Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#241

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:44 Ich sagte doch...hat nichts mit CE zu tun...werds raussuchen und posten, damit Ruhe ist....Toyota hat damals Einbau von Funkgeräten nicht erlaubt....damit ist CE usw völlig unerheblich
Wenn irgend ein Hersteller irgend etwas nicht erlaubt, hat das nun mal keine Allgemeingültigkeit.

Mein Fahrzeughersteller erlaubt z.B. keinen Fahrradträger auf meiner Hängerkupplung. Das gilt natürlich nur für meine Typausführung und ist keine allgemeingültige Aussage.

Daher ist dieses Aussage von Mordillo69 einfach nur falsch!

"Als erstes braucht man seit Jahren schon eine Herstellerfreigabe des Autoherstellers, um überhaupt ein Funkgerät einbauen zu dürfen.....unabhängig von CE Zeichen....scheint hier gar keiner zu wissen,grins.....wenn die nicht vorliegt braucht man über kabellos usw gar nicht nachdenken"
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DocEmmettBrown
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#242

Beitrag von DocEmmettBrown »

Canva 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:32Jedes legale auf dem europäischen Markt zugelassenen CB-Funkgerät besitzt eine CE- Kennung - also alles supi. :wink:
Und was ist mit Altgeräten aus Vor-CE-Zeit? Wie sieht es da aus mit Bestandsschutz?
Benson04 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:52In Deutschland ist das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kraftfahrzeug-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.
Ok, also ab Autobaujahr 1995. Und wo wäre dieses E-Prüfzeichen auf der Antenne? Ist das irgendwo eingraviert oder aufgedruckt? :shock:

73 de Daniel
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#243

Beitrag von Canva 1 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 18:07
Canva 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:32Jedes legale auf dem europäischen Markt zugelassenen CB-Funkgerät besitzt eine CE- Kennung - also alles supi. :wink:
Und was ist mit Altgeräten aus Vor-CE-Zeit? Wie sieht es da aus mit Bestandsschutz?
Benson04 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:52In Deutschland ist das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kraftfahrzeug-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.
Ok, also ab Autobaujahr 1995. Und wo wäre dieses E-Prüfzeichen auf der Antenne? Ist das irgendwo eingraviert oder aufgedruckt? :shock:

73 de Daniel
1. keine Ahnung
2. bei mir auf der Magnetantenne ist auf der Kunststoffhülse der Spule die E-Kennzeichnung unveränderbar in den Kunststoff eingegossen.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#244

Beitrag von Canva 1 »

Habe gerade meine Betriebsanleitung vom Auto gelesen.

Zitat:
Für Länder, die die überarbeitete Ausgabe seit der 3. Ausgabe der UN-Bestimmung Nr. 10 anwenden
Installation des Funkfrequenz(RF)-Übertragungsgeräts
Ihr Fahrzeug ist konform mit der überarbeiteten Ausgabe seit der 3. Ausgabe der UN-Bestimmung Nr. 10.
Wenn Sie beabsichtigen, ein RF-Übertragungsgerät in Ihrem Fahrzeug zu verwenden, empfehlen wir Ihnen dringend die Wahl eines
Geräts, das den geltenden Regeln und Bestimmungen in Ihrem Land entspricht.

Für Amateurfunk-Sendeantennen ab 10 Watt bis 50 Watt sind in einer Skizze mehrere spezielle Montageorte angegeben.

Für Sendeanlagen unter 10 Watt sind die geltenden Regeln und Bestimmungen in dem jeweiligen Anwenderland einzuhalten.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#245

Beitrag von Mordillo69 »

Ab Typenzulassung 1.1,1969
Für Kfz ( und Zubehör ), deren Typengenehmigung nach dem 1.1.1996 liegt, gelten neben der StVZO grundsätzlich folgende Gesetze und Richtlinien:
72/245 EWG Kraftfahrzeug-EMV Richtlinie
89/336/EWG Allgemeine EMV EU Richtlinie
70/156/EWG KFZ Richtlinie
EMVG EMVG
Viele Fahrzeughersteller haben diesbezüglich einzuhaltende Vorgaben für den Einbau von Funkgeräten u A. die z B eine E-Kennzeichnung vorsehen

Bitte selber auseinander pflücken.Ob Canva das versteht wage ich zu bezweifeln...er hat ja nichtmal meinen 1. einfachen Post verstanden
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#246

