Na das ist doch wunderbar, dann braucht man ja nur noch genau diese Fernbedienung zu modifizieren, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde ja sicherlich mit Hinblick auf die äussere physikalische Form erteilt, also Sicherheit, Montageart, etc. betreffend.Jack4300 hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 18:27 Zumindest für die Infrarot Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 hat der TÜV-Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter der Nummer 1842/00 ausgestellt. Die habe ich aber selber nichtmehr in Betrieb, daher auch nichtmehr zur Hand.
Foto z.B. unter https://images.crutchfieldonline.com/Im ... c10-f.jpeg
Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Äh, da wäre ich mir nicht so sicher. Ich glaube, Du kennst unseren Amtsschimmel nicht.Yeti705 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:24Na das ist doch wunderbar, dann braucht man ja nur noch genau diese Fernbedienung zu modifizieren, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde ja sicherlich mit Hinblick auf die äussere physikalische Form erteilt, also Sicherheit, Montageart, etc. betreffend.
Wahrscheinlich hast Du recht, aber eben nur wahrscheinlich.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
wahrscheinlich ändert sich dadurch das Gewicht der Einheit und das Gutachten kann deshalb dafür nicht verwendet werden, weil die Befestigung für diese Gewichtsveränderung nicht geprüft wurdeDocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:44Äh, da wäre ich mir nicht so sicher. Ich glaube, Du kennst unseren Amtsschimmel nicht.Yeti705 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:24Na das ist doch wunderbar, dann braucht man ja nur noch genau diese Fernbedienung zu modifizieren, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde ja sicherlich mit Hinblick auf die äussere physikalische Form erteilt, also Sicherheit, Montageart, etc. betreffend.
Wahrscheinlich hast Du recht, aber eben nur wahrscheinlich.
War natürlich ein Scherz aber so ähnlich wird es wohl sein ...ein solches Gutachten soll auch nicht das Verbraucherproblem sein, sondern es obliegt dem Hersteller ein solches Papier für sein Produkt erstellen zu lassen ...dürfte ja auch nicht zuviel verlangt sein
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Man koppelt die PTT-Steuerung natürlich aus dem Infrarotemfänger aus und lässt den Sender, also die Lenkradeinheit, völlig original. Dann KANN da keine Genehmigung erlöschen, da es keine Änderung an der Einheit selbst gab, weder physikalisch noch elektronisch.Radnor hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:52wahrscheinlich ändert sich dadurch das Gewicht der Einheit und das Gutachten kann deshalb dafür nicht verwendet werden, weil die Befestigung für diese Gewichtsveränderung nicht geprüft wurdeDocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:44Äh, da wäre ich mir nicht so sicher. Ich glaube, Du kennst unseren Amtsschimmel nicht.Yeti705 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 14:24Na das ist doch wunderbar, dann braucht man ja nur noch genau diese Fernbedienung zu modifizieren, denn die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde ja sicherlich mit Hinblick auf die äussere physikalische Form erteilt, also Sicherheit, Montageart, etc. betreffend.
Wahrscheinlich hast Du recht, aber eben nur wahrscheinlich.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Hast Du das Gutachten vorliegen was da überhaupt drin steht? Stell es doch bitte mal hier ein, damit man es überhaupt beurteilen kannYeti705 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 15:05Man koppelt die PTT-Steuerung natürlich aus dem Infrarotemfänger aus und lässt den Sender, also die Lenkradeinheit, völlig original. Dann KANN da keine Genehmigung erlöschen, da es keine Änderung an der Einheit selbst gab, weder physikalisch noch elektronisch.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
JACK4300 hat die Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 erwähnt und aber leider auch schon nicht mehr in Betrieb und keine Papiere dazu mehr vorliegen, wie er schrieb. Ich behauptete nur, dass sich seitens der Zulassung nix verändern kann, wenn man nix verändert.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
verstehe Deinen Ansatz schon aber wenn man den Inhalt nicht kennt ist das alles Kaffeesatzleserei. Ist es ein Mustergutachten, eine ABE oder eine EG Betriebserlaubnis, hat es überhaupt noch Gültigkeit? Vielleicht steht ja als Einschränkung dabei, dass es nicht bei Lenkrädern benutzt werden darf, wenn ein Airbag, Funktionstasten oder was auch immer vorhanden ist oder wenn es einen definierten Durchmesser über- oder unterschreitet ...die Möglichkeiten sind vielfältig, deshalb würde ich zuerst gerne das Gutachten sehen, bevor ich es bewerte und mutmaße auf was es alles einfach so anwendbar und gültig istYeti705 hat geschrieben: ↑Di 30. Jun 2020, 15:58
JACK4300 hat die Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 erwähnt und aber leider auch schon nicht mehr in Betrieb und keine Papiere dazu mehr vorliegen, wie er schrieb. Ich behauptete nur, dass sich seitens der Zulassung nix verändern kann, wenn man nix verändert.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Gestern habe ich noch im örtlichen Locus Hampelshof (Namen vom Verf. geändert) auf dem Parkplatz eine junge relativ vollschlanke Frau gesehen .
