Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

ROMEO 1
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#421

Beitrag von ROMEO 1 »

na das ist exakt der gleiche Wortlaut wie in der VerkehrsRundschau viewtopic.php?f=11&t=49161&start=405#p564384

Von den anderen Bundesländern hört man nichts, gerüchteweise sollen Bayern, NRW u. Nds. ja auch schon verlängert haben, aber offiziell ???
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Lattenzaun
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#422

Beitrag von Lattenzaun »

...also ich habe, wie immer, als ambitionierter K Lizenzler, dieses Verbot elegant gelöst. Am Steuer meines Audi trage ich seither einen Sombrero, oben an der Krempe klebt das Baofeng, welches ich selbstredend für PMR und Freenet mit voller Leistung nutze. Über Voxbetrieb schreie ich in den Fahrzeuginnenraum mittels Megaphon um den Funkbetrieb zu gewährleisten.

Vorteil ist hier, bei dem Lärm hören mich viele, ohne überhaupt ein Funkgerät zu besitzen :dlol: :dlol: :dlol:

73,
Bernhacht
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
ROMEO 1
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#423

Beitrag von ROMEO 1 »

Update zum Mikrofonverbot
Bereits vier Länder setzen das so genannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen. Nunmehr haben auch Mecklenburg-Vorpommern als drittes und Niedersachsen als viertes Bundesland veröffentlicht, dass Sie von der „großen Lösung“ nach § 46 Abs. 2 StVO Gebrauch gemacht haben. Bayern und Hessen setzen die Kontrollen aus. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.
Dem RTA liegt nunmehr die Bestätigung aus Mecklenburg-Vorpommern vor, dass das Mikrofonverbot auch in diesem Bundesland gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. Ebenso ist Niedersachsen verfahren, jedoch (vorläufig) nur bis zum 31.01.2021. Das Verkehrsministerium Bayern hat – nachdem es als erstes Bundesland die Unterstützung des Anliegens des RTA zur Verlängerung der Mikrofonverbote ausgesprochen hatte – der Lösung in Hessen entsprechend, Kontrollen des geltenden Verbots bis zum 31.01.2021, ausgesetzt.

Damit ergibt sich aktuell folgende Situation für die Nutzung von Mikrofonen durch Funkdienste:
§ 46 Abs. 2 StVO durch Ausnahmeregelung verlängert bis zum 31.01.2021: Niedersachsen
§ 46 Abs. 2 StVO Ausnahmeregelung verlängert bis zum 30.06.2021: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Nochmals bittet der RTA die übrigen Bundesländer sich diesem Beispiel vollständig anzuschließen.
Aussetzung der Kontrollen des bestehenden Verbots (nachfolgende Hinweise unbedingt beachten): Bayern und Hessen.

Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde. Nichts anderes dürfte bis dato in Hessen und Bayern gelten, weil hier „lediglich“ die Anweisung besteht, von Kontrollen der Nutzung bis zum 31.01.2021 Abstand zu nehmen. Das Nutzungsverbot gemäß StVO gilt daher dennoch. Allein in denjenigen Ländern, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO erteilt haben, besteht zurzeit definitiv kein Problem für die Nutzung eines Mikrofons ohne Freisprechanlage. „Der RTA und der Vorstand des DARC bleiben für alle Funkdienste am Ball“, erklärt deren Vorsitzender Christian Entsfellner, DL3MBG. Alle interessierten Kreise und Funkamateure, bittet der Vorstand zur besseren Koordination und Entlastung der Behörden gerade in der aktuellen Situation von Einzelanfragen Abstand zu nehmen. Änderungen bzw. Updates werden zeitnah zur Verfügung gestellt. „Wer auf anderem Wege dennoch Informationen erhält oder erhalten hat, möge uns diese bitte zur Verfügung stellen“, gibt DL3MBG mit auf den Weg. Der RTA bedankt sich ganz herzlich für die Mithilfe bei DV B, Peter Meßthaler, DG4NBI, und beim juristischen Berater des RTA, Bertram Heßler, DG2FDE. Darüber berichtet der Vorstand des DARC e.V.
Quelle: https://www.darc.de/home/
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Wolf
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#424

Beitrag von Wolf »

Ausnahmegenehmigungen gem. Par.46 2 Stvo erfassen entgegen der DARC-Meldung NICHT Ausnahmen vom Par. 23 2 StVO.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#425

Beitrag von ROMEO 1 »

Wolf hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 11:34 Ausnahmegenehmigungen gem. Par.46 2 Stvo erfassen entgegen der DARC-Meldung NICHT Ausnahmen vom Par. 23 2 StVO.
Schreibt der Experte in Sachen Recht!

Wo steht denn bitte in der DARC-Meldung was von § 23 2 StVO???

Und was hat der § 23 2 mit unserer Problematik zu tun???

