VerpackG auch für Funkhändler?

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DocEmmettBrown
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VerpackG auch für Funkhändler?

#1

Beitrag von DocEmmettBrown »

Habe eben etwas von einem VerpackG gelesen. Habe ich das richtig verstanden, daß sich da jeder Händler (also auch die Forums-Sponsoren) bei dieser Zentralstelle registrieren muß, wenn er seine Waren in einen Pappkarton packt und verschickt? :wall:

73 de Daniel
CrazyHorse
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Re: VerpackG auch für Funkhändler?

#2

Beitrag von CrazyHorse »

Hallo Daniel,
nach meiner Interpretation gilt das für den "Erstinverkehrbringer". Das ist in aller Regel der Hersteller, also der, der das Produkt verpackt.
Sollte der Hersteller auf der Originalverpackung nicht erkennbar sein, kommt erst dann der Händler in die Pflicht.

Wie gesagt, meine Interpretation, bin kein Jurist.

73 de CrazyHorse
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Toni P.
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Re: VerpackG auch für Funkhändler?

#3

Beitrag von Toni P. »

leider nicht ganz so einfach oder übersichtlich.

Man kann ja alles nachlesen. Die gute Absicht vor allem online Händlern etwas mehr Umweltbewusstsein beizubringen. Richtig schwierig wird es und das erinnert mich sehr an die DSGVO, wenn kaum einer in der Kette ausgenommen wird, wenn es um Lizensierungen geht, sprich Kosten, Zeit, die jedem kleinen Kaufmann die Schweißtropfen auf die Stirn zaubern.

Langsam ist diese Thematik unheimlich.

Übrigens kann ich mich noch gut an den grünen Punkt erinnern. Der ausreichen sollte, damals :clue:
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PMRFreak
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Re: VerpackG auch für Funkhändler?

#4

Beitrag von PMRFreak »

Naja, alle Händler, die bisher schon die verpflichtende (!) Entsorgung Ihrer Kartonagen
bei den entsprechenden Systemen (Landbell und Co.) gemeldet hatten (das ist schon einige
Jahre Pflicht!), mußten sich jetzt nur dort kostenlos registrieren und die Registrierungsnummer
dem Dienstleister melden.

Aufwand 5 Minuten... Kosten 0 Euro.

Der Unterschied ist eben, dass jetzt jeder (auch der Mitbewerber oder ein Kunde) nachschauen kann, ob
sein Konkurrent/Händler/Lieferant sich ordnungsgemäß am System beteiligt. Nicht mehr und nicht weniger.

Liest sich dramatisch, ist aber nur wirklich für Händler problematisch und aufwändig, die bisher alles
in dieser Richtung ignoriert hatten und Ihre Verpackungsmengen nicht gemeldet haben.
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DeltaausLima
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Re: VerpackG auch für Funkhändler?

#5

Beitrag von DeltaausLima »

Und wie sieht das aus, wenn man nur "gebrauchtes Verpackungsmaterial" benutzt ?
D.h. der Onlinehändler besorgt seine Kartons und das Polstermaterial von anderen Händlern vor Ort, die nicht online verkaufen ?

Gruß
Walter
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PMRFreak
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Re: VerpackG auch für Funkhändler?

#6

Beitrag von PMRFreak »

Wenn du sicherstellen kannst, das jemand vor dir das Verpackungsmaterial entsprechend gemeldet
hat, kein Problem. Nur wird das kaum möglich sein....

Wie gesagt, dieser Teil ist seit JAHREN (!) verbindlich und nicht jetzt aktuell geworden.
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