Da fallen mir noch ganz andere Sachen ein ......Verschwörungstherotisch könnte man auf ein "Verbot" von CB und SSB kommen. Aber das ist jetzt rein spekulativ!
Na, mal abwarten.
73 de Casablanca
Jürgen
Da fallen mir noch ganz andere Sachen ein ......Verschwörungstherotisch könnte man auf ein "Verbot" von CB und SSB kommen. Aber das ist jetzt rein spekulativ!
Ja, aber als Oberbegriff am Tabellenkopf steht ERP. Die Fußnote ist nur eine allgemeine Erklärung, was die Abkürzung PEP bedeutet.der_Kölner hat geschrieben: (...) Gibt es verschiedene Vfg. 77/2011?
Auf der Seite der BNetzA finde ich diese: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=5
Und dort steht bei §2 Abs.1 "Zulässige Sendeart J3E 12 Watt PEP" in der Tabelle mit einem hoch2.
Unter Hoch 2 lese ich "Peak Envelope Power (Hüllkurvenspitzenleistung): Diese bezeichnet die Durchschnittsleistung, die ein Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve der Antennenspeiseleitung zuführt."
Also ganz klar PEP! (...)
Die 10-Watt-EIRP-Grenze hat m.W. nichts mit Herzschrittmacher-Grenzwerten zu tun. Die kommen (kamen) erst bei der Berechnung des Sicherheitsabstandes in der jeweiligen Standortbescheinigung zum Tragen. (Inzwischen ist das ja erfreulicherweise nicht mehr der Fall.)genesis91 hat geschrieben:Ist denn diese "magische" 10W-Grenze nicht aufgrund von zwischenzeitlich überholten Herzschrittmacher-Modellen festgemacht worden?
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass dieser Grenzwert nie offiziell irgendwo als Berechnungsgrundlage überprüft/anerkannt worden ist, es sich also um einen "Schätzwert" handelt, der der Einfachheit halber so immer noch zum drangsalieren verwendet wird. (...)
Hallo Jürgen,Casablanca hat geschrieben: (...) Die Mehrheit der CB Funker wird wohl davon betroffen sein. Ich frage mich, was dann als nächstes kommt! (...)
Warum bloß jetzt? Gibt es dafür einen erkennbaren Grund?... die CB-Funker sind im Grunde schon seit 1992 davon betroffen. Es hat sich bisher nur niemand darum gekümmert ...
Standortbescheinigung ist kostenpflichtig! Die brauchen Geld!Die Festlegung der Sicherheitsabstände erfolgt in der Regel rechnerisch. Eine messtechnische Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt immer dann, wenn die BNetzA im Rahmen des Antragsverfahrens dies entscheidet oder der Antragsteller eine Messung beantragt. Sowohl die rechnerisch- als auch die messtechnisch erteilte Standortbescheinigung sind nach BEMFV kostenpflichtig.
Das verstehe ich nicht, wieso?... kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
...Wolf hat geschrieben: Bei legalem Betrieb kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
Weil nach dem Willen der Behörde im CB-Funk bei AM und FM nur 4 Watt ERP zulässig sind (was ungefähr 6,5 Watt EIRP entspricht).Casablanca hat geschrieben:Das verstehe ich nicht, wieso?... kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
Ach, so meintest Du das. Deine Aussage bezieht sich also auf die Konstellation 4 W PEP und eine Antenne ohne Gewinn um auf ~ 6,5 W EIRP zu kommen. Das ist aber doch realitätsfremd! Bedeutet doch, auch bei AM und FM mit 4 W PEP kann ich durchaus die 10 W EIRP erreichen je nachdem, welche Antenne (Gewinn) ich verwende. Das muss ich aber doch erst ausrechnen, pauschal kann man nicht sagen, dass bei 4 W PEP die 10 W EIRP nie erreicht werden.Das bedeutet genaugenommen, dass an einem CB-Funkgerät mit 4 Watt realer Ausgangsleistung nur eine Antennenanlage mit Null dBd "Gewinn" betrieben werden darf, um die zulässigen 4 Watt ERP nicht zu überschreiten.
Das muss ich aber erst mal feststellen (ausrechnen) ob ich mich im legalen Bereich befinde oder nicht!Bei legalem Betrieb ...
Ausrechnen muss!!!Casablanca hat geschrieben:
Könnte also bedeuten, dass ich meine Anlage sehr wohl "genau ausrechnen" muss. Mir stellt sich nach wie vor die Frage, warum die BNetzA das ausgerechnet jetzt ausgegraben hat? Hängt das vielleicht mit dem Ablauf (31.12.2015) der Allgemeinzuteilung zusammen?
Jürgen
Könnte gut sein! Offensichtlich will man mehr Rechtssicherheit erlangen.Wohl auch den Urteilen geschuldet die in letzter Zeit zu Ungunsten der Behörde ausgefallen sind.....
Nach dieser neuen Regelung bewegt man sich eigentlich ständig irgendwie auf Glatteis
Weihnachtsfamiliengericht!Also mal zu Weihnachten bei einem Glas Wein in einem fiktiven Fall ausdiskutieren…