Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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Per E-Mail (
xxxxxxxxxxx@xxx.xx)
Herrn
Horst Tannhäuser
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen
IC4-3612.23-33
Bearbeiter
Herr Harenberg
München
07.08.2017
Telefon / - Fax
089 2192-2270 / -12272
Zimmer
427
E-Mail
stmi.polizeiverkehr@polizei.bayern.de
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften;
BR.-Drs. 556/17
Sehr geehrter Herr Tannhäuser,
wir möchten uns im Namen von Herrn Staatsminister für Ihr Schreiben in Bezug
auf den Entwurf der Neuregelung des § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) zur Benutzung von elektronischen Geräten durch Fahrzeugführer
bedanken.
Im Übrigen können wir Ihnen folgende, mit dem BMVI abgestimmte Antwort zu-
kommen lassen:
Mit der Neuregelung soll die Nutzung von CB- oder Amateurfunk am Steuer nicht
generell verboten werden. Die neue Vorschrift enthält lediglich das Verbot, elekt-
ronische Geräte, die u. a. der Kommunikation dienen – somit wären auch Funkge-
räte betroffen gewesen – im hand-held-Modus zu nutzen, sie also aufzunehmen
oder in der Hand zu halten. Der Gedanke dahinter ist, dass der Fahrer beide Hän-
de für die Fahraufgabe zur Verfügung haben soll. Dies gilt für Funkgeräte genauso
wie für Mobiltelefone.
Eine Nutzung z. B. über Freisprecheinrichtung und Lautsprecher ist weiterhin
möglich. Daneben stellt auch die Arretierung des Funkgeräts im Fahrzeug eine
einfach umzusetzende Lösung dar, die eine Nutzung erlaubt. In diesem Fall muss
zum Betätigen der Taste das Funkgerät nicht in die Hand genommen werden. Ent-
sprechende Vorrichtungen sind heute schon im Handel erhältlich.
Bereits bei dem früheren Entwurf hatte Bayern beabsichtigt, einen Antrag ins Ple-
num des Bundesrates einzubringen, nachdem für die Nutzung von Funkgeräten
die Regelung zudem voraussichtlich erst ab dem 01.07.2020 gelten sollte. Wir
gehen davon aus, dass bis zum Ende dieser Übergangsfrist genügend technische
Lösungsmöglichkeiten auf dem Markt verfügbar sein werden, die für jeden Nutzer
eine passende Lösung bieten. Nachdem die Verordnung zurückgezogen wurde,
konnten wir den Antrag nicht stellen.
In der Neufassung der Verordnung, die in der nächsten Plenarsitzung des Bundes-
rates am 22.09.2017 behandelt werden soll, hat der Bund diesen Vorschlag Bay-
erns bereits aufgegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Harenberg
Oberregierungsrat