Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
- michael07
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo,
Es besteht auch ein erhebliches Ablenkungspotenzial durch das Bedienen der Mulitimediaanlagen im Kfz.
Der Touchscreen ist nicht intuitiv zu bedienen, man muss schon genau hinsehen, wo man "draufklickt".
Es gibt ja keine Knöpfe und Schalter, die man ertasten kann.
Daher wandert der Blick von der Strasse auf den Bildschirm.
( für die Lüftungsregelung, Lautstärkeregelung, Klimaanlage, Mailabfrage, Musikeinstellungen, usw..
)
Alles nette Spielereien, die den Fahrer ablenken.
Nur ist dies erlaubt, aber das Bedienen des Mikrofones wird verboten.
Komisch, oder?
Wie bereits geschrieben, sollte man nicht in das Steuerungsnetzwerk des Kfz eingreifen, denn dieses ist heute sehr komplex ausgelegt und neigt bei Manipulation zum Totalversagen.
Gruss
Michael
Es besteht auch ein erhebliches Ablenkungspotenzial durch das Bedienen der Mulitimediaanlagen im Kfz.
Der Touchscreen ist nicht intuitiv zu bedienen, man muss schon genau hinsehen, wo man "draufklickt".
Es gibt ja keine Knöpfe und Schalter, die man ertasten kann.
Daher wandert der Blick von der Strasse auf den Bildschirm.
( für die Lüftungsregelung, Lautstärkeregelung, Klimaanlage, Mailabfrage, Musikeinstellungen, usw..
)
Alles nette Spielereien, die den Fahrer ablenken.
Nur ist dies erlaubt, aber das Bedienen des Mikrofones wird verboten.
Komisch, oder?
Wie bereits geschrieben, sollte man nicht in das Steuerungsnetzwerk des Kfz eingreifen, denn dieses ist heute sehr komplex ausgelegt und neigt bei Manipulation zum Totalversagen.
Gruss
Michael
13HN357
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Mitglied in der E.C.B.F und beim RTCB !
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo liebe Funkfreunde,
egal welche Meinung man zur Freisprecheinrichtung für Funkgeräte hat, ich habe einfach beim
Neuner-Funk diese Freisprecheinrichtung gekauft (siehe Link):
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... 12276.html
Im Text heißt es u.a. dort:
Es paßt an die Albrecht AE6490CT und Albrecht AE6491CT, sowie an weitere Albrecht-Geräte mit 6pol-Buchse und Stromversorgung über Pin 6 dieser Buchse. An Midland oder President-Geräte, als auch diverse Stabo-Geräte paßt es daher leider nicht.
Nun habe ich ja die Albrecht AE 6790 und siehe da, Pin 6 liefert nur 3,3 V statt der erforderlichen
12 V ! Was machen ? Neuner-Funk bekam von mir mein Funkgerät und die Freisprecheinrichtung und bastelte zwischen Mikrofonbuchse und Freisprecheinrichtung einen Adapter mit seperaten
Pluskabel über dieses ich dann meine 12 V vom Kfz. holte. Minus = Masse bekam ich ja über die die Mokrofonbuchse meines Funkgerätes. Gut untergebracht alles im Renault Clio II, wurde die ganze Sache im Nahbereich sofort getestet. Auf Anhieb hat alles sofort funktioniert, meine Gegenstationen bescheinigten mir eine laute und kräftige Modulation, leider kommt diese aber nicht an die Qualität von Original- bzw. Powermikrofone ran. Damit hatte ich aber gerechnet. Da ich selbst während der Fahrt eigentlich selten das Funkgerät aktiv nutze, genügt mir der jetzige Zustand zumindest für Fahrten auf Autobahnen bzw. Bundesstraßen und habe kein Mikrofon in der Hand, dafür (im Kopf) meinen Stinkefinger bei Verkehrskontrollen.
73&55
Wolfgang
13HN135
egal welche Meinung man zur Freisprecheinrichtung für Funkgeräte hat, ich habe einfach beim
Neuner-Funk diese Freisprecheinrichtung gekauft (siehe Link):
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... 12276.html
Im Text heißt es u.a. dort:
Es paßt an die Albrecht AE6490CT und Albrecht AE6491CT, sowie an weitere Albrecht-Geräte mit 6pol-Buchse und Stromversorgung über Pin 6 dieser Buchse. An Midland oder President-Geräte, als auch diverse Stabo-Geräte paßt es daher leider nicht.
