben:Geräte werden nicht mehr geprüft, der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Bestimmungen.
Ich, DK7IH, baue einen CB-Transceiver. Ziehen wir die Definition von §4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG heran, bin ich Hersteller.
Als Hersteller i. S. d. vorgenannten Norm bescheinige ich, dass mein Gerät sämtliche Spezifikationen einhält. Dann dürfte man sich folglich selbst einen CB-Transceiver bauen und in Betrieb nehmen.
Und wenn der Bastler das Gerät hergestellt und die Normkonformität bescheinigt hat?13DS29 hat geschrieben:Für Bastler ist in dieser Konstellation kein Platz.
Was für ein Quatsch hier.
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
Re: Legales "Export"-Gerät
Naja... zig Tausende sind es jetzt zwar nicht, aber ein paar Tausend schon.13DS29 hat geschrieben:...
Dann ist er kein Bastler, sondern Hersteller und hat Zigtausende an Euronen für die Tests in Laboren ausgegeben, damit er seinen CE-Bäpper draufbäppen und eine Konformitätserklärung abgeben darf.
Was für ein Quatsch hier.
Wer wissen will, welches deutsche Testlabor sein Gerät CE zertifiziert hat, braucht nur hinten draufzuschauen oder in der BDA nachlesen, da stehts auch teilweise
CE 0678 ist EMCC Dr. Razek GmBH
CE 0700 ist Phönix Testlab
Diese Nummer ist quasi der Code, welches zertifizierte und durch die BNA anerkannte Labor zuständig war. Auch nicht nur für Deutschland, sondern in ganz Europa anerkannt, wo die Dinger vermarktet werden
Bei denen kann man sich ja auch mal nach den Preisen erkundigen...
Zuletzt geändert von hf-doktor am Mo 7. Mai 2018, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Legales "Export"-Gerät
Ja, das ist schon rund 15 oder 20 Jahre so13DS29 hat geschrieben:DK7IH hat geschrieben:13DS29 hat geschrieben:Geräte werden nicht mehr geprüft, der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Bestimmungen.
Früher in des 70er/80er war das die Deutsche Post mit dem gelben Hörnchen, oder die Reg-TP, die Vorläufer der Bundesnetzagentur.
Die Geräte hatten dann eine FTZ-Prüfnummer.
In den USA ist das heute noch so, da schimpft sich der Verein FCC. In den Staaten darf nix verkauft werden, was durch die FCC nicht abgesegnet wurde oder wird.
Die zu erfüllenden technischen Auflagen / Grenzwerte etc. sind ähnlich "streng" -teilweise deutlich strenger- wie bei uns bzw. hier in Europa.
Für CB Funker gibts durch die FCC auch Auflagen für den Antennenbau bezüglich Höhe und Antennenlänge. Dort gibts deswegen überwiegend Halbwellen, 5/8 ist eher die Ausnahme, weil die max. Höhe auf Gebäuden damit überschritten werden. Die stehen dann meisst einzeln in der Landschaft...
CB-Wildwest gibts dort auch nicht....
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Re: Legales "Export"-Gerät
Und das CE-Testlabor garantiert dann, daß die CB-Funk-Konformität eingehalten wird?hf-doktor hat geschrieben:Wer wissen will, welches deutsche Testlabor sein Gerät CE zertifiziert hat, braucht nur hinten draufzuschauen oder in der BDA nachlesen
73 de Daniel
Re: Legales "Export"-Gerät
Das ist vergleichbar wie ein Gutachten durch eine unabhängige Stelle.
Bezieht sich aber auch nur auf das/die vorliegende(n) Mustergerät(e). Das die danach ausgelieferten Geräte diese Standards erfüllen, dafür ist der Vertrieb/Hersteller dann im Rahmen seines QM selber verantwortlich
Damit kann der "Hersteller"- das ist in Deutschland z.B. der Vertrieb, da ja weder Team, Albrecht, Stabo/President usw. Geräte selbst produziert- die Konformität seines Produkt erklären
Bezieht sich aber auch nur auf das/die vorliegende(n) Mustergerät(e). Das die danach ausgelieferten Geräte diese Standards erfüllen, dafür ist der Vertrieb/Hersteller dann im Rahmen seines QM selber verantwortlich
Damit kann der "Hersteller"- das ist in Deutschland z.B. der Vertrieb, da ja weder Team, Albrecht, Stabo/President usw. Geräte selbst produziert- die Konformität seines Produkt erklären
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Re: Legales "Export"-Gerät
Also prüfen die CE-Testlabore dann tatsächlich auch, ob die Büchsen (Prüfmuster) einer Konformität entsprechen? Zumindest auf dem Beispiel AE6110 ist aber keine CE-Prüfnummer zu sehen, da steht nur "CE" drauf und sonst nichts.
73 de Daniel
73 de Daniel
Re: Legales "Export"-Gerät
Das sieht dann in etwa so aus.
Das gesamte Protokoll für z.B. ein CB Gerät ist so rund 30-50 DIN A4 Seiten lang, soweit ich das noch erinnere... Habe hier auch noch i-wo komplette Unterlagen.
