PowerLine Empfehlung?

Alexander
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Re: PowerLine Empfehlung?

#31

Beitrag von Alexander »

13DL04 hat geschrieben:
Es gebietet schon der Anstand den Vermieter zu fragen ob eine Bohrung (ein Durchbruch) erlaubt ist. Das ist schließlich was anderes als einen Dübel in die Wand zu setzen, oder einen Nage in die Wand zu schlagen. Aber anscheinend ist es bei dir, wie auch bei vielen anderen hier, mit dem Anstand nicht allzuweit her?!
Wenn jemand - wie ich - im Plattenbau wohnt, dann ist ein kleines Loch in der Wand, fast immer ein "Mauerdurchbruch". Man muss immer eine Schlagbohrmaschine verwenden! Einen Nagel in die Wand schlagen ist völlig unmöglich ! Ein Loch für einen Dübel zu bohren, kommt vom Geräusch her dem Durchbruch einer Mauer gleich. Bohrt jemand im Keller ein Loch, wackeln im 4 Stock noch die Möbel. Und das ist kein Witz, habe es schon ein paar mal erlebt hier. Ich hätte das zuvor nie geglaubt. Nicht umsonst, sind bei uns Bohrzeiten von 9:00 Uhr bis 11:00 im Mietvertrag festgelegt.

Selbstverständlich, fragt man bei jeder baulichen Änderung - auch eine Bohrung ist so eine - den Vermieter, das gebietet der Anstand.

73 de Alexander
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ax73
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Re: PowerLine Empfehlung?

#32

Beitrag von ax73 »

13DL04 hat geschrieben:...
Es gebietet schon der Anstand den Vermieter zu fragen ob eine Bohrung (ein Durchbruch) erlaubt ist. Das ist schließlich was anderes als einen Dübel in die Wand zu setzen, oder einen Nage in die Wand zu schlagen. Aber anscheinend ist es bei dir, wie auch bei vielen anderen hier, mit dem Anstand nicht allzuweit her?!
Für mich bedeutet Anstand daß man seinen Mitmenschen nicht durch den sorglosen Einsatz von PLC auf den Sack geht!
Dagegen ist die Diskussion ob Du nun einen 8er Dübel oder ein 7mm Kabel in die Wand machst ja wohl völlig sinnfrei :think:
Sind wir hier im Funkforum oder in der Therapieabteilung für zu tief gebohrte Löcher bei Hornbach.de?
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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DocEmmettBrown
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Re: PowerLine Empfehlung?

#33

Beitrag von DocEmmettBrown »

Also normalerweise ist das Anbohren von Wänden kein Problem, man muß ja auch Hängeschränke und dergleichen befestigen. Fragen beim Einzug ist natürlich nett und höflich. Daß man es dabei strikt vermeiden sollte, elektrische Leitungen oder Wasserrohre anzubohren, sollte eigentlich gar nicht mehr erwähnt werden müssen. Natürlich müssen die Bohrlöcher beim Auszug rückgebaut (zugespachtelt) werden. Im Zweifelsfall einfach nachfragen.

Und was die PLC-Pest betrifft: Es gibt ganz flache Patchkabel und wenn es gar nicht anders geht, muß halt als Plan-B WLAN her.

73 de Daniel
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Re: PowerLine Empfehlung?

#34

Beitrag von Jack4300 »

Anstand ist ja schön und gut. Aber ich behellige doch nicht meinen Vermieter mit jedem zu bohrenden Loch. Ich kenne übrigens beide Seiten aus eigener Erfahrung. Der Vermieter hat eh keine rechtliche Handhabe das Bohren von Löchern zum Aufhängen von Gegenständen oder zum Kabel durchführen zum Nachbarraum zu untersagen, weil es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört. Das sämtliche Löcher zum Auszug verschlossen werden versteht sich.
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Re: PowerLine Empfehlung?

#35

Beitrag von Yaesu FT857D »

@ DF2TR:

5/9 von mir :tup:
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Re: PowerLine Empfehlung?

#36

Beitrag von 13DL04 »

Dann hoffe ich, dass diese Paragraphen bei der Einführung von Smart-Metering zum Einsatz kommen.
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
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Re: PowerLine Empfehlung?

