Der Doctor hat geschrieben: ↑So 29. Sep 2019, 15:211. Vollständige Freigabe von 26.000 bis 27.995 MHz für CB, alle Modulationsarten.
2. Sendeleistung AM/FM max. 20 W, SSB 50W PEP
3. Strahlungsleistung max. 50W ERP, mit Standortbescheinigung max.100W ERP
4. Mit Richtantennen über 100W ERP mit Standortbescheinigung und zwingender Logbuchpflicht.
5. Gebührenpflicht (ev. gestaffelt) gesonderte Haftpflichtversicherung und verplombte Geräte.
6. Funkamateure dürfen den Bereich mit AFu-Geräten mitnutzen, unter Einhaltung der o.g. Punkte 1-4 und Gebührenpflicht für CB.
Zu 1:
Wenn man sich das "normale", das polnische und das britische Band so ansieht, könnte man glatt auf den Gedanken kommen, daß eine komplette Freigabe wünschenswert sei. Aber dann müßten sich diejenigen, von denen andere hier im Thread schon geschrieben haben, daß sie vermutlich nicht mal einen R berechnen könnten, ja mit der richtigen Abstimmung der Frequenz auseinandersetzen. Ob das klappt?
Zu 2-4:
Leute, die nicht mal das ohmsche Gesetz beherrschen, sollen bis zu 50 W rausballern dürfen? Ich wette, ein nicht geringer Anteil davon röstet sich schon beim Aufbau der Antennen bei eingesetzter Oma die Pfoten oder geht im Extremfall gleich SK.
Zu 5, 6:
Die Gebührenpflicht wird die OMs ganz sicherlich freuen; das gibt den gewissen Vintage-Charakter in Erinnerung an die seinerzeit üblichen 15 DM/Monat. Und der FA freut sich bestimmt, gleich zweimal zahlen zu dürfen.
Also entweder gäbe es nach dem 6-Punkteplan nur noch Schwarzfunker oder das 11 m-Band wäre in kürzester Zeit verwaist. Aber mach doch mal Devolo den Vorschlag!
73 de Daniel