Man beachte mal oben die rechte Ecke...
Das gesamte Protokoll für z.B. ein CB Gerät ist so rund 30-50 DIN A4 Seiten lang, soweit ich das noch erinnere... Habe hier auch noch i-wo komplette Unterlagen.
Man beachte mal oben die rechte Ecke...
Zuletzt geändert von hf-doktor am Di 8. Mai 2018, 01:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Legales "Export"-Gerät
DocEmmettBrown hat geschrieben:Also prüfen die CE-Testlabore dann tatsächlich auch, ob die Büchsen (Prüfmuster) einer Konformität entsprechen?
Ja natürlich machen die das. Oder glaubst du, das Albrecht, Team usw Geräte mit gefakter CE hier verticken/ In Verkehr bringen/für den Markt bereitstellen etc. pp.???
Das es auch gefakte CE Kennzeichnungen gibt, ist bekannt. Auch hat es schon gefakte/gefälschte Konformitätsgutachten von Laboren gegeben, unter bzw. mit der ein windiger Hersteller hier seinen Krams an den Mann/Frau bringen wollte. Nur ist das im Netz aufgetaucht, und das darin genannte Testlabor mit seinem Formular Stempeln/Siegeln darauf usw. hatte dieses Gerät nie gesehen...
Der Code des Labors muss da glaub ich auch nicht immer mit drauf stehen am Gerät. Ein CE mit dem Ausrufezeichen im Kreis reicht wohl ?! Und wenn ein Hersteller wie Albrecht Team, Presi usw. die Konformität bestätigt/bescheinigt, dann ist er auch dafür verantwortlich.
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Re: Legales "Export"-Gerät
So, jetzt kommt langsam Licht ins Dunkel. Da steht etwas von der BNetzA, aber wie ist das mit den vergleichbaren Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten?
Mich wundert übrigens, daß der Protokoll von der BNetzA auf Englisch ist.
73 de Daniel
Mich wundert übrigens, daß der Protokoll von der BNetzA auf Englisch ist.
73 de Daniel
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Re: Legales "Export"-Gerät
Wer Lust hat kann sich hier mal die ganzen Unterlagen wo so ein Gerät getestet wird hier runterladen.
Als Beispiel hab ich das Anytone AT 686 UV genommen,geht aber auch mit jedem anderen Gerät
wenn man auf der Seite die FCC ID Nummer eingibt und danach sucht...
https://fccid.io/T4KD868UV
Viel Spass beim Lesen(sind insgesamt mehr als 100 Seiten PDF!!!)
Walter
Als Beispiel hab ich das Anytone AT 686 UV genommen,geht aber auch mit jedem anderen Gerät
wenn man auf der Seite die FCC ID Nummer eingibt und danach sucht...
https://fccid.io/T4KD868UV
Viel Spass beim Lesen(sind insgesamt mehr als 100 Seiten PDF!!!)
Walter
Re: Legales "Export"-Gerät
Das ist immer in englisch.
Das ist doch nicht nur für Deutschland sondern gilt EU weit.
Das da oben noch die Bundesnetzagentur angegeben wurde, wird wohl so eine Art Eigenwerbung sein und dass das Labor (auch) bei der BNA registriert und anerkannt ist.
Ansonsten hat die Bundesnetzagentur damit nichts zu tun, die CE Zertifizierung macht das Labor...
Alles was da im Hintergrund abläuft hinsichtlich Regeln, Vorgaben, Normen, ist EU Sache bzw. auf deren Mist gewachsen. Das sind ja keine deutschen Regelungen, sondern die sind hier übernommen/umgesetzt worden wie in anderen EU Ländern auch.
Das ist doch nicht nur für Deutschland sondern gilt EU weit.
Das da oben noch die Bundesnetzagentur angegeben wurde, wird wohl so eine Art Eigenwerbung sein und dass das Labor (auch) bei der BNA registriert und anerkannt ist.
Ansonsten hat die Bundesnetzagentur damit nichts zu tun, die CE Zertifizierung macht das Labor...
Alles was da im Hintergrund abläuft hinsichtlich Regeln, Vorgaben, Normen, ist EU Sache bzw. auf deren Mist gewachsen. Das sind ja keine deutschen Regelungen, sondern die sind hier übernommen/umgesetzt worden wie in anderen EU Ländern auch.
Zuletzt geändert von hf-doktor am Di 8. Mai 2018, 01:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Legales "Export"-Gerät
Wenn es EU-weit gilt, müßte es eigentlich in allen EU-Amtssprachen übersetzt sein oder mindestens in den EU-Arbeitssprachen, wenn ich das noch richtig im Schädel habe. Aber Schwamm drüber. Auf jeden Fall kümmern sich diese Testlabore dann auch um die Konformität und das war genau das, was ich wissen wollte.hf-doktor hat geschrieben:Das ist immer in englisch.
Das ist doch nicht nur für Deutschland sondern gilt EU weit.
73 de Daniel