#37

Beitrag von Wolf »

df2tr hat geschrieben:(...)
Punkt 1: Bei der Störung des Empfangs von Radiostationen auf der Kurzwelle müsste aus meiner Sicht §317 StGB (Störung von Telekommunikationsanlagen) zur Anwendung kommen.

Laut dem Glossar des TKG ist eine "Telekommunikationsanlage" eine "technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können;"

Dies trifft auf einen Radiosender bzw. Radioempfangsgerät zu.
(...)
  • § 317 StGB:
    "Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (...)"
Das lässte sich auf Powerline-Störungen kaum anwenden. Ein privates, durch PLC-Schrott gestörtes Radio oder eine Funkanlage dient nicht "öffentlichen Zwecken" und es wird auch keine "dem Betrieb dienende Sache (!) ... zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar" gemacht.

Der § 317 bezieht sich eher auf "Sabotageakte" an Sendeanlagen. Das war z.B. mal der Fall, als unser angeblich schwer elektrosensibler Funkfreund Uli Weiner (http://www.ul-we.de) medienwirksam auf einen Mobilfunkmast kletterte und die Antennen mit einer Rettungsdecke verhängte...

Gruß
Wolf :-)
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Re: PowerLine Empfehlung?

#38

Beitrag von Alexander »

df2tr hat geschrieben:Nein Wolf, das sehe ich nicht so.

Der Empfang der deutschen Welle, als Sender des öffentlich rechtlichen Rundfunks darf nicht gestört werden.
Hierbei übrigens auch mal ein Verweis auf: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_ ... 3.B6rungen

Da bei einer Störung das für einen Sende und Empfangsbetrieb erforderliche Signal-Rausch-Verhältnis (technisch: SNR) vermindert wird, wird "die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft" entzogen. Daher ist aus meiner Sicht dieses Gesetz auch hier anwendbar.
Lieber Funkfreund, ich behaupte Du siehst das falsch. Zwar ist die Deutsche Welle, so nebenbei Mitglied in der ARD, gehört aber nicht zu öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Deutsche Welle ist der einzige Staatssender der von der Bundesrepublik betrieben wird. Also kein unabhängiger Sender im Sinne von öffentlich-rechtlich.
Was PLC- angeht, können wir als nicht mit den von Dir aufgeführten Paragraphen argumentieren.
Unsere Argumente müssen darauf fußen, dass die Anwendung deshalb stört, weil sie das vorgesehene Trägermedium wegen technischer Unzulänglichkeiten verlässt.
Meiner Meinung nach, geht nur etwas, wenn wir diesen technischen Mangel in den Mittelpunkt stellen. Darauf basierend, können und müssen wir auf die Einschränkung der Informationsfreiheit hinweisen, welche uns durch das Grundgesetz garantiert wird.
Ich denke nur mit solchen Argumenten kann man gezielt gegen PLC vorgehen, andere Vorstellungen werden Wunschträume bleiben.

73 der Alexander
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Re: PowerLine Empfehlung?

#39

Beitrag von DocEmmettBrown »

Entschuldigung, aber seit wann darf man eigentlich im Rundfunkband munter drauf los senden? Habe ich da was verpaßt? :shock:

Wenn ich mir irgendeinen Sender baue oder fertig kaufe und den im Rundfunkband betreibe und dabei erwischt werde, dann reißt mir die BNetzA den A**** auf. (Diese Minisender, mit denen man z.B. mp3-Musik im eigenen UKW-Autoradio ohne andere zu stören hören kann, haben nur eine ganz minimale Sendeleistung, damit sie legal sind. Ich glaube, das waren 10 mW, aber man möge mich da ggf. korrigieren.)

Wenn ich aber irgendeine Sendeanlage habe und mit ihr zusammen mit dem als Antenne mißbrauchten Hausstromnetz die ganze Nachbarschaft beglücke, dann wüßte ich gerne mal, wie sich das rein juristisch gesehen mit anderen Gesetzen verträgt. Darf man nun im Rundfunkband munter drauf los senden oder nicht? (Wozu noch eine AFu-Lizenz? Man kann ja einfach im Rundfunkband senden. :wall: )

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Re: PowerLine Empfehlung?

