Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

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PMRFreak
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Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#1

Beitrag von PMRFreak »

Marktaufsicht

FCC verhängt Vertriebsverbot gegen BAOFENG UV-5R
Written by Michael Riedel, 11.08.2018

Durch Anordnung gegen einen Grosshändler mit Sitz in Texas hat die Federal Communications Commission (FCC) am 1. August 2018 den Vertrieb und das weitere Anbieten im Internet des Funkgerätes BAOFENG UV-5R untersagt. Die Entscheidung beruht auf Erkenntnissen der Behörde aus dem Jahre 2013. Danach sollen mit dem Gerät entgegen der vorangegangenen Authorisierung und Zertifizierung durch die Behörde ohne Weiteres Aussendungen auf für die Nutzung eingeschränkten Frequenzen des Flug- und Satellitenfunks zwischen 136 MHz und 157 MHz möglich sein. Auch soll das Gerät entgegen der Zertifizierung für eine Ausgangsleistung von 1.78 Watt ausweislich der Bedienungsanleitung mit 4 Watt arbeiten können. Der Händler hatte in dem Verfahren den Vorwurf der Nutzungsmöglichkeit von eingeschränkten Frequenzen bereits eingeräumt und erklärt, dass das Gerät zukünftig nur noch Aussendungen in dem Frequenzbereich 145-155 MHz und 400-520 MHz vornehmen können soll. Die Fähigkeit des Produktes, mit einer Ausgangsleistung von 4 Watt arbeiten zu können, bestreitet er. Dem Händler wurde aufgegeben, sich binnen 30 Tagen zu erklären und die Mängel zu beseitigen. Für den Fall des weiteren nicht authorisierten Vertriebes wurden ein Zwangsgeld von 19.639 Dollar pro Tag und weitere Sanktionen angedroht.

Quelle: FCC Citation and Order - 1. August 2018 - File DA/FCC #DA-18-801, in: www.fcc.gov

Anmerkung: Der Marktaufsicht der Bundesnetzagentur ist das Verfahren von Amts wegen bekannt. Aufgrund der Verknüpfungen zwischen den Pflichten der Warenakteure zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen bei Funkanlagen in den Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG), der Europäischen Richtlinie 2014/53/EU (RED) und der Nutzung von Frequenzen unter bestimmten Bedingungen durch den Verbraucher nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird in den Fachkreises schon länger diskutiert, ob ein Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht.
Damit stellt sich auch die Frage, ob Modifikationen (MARS Mods) durch den Endverbraucher oder Dritte mit dem Gesetz vereinbar sind. Eine europäische Harmonisierung der Frequenzen des Amateurfunkdienstes mit einem erleichterten und diskriminierungsfreien Zugang zur Teilnahme am Amateurfunkdienst - beispielsweise durch Beibringung eines Befähigungsnachweises anstelle der behördlichen Lizenzprüfung, beschränkt auf die Verwendung von kommerziell gefertigten Funkanlagen mit dem CE Kennzeichen - sowie eine vollständige Freigabe der Frequenzen 26 MHz bis 28 MHz für die Funkanwendung CB-Funk unter Verwendung von Funkanlagen mit dem CE-Kennzeichen mit einer Ausgangsleistung bis zu 100 Watt, würde die Anforderungen an Hersteller von Funkanlagen vereinfachen und der Verwirklichung des freien Warenverkehrs genauso dienen, wie auch der Verwirklichung des Grundrechts der Kommunikationsfreiheit.

Quelle:
https://lawfactory.de/news2.html#section
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ax73
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#2

Beitrag von ax73 »

Spannend!

Die Frage die ich mir stelle ist ob es überhaupt einen Sinn ergibt solche Marktmaßmahmen zu diskutieren
während wir gleichzeitig aus China mit einer Vielzahl von Elektronik zugebombt werden die allemal die
gleichen oder noch grössere Betriebsrisiken mit sich bringen kann.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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DocEmmettBrown
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#3

Beitrag von DocEmmettBrown »