Beitrag von Mordillo69 »

Kannst Du ja meinem Kumpel erzählen, dessen Airbag wegen 200 Watt SSB auf 2m im Merzedes hochgegangen ist. Er hat von Merzedes schriftlich, warum sie nicht haften....Leistung und Standort der Antenne nicht gem. Herstellerangaben montiert......das zum Thema Rentner mit langer Weile und Klugscheisser, grins.Thema für mich erledigt...kann ja jeder mal bei der Firma seines Wagens schriftlich nachfragen
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#247

Beitrag von Kanalratte I »

Schlimmer noch:
Stell Dir mal vor Du hast einen Unfall. Musst gar nicht schuld sein, der andere brettert bei Rot über die Ampel und fährt Dir in die Seite. Und nun wird bei der Untersuchung festgestellt, daß Du ein Funkgerät im Auto hast, und die Antenne steht irgendwo, wo sie nicht nach Herstellerangaben darf. Und plötzlich bist du schuld am Unfall.
Warum? die Betriebserlaubnis für Dein Kfz war erloschen, du hättest mit dem Kfz nicht fahren dürfen. Und hättest Du dich daran gehalten, wär kein Unfall passiert. So einfach ist das.
Und dann brauchst Du auch nichts zu erzählen von wegen Du hättest das gar nicht benutzt, oder es wäre ausgeschaltet gewesen. Das spielt keine Rolle. Betriebserlaubnis der Fahrzeuges ist erloschen, und fertig.
Und es braucht noch nicht mal einen Unfall. Wirst du aufgehalten, und die Polizei stellt fest, daß die Aufstellung der Antenne so nicht sein darf, war es das mit der Weiterfahrt., und teuer wird es auch noch...
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#248

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 22:13 Kannst Du ja meinem Kumpel erzählen, dessen Airbag wegen 200 Watt SSB auf 2m im Merzedes hochgegangen ist. Er hat von Merzedes schriftlich, warum sie nicht haften....Leistung und Standort der Antenne nicht gem. Herstellerangaben montiert......das zum Thema Rentner mit langer Weile und Klugscheisser, grins.Thema für mich erledigt...kann ja jeder mal bei der Firma seines Wagens schriftlich nachfragen
Tja, wie sagt man da? Wer lesen kann ist klar im Vorteil - z.B. mal das Betriebshandbuch lesen, hinten im Anhang ist das bei jedem neueren KFZ beschrieben, wo HF Strahler mit größerer Leistung sitzen dürfen. So wie ich das jetzt auch bei anderen Fahrzeugen gesehen habe, sind die Fahrzeuge unter 10 Watt relativ unempfindlich, darüber hinaus sollte man sich sicher sein, dass keine Fahrzeugsysteme beeinträchtigt werden. Und genau deswegen geben die Hersteller ja entsprechende Empfehlungen.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#249

Beitrag von DocEmmettBrown »

Kanalratte I hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 22:51die Betriebserlaubnis für Dein Kfz war erloschen, du hättest mit dem Kfz nicht fahren dürfen. Und hättest Du dich daran gehalten, wär kein Unfall passiert.
Nordic hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 23:01Wenn jemand bei Rot über die Ampel fährt, dann steht die Schuldfrage nicht mehr im Raum.
Die ist bereits glasklar vor aller Augen.
Wie jetzt? Also wenn ich eine MagnetfußANT auf das Blech klebe, die Büchse ausgeschaltet habe (also 0 W PEP), jemand fährt bei Rot über die Ampel und mir ins Blech, wer ist dann jetzt schuld? Der, der bei Rot über die Ampel ist, oder der, der eine MagnetfußANT auf den Blech hat ohne Durchgang?

