Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

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Radnor
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Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#1

Beitrag von Radnor »

Hallo Funkfreunde,

in vielen Threads haben wir bereits über Vorschläge zum Wohle des Funkhobbys sinniert und diskutiert, welche man an den entsprechenden Stellen vorschlagen könnte um sinnvolle und zeitgemäße Anpassungen der Regularien zu erwirken. Hier möchte ich diese Gedanken und Vorschläge gerne in einem Thread kanalisieren und fange mit meinen "wirren Gedankengängen" an:

Thema "Entkriminalisierung" des Betriebes nicht für den CB Funk zugelassener Funkgeräte auf dem 11m Band (egal ob durch einen Funkamateur oder CB Funker):

Für den CB Funkbetrieb auf 11m gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis für den CB Funkbetrieb verwendet werden. Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.

Thema Mikrofonverbot mobiler Funkstellen:

Handmikrofone mit DMTF Tastatur oder integriertem Display verlangen Blickkontakt und sind daher mit der Handhabung eines Mobiltelefon oder Smartphone gleich zu setzen. Eine Benutzung solcher Mikrofone fällt deshalb unter das "Handyverbot" und ist während der Fahrt nicht gestattet.

Handmikrofone ohne DMTF Tastatur oder Display verlangen keinen Blickkontakt und bleiben vom Handyverbot ausgenommen


Meinungen dazu oder eigene Vorschläge? ...Feuer frei...
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Charly Whisky
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#2

Beitrag von Charly Whisky »

Radnor hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 09:40 ... Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
....
Nach meiner Beobachtung werden durch bewusstes Trägerdrücken (mit und ohne Modulation) weitaus mehr Störungen generiert, als durch die Verwendung von "frisiertem Gerät".

VG
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Radnor
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#3

Beitrag von Radnor »

Charly Whisky hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:11 Nach meiner Beobachtung werden durch bewusstes Trägerdrücken (mit und ohne Modulation) weitaus mehr Störungen generiert, als durch die Verwendung von "frisiertem Gerät".
hm, ok ...und was willst Du damit sagen? :clue:
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Charly Whisky
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#4

Beitrag von Charly Whisky »

Ich will damit sagen, dass die Störungen durch nicht zugelassene Geräte im 11 m Band zu vernachlässigen sind.
Meist sind es die alten Kisten, oder solche die "modifiziert" wurden (Hub), die Störungen verursachen und eher weniger die, die keine Zulassung für den Frequenzbereich haben.
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#5

Beitrag von neodym »

Vorstellen könnte ich mir das 11m-Band wie folgt:
- Wegfall des Kanalraster
- Bandplan mit Frequenzbereiche für verschiedene Betriebsarten und Leistungen
- Benutzung ohne Lizenz auch mit Amateurfunkgeräten

Also ähnlich/genau so wie die Amateurfunkbänder.
Organisiert wird das dann als Pilotprojekt (zeitlich begrenzt, weltweit in Zusammenarbeit mit den Amateurfunkverbänden)
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Radnor
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#6

Beitrag von Radnor »

OM Waldheini hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:27 Also bevor es einen wie oben geforderten "DortgehtszumPonyhofdurchsAuenlandrechtsamRegenbogenvorbeidanndasEinhornfragen"-CB Funk gäbe, müsste der CB-Funk Mitglied der ITU werden. Die wäre nämlich weltweit zuständig. Bisher ist mir kein CB-Verband bekannt, der einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hätte. Vielleicht sind die 63.600.- Schweizer Franken Jahresmitgliedschaft abschreckend? :dlol:

Mal abgesehen von den Kosten würde so ein Prozess sicher 20 Jahre dauern, gibt es dann noch CB-Funk?
und was wäre Dein konkreter Vorschlag oder Meinung zu dem Vorschlag im Eröffnungsposting?
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#7

Beitrag von 13TM003 »

HiHo,
Für den CB Funkbetrieb auf 11m gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis für den CB Funkbetrieb verwendet werden. Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
Hier erkenne ich den Sinn nicht, nicht falsch verstehen aber es gibt doch Geräte mit denen man Funken kann... zugelassen mit 80CH FM und 40 davon auch mit SSB/AM ... Digimodes dürfen gefahren werden usw. Was ist an z.Z. nicht zugelassenen Geräten besser als an denen die zugelassen sind?
In der Formulierung fehlt dann ausserdem noch die Erklärung was genau
jedes andere geeignete Funkgerät
ist ... ohne diese Erklärung bleibt es ein z.Z. im Handel erhältliches zugelassenes CB Funkgerät :)
Handmikrofone mit DMTF Tastatur oder integriertem Display verlangen Blickkontakt und sind daher mit der Handhabung eines Mobiltelefon oder Smartphone gleich zu setzen. Eine Benutzung solcher Mikrofone fällt deshalb unter das "Handyverbot" und ist während der Fahrt nicht gestattet.