PMRFreak hat geschrieben: So 12. Aug 2018, 22:53Aufgrund der Verknüpfungen zwischen den Pflichten der Warenakteure zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen bei Funkanlagen in den Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG), der Europäischen Richtlinie 2014/53/EU (RED) und der Nutzung von Frequenzen unter bestimmten Bedingungen durch den Verbraucher nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird in den Fachkreises schon länger diskutiert, ob ein Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht.
Damit stellt sich auch die Frage, ob Modifikationen (MARS Mods) durch den Endverbraucher oder Dritte mit dem Gesetz vereinbar sind.
Zumindest beim AFu sehe ich da eigentlich nur bedingt Bedarf, weil der FA für den Betrieb und die Einhaltung der damit verbundenen Parameter (Frequenzen, Bandbreite, Leistung, Oberwellen, etc. pp.) ohnehin verantwortlich ist. Der FA darf sich rechtlich verbrieft seine Büchsen selber bauen oder auch eine Waschmaschine (oder eben auch einen Chinakracher) zu allem möglichen umbauen, solange er hinterher damit keinen Unsinn treibt. Das o.g. Baofeng widerspricht dem in keinster Weise, aber der FA darf halt mindestens auf den "falschen" Frequenzen nicht senden und ggf. je nach örtlicher Rechtslage (also USA) nicht oder nur bedingt empfangen.
PMRFreak hat geschrieben: So 12. Aug 2018, 22:53Eine europäische Harmonisierung der Frequenzen des Amateurfunkdienstes mit einem erleichterten und diskriminierungsfreien Zugang zur Teilnahme am Amateurfunkdienst - beispielsweise durch Beibringung eines Befähigungsnachweises anstelle der behördlichen Lizenzprüfung, beschränkt auf die Verwendung von kommerziell gefertigten Funkanlagen mit dem CE Kennzeichen - sowie eine vollständige Freigabe der Frequenzen 26 MHz bis 28 MHz für die Funkanwendung CB-Funk unter Verwendung von Funkanlagen mit dem CE-Kennzeichen mit einer Ausgangsleistung bis zu 100 Watt, würde die Anforderungen an Hersteller von Funkanlagen vereinfachen und der Verwirklichung des freien Warenverkehrs genauso dienen, wie auch der Verwirklichung des Grundrechts der Kommunikationsfreiheit.
Geht's jetzt hier um AFu oder CB? Wer hier mit bis zu 1 kW (z.B. HB9) HF in die Luft pustet, der sollte schon wissen, was er tut. Ich bin da nur bedingt ein Freund von Privatisierungen ("Befähigungsnachweis"), weil sich Privatisierungen oftmals zulasten der Qualität herausgestellt hatten.

Eine Freigabe aller Frequenzen von 26.005 bis 27.995 kHz fände ich nicht uninteressant, allerdings könnte das Konflikte zwischen den kanalorientierten AM/FM-Truckern und künftigen frequenzorientierten SSB-CBlern geben. Ich könnte mir aber vorstellen, daß ein Amateurfunk-light die heutige Arduino- und RasPI-Generation beflügeln könnte, auch wenn Leistungen von 100 W ganz schön mutig wären.

73 de Daniel
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der_Kölner
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#4

Beitrag von der_Kölner »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 01:33Ich könnte mir aber vorstellen, daß ein Amateurfunk-light die heutige Arduino- und RasPI-Generation beflügeln könnte, auch wenn Leistungen von 100 W ganz schön mutig wären.
Es wurde lange bemängelt, daß HamNet mit Klasse E nicht machbar wäre und eine Freigabe von 2,4 und/oder 5 GHz für Klasse E die RasPi- und Arduino-Generation beflügeln könnte.
Jetzt darf Klasse E HamNet (13cm und 6cm) bis 5 Watt, aber jetzt will man noch mehr für lau?
Da kann die RasPi- und Arduino-Generation sich doch austoben.
Man bekam soviel in den letzten Jahren an Frequenzen geschenkt und will noch mehr?
So langsam sollten den Lizenzverweigerern die Argumente ausgehen warum sie keine Lizenz machen wollen...
guglielmo
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#5

Beitrag von guglielmo »

Man muss sich darüber klar werden was AFu ist bzw. sein soll. Soll es lediglich ein Funkdienst sein um eine reine Kommunikation zwischen zwei oder mehr Gesprächspartnern zu ermöglichen oder soll es eine technisch-physikalische Experimentierplattform bleiben wo zu Testzwecken auch Funkverbindungen betrieben werden.

