Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstrafe
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Wie kann man so kleinhirnig sein,mit eingeschaltenem Polizeifunk durch die lebhafte Stadt zu laufen!!!
Und das von einem Funkamateur......
Hätte er sich genauso gut, auch ein Schild umhängen können mit der Aufschrift "Ich höre den Polizeifunk ab"
Einfach nur lächerlich.....
Und das von einem Funkamateur......
Hätte er sich genauso gut, auch ein Schild umhängen können mit der Aufschrift "Ich höre den Polizeifunk ab"
Einfach nur lächerlich.....
- Rhöner Dröhner
- Santiago 9
- Beiträge: 1073
- Registriert: Sa 25. Jun 2011, 20:02
- Standort in der Userkarte: Fulda
- Wohnort: Fulda
- Kontaktdaten:
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Wie hat denn der die AFU-Prüfung bestanden!?
Da sind ja nicht lizensierte Funker heller in der Birne.
500 Euro Strafe ist aber recht human. Ich dachte, der bekommt mehr.
Hat das nun auch Auswirkungen auf seine Lizenz?
Da sind ja nicht lizensierte Funker heller in der Birne.
500 Euro Strafe ist aber recht human. Ich dachte, der bekommt mehr.
Hat das nun auch Auswirkungen auf seine Lizenz?
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Andererseits.....: Solche im Grunde völlig harmlosen "Hobbyhörer", die bestimmt nicht mithören, um besser irgendwelche Straftaten begehen zu können, werden ganz wichtig zu Geldstrafen verdonnert, während sich unsere tollen Strafverfolgungsbehörden vor Angst in die Hosen schei**en, wenn sie mal US-amerikanische Geheimdienstler, die auch im Verdacht stehen, von deutschem Boden aus (im Auftrag der NSA o. ä.) wirklich sensible und geheime Telekommunikation (auch von Regierungsvertretern!) abzuhören, strafrechtlich verfolgen sollen.
Sowas finde ich dann doch peinlich, und allein schon unter diesem Aspekt sollten eigentlich alle Verfahren gegen derartige Polizei-/Flugfunk-/usw.-Hobbyhörer pauschal eingestellt werden. Die tun doch keinem was.
73, Andy
Sowas finde ich dann doch peinlich, und allein schon unter diesem Aspekt sollten eigentlich alle Verfahren gegen derartige Polizei-/Flugfunk-/usw.-Hobbyhörer pauschal eingestellt werden. Die tun doch keinem was.
73, Andy
Zuletzt geändert von grinsekater am So 18. Mai 2014, 14:46, insgesamt 2-mal geändert.
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- DK4DW
- Santiago 9
- Beiträge: 1407
- Registriert: Di 30. Okt 2007, 11:15
- Standort in der Userkarte: 26689 Apen , JO33VF
- Wohnort: 26689 APEN
- Kontaktdaten:
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
@ Andy :
MfG Dieter
MfG Dieter
26689 Apen JO33VF http://www.qrz.com/db/DK4DW
Stabo xm6012 an Homebrew 1/4 GP,FT 450D an Multiband-Vertikal,FT225RD an x200,
Portabel-Setup: IC703 +diverse Antennen , IC240 , beide getrennt als "Go-Box"
Stabo xm6012 an Homebrew 1/4 GP,FT 450D an Multiband-Vertikal,FT225RD an x200,
Portabel-Setup: IC703 +diverse Antennen , IC240 , beide getrennt als "Go-Box"
-
- Santiago 8
- Beiträge: 853
- Registriert: So 26. Okt 2008, 14:34
- Standort in der Userkarte: Baden-Württemberg
- Wohnort: JN48MT
- Kontaktdaten:
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
- OhneWorte -
CB Daktari, Op. Clerence, JN48MT
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
- Teddy01
- Santiago 8
- Beiträge: 779
- Registriert: Fr 13. Feb 2004, 20:35
- Standort in der Userkarte: Neuruppin Karl-Marx-Straße
- Wohnort: Neuruppin
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Das sind ja auch unsere Freunde, die dürfen das. Wer die Amis als Freund hat braucht keine Feinde mehr.
-
- Santiago 9
- Beiträge: 1385
- Registriert: So 17. Jul 2005, 11:30
- Standort in der Userkarte: Haren (Ems)
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Allerdings... Nur weil in dem Artikel steht, dass der Beschuldigte "Amateurfunker" sei, muss er noch lange keine Amateurfunklizenz haben. Bei uns wurde vor einigen Jahren in der lokalen Presse mal jemand als "Amateurfunker" bezeichnet, der mit einem Piratensender erwischt wurde. Auch der Unterschied zwischen CB-Funker und Amateurfunker/Funkamateur ist wahrscheinlich einem Großteil der Bevölkerung nicht klar.
Viele denken einfach nur "Hobbyfunker" und "man muss eine Prüfung machen" oder "das Gerät anmelden und Gebühren zahlen" oder "eine Genehmigung haben". Die meisten haben nur sehr vage Vorstellungen von unserem Hobby, geschweige denn eine Ahnung, dass es verschiedene Funkdienste gibt, die als Hobby bzw. aus persönlichem Interesse ausgeübt werden.
Viele denken einfach nur "Hobbyfunker" und "man muss eine Prüfung machen" oder "das Gerät anmelden und Gebühren zahlen" oder "eine Genehmigung haben". Die meisten haben nur sehr vage Vorstellungen von unserem Hobby, geschweige denn eine Ahnung, dass es verschiedene Funkdienste gibt, die als Hobby bzw. aus persönlichem Interesse ausgeübt werden.