Der regelt nämlich folgendes:
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#426

Beitrag von Wolf »

Lieber "Romeo",

Nun,dann nimm halt Absatz 1a des von mir genannten Paragraphen 23 STVO, wenn Dich das sanfter schlummern lässt. Dieser Paragr. befasst sich genau mit dem, über das wir hier die ganze Zeit reden, nämlich mit dem sog. "Mikrofonverbot "; das hat vermutlich jeder hier im Forum verstanden, bloß ein Betriebswirt nicht, der sich an einem falsch getipperten Absatz endlos hochziehen kann...

Die peinliche Bettelei des Minìsteriums bei den Länderregierungen, bestimmte StVO-Rechtsverstöße nicht zu verfolgen, dürfte eh bald bedeutungslos sein,weil die bestehende StVO, zumindest Teile des Bussgeldkatalogs, rechtsfehlerhaft sind und durch eine Neufassung ersetzt werden müssen. Auf die Fahnen schreiben können sich diesen "Erfolg" aber nicht irgendwelche Funk-Vereinigungen oder -Verbände, sondern einzig der ADAC.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#427

Beitrag von ROMEO 1 »

Mein lieber Wolfgang,
nun tu mal nicht so, als ob die Angabe einer falschen Rechtsquelle eine Lappalie wäre.
Mir brauchst du auch nicht erklären, worum es hier geht.
Ich bin auch kein Betriebswirt.

Aber du kannst sicher auch erklären, warum das so sein soll, was du damit gemeint hast:
Ausnahmegenehmigungen gem. Par.46 2 Stvo erfassen entgegen der DARC-Meldung NICHT Ausnahmen vom Par. 23 2 StVO.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#428

Beitrag von ROMEO 1 »

Und hier noch etwas:
Aus der Zeit, als das "ominöse" Schreiben des BMVI noch nicht bekannt war, stammte meine Anfrage dort, ob eine Verlängerung der Übergangsfrist angedacht sei und wie das ablaufen soll.

Heute kam dann die Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer ein Fahrzeug führt, darf gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, grundsätzlich nicht benutzen. Hierunter fallen auch CB-Funkgeräte. Gemäß § 52 Absatz 4 StVO ist dieses Verbot im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst seit dem 01.07.2020 anzuwenden.

Insbesondere aufgrund der auch durch die Corona-Pandemie verzögerten Herstellung von Funkgeräten mit Freisprecheinrichtung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Länder mit Schreiben vom 19.06.2020 gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendung des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und bis einschließlich 31.01.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach § 23 Absatz 1a StVO abzusehen. Unbeschadet dessen bleibt es den Ländern überlassen, von der Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 Satz 1 StVO Gebrauch zu machen.

Die Durchführung und der Vollzug der StVO fallen wegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Landesbehörden, die diese Aufgabe als „eigene Angelegenheit“ wahrnehmen (Artikel 83, 84 Grundgesetz). Hier hat der Bund im konkreten Einzelfall weder fachaufsichtsrechtliche Eingriffs- noch Weisungsrechte gegenüber den Ländern. Die Länder unterliegen dem Bund gegenüber keiner Berichtspflicht. Inwieweit die Länder also die oben genannte Empfehlung umgesetzt haben, ist dem BMVI nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 18300 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Nur mal so zu Info, es soll ja Zweifler gegeben haben, die die Zuständigkeit der Länder in Frage gestellt hatten!
73 / Horst

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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#429

Beitrag von noone »

Wir sollten uns dafür einsetzen, dh. eine Pedition starten, dass Händys/Smartphones in Zukunft im PKW nur noch im Kofferraum mitgeführt werden dürfen, gleiches für Getränke jeder Art und Nahrung, sowie Genussmittel!

In den USA ist man in einigen Bundesstaaten, Städte und Kreise dabei wenn man eine Dose Bier in der Fahrgastzelle und nicht im Kofferraum mit sich führt!

In China und eingen anderen Asiastaaten ist Rauchen, Essen und Trinken sowie rege Unterhaltung mit Mitfahren dem Fahrer verboten.
Wolf
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#430

Beitrag von Wolf »

Naja, lieber "Romeo", man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen...

Aus dem besagten Par.46 StVO geht hervor, dass Länderbehörden für bestimmte, dort aufgelistete STVO-Regelungen Ausnahmegenehmigungen erteilen können. "Unser" Par. 23, der das angebl. "Funkgeräteverbot" beinhaltet, ist dort nicht ausdrücklich aufgeführt. Von einer Nichtverfolgung von Verstössen gegen bestehendes Recht ist darin natürlich nicht mal ansatzweise die Rede. Nun bietet Par.46 aber auch die Möglichkeit, von ALLEN STVO-Regelungen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, allerdings nicht nach Belieben, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn eine bundeseinheitliche Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist oder sich die Auswirkungen über Ländergrenzen hinweg erstrecken, dann sind nicht mehr die Länder, sondern dann ist das BMVI zuständig und es erlässt die Ausnahmegenehmigung formal per Rechtsverordnung. Davon ist aber weit und breit noch nichts zu vernehmen, im Gegenteil: Das Ministerium stellt sich, wie wir gesehen haben, gegenüber einem fragenden Bürger doof und sagt es wisse von nix, welche Bundesländer sich seiner Bettelei um Nichtverfolgung von Verstössen gegen geltendes Recht angeschlossen haben in der Hoffnung, den Bürger damit ruhigggestellt zu haben. Außerdem ist klar geregelt, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist und an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind, wobei die Höchstdauer auf drei Jahre beschränkt ist. Auch besteht für den Funker bei Nichtverfolgung nach dem Oportunitätsprinzip kein Rechtsanspruch auf Nichtverfolgung, er ist vielmehr auf den "guten Willen" der verfolgenden Behörde angewiesen - Rechtssicherheit sieht anders aus.
Aus o.g. Vorgaben ist klar zu ersehen,dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber einen rechtlichen Länder-Flickenteppich verhindern will. Nicht umsonst gilt in DL der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Und dass die StVO bundeseinheitliches Recht darstellt, ist ja wohl unbestritten.

Gruß
Wolf :-)
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#431

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

Zur Info: Es besteht keine "Not" bei der Kommentierung eines vorhergehenden Beitrages, diesen in kompletter Länge zu zitieren! ( aka "Full-Quote" )

Danke für die Aufmerksamkeit!
73&55
:sup: Joachim :sup:

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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#432

Beitrag von ROMEO 1 »

ja mein lieber Wolfgang,

da kannst du noch so viel schreiben, es wird nicht besser. Deine Auslegung ist laienhaft und falsch.
Ich könnte jetzt reihenweise aus deinen Beiträgen in diesem Thema zitieren, wo du falsch gelegen hast, aber das kann jeder selber nachlesen.
Wenn es denn überhaupt einen interessiert. Du bist auch nicht in der Lage, Fehler einzugestehen. Es macht deshalb auch keinen Sinn mehr, weiter mit dir darüber zu diskutieren. Wo Sachkenntnisse fehlen kann man auch nicht sachlich diskutieren.

Gesundheitlich wünsche ich dir alles Gute!
73 / Horst

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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#433

Beitrag von Wolf »

Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben: Sa 18. Jul 2020, 10:15 Zur Info: Es besteht keine "Not" bei der Kommentierung eines vorhergehenden Beitrages, diesen in kompletter Länge zu zitieren! ( aka "Full-Quote" )

Danke für die Aufmerksamkeit!

Lieber Joachim/Romeo Oscar,
Sorry, leider sind meine Editiermöglichkeiten hier ziemlich beschränkt.

Sollte ich Forenteilnehmer mit "fullQuotes" genervt haben, dann tut mir das ausgesprochen leid!

Gruß
Wolf -):
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#434

Beitrag von juergenegg »

ROMEO 1 hat geschrieben: Sa 18. Jul 2020, 10:30 ja mein lieber Wolfgang,

da kannst du noch so viel schreiben, es wird nicht besser. Deine Auslegung ist laienhaft und falsch.
....

Hallo Horst
Erlaube mir bitte eine Bemerkung zu deinem Disput mit Wolfgang. Dein Beitrag erscheint mir beim Lesen doch mit einem Tick zu viel Arroganz behaftet zu sein. Das ist mein Empfinden, das ist meine Meinung. Ich könnte mir auch vorstellen dass ich mit diesem Empfinden nicht alleine hier im Forum bin. Wenn du, nach einigen Wortwechseln, der Meinung sein solltest das Wolfgang nicht dein Wissenslevel hat oder erreichen kann, solltest du einfach weiteren Dialog meiden. Das hätte Stil gehabt. :king:
Im Übrigen bleib Gesund in diesen Zeiten…..

73 de Jürgen
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Kommunikationstechnik seit über 35 Jahren
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#435

Beitrag von ROMEO 1 »

Hallo Jürgen,
mein letzter Beitrag war eigentlich so gemeint, dass ich mich auf weiteres Geplänkel nicht mehr einlassen wollte.
Deinen Kommentar dazu nehme ich jetzt mal zur Kenntnis. Anderer Leute Empfinden ist mir aber relativ egal.
Das kannst du jetzt ruhig wieder arrogant nennen...

Wenn jemand nachweislich Unsinn von sich gibt und mir dann auch noch Naivität unterstellt, muss er auch einstecken können!

Mal sehen, wann jetzt jemand der Meinung ist, ich wüsste nicht mehr weiter und ziehe mich deshalb zurück.
Ich habe da nur keinen Bock mehr drauf! Ruhig auch mal die letzte Zeile ganz unten lesen...
73 / Horst

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