Wenn es um Letzteres geht, wo ich dafür währe, dann benötigen wir "Amateure" eine sehr tief gehende praktische und theoretische Ausbildung. Da ist mit Light nichts mehr zu wollen. Hier ist alleine schon der Begriff "Amateur" irreführend. In Teilbereichen führen Amateure Entwicklungen und Untersuchungen durch, die auf Ingenieurniveau liegen. Natürlich haben nicht alle FuAs die Zeit und das Geld ein HF Labor aufzubauen um analoge Schaltungsentwicklung zu betreiben. Aber durch die rasante technische Entwicklung tun sich völlig neue Betätigungsfelder auf, wie z.B. SDR. Hier sollte die Ausbildung und die Prüfung entsprechend angepasst werden. Der Einsatz von analogen HF-Schaltungen, die über entsprechende Schnittstellenbausteine und daran angeschlossene Universalrechner gesteuert werden schafft neue Betätigungsfelder deren Grenzen nicht absehbar sind.

Auch der Bereich Softwareentwicklung und Anpassung ist riesig und hier gibt es bestimmt noch jede Menge Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Im Grunde ist es so ähnlich wie in der Industrie. Häufig werden neue Systeme aus Komponenten zusammen gebaut, die man sich auf dem Weltmarkt zusammen kauft. Diese Komponenten wiederum laufen nur einwandfrei, wenn die notwenige Software- bzw. Firmwaresteuerung funktioniert. Auch hierfür gibt es mehr und mehr fertige Software-Bausteine die geeignet konfiguriert und zusammen gefügt werden.

Bei der Kombination dieser Möglichkeiten sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet aber, das wir Funkamateure uns weiter entwicklen sollten. Ich selber habe da auch noch jede Menge Nachholbedarf. Bis die Behörden reagieren mit einem Anpassen der Ausbildung kann man solange warten, bis diese Anpassungen nicht mehr relevant sind. Somit sind wir und unsere Verbände gefragt etwas proaktiv zu unternehmen.
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PMRFreak
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#6

Beitrag von PMRFreak »

Geht's jetzt hier um AFu oder CB?
Sorry, aber die Meldung enthielt leider (aus mir nicht bekannten Gründen) die beiden Themen
und so mußte ich mich für eine Rubrik irgendwie entscheiden.
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DocEmmettBrown
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#7

Beitrag von DocEmmettBrown »

PMRFreak hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 10:03
Geht's jetzt hier um AFu oder CB?
Sorry, aber die Meldung enthielt leider (aus mir nicht bekannten Gründen) die beiden Themen und so mußte ich mich für eine Rubrik irgendwie entscheiden.
War nicht als Kritik gedacht. Die Frage war mehr, ob z.B. das Verlassen des Kanalrasters zwischen 26-28 MHz für CBler (also ohne Lizenz) oder FAe gedacht war. So, wie ich das verstand, war das für CBler gedacht, daher auch meine Verwunderung über den Vorschlag der Freigabe von recht deftigen 100 W. Wenn da ein CB-OM bei einem Durchgang die Antenne angrapscht, dann hat er aber ein elektrisierendes Erlebnis. (Vielleicht liegt im Vorschlag der 100 W auch nur inne, daß man ja den ganzen PLC-QRM irgendwie übertönen können muß. :mrgreen:)
der_Kölner hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 02:38Jetzt darf Klasse E HamNet (13cm und 6cm) bis 5 Watt, aber jetzt will man noch mehr für lau?
Wie gesagt, ich dachte, das wäre eine Freigabe für CB, nicht für AFu. Denn das Band, um das es hier geht, ist eigentlich international ein CB-Band. (Man korrigiere mich, falls ich irre.)
Falls die Idee sein sollte, daß man den CBlern ein Band zuweist, bei dem sie an den Büchsen zwar nichts herummurksen dürfen, sich aber ansonsten schon mal "ein bißchen" versuchen können, fände ich das keineswegs verkehrt. In CB ist doch sowieso nichts mehr los. Wenn man das starre Kanalraster sowie die drei ebenso starren Modulationsarten aufgibt und digitale Modulationsarten erlaubt (aber nicht mit 100 W, um Gottes Willen!), das könnte ein Appetithäppchen sein, eine Lizenz zu machen. Mindestens wäre es aber eine Forumsdiskussion wert.

73 de Daniel
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#8

Beitrag von Yaesu FT857D »

Der weltweite Handel mit Funkgeräten, ist in den letzten 10-15 Jahren dermassen am Gesetzgeber vorbei gelaufen.
Selber schuld, kann ich dazu nur sagen...
Das ist ähnlich oder fast das gleiche, bei anderen Dingen wie Musik, Videos und dergl. welche über das Internet gehandelt und verkauft werden.
Hier eine gewisse Eindämmung zu machen, wie es anscheinend die FCC tun will, geht am Markt vorbei.
Derjenige, der so ein Gerät haben will, besorgt sich das über Umwege.
Wenn ich nur an die vielen GIs denke, die in verschiedenen Ländern stationiert sind, wo solche Geräte eine "Zulassung" z.B. nach CE, erhalten haben...
oberlaender
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#9

Beitrag von oberlaender »

Ist in der Schweiz schon lange verboten, das Teil.
Wenn Baofeng draufsteht, werden sie scharf.

