KLC hat geschrieben: ↑Fr 8. Nov 2019, 22:12Meine Vorraussage , daß dieses unausgegohrene Unrechtsgesetz eher den Hobbyfunk (und seine "Bastion" Fahrzeug-Funk & LKW-Funk) ausmerzen soll, als daß eine verkehrsgefährdende Nutzung von Mobiltelefonen definiert, eingeschränkt und geahndet wird, trifft wohl leider zu.
Dafür bleibt das Schminken mit dem Innenspiegel bei 200 km/h auf der Autobahn weiterhin straffrei. Das ist doch was!
Die Meisten hier aus dem Forum schminken sich nicht, auch nicht mit 200 Sachen.
Und die Mitglieder des manchen soooooo leidigen DARC werden es wohl auch nicht tun.
Denk ich mal .....
Also für Unsereins kein Grund zur überschwenglichen Freude !
KLC hat geschrieben: ↑Fr 8. Nov 2019, 22:31Die Meisten hier aus dem Forum schminken sich nicht, auch nicht mit 200 Sachen.
Und die Mitglieder des manchen soooooo leidigen DARC werden es wohl auch nicht tun.
Denk ich mal .....
Also für Unsereins kein Grund zur überschwenglichen Freude !
Jetzt wart doch mal, Rolf! Und wie ist das mit Rasieren während der Fahrt?
(Bei den Schlaglochpisten würde ich das aber tunlichst elektrisch machen, sonst ist je nach Rasiermesser ganz schnell die Rübe ab. )
KLC hat geschrieben: ↑Fr 8. Nov 2019, 22:31Also für Unsereins kein Grund zur überschwenglichen Freude !
Kommt noch besser, Rolf, ist aber komplett themenfern.
SpoilerShow
Die EU führt Wegfahrsperren bei Alkoholfahnen ein. Und bei Müdigkeit, wobei ich nicht weiß, wie zuverlässig die Sensoren sind. Und wer glaubt, daß das schon das Ende der Fahnenstange ist: Ja, zumindest für 2022...
Wird lecker bei Mietwagen, wenn jeder da pusten muß, wo die Vorgänger schon ihre Schn**z* dran hatten. Und wenn der Fahranfänger an der Ampel die Karre abwürgt und erst mal seine Nüchtern- und Wachheit in bald einem Dutzend Sensoren erneut nachweisen muß, kann das länger dauern, bis sich der Stau an der Ampel wieder auflöst.
Ich bin mit keineswegs sicher, ob nicht bald auch Funkgeräte komplett im Auto verboten werden.
64Digger295 hat geschrieben: ↑Sa 9. Nov 2019, 22:51
Bin gespannt, ob es dann Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, DLRG, ... gibt.
Bei der Feuerwehr funkt nicht der Maschinist (Fahrer), sondern der Fahrzeugführer bei einer Fahrt. Da braucht es keine Ausnahmen. Im Streifenwagen sind auch meistens immer zweie Unterwegs, genauso wie beim Rettungsdienst. Also braucht es hier keine Ausnahmegenehmigung.
55 & 73
Name: Marc-Andre Skip: Winchester Zuhause: Alinco DR-135DX, Venom 5/8 Wave Hy-Gain Stationsantenne Mobil: CRT SS 9900v4, LEMM Turbo-2001 Classic Festeinbau Standmobil: Wie Mobil, mit diversen Koax-Drahtantennen am GFK Mast oder hängend am Baum
DMA284 hat geschrieben: ↑So 17. Nov 2019, 11:50
Bei der Feuerwehr funkt nicht der Maschinist (Fahrer), sondern der Fahrzeugführer bei einer Fahrt. Da braucht es keine Ausnahmen. Im Streifenwagen sind auch meistens immer zweie Unterwegs, genauso wie beim Rettungsdienst. Also braucht es hier keine Ausnahmegenehmigung.
Bei der Straßenmeisterei sieht das aber anders aus.
Da ist der Fahrzeugführer meist allein im Cockpit und es sind oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Einsatz die sich koordinieren müssen.
Vorsicherung, Bankett-Mäher, Ölentferner, Tunnelreinigungsmaschine, Wassertransporter für die Reinigungsmaschine, Personal was auch noch draußen rumläuft etc.
Da zieht das Argument nicht daß der Beifahrer den Funk übernimmt.
Schau dir mal die Reportagen "A8 - Abenteuer Autobahn" oder "A2 - Abenteuer Autobahn" an, da sieht man das sehr deutlich.
Sollen die jetzt ihr Personal verdoppeln für einen "Funker" an Board jedes Fahrzeugs?