#40

Beitrag von Jack4300 »

DocEmmettBrown hat geschrieben:Ich glaube, das waren 10 mW, aber man möge mich da ggf. korrigieren.)
Fast. Es sind 50 nW ERP.
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DocEmmettBrown
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Re: PowerLine Empfehlung?

#41

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jack4300 hat geschrieben:Fast. Es sind 50 nW ERP.
Und mit wieviel W ballern die PLC-Dinger ins Stromnetz?

73 de Daniel
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Re: PowerLine Empfehlung?

#42

Beitrag von Jack4300 »

DocEmmettBrown hat geschrieben:Und mit wieviel W ballern die PLC-Dinger ins Stromnetz?
Ich habe was vom 5 mW gefunden.
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Re: PowerLine Empfehlung?

#43

Beitrag von Alexander »

Jack4300 hat geschrieben:
DocEmmettBrown hat geschrieben:Und mit wieviel W ballern die PLC-Dinger ins Stromnetz?
Ich habe was vom 5 mW gefunden.
Die zitierten 5mW beziehen sich lediglich auf die CENELEC-Norm welche die Frequenzbereiche 3 bis 9kHZ, 9 bis 95 kHz, 95 kHz bis 125 kHz, 15 bis 140 KHz sowie 140 bis 148kHz. Für alle anderen Bereiche gelten andere Regelungen, die aber in keinem einzigen Fall eingehalten werden.

Und auch PLC selbst ist nicht immer PLC, das gibt es zumindest 3 unterschiedliche Varianten für den Inhouse-Betrieb.

Das Elektronik-Kompendium schreibt dazu. (Lasst Euch durch den Begriff DSL nicht verwirren, die ist hier hier mit PLC gleichzusetzen.)

ZITAT: Das internationale DSL-Forum hat HomePlug AV als die Inhouse-Technik gewählt, die von den nach DSL-Forum-Normen zugelassenen DSL-Modems/-Routern unterstützt wird. Das DSL-Forum ist eine internationale Industrievereinigung, die die Normen für den gesamten DSL-Markt festlegt.
HomePlug AV
HomePlug AV erreicht auf einem 26 MHz breiten Kanal (2 bis 28 MHz) theoretisch 200 MBit/s. Doch die Dämpfung steigt mit der Frequenz. Die Höchstgeschwindigkeit kommt dann nur auf kurzen Strecken zustande. In typischen Wohnungen erreicht man 20 bis 80 MBit/s netto.
HomePlug AV2
HomePlug AV2 erreicht seinen höheren Datendurchsatz von 500 MBit/s durch Detailverbesserungen und ein doppelt so breites Frequenzband von 2 bis 85 MHz. Manche Geräte nutzen den Frequenzbereich nur bis 68 MHz, um Störungen von UKW zu vermeiden.
Optimiert wird das Übertragungsverfahren mit Diversity und einem verbesserten Modulationsverfahren. Die Optimierungen greifen allerdings nur bei optimalen Verbindungen. Schlechte Powerline-Verbindungen kommen mit HomePlug AV2 auf nur etwa 10 bis 50 Prozent mehr Durchsatz. Im praktischen Einsatz erreichen HomePlug-AV2-Adapter damit bis zu 150 MBit/s auf der Stromleitung. In sogenannte Gigabit-Powerline-Adaptern steckt die Technik des Chipentwicklers Gigle, der von der Firma Broadcom übernommen wurde. Die Gigle-Technik benutzt ein Frequenzband von 55 bis 305 MHz und erreicht damit bis zu 900 MBit/s auf der Stromleitung.
Obwohl man anhand der Bruttodatenrate mehr erwarten dürfte übertragen die Adapter mit der proprietären Gigle-Technik nur selten mehr als die HomePlug-AV2-Adapter.
HomePlug AV1200 und AV1800
Durch den Einsatz von MIMO (bekannte von WLAN) kann die Powerline-Technik zwei Datenströme im selben Frequenzband gleichzeitig übertragen. Dabei ergibt sich eine maximale Bruttodatenrate von 1.200 MBit/s (AV1200) im Frequenzband von 2 bis 68 MHz. Unter günstigen Bedingungen erreicht man damit etwa 400 MBit/s.
Mit AV1800 (1.800 MBit/s) erfolgt die Übertragung in einem breiteren Frequenzband von 2 bis 86 MHz.
Powerline als Vernetzungsalternative
Powerline ist ein Netzwerk aus der Steckdose. Statt WLAN oder Netzwerkverkabelung zu installieren könne auch hausinterne oder wohnungsinterne Stromleitungen zur Vernetzung zweier oder mehrerer PCs genutzt werden. Die PCs können überall dort stehen, wo eine Steckdose vorhanden ist. In der einfachsten Variante werden die PCs über HomePlug-Powerline-Adapter für Ethernet oder USB mit dem Stromnetz verbunden. Die Datenkommunikation ist dann über die Stromleitungen in der ganzen Wohnung oder Haus möglich.
Es gibt auch Powerline-WLAN-Adapter, die in eine Steckdose gesteckt werden und als WLAN-Access-Point fungieren. So lassen sich auch WLAN-Geräte an das Powerline-Netz anbinden.
HomePlug-Powerline eignet sich insbesondere dann, wenn eine Neuverkabelung aufgrund des Aufwands nicht in Frage kommt und alle anderen Vernetzungstechniken, wie WLAN oder 10BaseT über Telefonleitungen nicht zuverlässig funktioniert. ZITATENDE

Je schneller also ein Powerline Angebot ist, um so breiter ist der Frequenzbereich der gestört wird umso mehr Frequenzen werden unbrauchbar. Es ist also kein Qualitätsmerkmal für ein PLC-Modem oder Gerät, dass es weniger Störungen verursacht als andere, es belegt nur ein anderes, geringeres Spektrum. Stören tun sie alle, ob mit oder ohne Notch, ob mit oder ohne Filter ob nur von Steckdose zu Steckdose, oder auch Ankopplung an WLAN oder LAN-Netze. Dabei handeln alle Anbieter solcher Geräte widerrechtlich! Alle ohne Ausnahme. Wenn wir schon - wie ein paar Beiträge zuvor mit §§ rumwerfen, dann ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg vom 07.02.2006 Aktenzeichen 1 S 787/05 beachtenswert. Dort steht zum Thema: ....wegen Empfangsbeeinträchtigung u.a.:

Zitat:
.....Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob die Einwände der Antragstellerin gegen
die Verlässlichkeit der Messungen durchgreifen, aufgrund derer die Antragsgegnerin
die Störungen des Kurzwellenrundfunkempfangs beim Beigeladenen
auf eine Überschreitung dieser Grenzwerte durch den Betrieb des
PLC-Netzes zurückgeführt hat. Denn es spricht bereits viel dafür, dass die
Anwendbarkeit der NB 30, auf der die Verfügung beruht, im vorliegenden Fall
aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen gesperrt ist.

2. Die Regulierungsbehörde stützt die streitige Anordnung auf die Vorschrift
des § 64 Abs. 2 TKG, wonach die Regulierungsbehörde, die die Frequenznutzung
überwacht, zur Sicherstellung der Frequenzordnung eine Einschränkung
des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Geräten anordnen kann. Vorbehaltlich
abweichender Regelungen bedarf nach § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG jede
Frequenznutzung - hierzu zählt jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung
elektromagnetischer Wellen (vgl. § 3 Nr. 9 TKG) - einer vorherigen
Frequenzzuteilung auf der Grundlage einer Frequenzbereichszuweisung für
Funkdienste und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen sowie eines
Frequenznutzungsplans (§§ 53 f. TKG). Abweichende Regelungen über
eine freizügige Frequenznutzung in und längs von Leitern ohne vorherige
Frequenzzuteilung (§ 55 Abs. 1 Satz 4 TKG) können aufgrund der Verordnungsermächtigung
in § 53 Abs. 2 Satz 3 TKG in dem von der Bundesregierung
erlassenen Frequenzbereichszuweisungsplan getroffen werden
. [......]

Eine freizügige Nutzungist demnach u. a. nur dann zulässig, wenn am Betriebsort und entlang
der Leitungsführung im Abstand von drei Metern die Störfeldstärke (Spitzenwert)
der Frequenznutzung bestimmte Werte nicht überschreitet.
ZITATENDE

Das komplette Urteil ist u.a. http://www.a09.info/EMV/VGHBW.pdf zu finden und enthält weitere nachdenkenswerte Anmerkungen und Begründungen.

73 de Alexander
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Re: PowerLine Empfehlung?

#44

Beitrag von Alexander »

df2tr hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben:Lieber Funkfreund, ich behaupte Du siehst das falsch. Zwar ist die Deutsche Welle, so nebenbei Mitglied in der ARD, gehört aber nicht zu öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nein Alexander, die Deutsche Welle ist ebenfalls öffentlich-rechtlich - bekommt als staatlicher Auslandsrundfunk ihr Geld sogar direkt durch Steuergelder :!:
Unabhängig davon geht es darum ob der Fall zum Gesetzestext passt: Die Aussendungen der Deutsche Welle dienen hierbei auf jedenfall "öffentlichen Zwecken" - und hierum geht es ja.

§ 317 StGB:
"Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)"
Ich korrigiere mich insofern, dass die DW ein Teil der öffentlich-rechtlichen Senderfamilie ist, jedoch nicht an den Rundfunk-Gebühren beteiligt ist, sondern aus einem Etat finanziert wird, welcher von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird. Die Deutsche Welle erhält ihren Zuschuss über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der seinerseits im Bundeshaushalt dem Einzelplan der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts zugeordnet ist. Sofern die DW Aufgaben nach Artikel 5 GG erfüllt (was sie mehrheitlich tut) hat der Intendant (eigenverantwortlich) freie Hand in der Programmgestaltung. Der Rundfunkrat (er besteht zur Zeit aus 17 Mitgliedern aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen), der nur für die DW gilt, vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze In Extremsituationen gibt es auch eine Weisungsbindung der Regierung.

Die Deutsche Welle wird was Störungen angegeht, genauso wie jeder andere Sender behandelt, eine Sonderstellung hat sie nicht, das wäre ja auch schlimm. Davon unberücksichtigt, PLC andere DInge müssen mit den richtigen Mitteln und Argumenten verfolgt werden, es schadet uns allen, auch dneen die noch keine Ahnung von PLC haben.

73 Alexander

PS: Ich bin der Meinung: Der von Dir genannte § 317StgB bezieht sich "wörtlich" und "gedanklich" auf Telekommuniationsanlagen und nicht auf Rundfunksender, die rechtlich (meiner Meinung nach) nicht als Telekommunikationsanlage zählen. Aber - ich muss ja nicht recht haben. Zumindest sind wir uns einig dass PLC nichts gescheites ist.

PPS: Manchmal tu ich mir wegen meiner Krankheit sehr schwer passende Worte zu finden, ich hoffe ich schreibe trotzdem verständlich.
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Re: PowerLine Empfehlung?

#45

Beitrag von DocEmmettBrown »

Alexander hat geschrieben:Eine freizügige Nutzungist demnach u. a. nur dann zulässig, wenn am Betriebsort und entlang der Leitungsführung im Abstand von drei Metern die Störfeldstärke (Spitzenwert)
der Frequenznutzung bestimmte Werte nicht überschreitet.
Fragt sich nun, was für "bestimmte Werte" das sind. Drei Meter kommt mir reichlich wenig vor, zumal es wohl auch PLC-Anlagen gibt, die ganze Ortsteile "bereichern". Mich dünkt, als ob die Rahmenbedingungen etwas unscharf formuliert sind und dann am Ende einfach das Recht des Stärkeren gilt. :?

Bei so viel Wildwestmanier kann die Empfehlung, die ein anständiger Bürger geben kann, doch eigentlich nur lauten: Wenn irgendwie möglich, LAN oder WLAN nutzen und nicht den schwarzen (HF-) Tod des 21. Jahrhunderts.

73 de Daniel
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