73 de Daniel

PS: Da fliegt mir doch das Blech weg!
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#250

Beitrag von Mordillo69 »

Ein letztes mal Canva...wir wiederholen uns und langweilen die Anderen......Du hattest oben geschrieben...es sind Empfehlungen der Autohersteller...falsch.......es sind zwingend einzuhaltende Vorschriften...und die sind im entsprechendem EMVG und sonst noch wo klar gesetzlich geregelt...Und Toyota hatte nach 1996 offiziel erklärt, dass eine Freigabe für Funkgeräte nicht erteilt wird.Also konnte ich in meinem Starlet nichts einbauen, egal ob mit CE oder ohne...Und da das Heute immernoch so ist..stellt sich auch nicht die Frage ab in 3 Monaten wie überhaupt eingebaut und betrieben werden darf.Als erstes mußt bei KFZ ab 1996 erstmal bei Autohersteller nachfragen
Wobei ich pers. der Meinung bin, solch Autos dürften hier nicht aif die Strasse, wenn sie nicht einstrahlsicher sind.
Was nütz es auf der Autobahn, wenn ich im T3 500 Watt KW mach, fahr am Starlet der Frau vorbei und bei ihr geht Airbag hoch....mal glossiert und ausgesponnen
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#251

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 23:40 Ein letztes mal Canva...wir wiederholen uns und langweilen die Anderen......Du hattest oben geschrieben...es sind Empfehlungen der Autohersteller...falsch.......es sind zwingend einzuhaltende Vorschriften...und die sind im entsprechendem EMVG und sonst noch wo klar gesetzlich geregelt...Und Toyota hatte nach 1996 offiziel erklärt, dass eine Freigabe für Funkgeräte nicht erteilt wird.Also konnte ich in meinem Starlet nichts einbauen, egal ob mit CE oder ohne...Und da das Heute immernoch so ist..stellt sich auch nicht die Frage ab in 3 Monaten wie überhaupt eingebaut und betrieben werden darf.Als erstes mußt bei KFZ ab 1996 erstmal bei Autohersteller nachfragen
Wobei ich pers. der Meinung bin, solch Autos dürften hier nicht aif die Strasse, wenn sie nicht einstrahlsicher sind.
Was nütz es auf der Autobahn, wenn ich im T3 500 Watt KW mach, fahr am Starlet der Frau vorbei und bei ihr geht Airbag hoch....mal glossiert und ausgesponnen
Da hast Du mit Deinem Auto eben Pech gehabt - warum kaufst Dir so ne Kiste wo vom Hersteller empfohlen wird keine Funkanlage einzubauen.
Mein Autohersteller hat nichts dagegen Funkanlagen im Auto zu betrieben - er hat nur Empfehlungen gegeben wo Antennen mit hoher Sendeleistung montiert werden sollten. Wie man aus den Unterlagen ersehen kann, gibt es bis 50 Watt keine Bedenken von Seiten des Herstellers. Er hat nur Empfohlen, dass die Funkanlagen den Regeln und Bestimmungen des jeweiligen Nutzungslandes entsprechen. Für 4 Watt CB-Anlagen gibt es keine Montagevorgaben, deren Einhaltung empfohlen wird, die Montage muss eben nur StVO und StVZO Konform mit zugelassenen Bauteilen erfolgen.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#252

Beitrag von 13CT925 »

Canva 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:54 Wenn irgend ein Hersteller irgend etwas nicht erlaubt, hat das nun mal keine Allgemeingültigkeit.
...sowas gehört eigentlich von einem Sysop hier rausgelöscht, bevor das noch jemand weiter zitiert...

Canva 1 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 00:23
Da hast Du mit Deinem Auto eben Pech gehabt - warum kaufst Dir so ne Kiste wo vom Hersteller empfohlen wird keine Funkanlage einzubauen.
Der Hersteller hat es nicht "nicht empfohlen", sondern nicht erlaubt, weil dann wahrscheinlich die Konformitätserklärung ungültig wird.
So wie z.B. bei einigen älteren Franzosen oder Japanern auch.
Mein Autohersteller hat nichts dagegen Funkanlagen im Auto zu betrieben
Natürlich, aber wahrscheinlich hat dann deine Versicherung nach einem Vorfall was dagegen.
- er hat nur Empfehlungen gegeben wo Antennen mit hoher Sendeleistung montiert werden sollten. Wie man aus den Unterlagen ersehen kann, gibt es bis 50 Watt keine Bedenken von Seiten des Herstellers.
Auf welchen Frequenzbändern? Mit welchen Antennenstandorten?
Diese Angaben sind bei einer schriftlichen Herstellerfreigabe nach einer Prüfung gemäß ISO17025 zwingend vorgeschrieben.
Er hat nur Empfohlen, dass die Funkanlagen den Regeln und Bestimmungen des jeweiligen Nutzungslandes entsprechen.
Und was machst du wenn du über eine Landesgrenze fährst? Funkgerät ausbauen?
Für 4 Watt CB-Anlagen gibt es keine Montagevorgaben, deren Einhaltung empfohlen wird, die Montage muss eben nur StVO und StVZO Konform mit zugelassenen Bauteilen erfolgen.
Bei den fünf großen deutschen Autoherstellern und teilweise auch bei ihren Töchtern gibt es bis 10W generell Freigaben mit allen Antennenstandorten.
Damit ist CB-Funk, Betriebsfunk und Mobilfunk abgedeckt.
Darüber hinaus, gibt es genaue Freigaben zu jedem Frequenzband mit maximaler Leistung und Antennenstandort.
....73 Joe
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#253

