Jack4300 hat geschrieben:DocEmmettBrown hat geschrieben:Und mit wieviel W ballern die PLC-Dinger ins Stromnetz?
Ich habe was vom 5 mW gefunden.
Die zitierten 5mW beziehen sich lediglich auf die CENELEC-Norm welche die Frequenzbereiche 3 bis 9kHZ, 9 bis 95 kHz, 95 kHz bis 125 kHz, 15 bis 140 KHz sowie 140 bis 148kHz. Für alle anderen Bereiche gelten andere Regelungen, die aber in keinem einzigen Fall eingehalten werden.
Und auch PLC selbst ist nicht immer PLC, das gibt es zumindest 3 unterschiedliche Varianten für den Inhouse-Betrieb.
Das Elektronik-Kompendium schreibt dazu. (Lasst Euch durch den Begriff DSL nicht verwirren, die ist hier hier mit PLC gleichzusetzen.)
ZITAT: Das internationale DSL-Forum hat HomePlug AV als die Inhouse-Technik gewählt, die von den nach DSL-Forum-Normen zugelassenen DSL-Modems/-Routern unterstützt wird. Das DSL-Forum ist eine internationale Industrievereinigung, die die Normen für den gesamten DSL-Markt festlegt.
HomePlug AV
HomePlug AV erreicht auf einem 26 MHz breiten Kanal (2 bis 28 MHz) theoretisch 200 MBit/s. Doch die Dämpfung steigt mit der Frequenz. Die Höchstgeschwindigkeit kommt dann nur auf kurzen Strecken zustande. In typischen Wohnungen erreicht man 20 bis 80 MBit/s netto.
HomePlug AV2
HomePlug AV2 erreicht seinen höheren Datendurchsatz von 500 MBit/s durch Detailverbesserungen und ein doppelt so breites Frequenzband von 2 bis 85 MHz. Manche Geräte nutzen den Frequenzbereich nur bis 68 MHz, um Störungen von UKW zu vermeiden.
Optimiert wird das Übertragungsverfahren mit Diversity und einem verbesserten Modulationsverfahren. Die Optimierungen greifen allerdings nur bei optimalen Verbindungen. Schlechte Powerline-Verbindungen kommen mit HomePlug AV2 auf nur etwa 10 bis 50 Prozent mehr Durchsatz. Im praktischen Einsatz erreichen HomePlug-AV2-Adapter damit bis zu 150 MBit/s auf der Stromleitung. In sogenannte Gigabit-Powerline-Adaptern steckt die Technik des Chipentwicklers Gigle, der von der Firma Broadcom übernommen wurde. Die Gigle-Technik benutzt ein Frequenzband von 55 bis 305 MHz und erreicht damit bis zu 900 MBit/s auf der Stromleitung.
Obwohl man anhand der Bruttodatenrate mehr erwarten dürfte übertragen die Adapter mit der proprietären Gigle-Technik nur selten mehr als die HomePlug-AV2-Adapter.
HomePlug AV1200 und AV1800
Durch den Einsatz von MIMO (bekannte von WLAN) kann die Powerline-Technik zwei Datenströme im selben Frequenzband gleichzeitig übertragen. Dabei ergibt sich eine maximale Bruttodatenrate von 1.200 MBit/s (AV1200) im Frequenzband von 2 bis 68 MHz. Unter günstigen Bedingungen erreicht man damit etwa 400 MBit/s.
Mit AV1800 (1.800 MBit/s) erfolgt die Übertragung in einem breiteren Frequenzband von 2 bis 86 MHz.
Powerline als Vernetzungsalternative
Powerline ist ein Netzwerk aus der Steckdose. Statt WLAN oder Netzwerkverkabelung zu installieren könne auch hausinterne oder wohnungsinterne Stromleitungen zur Vernetzung zweier oder mehrerer PCs genutzt werden. Die PCs können überall dort stehen, wo eine Steckdose vorhanden ist. In der einfachsten Variante werden die PCs über HomePlug-Powerline-Adapter für Ethernet oder USB mit dem Stromnetz verbunden. Die Datenkommunikation ist dann über die Stromleitungen in der ganzen Wohnung oder Haus möglich.
