Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstrafe

Wopi 01

Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#16

Beitrag von Wopi 01 »

:wall: Wie kann man so kleinhirnig sein,mit eingeschaltenem Polizeifunk durch die lebhafte Stadt zu laufen!!!
Und das von einem Funkamateur...... :think:
Hätte er sich genauso gut, auch ein Schild umhängen können mit der Aufschrift "Ich höre den Polizeifunk ab"
Einfach nur lächerlich..... :dlol: :dlol: :dlol:
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Rhöner Dröhner
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#17

Beitrag von Rhöner Dröhner »

Wie hat denn der die AFU-Prüfung bestanden!?
Da sind ja nicht lizensierte Funker heller in der Birne.
500 Euro Strafe ist aber recht human. Ich dachte, der bekommt mehr.
Hat das nun auch Auswirkungen auf seine Lizenz?
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grinsekater
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#18

Beitrag von grinsekater »

Andererseits.....: Solche im Grunde völlig harmlosen "Hobbyhörer", die bestimmt nicht mithören, um besser irgendwelche Straftaten begehen zu können, werden ganz wichtig zu Geldstrafen verdonnert, während sich unsere tollen Strafverfolgungsbehörden vor Angst in die Hosen schei**en, wenn sie mal US-amerikanische Geheimdienstler, die auch im Verdacht stehen, von deutschem Boden aus (im Auftrag der NSA o. ä.) wirklich sensible und geheime Telekommunikation (auch von Regierungsvertretern!) abzuhören, strafrechtlich verfolgen sollen. :angry:

Sowas finde ich dann doch peinlich, und allein schon unter diesem Aspekt sollten eigentlich alle Verfahren gegen derartige Polizei-/Flugfunk-/usw.-Hobbyhörer pauschal eingestellt werden. Die tun doch keinem was.

73, Andy
Zuletzt geändert von grinsekater am So 18. Mai 2014, 14:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#19

Beitrag von DK4DW »

@ Andy : :thup: :thup: :thup: :tup:


MfG Dieter
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#20

Beitrag von Clerence »

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Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#21

Beitrag von Teddy01 »

Das sind ja auch unsere Freunde, die dürfen das. Wer die Amis als Freund hat braucht keine Feinde mehr.
Zintus
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#22

Beitrag von Zintus »

Allerdings... Nur weil in dem Artikel steht, dass der Beschuldigte "Amateurfunker" sei, muss er noch lange keine Amateurfunklizenz haben. Bei uns wurde vor einigen Jahren in der lokalen Presse mal jemand als "Amateurfunker" bezeichnet, der mit einem Piratensender erwischt wurde. Auch der Unterschied zwischen CB-Funker und Amateurfunker/Funkamateur ist wahrscheinlich einem Großteil der Bevölkerung nicht klar.
Viele denken einfach nur "Hobbyfunker" und "man muss eine Prüfung machen" oder "das Gerät anmelden und Gebühren zahlen" oder "eine Genehmigung haben". Die meisten haben nur sehr vage Vorstellungen von unserem Hobby, geschweige denn eine Ahnung, dass es verschiedene Funkdienste gibt, die als Hobby bzw. aus persönlichem Interesse ausgeübt werden.
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#23

Beitrag von Wolf »

Zintus hat geschrieben:Allerdings... Nur weil in dem Artikel steht, dass der Beschuldigte "Amateurfunker" sei, muss er noch lange keine Amateurfunklizenz haben. (...)
Richtig. In einer anderen Pressemeldung zu dem Fall ist auch "nur" von einem "Hobby-Funker" die Rede:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.4247723

Gruß
Wolf :-)
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grinsekater
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#24

Beitrag von grinsekater »

Was mir da gerade auffällt:
Dass sein Lauschangriff nicht legal war, gab der 61-Jährige zu. Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes liegt (laut § 201 StGB) immer vor, sobald "unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät" mitgehört wird. Dazu zählt auch der Polizeifunk.
Trifft dieser Paragraph in diesem Fall überhaupt zu? Ist er wirklich nach dieser Norm verurteilt worden? :shock: Ein "Abhörgerät" ist doch eine Wanze, oder ein verstecktes Mikrofon, aber doch kein Scanner. :?

Bislang dachte ich immer, dass hier das TKG greift, und zwar § 89 TKG in Verbindung mit § 148 TKG .
§ 89
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
.................
Das dürfte beim Lauschen mit einem Scanner erfüllt sein, aber nicht § 201 StGB .

73, Andy
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genesis91
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#25

Beitrag von genesis91 »

Hier wäre eher der im Paragraph 201 StGB genannte Personenkreis von Belang.

Im TKG, so steht es bei deinem Posting, ist der Personenkreis ebenfalls eingegrenzt...

Polizeifunk bspw. ist nicht für einen "unbestimmten Personenkreis" gedacht.

Somit kann ich der Argumentation mit 201 StGB folgen.
Gruß, Martin

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grinsekater
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#26

Beitrag von grinsekater »

Und warum steht dann z. B. auch hier nix von § 201 StGB, sondern bestätigt vielmehr meine Auffassung mit § 89 / 148 TKG?

Zu § 201 StGB findet sich aber hier was, auch, was unter "Abhörgerät" zu verstehen ist: http://www.antispam-ev.de/wiki/Gespr%C3 ... Mitschnitt .
........Was ist aber ein Abhörgerät? Nun, der Gesetzgeber sieht darin "nur" Geräte, die extra zum heimlichen Abhören von Gesprächen eingesetzt werden. Mithörmöglichkeiten am Telefon (z.B. die heute schon fast üblichen Freisprecheinrichtungen) zählen nicht dazu............
Ausserdem wäre § 201 ein Antragsdelikt, d. h., die Staatsanwaltschaft würde nur auf Antrag des "Abgehörten" tätig, was hier ja wohl auch ausgeschlossen ist.

Beim Polizei-/Flug-/Taxi-usw.- Funk geht auch wohl -im Gegensatz zu einem Telefonat- niemand von Vertraulichkeit aus, da ja -auch legal- jede Menge jeweilige Kollegen mithören.

Als man früher noch schnurlose Telefone um 930 MHz mit dem Scanner mithören konnte, da hätte man vielleicht auch, wenn jemand die Telefonate des Nachbarn abgehört hat, nach § 201 StGB vorgehen können, aber nicht bei "normalem" Funkverkehr.

73, Andy
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Re: Feuerwehr- und Polizei-Funk abgehört - 1500 Euro Geldstr

#27

Beitrag von Wolf »

grinsekater hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:(...)
Bislang dachte ich immer, dass hier das TKG greift, und zwar § 89 TKG in Verbindung mit § 148 TKG .
(...)
Das dürfte beim Lauschen mit einem Scanner erfüllt sein, aber nicht § 201 StGB .
Das sehe ich auch so.

§ 201 StGB gehört zu den Paragrafen, mit denen eine "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs" geahndet wird. Es müssen also Persönlichkeitsrechte des Abgehörten verletzt werden, was beim Abhören des weitgehend anonymen Polizeifunks kaum der Fall sein dürfte.

Deshalb gibt's ja den § 89 TKG. Er setzt nicht voraus, dass durch das Abhören irgendwelche Persönlichkeitsrechte tangiert werden. sondern er verbietet generell das Abhören von Nachrichten mit einer Funkanlage, wenn die Nachricht nicht für den Betreiber der Funkanlage oder die "Öffentlichkeit" bestimmt ist. Damit ist er ziemlich genau auf solche Fälle wie das Abhören des Polizeifunks zugeschnitten.

Gruß
Wolf :-)
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