Erst hatte ich gedacht , das arme Mädchen hat schwere Haltungsschäden , weil sie schon verkrümmt sitzend in ihrem AUDI Kompaktwagen auf den Hof fuhr. Es bestätigte sich aber , daß sie das Smart-Phone mit dem Kopf gegen die Schulter gedrückt hatte um ununterbrochen zu telefonieren.
Auch zum Verlassen des Fzg. , zum Entnehmen mehrerer Kartons und Verschließen mußte sie das Smart-Phone nicht anfassen oder gar das Telefonat unterbrechen.
Nach einigen Minuten kam sie ohne Kartons zurück, "freihändig" wie sie gegangen war, Karre auf , rückwärts raus und immer noch am telefonieren !!
Wenn hier nicht vor dem Hintegrund des Funkgeräte-Diss/Funkerbashing durch unsere Volksver(t)reter hier rumlamentieren müßten , könnte ich sogar eine körperliche und geistige (z.B. "Multitaskingfähigkeit" , längere krampfhafte Körperhaltung) Leistung bewundern.
So ist es aber leider nur der Beweis, daß die "Ursache" dieses Unrechtgesetzes die "Verursacher" einen feuchten Dreck interessiert.
Und das auch in näherer Zukunft, weil von einer Ahndung vom "Telefonieren während der Fahrt" hatte ich in der Vergangenheit in meinem Umfeld nichts erfahren.
Zement emol !
Einen hab ich noch (Zitat Otto Waalkes)
Muß das Bedienteil, in unserem Falle das Mikrofon, "Statisch befestigt" sein , bedeutet also irgendwo mit einem unbeweglichen Teil irgendwo drangetackert sein ?
Hier währen mal die Rechtsverdreher unter uns gefragt, ob man statt mit Eingriffen in die Steuerung des Fahrzeuges, einfach mit diesem Schlüsselanhänger-Dings dem Gesetz genau so einfach oder besser,besser "genügt", wie der nette Verkehrsteilnehmer , der heutzutage seine "Messages" für die aktuellen Social-Media auf dem Monsterdiplay während des Fahrbetriebs verfassen kann .
Ich denke mal an die Schlüssel- & Ausweis-Aufroller, ähnlich wie sie die "Trucker" gerne im LKW gahabt haben.
Die Funktechnik Bielefeld hat da was gelistet: https://www.funktechnik-bielefeld.de/k4 ... dmikrofone.
Andere machen das im 5er Pack , müßte aber modifiziert werden: https://www.rco-beckers.de/de/jojos-kar ... -rollmatic
de Rolfi
Erst hatte ich gedacht , das arme Mädchen hat schwere Haltungsschäden , weil sie schon verkrümmt sitzend in ihrem AUDI Kompaktwagen auf den Hof fuhr. Es bestätigte sich aber , daß sie das Smart-Phone mit dem Kopf gegen die Schulter gedrückt hatte um ununterbrochen zu telefonieren.
Auch zum Verlassen des Fzg. , zum Entnehmen mehrerer Kartons und Verschließen mußte sie das Smart-Phone nicht anfassen oder gar das Telefonat unterbrechen.
Nach einigen Minuten kam sie ohne Kartons zurück, "freihändig" wie sie gegangen war, Karre auf , rückwärts raus und immer noch am telefonieren !!
Wenn hier nicht vor dem Hintegrund des Funkgeräte-Diss/Funkerbashing durch unsere Volksver(t)reter hier rumlamentieren müßten , könnte ich sogar eine körperliche und geistige (z.B. "Multitaskingfähigkeit" , längere krampfhafte Körperhaltung) Leistung bewundern.
So ist es aber leider nur der Beweis, daß die "Ursache" dieses Unrechtgesetzes die "Verursacher" einen feuchten Dreck interessiert.