Es gibt auch Powerline-WLAN-Adapter, die in eine Steckdose gesteckt werden und als WLAN-Access-Point fungieren. So lassen sich auch WLAN-Geräte an das Powerline-Netz anbinden.
HomePlug-Powerline eignet sich insbesondere dann, wenn eine Neuverkabelung aufgrund des Aufwands nicht in Frage kommt und alle anderen Vernetzungstechniken, wie WLAN oder 10BaseT über Telefonleitungen nicht zuverlässig funktioniert.
ZITATENDE
Je schneller also ein Powerline Angebot ist, um so breiter ist der Frequenzbereich der gestört wird umso mehr Frequenzen werden unbrauchbar. Es ist also kein Qualitätsmerkmal für ein PLC-Modem oder Gerät, dass es weniger Störungen verursacht als andere, es belegt nur ein anderes, geringeres Spektrum. Stören tun sie alle, ob mit oder ohne Notch, ob mit oder ohne Filter ob nur von Steckdose zu Steckdose, oder auch Ankopplung an WLAN oder LAN-Netze. Dabei handeln alle Anbieter solcher Geräte widerrechtlich! Alle ohne Ausnahme. Wenn wir schon - wie ein paar Beiträge zuvor mit §§ rumwerfen, dann ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg vom 07.02.2006 Aktenzeichen 1 S 787/05 beachtenswert. Dort steht zum Thema: ....wegen Empfangsbeeinträchtigung u.a.:
Zitat:
.....Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob die Einwände der Antragstellerin gegen
die Verlässlichkeit der Messungen durchgreifen, aufgrund derer die Antragsgegnerin
die Störungen des Kurzwellenrundfunkempfangs beim Beigeladenen
auf eine Überschreitung dieser Grenzwerte durch den Betrieb des
PLC-Netzes zurückgeführt hat.
Denn es spricht bereits viel dafür, dass die
Anwendbarkeit der NB 30, auf der die Verfügung beruht, im vorliegenden Fall
aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen gesperrt ist.
2. Die Regulierungsbehörde stützt die streitige Anordnung auf die Vorschrift
des § 64 Abs. 2 TKG, wonach die Regulierungsbehörde, die die Frequenznutzung
überwacht, zur Sicherstellung der Frequenzordnung eine Einschränkung
des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Geräten anordnen kann. Vorbehaltlich
abweichender Regelungen bedarf nach § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG jede
Frequenznutzung - hierzu zählt jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung
elektromagnetischer Wellen (vgl. § 3 Nr. 9 TKG) - einer vorherigen
Frequenzzuteilung auf der Grundlage einer Frequenzbereichszuweisung für
Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen sowie eines
Frequenznutzungsplans (§§ 53 f. TKG).
Abweichende Regelungen über
eine freizügige Frequenznutzung in und längs von Leitern ohne vorherige
Frequenzzuteilung (§ 55 Abs. 1 Satz 4 TKG) können aufgrund der Verordnungsermächtigung
in § 53 Abs. 2 Satz 3 TKG in dem von der Bundesregierung
erlassenen Frequenzbereichszuweisungsplan getroffen werden. [......]
Eine freizügige Nutzungist demnach u. a. nur dann zulässig, wenn am Betriebsort und entlang
der Leitungsführung im Abstand von drei Metern die Störfeldstärke (Spitzenwert)
der Frequenznutzung bestimmte Werte nicht überschreitet. ZITATENDE
Das komplette Urteil ist u.a.
http://www.a09.info/EMV/VGHBW.pdf zu finden und enthält weitere nachdenkenswerte Anmerkungen und Begründungen.
73 de Alexander