Sgt.Lapdance hat geschrieben:wenn der Störpegel die gesetzl. Grenzwerte lt. EMVG überschreitet?!Rauschefunker hat geschrieben:Ab welchem Störpegel untersagt die BNA denn die weitere Nutzung ?
Bei mir haben Sie nix entstört, dafür aber den "Spieß" umgedreht - einer meiner Nachbarn hat mich (wahrscheinlich) durch Tvi/Bci in einer uralt Lautsprecherbox "gehört" .... oder irgendein kabel war schlecht geschirmt und es kam
zu "einstrahlungen".
Könnt Ihr Euch ja vorstellen was das heißt.... jetzt waren sie bei mir - und haben alles notiert, gesichert, aufgeschrieben - weil die doch ernsthaft denken, ich würde einen HF-leistungsverstärker benutzen,
um mich gegen diesen QRM-irrsinn zu wehren.
dabei war ich doch der 1te, der die informiert hat, dass hier ein dauerträger mit 50µV R5 moduliert & in der luft ist, der jede funkanwendung im bereich 27mhz kaputt macht.
erst dachte ich, es ist so ein devolo stecker von nebenan - der war auch tatsächlich nicht ganz i.O. es wurde festgesellt, das der überhaupt nix ausnotcht (obwohl das vorgeschrieben ist) den haben sie dann tatsächlich mal zur "untersuchung" mitgenommen/eingezogen.... denke, dass gibt noch ärger für devolo.
danach haben sogar ihren spectrumanalyzer an meine cb-hochantenne angeschlossen und festgestellt, dass da immernoch ein dauerträger ist, der im ryhtmus von 40ms stört.
und der störer ist immernoch da - ich vermute ein netzteil oder ein led-tv gerät.... funken kann man hier vergessen.
weiterverfolgt/enstört haben sie nicht, da ihnen die passende richt/peilantenne fehlte. ist alles wie vorher, außer das ich jetzt der buhmann bin.
prost mahlzeit
Das ist die Kehrseite der Medaille, scheint ja niemanden groß darauf eizugehen. Bewusst oder unbewusst?!