Handmikrofone ohne DMTF Tastatur oder Display verlangen keinen Blickkontakt und bleiben vom Handyverbot ausgenommen
Das wiederum hört sich nach einem super Vorschlag an da grade im CB Bereich oft nicht mal eine Lösung mit Hilfe von VOX möglich ist. :tup:

@neodym
Aus welchem Grund sollte das Kanalraster entfallen, ist in Deiner Ecke so viel los das die Kanäle nicht mehr reichen oder hat das irgend einen technischen Hintergrund? Also mir fällt es ja schon jetzt bei vorhandenem Kanalraster schwer mal jemanden zu finden :holy:

Viele Grüße,
Axel
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Radnor
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#8

Beitrag von Radnor »

13TM003 hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 12:03 Hier erkenne ich den Sinn nicht, nicht falsch verstehen aber es gibt doch Geräte mit denen man Funken kann... zugelassen mit 80CH FM und 40 davon auch mit SSB/AM ... Digimodes dürfen gefahren werden usw. Was ist an z.Z. nicht zugelassenen Geräten besser als an denen die zugelassen sind?
es geht nicht um besser oder schlechter. Es ist einfach nicht zeitgemäß wegen dem Betrieb eines 10m Transceivers auf 11m sich in der Illegalität zu befinden oder dass ein Funkamateur einen Kurzwellentransceiver im Auto hat, damit aber nicht einmal Hallo zu den "CB Kollegen" sagen darf. Mein Vorschlag oben würde der bereits bestehenden, stillschweigenden Duldung und dem Praxisbetrieb Rechnung tragen. Die zugelassenen CB Geräte werden deshalb ja nicht abgeschafft...
In der Formulierung fehlt dann ausserdem noch die Erklärung was genau "jedes andere geeignete Funkgerät" ist ...
nein, halte ich für nicht nötig :roll: ein 2m Transceiver wäre z.B. kein geeignetes Funkgerät...
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#9

Beitrag von LZ Beams »

Radnor hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:46
OM Waldheini hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 11:27 Also bevor es einen wie oben geforderten "DortgehtszumPonyhofdurchsAuenlandrechtsamRegenbogenvorbeidanndasEinhornfragen"-CB Funk gäbe, müsste der CB-Funk Mitglied der ITU werden. Die wäre nämlich weltweit zuständig. Bisher ist mir kein CB-Verband bekannt, der einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hätte. Vielleicht sind die 63.600.- Schweizer Franken Jahresmitgliedschaft abschreckend? :dlol:

Mal abgesehen von den Kosten würde so ein Prozess sicher 20 Jahre dauern, gibt es dann noch CB-Funk?
und was wäre Dein konkreter Vorschlag oder Meinung zu dem Vorschlag im Eröffnungsposting?
Lizenz machen und dann noch das alte TKG wieder aktivieren.
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Alexander
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#10

Beitrag von Alexander »

neodym hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 10:48
Vorstellen könnte ich mir das 11m-Band wie folgt:
- Wegfall des Kanalraster
- Bandplan mit Frequenzbereiche für verschiedene Betriebsarten und Leistungen
- Benutzung ohne Lizenz auch mit Amateurfunkgeräten

Also ähnlich/genau so wie die Amateurfunkbänder.
Organisiert wird das dann als Pilotprojekt (zeitlich begrenzt, weltweit in Zusammenarbeit mit den Amateurfunkverbänden)
Hallo Michael...

So sehr mir Deine Idee. mit dem Wegfall eines Kanalrasters gefällt, er hätte insbesondere hinsichtlich der digitalen Betriebsarten, sowie SSB, den Vorteil, dass der Frequenzbereich effizient genutzt werden, dafür müssten Leute mit Fachwissen ran um das zu realisieren.
Auch wenn es in der täglichen Praxis anders gehandhabt wird, keine nationale Fernmeldebehörde - insbesondere nicht die Deutsche, wird es zulassen, dass Amateurfunk und CB-Funk vermischt wird. DIES GEHT AUCH GAR NICHT, weil Amateurfunkbestimmungen International, durch die WARC bestimmt und durch die IARU umgesetzt werden.

Und die deutschen Behörden?
Die werden in dieser Richtung nicht schon wieder einen deutschen Alleingang wagen, denn die 40 zusätzlichen Kanäle sowie die Freigabe von Freenet, hat Deutschland international zumindest in Europa isoliert und Schutzzonen zu Nachbarländern erzwungen., Die Geschichten darüber füllen, ganze Ordner.

Die Funkamateure und deren Verbände auf der ganzen Welt, werden wenig bis gar kein Interesse haben, beide, nämlich Amateurfunk und CB-Funk zu vermischen. Ein Grund ist dafür offensichtlich:

Der Amateurfunkdienst ist, wie es der Name schon sagt. ein Funkdienst, welcher den gleichen Status wie andere Funkdienste hat, z.B. Flugfunk, Seefunk, Rundfunk und Behördenfunk, mit der speziellen Ergänzung, dass Funkamatrure auch noch selbst bauen dürfen, und such ermuntert werden dies zu tun. Als technisch-wissenschaftlicher Funkdienst gilt der Amateurfunk.
Würde man nun, offiziell den CB-Funk mit dem Amateurfunk vermengen, würde dieser Selbstbau wegfallen und auch Amateurfunkgeräte bräuchten in Europa ein CE-Zeichen, was den Selbstbau kategorisch ausschließt. Natürlich kann man über den Sinn oder Unsinn des CE-Zeichens auch diskutieren, aber das wäre eine zusätzliche sinnlose Baustelle.

Es ist sehr einfach Veränderungen zu fördern, es ist aber unbedingte Voraussetzung, den realisierbaren Weg in allen Einzelheiten zu kennen.

Ich wünsche Euch glückliche Händchen und ausreichende Kompetenz dazu. Ich bin inzwischen zu alt um mich daran zu beteiligen.

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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#11

Beitrag von noone »

Der CB-Funk hat am Markt keine Bedeutung mehr da kann kein Geld mehr für Öffentlichkeitsarbeit abgestellt werden, außerdem halten sich noch die Horrorgeschichten aus den 80ern bis in die Nuller Jahre.

Aber macht mal UKW-CB-Funk mit Antenne und 1-5 Watt Ausgangsleistung auf Basis einer existierenden Norm damit es auch bezahlbare Geräte gibt.

Insellösungen gibt es en mass die haben einige europäische Länder.
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#12

Beitrag von Newcomer »

Hallo Radnor.

Diesen Vorschlag der hinter deinem Text steckt finde ich wunderbar.
Du hast geschrieben "Feuer Frei " Also. Ich kopiere nochmal deinen Text und schreibe etwas in Klammern dazu.

Für den CB Funk (Das Wort "Funkbetrieb" braucht es nicht und stiftet nur Nachfragen und Verwirrung.) auf den für CB Funk zugelassenen BÄNDERN gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind ( <-Diesen Satz braucht es nicht der tötet das Anliegen ab. Das Wort Bändern ist bewusst gewählt denn das kann 1 2 oder 3 sein. Ist also offen und mit einer Verordnung zu regeln.) . Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis ( ohne Vorkenntnis Satz fällt auch weg. ) für den CB Funk ( betrieb) verwendet werden. ( Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden. ) Dieser Satzblock ist Hochproblematisch denn er sagt aus das ein rumbasteln an einem nicht für den CB Funk zugelassenen Geräts mit evtl. Strafe belohnt wird allerdings das rumbasteln an einem für CB Funk zugelassenen Geräts davon ausgenommen scheint.

Kurzum würde das genaue Anliegen z.B. so etwas weniger widersprüchlich erscheinen:

Für den CB Funk auf den für CB Funk zugelassenen BÄNDERN gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter voreingestellt und können von jedermann für den CB Funk verwendet werden. Es können auch handelsübliche Funkgeräte des Amateurfunk für den CB Funk genutzt werden solange die Bestimmungen für die Bänder des CB Funks eingehalten und keine technischen oder medizinischen Schäden oder Beeinträchtigungen durch dessen sachgemäße Nutzung zu verantworten sind. Die BNetzA prüft präemptiv und greift regulierend auch auf Anforderung dritter ein. Weiteres regelt das Gesetz.

Mein Text ist jetzt auch nicht das gelbe vom Ei. Also manchmal ist weniger mehr und es ist leichter und meist Widerspruchsfrei. Was ich eigentlich sagen möchte ist...Wir brauchen Leute die solche Texte formulieren und auf widersprüche und Stolperfallen prüfen. Und da auch Rechtschreibung wichtig ist falle ich schon mal raus. :shock:

Grüsse Newcomer
Ganz nah am besten Funk-Ohr in Bayern / Nürnberg http://nbgsdr.ddns.net/index.htm
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Radnor
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#13

Beitrag von Radnor »

@ Newcomer, vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag :tup:

Mein Text war ja auch nur das schnelle zusammenfassen meiner Gedanken, das daran noch gearbeitet und gefeilt werden müsste ist klar. Generell ging es mir darum, eine möglichst kurze Forderung zu formulieren, welche realistisch und durchsetzbar erscheint und bei den Adressaten nicht gleich als träumerische Spinnerei abgewiesen wird. Trotzdem sollte die Forderung möglichst viel für die CB-Funker erreichen.
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Charly Alfa
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#14

Beitrag von Charly Alfa »

Hat sich sowieso in 5 Jahren erledigt !
...........bis zum 31.12. 2025 befristet
Dem Funkamateur wollten /wollen sie an die "Bänder" warum sollte sie vom CB Funk Abstand nehmen ?

Wer nur "quatschen" möchte reichen die ganzen CB Funk App´s ala Zello und co..
Und wer das möchte wozu dieser Thread eigentlich eröffnet wurde , zumindest Klasse E anstreben und die grosse Freiheit geniessen !

Gruss Charly
TRX: FT-7800E ; UVR 5 ; IC 7400 ; IC 7300 ;PA´s Ameritron AL 80A + Alpin 100
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Radnor
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Re: Vorschläge zur Änderung der Vorschriften

#15

Beitrag von Radnor »

Charly Alfa hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 16:45 Und wer das möchte wozu dieser Thread eigentlich eröffnet wurde , zumindest Klasse E anstreben und die grosse Freiheit geniessen !
...es geht hier um CB Funk, da bringt dir die Klasse E nichts
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