Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

Benutzeravatar
Memphis
Santiago 6
Beiträge: 430
Registriert: Mo 1. Mär 2021, 22:42
Standort in der Userkarte: Oberbayern
Kontaktdaten:

Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#1

Beitrag von Memphis »

Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte
zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte)
nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-486/
Mein Equipment:Show
Feststation: PAN Blizzard2700 | H2000Flex
Teststation: Albrecht GPA27 Neu | H155PE
Freenet: Sirio GPA 135-175 | RG213
Mobil: SG-CB1400 | DV27L | Santiago1200 | AS100PL | HyperFlex5
Diverse Funk & Messgeräte
Jack4300
Santiago 9+15
Beiträge: 1753
Registriert: Di 26. Aug 2014, 22:09
Standort in der Userkarte: Essen

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#2

Beitrag von Jack4300 »

Bringt den Hobbyfunker leider nicht weiter:
Von der Ausnahmegenehmigung darf mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit nur für solche Kommunikation Gebrauch gemacht werden, die dem dienstlichen bzw. betrieblichen Zweck des betreffenden Fahrzeugs oder der betreffenden Fahrzeuge unmittelbar dient
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#3

Beitrag von ROMEO 1 »

Diese Allgemeinverfügung ist völliger Blödsinn und zeigt wieder einmal, wie wenig Ahnung die Entscheider vom Funkbetrieb haben.
...im CB-Funk zu betrieblichen Zwecken eingesetzte Funkgeräte...
1. macht das kaum noch ein Betrieb und
2. begeht derjenige eine OWi, der ein Betriebsfunkgerät benutzt... :think: :dlol:
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Benutzeravatar
Toni P.
Santiago 9
Beiträge: 1019
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 18:42

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#4

Beitrag von Toni P. »

Definition betrieblicher Zweck. Lässt sich das klären?

Zum Zwecke der Verkehrsicherheit .... wer will das auslegen, nachweisen und verfolgen. Wäre ein guter Grund und nicht abwegig.

Aber typisch für diese Regelungen, bloß nicht eindeutig einen Freibrief geben.
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 4364
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#5

Beitrag von lonee »

zudem darf CB gar nicht zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden!

Und das ganze Theater, um nicht zugeben zu müssen das sie Mist verzapft haben.

Gruß,
André
Gruß,
André
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#6

Beitrag von DocEmmettBrown »

lonee hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 19:34zudem darf CB gar nicht zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden!
Und wie ist das bei LKW-Fahrern? Da würde ich CB schon mindestens grenzwertig nah an betriebliche Zwecke verorten.

73 de Daniel
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#7

Beitrag von ROMEO 1 »

Lest euch mal die Begründung durch, da stehen einem die Haare zu Berge. Da ist Betriebsfunk ein Teil des CB-Funk.
Unter das damit einhergehende Verbot der Benutzung aller übrigen elektronischen Geräte fällt auch der CB-Funk und die dort vor allem im Betriebsfunk verwendeten Funkgeräte, beispielsweise im Verkehr mit Taxen, bei der Ausbildung von Fahrschülern oder bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten.
Gut, dass das zeitlich und auf Bayern begrenzt ist, da muss man sich nicht drüber aufregen. Diese Allgemeinverfügung bringt faktisch keinem etwas, uns Hobbyfunkern schon gar nicht. Eigentlich hätte man sie gar nicht erst erlassen müssen, das hätte den gleichen Effekt gehabt.
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Ein bisschen Spaß muss sein...

#8

Beitrag von ROMEO 1 »

Habe jetzt mal den nachfolgenden Text an die Bayerische Staatsregierung (direkt@bayern.de) geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der o. a. Allgemeinverfügung gestatten Sie, im CB-Funk zu betrieblichen Zwecken eingesetzte Funkgeräte zur Benutzung aufzunehmen und zu halten und zu kommunizieren.

Diese Ausnahmegenehmigung zu §23 Abs. 1a StVO steht allerdings im Gegensatz zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk (Vfg Nr. 21/2021).