-
- Santiago 9
- Beiträge: 1446
- Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
- Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
- Kontaktdaten:
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Richtig. In einer anderen Pressemeldung zu dem Fall ist auch "nur" von einem "Hobby-Funker" die Rede:Zintus hat geschrieben:Allerdings... Nur weil in dem Artikel steht, dass der Beschuldigte "Amateurfunker" sei, muss er noch lange keine Amateurfunklizenz haben. (...)
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.4247723
Gruß
Wolf
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Was mir da gerade auffällt:
Trifft dieser Paragraph in diesem Fall überhaupt zu? Ist er wirklich nach dieser Norm verurteilt worden? Ein "Abhörgerät" ist doch eine Wanze, oder ein verstecktes Mikrofon, aber doch kein Scanner.Dass sein Lauschangriff nicht legal war, gab der 61-Jährige zu. Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes liegt (laut § 201 StGB) immer vor, sobald "unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät" mitgehört wird. Dazu zählt auch der Polizeifunk.
Bislang dachte ich immer, dass hier das TKG greift, und zwar § 89 TKG in Verbindung mit § 148 TKG .
Das dürfte beim Lauschen mit einem Scanner erfüllt sein, aber nicht § 201 StGB .§ 89
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
.................
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- genesis91
- Santiago 9+15
- Beiträge: 2054
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 20:41
- Standort in der Userkarte: Ditzingen
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Hier wäre eher der im Paragraph 201 StGB genannte Personenkreis von Belang.
Im TKG, so steht es bei deinem Posting, ist der Personenkreis ebenfalls eingegrenzt...
Polizeifunk bspw. ist nicht für einen "unbestimmten Personenkreis" gedacht.
Somit kann ich der Argumentation mit 201 StGB folgen.
Im TKG, so steht es bei deinem Posting, ist der Personenkreis ebenfalls eingegrenzt...
Polizeifunk bspw. ist nicht für einen "unbestimmten Personenkreis" gedacht.
Somit kann ich der Argumentation mit 201 StGB folgen.
Gruß, Martin
Skip: Kaffee / DX: Triple 9
23FM /38LSB@home.... 9AM mobil
Skip: Kaffee / DX: Triple 9
23FM /38LSB@home.... 9AM mobil
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Und warum steht dann z. B. auch hier nix von § 201 StGB, sondern bestätigt vielmehr meine Auffassung mit § 89 / 148 TKG?
Zu § 201 StGB findet sich aber hier was, auch, was unter "Abhörgerät" zu verstehen ist: http://www.antispam-ev.de/wiki/Gespr%C3 ... Mitschnitt .
Beim Polizei-/Flug-/Taxi-usw.- Funk geht auch wohl -im Gegensatz zu einem Telefonat- niemand von Vertraulichkeit aus, da ja -auch legal- jede Menge jeweilige Kollegen mithören.
Als man früher noch schnurlose Telefone um 930 MHz mit dem Scanner mithören konnte, da hätte man vielleicht auch, wenn jemand die Telefonate des Nachbarn abgehört hat, nach § 201 StGB vorgehen können, aber nicht bei "normalem" Funkverkehr.
73, Andy
Zu § 201 StGB findet sich aber hier was, auch, was unter "Abhörgerät" zu verstehen ist: http://www.antispam-ev.de/wiki/Gespr%C3 ... Mitschnitt .
Ausserdem wäre § 201 ein Antragsdelikt, d. h., die Staatsanwaltschaft würde nur auf Antrag des "Abgehörten" tätig, was hier ja wohl auch ausgeschlossen ist.........Was ist aber ein Abhörgerät? Nun, der Gesetzgeber sieht darin "nur" Geräte, die extra zum heimlichen Abhören von Gesprächen eingesetzt werden. Mithörmöglichkeiten am Telefon (z.B. die heute schon fast üblichen Freisprecheinrichtungen) zählen nicht dazu............
Beim Polizei-/Flug-/Taxi-usw.- Funk geht auch wohl -im Gegensatz zu einem Telefonat- niemand von Vertraulichkeit aus, da ja -auch legal- jede Menge jeweilige Kollegen mithören.
Als man früher noch schnurlose Telefone um 930 MHz mit dem Scanner mithören konnte, da hätte man vielleicht auch, wenn jemand die Telefonate des Nachbarn abgehört hat, nach § 201 StGB vorgehen können, aber nicht bei "normalem" Funkverkehr.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
-
- Santiago 9
- Beiträge: 1446
- Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
- Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
- Kontaktdaten:
Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr
Das sehe ich auch so.
§ 201 StGB gehört zu den Paragrafen, mit denen eine "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs" geahndet wird. Es müssen also Persönlichkeitsrechte des Abgehörten verletzt werden, was beim Abhören des weitgehend anonymen Polizeifunks kaum der Fall sein dürfte.
Deshalb gibt's ja den § 89 TKG. Er setzt nicht voraus, dass durch das Abhören irgendwelche Persönlichkeitsrechte tangiert werden. sondern er verbietet generell das Abhören von Nachrichten mit einer Funkanlage, wenn die Nachricht nicht für den Betreiber der Funkanlage oder die "Öffentlichkeit" bestimmt ist. Damit ist er ziemlich genau auf solche Fälle wie das Abhören des Polizeifunks zugeschnitten.
Gruß
Wolf