Und das auch in näherer Zukunft, weil von einer Ahndung vom "Telefonieren während der Fahrt" hatte ich in der Vergangenheit in meinem Umfeld nichts erfahren.
Zement emol !
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Muß das Bedienteil, in unserem Falle das Mikrofon, "Statisch befestigt" sein , bedeutet also irgendwo mit einem unbeweglichen Teil irgendwo drangetackert sein ?
Hier währen mal die Rechtsverdreher unter uns gefragt, ob man statt mit Eingriffen in die Steuerung des Fahrzeuges, einfach mit diesem Schlüsselanhänger-Dings dem Gesetz genau so einfach oder besser,besser "genügt", wie der nette Verkehrsteilnehmer , der heutzutage seine "Messages" für die aktuellen Social-Media auf dem Monsterdiplay während des Fahrbetriebs verfassen kann .
Ich denke mal an die Schlüssel- & Ausweis-Aufroller, ähnlich wie sie die "Trucker" gerne im LKW gahabt haben.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Damit hat sie das Handy-Handhalteverbot definitiv nicht verletzt. Problem ist aber, daß sie dadurch trotzdem nur eingeschränkt fahrzeugführfähig ist und der Blödsinn dürfte für ein saftiges Knöllchen (wenn nicht gar noch für FL-Punkte) trotzdem reichen. Ich bin sicher, daß sich da in der StVO etwas finden läßt.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Zum einen ist das Teil der Funktechnik Bielefeld ganz schön happig, nur weil ein kleiner Montagewinkel dran ist.KLC hat geschrieben: ↑So 5. Jul 2020, 13:29 Ich denke mal an die Schlüssel- & Ausweis-Aufroller, ähnlich wie sie die "Trucker" gerne im LKW gahabt haben.
Die Funktechnik Bielefeld hat da was gelistet: https://www.funktechnik-bielefeld.de/k4 ... dmikrofone.
Andere machen das im 5er Pack , müßte aber modifiziert werden: https://www.rco-beckers.de/de/jojos-kar ... -rollmatic
Da würde ich mir doch eher eines mit Clip für die Sonnenbrille holen.
Zum anderen dürfte es wohl völlig egal sein ob man nun das Handmikrofon mittels eines solchen Aufrollers zu sich herzieht und wieder zurückrollen lässt, oder ob man es aus irgendeiner "Halterung" nimmt und wieder zurückhängt - in beiden Fällen nehme ich das Handgerät solange in die Hand wie ich spreche!
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Und zum anderen gibt es im Auto vermutlich eine weitere Konstellation die diesen Aufrollern entgegen spricht:
Das Fahrerhaus eines LKW ist höher, das Funkgerät ist oben angebracht, und von daher passt das auch mit dem herunterziehen des Mikro.
Im PKW dürfte das Funkgerät meistens irgendwo unten angebracht sein, das Mikro müsste also erst mal mit dem Kabel nach oben verlegt werden, damit man es herunterziehen kann ... und irgendwo unten einen Aufroller anzubringen damit das Mikro nach der Nutzung schnell wieder nach unten gezogen wird ist wohl eher recht unpraktisch!
Das Fahrerhaus eines LKW ist höher, das Funkgerät ist oben angebracht, und von daher passt das auch mit dem herunterziehen des Mikro.
Im PKW dürfte das Funkgerät meistens irgendwo unten angebracht sein, das Mikro müsste also erst mal mit dem Kabel nach oben verlegt werden, damit man es herunterziehen kann ... und irgendwo unten einen Aufroller anzubringen damit das Mikro nach der Nutzung schnell wieder nach unten gezogen wird ist wohl eher recht unpraktisch!
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Gibt es dafür eine belastbare Quelle?DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 19:45Es muß sogar unten angebracht sein. Nur im LKW ist eine Montage unter dem Dachhimmel gesetzlich erlaubt.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?
Gibt es und habe ich selber schon gelesen, ist aber schon wenige Jahre her. Ich müßte jetzt aber selber erst mal danach suchen.Yeti705 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 20:28Gibt es dafür eine belastbare Quelle?DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Mo 6. Jul 2020, 19:45Es muß sogar unten angebracht sein. Nur im LKW ist eine Montage unter dem Dachhimmel gesetzlich erlaubt.
Ad hoc zwei Quellen gefunden:
https://www.dill-funk.de/index.php/tech ... b-funk-off
http://hobbyfunk.de/cb_6.php?menu=6
Aber ich hatte damals was offizielleres.
73 de Daniel