wer sagt denn, dass die Bundesnetzagentur Repeater NICHT erlaubt?.....
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=5
dort steht explizit:
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4. Sonstige Nutzungsbestimmungen:
(1) Die Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit anderen Netzen, z.B. Internet, ist
grundsätzlich nur für Datenübertragung erlaubt.
Auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 ist die Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen
mit dem Internet auch für die Sprachübertragung gestattet. Auf den Kanälen 61, 71 und 80
dürfen für die Sprachübertragung nur auf Frequenz- oder Phasenmodulation basierende
Betriebsarten benutzt werden.
Die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und effiziente Nutzung der Frequenzen dürfen
durch die Zusammenschaltungen nicht beeinträchtigt werden.
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch betriebene
Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der
Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der Kanäle 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 im
Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und effiziente Frequenznutzung über
einen Zeitraum von 2 Jahren beobachten und sodann entscheiden, ob deren Nutzung für die
Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet auch für die Sprachübertragung nach
diesem Zeitraum aufrechterhalten oder erweitert werden kann oder wieder eingeschränkt werden
muss.
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im Klartext (unter "Hinweis" zu lesen)....die Bundesnetzagentur wird Experimente wohlwollend beobachten
und bei Missbrauch (oder Nichtnutzung) das Wohlwollen eben wieder entziehen.....
...."oder erweitert werden kann"...... was wollt ihr denn noch???...dass die euch einen Repeater fertig per DHL
vor die Tür tragen und/oder montieren, oder wie??