§ 1 Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"), wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

§ 2 (8) Die Nutzung des CB-Funks zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.


Das kann also so ja nicht richtig sein und ich frage mich allen Ernstes, was Sie mit Ihrer Allgemeinverfügung regeln wollen? Betriebsfunk ist im Übrigen nicht, wie es die Begründung vermuten lässt, ein Teil des CB-Funk.
Die für Betriebsfunk vorgesehenen Funkgeräte dürfen und können im CB-Funk auch nicht verwendet werden.

Über eine klärende Antwort würde ich mich freuen.

Freundliche Grüße
...
Mal sehen, was denen dazu einfällt :lol:
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 4364
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#9

Beitrag von lonee »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:34
lonee hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 19:34zudem darf CB gar nicht zu betrieblichen Zwecken eingesetzt werden!
Und wie ist das bei LKW-Fahrern? Da würde ich CB schon mindestens grenzwertig nah an betriebliche Zwecke verorten.

73 de Daniel
Wenn der LKW-Fahrer privat CB nutzt, ist das eine ganz andere Sache. Gleich ob er damit nur mit dem anderen Fahrer, oder mit 24/7 QRV-Tante im Dorf schwatzt.
Das ist übrigens ganz eindeutig in der Allgemeinzuteilung geregelt.
-> schau bitte hier: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=4

Anscheinend haben die Verfasser des bayrischen "Freibriefes" auch extreme Defizite was dieses Thema anbetrifft.
Oder aber man wollte die zivile Nutzung ausschließen und nur die BOS und gewerbliche Nutzung von Funkgeräten freigeben.

Wie dem auch sei....So dumm kann man vermutlich gar nicht denken, um die wahren Gründe zu eruieren..
Es ist mehr als peinlich, dass so etwas in Gesetzform gegossen wurde.
Und noch viel mehr, das man nicht in der Lage ist es kurzfristig zu streichen.

Gruß,
André
Gruß,
André
Benutzeravatar
Toni P.
Santiago 9
Beiträge: 1019
Registriert: Mi 19. Aug 2009, 18:42

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#10

Beitrag von Toni P. »

Würde mich nun interessieren wer wegen einem Mikro in der Hand mit einem Bußgeld belegt wurde.

In meiner Umgebung gab es niemanden, der davon betroffen war.
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#11

Beitrag von ROMEO 1 »

kurzer Zwischenstand:
Sehr geehrter Herr ...,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.09.2021 und Ihre Erinnerung vom 07.10.2021.
 
Ihre E-Mail wurde zum Anlass genommen, die in Bezug genommene Allgemeinverfügung auf Anpassungserfordernisse zu überprüfen.
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden wir wieder auf Sie zukommen. Bis dahin möchten wir Sie noch um etwas Geduld bitten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Möller
 
Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Sport und Integration
Sachgebiet C4 - Straßenverkehrsrecht
Odeonsplatz 3
80539 München
 
E-Mail: michael.moeller@polizei.bayern.de
Internet: http://www.innenministerium.bayern.de
 
 
 
Von: ...@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. Oktober 2021 12:52
An: direkt@bayern.de
Betreff: Fwd: Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte,zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte),nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern,Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für ...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte an meine Email vom 08.09.2021 erinnern. Bis heute habe ich zu meiner Fragestellung keine Antwort erhalten.

Freundliche Grüße
...


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
Aussetzung des Verbots der Nutzung elektronischer Geräte,zur Kommunikation ohne Freisprecheinrichtung (Funkgeräte),nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern,Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration,,vom 2. Juli 2021, Az. C4-3612-14-59
Datum:
Wed, 8 Sep 2021 10:39:06 +0200
Von:
...@web.de>
An:
direkt@bayern.de


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der o. a. Allgemeinverfügung gestatten Sie, im CB-Funk zu betrieblichen Zwecken eingesetzte Funkgeräte zur Benutzung aufzunehmen und zu halten und zu kommunizieren.