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... raete.html
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DocEmmettBrown
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#10

Beitrag von DocEmmettBrown »

oberlaender hat geschrieben: Do 16. Aug 2018, 11:22 Ist in der Schweiz schon lange verboten, das Teil.
Wenn Baofeng draufsteht, werden sie scharf.

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... raete.html
Und was heißt das nun in concreto? Produzieren diese Möhren Oberwellen und TVI wie die Sau?

73 de Daniel
oberlaender
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#11

Beitrag von oberlaender »

Tja, die Ergebnisse dürfen nicht publiziert werden. Deine Vermutung ist wohl schon richtig.

Meine Vermutung:

Die Geräte halten nicht einmal die einfachsten vergeschriebenen Parameter ein, z.B. vom ETSI. D.h. sie sind schlicht für keinen Einsatzzweck "zulassbar" weil sie sich derart ausserhalb der Normen bewegen.

Beispiel Normen Amateurfunk:

https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/30 ... 10902p.pdf
https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/30 ... 10201p.pdf
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#12

Beitrag von oberlaender »

"Wenn man das starre Kanalraster sowie die drei ebenso starren Modulationsarten aufgibt und digitale Modulationsarten erlaubt (aber nicht mit 100 W, um Gottes Willen!), das könnte ein Appetithäppchen sein, eine Lizenz zu machen. Mindestens wäre es aber eine Forumsdiskussion wert."

FDMA digital mit 6.25 Raster wie z.B. dPMR wäre da sicherlich machbar (z.B. ähnlich ETSI TS 102 490), jedoch AMBE 2+ als Vocoder fest vorgeschrieben.
12 Watt wären wohl genügend. Da könnte man das Rufzeichen auch gleich in den Headern mitsenden...
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DocEmmettBrown
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#13

Beitrag von DocEmmettBrown »

DocEmmetBrown hat geschrieben:Wenn man das starre Kanalraster sowie die drei ebenso starren Modulationsarten aufgibt
Ich hab's mir überlegt: War keine gute Idee. Dann stellen irgendwelche OMs z.B. 27,400 MHz ein und blockieren gleich zwei Kanäle im herkömmlichen Raster auf einmal. Dann besser das alte Kanalraster beibehalten.
oberlaender hat geschrieben: Di 21. Aug 2018, 13:3112 Watt wären wohl genügend. Da könnte man das Rufzeichen auch gleich in den Headern mitsenden...
Auf jeden Fall keine 100 W. Aber welche Rufzeichen? Die müßten dann ja wieder als unsägliche K-Lizenz vergeben werden.

73 de Daniel
oberlaender
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Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#14

Beitrag von oberlaender »

Eben...6,25KHz digital von 26 - 28 MHz. Aber auch irgendwie Murks bei den Antennen welche da benötigt werden. Passt heute einfach nicht mehr.

Schon erstaunlich wie für die Telcos "GigaHertzweise" Spektrum zur Verfügung steht. Für die Allgemeinheit bleibt da halt kein Platz mehr übrig.

Wäre schon lange für ein 2 MHz breites CB-System im UHF Band, 2W ERP., dPMR Typ 1 zu haben...

Rufzeichen durch den User programmierbar. Rein praktisch, nicht irgendwie bindend.
Yaesu FT857D

Re: Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

#15

Beitrag von Yaesu FT857D »

oberlaender hat geschrieben: Di 21. Aug 2018, 17:22 Wäre schon lange für ein 2 MHz breites CB-System im UHF Band, 2W ERP., dPMR Typ 1 zu haben...
Wird doch schon gemacht.
Hier bei mir sind 2 Spezies auf dem bisher analogen Kanal 8 auf PMR in dPMR sporadisch zugange.
Habe denen über dPMR schon mehrmals gesagt, dass sie auf dem analogen Kanal 8 NICHT in dPMR senden dürfen.
Dafür gibt es einen eigenen Frequenzbereich bei 446 Mhz, der ein paar Khz unterhalb des analogen Kanal 1 anfängt
und über 16 Kanäle im 6,25 Khz Raster geht.
Aber nein, weiter munter drauflos funken, bis.....
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