Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

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SKrull
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Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#1

Beitrag von SKrull »

Moin Zusammen.

Bin mir nicht sicher ob es hierhin gehört, wenn nicht bitte verschieben.
Mich würde mal die sachliche,bzw. rechtliche Lage interessieren wie es aussieht wenn man als Mieter in einem Mehrparteienhaus einfach eine Funkantenne an einen seit Jahren unbenutzten Antennenmast anbringt?
Der Mast besteht aus zwei gesteckten 3m Elementen und ist äusserlich rostfrei und im tadellosen Zustand.
Die Antennen sind allerdings marode und nicht mehr in Funktion.
Wenn man den Mast nun auf die Stecklänge 3m, was dann immer noch über den Giebel ragt, kürzt und dann eine Antenne anbringt, kann das untersagt werden?
Ist ja keine Installation die in die Dachstruktur eingreift oder diese gar beschädigt.
IMG_20210809_160716.jpg
criticalcore5711
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#2

Beitrag von criticalcore5711 »

Kurze antwort: Ja!

Zum Rest:
Das ganze gehört dem Vermieter, auch dann wenn es die Nachbarn damals im eigenleistung aufgebaut haben.
Zusätzlich hast du bei dir am Haus keinerlei Blitzschutz, den müsstest du beim errichten einer neuen antennenanlage nachrüsten lassen. Ansonsten würde es reichen wenn die Antenne so kurz wie möglich in einen vorhandenen blitzableiter eingebunden wird und eine zusätzliche Blitzfangstange angebracht wird.

Potentialausgleich auf direktem Wege in die vorhandene PA schiene im Keller usw..

Das ganze geht so weit das der dir den Abbau von einer Firma in Rechnung stellen kann wenn du ohne sein OK da einfach was aufbauen würdest.

Da ist es einfacher den alten antennenmast so wie er ist mit einem Automatischen antennentuner unter Dach anzuzapfen und den mast selbst als Antenne zu missbrauchen.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
--... ...-- -.. . .---- ...-- -.- ... -.-. .--
Jack4300
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#3

Beitrag von Jack4300 »

Du musst auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen und dieser im Falle einer Eigentümergemeinschaft einen positiven Beschluss dieser erwirken.
noone
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#4

Beitrag von noone »

Die Leute (Vermieter) oder Miteigentümer haben eine aus Erfahrung erworbene Angst!

Zu oft sind Dächer nicht fachgerecht begangen worden. Zu oft wurden Schäden nicht gerichtet oder die Abdichtung gegen Regen gab nach ein paar Jahren auf bzw war gar nicht vorhanden.

Die Mieter waren dann weg!

Dazu kommt die Elektrophobie die nicht besser wurde!
Nosensus
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#5

Beitrag von Nosensus »

Ich schliesse mich meinen Vorrednern an!
Ohne (schriftliche!) Genehmigung des Vermieters und/oder der Hausgemeinschaft, darfst du gar nichts mit dem Mast tun!
Ausserdem wird dir zur Auflage gemacht, für Blitzschutz und Erdung zu sorgen und
bei einem Auszug deinerseits, den ganzen Mast mitsamt deiner Antenne und den Erdungsmassnahmen, abzubauen....
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KLC
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#6

Beitrag von KLC »

Worher wißt ihr schon, daß der Fragesteller von seinem Vermieter per Grundgesetz verpflichtet wird,
die Bude mit umfangreichen aktuellen Blitzschutz einzurüsten ?
Kennt ihr den Vermieter bzw. Hausbesitzer ??


:sdown: Blitzschutz ist hier ja fast wie Corona.
:holy: Wie sieht es mit dem Schutz der "bestehenden Anlage " (gibt es so in der allgemeinen E-Installation und hatte lange Zeit gefährliche und marode Anlagen ins neue Jahrtausend gerettet) aus , in der ein Teil ,eine defekte Antenne, erneuert wird??

:rolleyes: Also der einzige Jurist , der hier noch übrig ist , hat andere Sorgen
und mischt sich in dieses Thema nur ein, wenn es zu politisch oder offtopic würde.
:grrr: Die anderen haben wir schon vergrault (z.B.Riedel).
:clue: Frag deinen Versicherungsvetreter (Mieterhaftpflicht usw.), deinen Anwalt oder vertrauenswürdigen Rechtsverdreher.
Wenn du etwas Wissen am Mann hast , sprich mit deinem Vermieter, was ich annehme , daß das der Wunschvater des Posting-Gedanken war.

:clue: Rolf
(kein Corona-Leugner, kein Blitzschutz-Leugner)

Und wenn du mir meine Dachziegel kaputtmachen würdest , dann würde ich dir auch auf das Dach steigen !
Zuletzt geändert von KLC am Fr 27. Aug 2021, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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DF5WW
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Re: Anbau einer Antenne an vorhandene nicht benutzten Mast

#7

Beitrag von DF5WW »

Alle korrekt wie es geschrieben wurde. Ohne Genehmigung des Eigentümers geht da garnichts. Im
Fall des Falles würde ich aber durchaus nachfragen denn das kostet ja bekanntlich erstmal nichts.
Als Grund für die Antenne könntest Du ja angeben du seiest Kurwellenhörer und eine kleine aktive
Empfangsntenne im häuslichen Störnebel würde nicht funktionieren.

Was er, bei einer Zusage, aber verlangen kann und vermutlich auch wird wäre ein Aufbau durch eine
Fachfirma die auch für den nötigen Blitzschutz sorgt und das entsprechend bescheinigt. Solche Sachen
werden halt für die Gebäudeversicherung benötigt..

Aber wie schon gesagt, Fragen kostet nix ausser evtl. etwas Überwindung ... :wink: :wink:

Ich hab meine Vermieter immer wieder gelöchert mir eine Drahtantenne (AFu) zu genehmigen und
nach etwa 1 1/2 Jahren durfte ich dann auf einmel. Jetzt wo sie hängt fällt sie noch nicht einmal
auf.

:wink: :wink:
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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