Diese Ausnahmegenehmigung zu §23 Abs. 1a StVO steht allerdings im Gegensatz zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk (Vfg Nr. 21/2021).

§ 1 Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"), wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

§ 2 (8) Die Nutzung des CB-Funks zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.


Das kann also so ja nicht richtig sein und ich frage mich allen Ernstes, was Sie mit Ihrer Allgemeinverfügung regeln wollen? Betriebsfunk ist im Übrigen nicht, wie es die Begründung vermuten läßt, ein Teil des CB-Funk.
Die für Betriebsfunk vorgesehenen Funkgeräte dürfen und können im CB-Funk auch nicht verwendet werden.

Über eine klärende Antwort würde ich mich freuen.

Freundliche Grüße
...
Mal sehen, was den Bayern dazu noch einfällt. :D
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 4364
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#12

Beitrag von lonee »

Na Weißwurst, Glyphosat und Verkehrsminister. Was sonst?
Oder hast Du wirklich geglaubt, dass man mit "Oh, da ist uns ein Fehler unterlaufen" antwortet?

Aber irgendwie auch witzig, wenn ein Amt eine Verfügung ausgibt, die nicht den Gesetzen des Staates entspricht.

Gruß,
André
Gruß,
André
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#13

Beitrag von ROMEO 1 »

@Ionee

In der Tat erwarte ich eine Rücknahme bzw. eine Korrektur der Allgemeinverfügung.
Es kann ja nicht sein, dass diese etwas regelt, was es eigentlich nicht geben darf.
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Benutzeravatar
lonee
Santiago 9+30
Beiträge: 4364
Registriert: Mi 17. Feb 2021, 10:35
Standort in der Userkarte: JO31MH

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#14

Beitrag von lonee »

Moin Horst,

Eigentlich hätte ich erwartet, dass irgendeiner von diesen gesetzgebenden Menschen mal über sein DIN-A 4-Blatt hinausschaut und realisiert was das für absurde Folgen hat. Dann wäre so ein Unsinn erst gar nicht in Gesetzesform "gegossen" worden.
Vielleicht war es aber auch einfach nur die Profilierungssucht einer der Menschen, die verantwortlich für den Verkehr gemacht wurden.

Wie dem auch sei; man hat sich anscheinend ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, und untersucht wie "gefährlich" denn ein Mikrofon im Straßenverkehr ist. Selbst externe Untersuchungen dazu wurde/werden ignoriert. Dabei ist es doch gar nicht schwierig, mal einen Fehler einzugestehen und die komplette Rücknahme des Unsinns durch das Kabinett zu winken.
Aber näää, ist ja Wahl! *grummel*

Wenn man aber generell verfolgt was unsere Beamten und staatliche Angestellte da teilweise verzapfen, hat man den Eindruck Till Eulenspiegel kommt gleich um die Ecke oder man ist bei "verstehen Sie Spaß?"
Lustig finde ich das Ganze jedenfalls nicht mehr.
Gruß,
André
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Benutzung von CB-Funkgeräten ohne VOX/FSE (Bayern)

#15

Beitrag von ROMEO 1 »

Mit Schreiben vom 21.12.2021 (432 -57.04.02) informierte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seine Bußgeldstellen über die Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 für die Verwendung eines Funkgerätes gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO).
Demnach wird auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30.6.2022.
Quelle: www.darc.de

Unter einer generellen Ausnahmegenehmigung stelle ich mir was anderes vor.

Noch bekloppter sind die Bayern, die machen den CB-Funk quasi zum Betriebsfunk, obwohl das nach Allgemeinzuteilung sogar verboten ist. Und seit der Mail vom Bayerischen Staatsministerium (11.10.2021) hat sich da auch noch nichts wieder getan. Der Fehler erledigt sich wohl dann mit Ablauf der Frist zum 30.06.2022.

Frohe Weihnachten
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Antworten

Zurück zu „Ohne Rubrik“