Nun habe ich ja die Albrecht AE 6790 und siehe da, Pin 6 liefert nur 3,3 V statt der erforderlichen
12 V ! Was machen ? Neuner-Funk bekam von mir mein Funkgerät und die Freisprecheinrichtung und bastelte zwischen Mikrofonbuchse und Freisprecheinrichtung einen Adapter mit seperaten
Pluskabel über dieses ich dann meine 12 V vom Kfz. holte. Minus = Masse bekam ich ja über die die Mokrofonbuchse meines Funkgerätes. Gut untergebracht alles im Renault Clio II, wurde die ganze Sache im Nahbereich sofort getestet. Auf Anhieb hat alles sofort funktioniert, meine Gegenstationen bescheinigten mir eine laute und kräftige Modulation, leider kommt diese aber nicht an die Qualität von Original- bzw. Powermikrofone ran. Damit hatte ich aber gerechnet. Da ich selbst während der Fahrt eigentlich selten das Funkgerät aktiv nutze, genügt mir der jetzige Zustand zumindest für Fahrten auf Autobahnen bzw. Bundesstraßen und habe kein Mikrofon in der Hand, dafür (im Kopf) meinen Stinkefinger bei Verkehrskontrollen.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
und wo ist die PTT? Bilder?
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Nun, Bilder errübrigen sich eigentlich. Das PTT-Teil (strittig) habe ich vorerst im Innenring (links) meines Lenkrades angebracht unter Berücksichtigung dessen, daß der Airbag in seiner Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigt wird. Befestigung ist sehr stabil und auch nicht störend bei der Fahrt. In der Beifahrerseitigen Ablage unter dem Handschuhfach befindet sich das Funkegrät, Kabellage dahinter bzw. alles verlegt bzw. verdeckt. Vor Antritt der Fahrt: Magnetfußantenne aufs Dach, Funke an, Kanal 9 AM einschalten, Rausche und Lautstärke regeln - fertig und losfahren. Mehr brauche ich nicht. Wie es allerdings bei Lkw mit entsprechender Geräuschkulisse im Fahrerhaus mit dem Mikrofon aussieht, das entzieht sich meiner Kenntnis. Denke, da wird es nicht so gut aussehen.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Die Rechtmäßigkeit einer Befestigung am Lenkrad bezweifle ich sehr. Wahrscheinlich ist alles gut ...bis, ja bis etwas Schlimmes passiert und man Dir dann eine Teilschuld versucht anzuhängen13HN135 hat geschrieben: ↑So 21. Jun 2020, 17:19Das PTT-Teil (strittig) habe ich vorerst im Innenring (links) meines Lenkrades angebracht unter Berücksichtigung dessen, daß der Airbag in seiner Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigt wird. Befestigung ist sehr stabil und auch nicht störend bei der Fahrt.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Bezweifeln kann man alles, aber wo steht, dass es verboten ist (wüsste wirklich nicht wo, könnte ja sein)?
Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
ich weiß dass es so ist, auch wenn ich den Paragraph nicht griffbereit habe. Im Endeffekt soll das auch nur ein Hinweis für Dich sein, weil Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Was Du daraus machst bleibt natürlich Dir überlassen
Edit: schau mal Beitrag #55
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Liebe Leute,
ich möchte mal stark bezweifeln, ob normale Mikrofone (ohne Display, ohne DTMF-Tastatur, nur mit PTT) überhaupt von dem "Bedienungsverbot" gem. Par. 23a StVO betroffen sind. Solche Mikes lassen sich bekanntlich intuitiv ohne Blickabwendung vom Straßenverkehr bedienen und entsprechen damit den Vorgaben von Par. 23a Abs 2, wo aufgeführt ist, welche Geräte bedient werden dürfen: entweder solche mit VOX oder solche, die sich ohne Blickabwendung vom Strassenverkehr bedienen lassen, wie eben besagtes einfaches Mike.
Gruß
Wolf:)
ich möchte mal stark bezweifeln, ob normale Mikrofone (ohne Display, ohne DTMF-Tastatur, nur mit PTT) überhaupt von dem "Bedienungsverbot" gem. Par. 23a StVO betroffen sind. Solche Mikes lassen sich bekanntlich intuitiv ohne Blickabwendung vom Straßenverkehr bedienen und entsprechen damit den Vorgaben von Par. 23a Abs 2, wo aufgeführt ist, welche Geräte bedient werden dürfen: entweder solche mit VOX oder solche, die sich ohne Blickabwendung vom Strassenverkehr bedienen lassen, wie eben besagtes einfaches Mike.
Gruß
Wolf:)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo Wolf,
ich bin begeistert, endlich mal wieder was von Dir zu lesen!
73
Werner
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ich freue mich auch sehr, dass Wolf sich durchgerungen hat, das ist sehr ermutigend. Bin nächste Woche wieder bei Dir, es macht wirklich Spaß von Dir (und Deiner Kompetenz) neue Erfahrungen zu sammeln.
Bis bald Großer
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Silva Nigra non est sedes Romanorum
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
jetzt stellt sich die Frage ob das Mikrofon als "Gerät" gesehen/gewertet wird oder nicht. Denn diesen Teil hast Du oben nicht erwähnt: ..."hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird..."Wolf hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 11:41
ich möchte mal stark bezweifeln, ob normale Mikrofone (ohne Display, ohne DTMF-Tastatur, nur mit PTT) überhaupt von dem "Bedienungsverbot" gem. Par. 23a StVO betroffen sind. Solche Mikes lassen sich bekanntlich intuitiv ohne Blickabwendung vom Straßenverkehr bedienen und entsprechen damit den Vorgaben von Par. 23a Abs 2, wo aufgeführt ist, welche Geräte bedient werden dürfen: entweder solche mit VOX oder solche, die sich ohne Blickabwendung vom Strassenverkehr bedienen lassen, wie eben besagtes einfaches Mike.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Radnor hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 13:29jetzt stellt sich die Frage ob das Mikrofon als "Gerät" gesehen/gewertet wird oder nicht. Denn diesen Teil hast Du oben nicht erwähnt: ..."hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird..."Wolf hat geschrieben: ↑Mo 22. Jun 2020, 11:41
ich möchte mal stark bezweifeln, ob normale Mikrofone (ohne Display, ohne DTMF-Tastatur, nur mit PTT) überhaupt von dem "Bedienungsverbot" gem. Par. 23a StVO betroffen sind. Solche Mikes lassen sich bekanntlich intuitiv ohne Blickabwendung vom Straßenverkehr bedienen und entsprechen damit den Vorgaben von Par. 23a Abs 2, wo aufgeführt ist, welche Geräte bedient werden dürfen: entweder solche mit VOX oder solche, die sich ohne Blickabwendung vom Strassenverkehr bedienen lassen, wie eben besagtes einfaches Mike.
stimmt, damit werden sich möglicherweise bald Verwaltungsgerichte auseinanderzusetzen haben.
Wolf:)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Liebe Leute,
ich habe den Eindruck, dass mit dieser Petition zu hohe Erwartungen verknüpft werden. Mal abgesehen davon, dass es sich nicht um eine "klassische" "amtliche" Petition beim Petitionsausschuss des dt. Bundestages handelt, sondern eher um eine Unterschriftensammlung einer privaten Organisation, sind Petitionen in DL eh ein ziemlich stumpfes Schwert.Es erwächst daraus kein Rechtsanspruch, dass dem Verlangen stattgegeben wird. i.d.R. beschränkt sich das Ergebnis darauf,dass eine Stellungnahme der betroffenen Behörde eingeholt wird, die hier vermutlich aus Textbausteinen bestehen wird, die wir eh schon kennen.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich wertschätze das Engagement von Funkfreunden, die sich sich für unser Hobby einsetzen. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass Aktionen, die unter weitgehendem Ausschluss von Betroffenen von Wenigen in Hinterzimmern ausgekungelt werden, mangels Akzeptanz grandios in die Hose gehen können.
Gruß
Wolf:)
ich habe den Eindruck, dass mit dieser Petition zu hohe Erwartungen verknüpft werden. Mal abgesehen davon, dass es sich nicht um eine "klassische" "amtliche" Petition beim Petitionsausschuss des dt. Bundestages handelt, sondern eher um eine Unterschriftensammlung einer privaten Organisation, sind Petitionen in DL eh ein ziemlich stumpfes Schwert.Es erwächst daraus kein Rechtsanspruch, dass dem Verlangen stattgegeben wird. i.d.R. beschränkt sich das Ergebnis darauf,dass eine Stellungnahme der betroffenen Behörde eingeholt wird, die hier vermutlich aus Textbausteinen bestehen wird, die wir eh schon kennen.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich wertschätze das Engagement von Funkfreunden, die sich sich für unser Hobby einsetzen. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass Aktionen, die unter weitgehendem Ausschluss von Betroffenen von Wenigen in Hinterzimmern ausgekungelt werden, mangels Akzeptanz grandios in die Hose gehen können.
Gruß
Wolf:)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo Wolf,
Wir haben unsere Petition auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesendet.
Die Prüfung und Freigabe dauert aber noch an.
Folgende Verbände wurden angeschrieben und um Unterstützung gebeten:
Bundesverband der Spediteure
Bundesverband der Taxiunternehmer
Bundesverband der Fahrschulunternehmer
Es geht uns hier in erster Linie darum, die Interessen der CB-Funker zu vertreten, denn dieses Mikrofonverbot ist, unserer Meinung nach, völlig sinnfrei.
Besten Gruss
Michael
Wir haben unsere Petition auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesendet.
Die Prüfung und Freigabe dauert aber noch an.
Folgende Verbände wurden angeschrieben und um Unterstützung gebeten:
Bundesverband der Spediteure
Bundesverband der Taxiunternehmer
Bundesverband der Fahrschulunternehmer
Es geht uns hier in erster Linie darum, die Interessen der CB-Funker zu vertreten, denn dieses Mikrofonverbot ist, unserer Meinung nach, völlig sinnfrei.
Besten Gruss
Michael
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