Beitrag von criticalcore5711 »

Sind da nicht sogar Magnetantennen zb. von ausgenommen?.. also ich hab noch nie eine E nummer bei denen gesehen. Und wie viele fahren mit zb. Einer Wilson auf dem Dach rum?!

Ist ja nur ein temporär angebrachte Teil.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
--... ...-- -.. . .---- ...-- -.- ... -.-. .--
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#254

Beitrag von Canva 1 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 08:31 Sind da nicht sogar Magnetantennen zb. von ausgenommen?.. also ich hab noch nie eine E nummer bei denen gesehen. Und wie viele fahren mit zb. Einer Wilson auf dem Dach rum?!

Ist ja nur ein temporär angebrachte Teil.
Ja, bei nicht fest am oder mit dem Fahrzeug montierten Teilen ist die Sachlage noch mal etwas anders. Die gelten dann als Beladung und tangieren die Betriebserlaubnis nicht. Sa sind dann nur die Verkehrsvorschriften einzuhalten, die sich mit der Ladung von Fahrzeugen beschäftigen.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#255

Beitrag von Canva 1 »

@13CT925

Du wiederholst was ich geschrieben habe.
Ich habe ja geschrieben, dass mein Hersteller (Suzuki) in der Betriebsanleitung für den Amateurfunkbereich und Sendeleistungen ab 10 Watt die Montagepunkte für die Antenen empfohlen hat. Und ich betone "empfohlen", denn mit genau dieser Wortwahl halten die Hersteller sich den Rücken frei für alle anderen Eventualitäten, die passieren können. Das kannst Du Dir von einem Rechtsanwalt mal erklären lassen, Du wirst staunen, welche Bewandtnis solche Wortwahl in einem Rechtsstreit haben kann. :wink:

Aber um Amateurfunk geht es ja nicht, es geht um CE-zugelassene, legale CB-Funkgeräte und deren Zubehör, wo hier behauptet wurde, dass die in PKWs ja gar nicht erlaubt wären und das wohl nur keiner wisse.

Für HF-Strahlungsleistungen unter 10 Watt macht Suzuki keine Angaben, da dies in die Alltags- bzw. Betriebstauglichkeit des Fahrzeuges fällt, da das Fahrzeug ja im Betrieb einer Menge von elektromagnetischen Strahlungen ständig ausgesetzt ist, wie Walki-Talkis, Mobilfunk, ferngesteuertes Spielzeug, andere Fernsteuerungen(Garagentor ö.ä.) , PMR, LPD, Freenet oder CB-Funk.
Suzuki weist nur darauf hin, dass andere Funkanlagen den örtlich geltenden Bestimmungen entsprechen müssen.
Zitat Suzuki:
"Ihr Fahrzeug ist konform mit der überarbeiteten Ausgabe seit der 3. Ausgabe der UN-Bestimmung Nr. 10."
Dort wird beschrieben, wie Bauteile, Baugruppen von KFZ beschaffen sein müssen. Auch welche Störstrahlung sie störungsfrei abkönnen müssen.

Zu Deiner anderen Frage:
Ich weiß ja jetzt nicht, wie gut Du Dich mit CB-Funk auskennst, aber wenn ich eine Landesgrenze mit meinen Auto und der darin befindlichen CB-Funkanlage überfahre, dann schalte ich das CB-Funkgerät einfach auf die in dem anderen Land gültige Norm um.


Ich hoffe, dass der hier gerade entstehenden Foren-Mythos, dass CB-Funk in PKWs nicht erlaubt sei, zu den Akten gelegt wird.
Hier sollten sich alle besser darüber Gedanken machen, wie sie ihre CB-Funkanlage entsprechend des ab 01.07.2020 gültigen §23 StVO umrüsten.
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