@13CT925
Du wiederholst was ich geschrieben habe.
Ich habe ja geschrieben, dass mein Hersteller (Suzuki) in der Betriebsanleitung für den Amateurfunkbereich und Sendeleistungen ab 10 Watt die Montagepunkte für die Antenen empfohlen hat. Und ich betone "empfohlen", denn mit genau dieser Wortwahl halten die Hersteller sich den Rücken frei für alle anderen Eventualitäten, die passieren können. Das kannst Du Dir von einem Rechtsanwalt mal erklären lassen, Du wirst staunen, welche Bewandtnis solche Wortwahl in einem Rechtsstreit haben kann.
Aber um Amateurfunk geht es ja nicht, es geht um CE-zugelassene, legale CB-Funkgeräte und deren Zubehör, wo hier behauptet wurde, dass die in PKWs ja gar nicht erlaubt wären und das wohl nur keiner wisse.
Für HF-Strahlungsleistungen unter 10 Watt macht Suzuki keine Angaben, da dies in die Alltags- bzw. Betriebstauglichkeit des Fahrzeuges fällt, da das Fahrzeug ja im Betrieb einer Menge von elektromagnetischen Strahlungen ständig ausgesetzt ist, wie Walki-Talkis, Mobilfunk, ferngesteuertes Spielzeug, andere Fernsteuerungen(Garagentor ö.ä.) , PMR, LPD, Freenet oder CB-Funk.
Suzuki weist nur darauf hin, dass andere Funkanlagen den örtlich geltenden Bestimmungen entsprechen müssen.
Zitat Suzuki:
"Ihr Fahrzeug ist konform mit der überarbeiteten Ausgabe seit der 3. Ausgabe der UN-Bestimmung Nr. 10."
Dort wird beschrieben, wie Bauteile, Baugruppen von KFZ beschaffen sein müssen. Auch welche Störstrahlung sie störungsfrei abkönnen müssen.
Zu Deiner anderen Frage:
Ich weiß ja jetzt nicht, wie gut Du Dich mit CB-Funk auskennst, aber wenn ich eine Landesgrenze mit meinen Auto und der darin befindlichen CB-Funkanlage überfahre, dann schalte ich das CB-Funkgerät einfach auf die in dem anderen Land gültige Norm um.
Ich hoffe, dass der hier gerade entstehenden Foren-Mythos, dass CB-Funk in PKWs nicht erlaubt sei, zu den Akten gelegt wird.
Hier sollten sich alle besser darüber Gedanken machen, wie sie ihre CB-Funkanlage entsprechend des ab 01.07.2020 gültigen §23 StVO umrüsten.