Oder Taxis, Funkmietwagen, Rettungsdienst (wenn Arzt und Sani hinten sind und der Fahrer vorn allein) und vieles mehr.
der_Jeff hat geschrieben: ↑So 17. Nov 2019, 12:14
Bei der Straßenmeisterei sieht das aber anders aus.
Die waren nicht genannt in dem Post wo ich drauf geantwortet habe. Ich gehe einfach stark davon aus, das es bei Fahrzeugen auf Baustellen, oder den von dir erwähnten Straßenmeistereien kein Polizist diese kontrollieren werden. Denn es ist im allgemeinen Usus, das man sich wenn möglich nicht gegenseitig anscheisst. Straßenmeistereien sorgen im weitesten Sinne für Sicherheit auf den Straßen, weil sie diese Pflegen. Und ein Polizist weiß genau ob jemand den Funk gerade jetzt für die Arbeit benötigt oder es reiner Hobby Funk ist und sehen wohlwollend darüber hinweg.
Das Problem ist das wieder mal Politiker ohne Ahnung etwas beschlossen haben. Denn Telefonieren und Funken sind zwei unterschiedliche Dinge. Das eine ist Vollduplex/Gegensprechen und das andere Halbduplex/Wechselsprechen. Bei ersteren muss ich die Sprechgarnitur immer an den Kopfhalten. Ein Mikrofon kann ich in Sprechpausen mit zum Lenkrad führen. Und nur zum Sprechen zum Mund. Nix anderes als wenn ich eine Hand zur Schaltung führe oder ein Getränk oder eine Zigarette in der Hand halte.
Aber leider ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Mal sehen was der Markt für Mobilfunker so alles raus bringt um gesetzeskonform im Auto funken zu können. VOX ist für mich jedenfalls keine Option.
55 & 73
Name: Marc-Andre Skip: Winchester Zuhause: Alinco DR-135DX, Venom 5/8 Wave Hy-Gain Stationsantenne Mobil: CRT SS 9900v4, LEMM Turbo-2001 Classic Festeinbau Standmobil: Wie Mobil, mit diversen Koax-Drahtantennen am GFK Mast oder hängend am Baum
Bei BOS Fahrzeugen wird der Handapparat immer in die Mitte zwischen Fahrer und Beifahrer (Führer) montiert, damit er von Beiden gleich gut erreichbar ist. Ja ich weiß, daß eine Montage bedingt durch die Airbags nicht an jeder Stelle im Fahrzeug möglich ist.
Im Normalfall wird der Funk vom Beifahrer (Führer) bedient.
Dies gilt auch für Polizei und Zoll. Man denkt aber immer nur an den normalen Streifenwagen, aber wie viele sind alleine in zivilen Fahrzeugen unterwegs.
Wie oft ist ein Fahrzeug nur mit Fahrer unterwegs und dann wird der Funk während der Fahrt vom Diesem bedient.
Dies gilt oft bei sog. Gerätewagen Feuerwehr, Rettungsdienste, DLRG, THW die fast immer nur mit dem Fahrer besetzt sind.
Auch bei Rettungsfahrzeugen (KTW, RTW) wird der Funk vom Fahrer bedient, wenn der Beifahrer hinten im Aufbau (der zwar meist eine Zweitsprechstelle hat) mit einem Patienten beschäftigt ist.
Was ist mit Taxi, Nahverkehr, (Bus und Tram) Baugewerbe, Straßendienste, kommunalen Fahrzeugen, Speditionen, z.B. Schwerlastverkehr, Abschleppdienste, Land- und Forstwirtschaft, ...?
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64Digger295
PS
Noch gilt gleiches Recht für Alle
Und wenn schon ein Bauer mit seinem Traktor wegen Steuerhinterziehung angezeigt wird, von einer Streifenwagenbesatzung, (grüne Nummernschilder) nur weil er einen Nachbarn im Winter aus dem Graben gezogen hat, dann ist mit der Kollegialität nicht mehr viel los.
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers
Am Hartmut, 13HN958 / 13RF958
Portabel: KPO Panther V2
Mobil: Albrecht AE 6110,DV27T,DELTA 27-95,DV27S,DV27L,
KF: CRT Xenon, Eigenbau (3/4λ)
Nimmt tatsächlich wer an Millionen von LKWs werden mit Freisprecheinrichtungen nachgerüstet, Fahrer werden beim Mikrofon in die Hand nehmen von der Polizei angehalten?
Über das Gesetz ist schon genügend diskutiert worden. Leider nicht von denen die es durchgewunken haben.
64Digger295 hat geschrieben:Bin gespannt, ob es dann Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, DLRG, ... gibt.
64Digger295
73
Ist doch schon längst Gesetz:
§ 35 Abs. 9 StVO
"Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten."